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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 3 von 39<br />

Bebauungspläne „um den Bebauungsplan Sommerhalde III“<br />

Der künftige Bebauungsplan „Sommerhalde III“ wird innerhalb seines Geltungsbereichs auf<br />

einem bisher als Acker bzw. Grünland in <strong>Stadt</strong>randlage im Außenbereich (vgl. Luftbild aus<br />

dem Jahr 2007 auf dem Deckblatt) die planungsrechtlichen Voraussetzungen und somit<br />

Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO mit ca. 25 Ein- bzw.<br />

Zweifamilienhäuser sowie in einem kleinen Teilbereich auch Hausgruppen/Reihenhäuser<br />

samt Erschließungsstraße schaffen. An seinem Nordwest- und Nordrand werden Eingriffe<br />

in den Bestand von z. T. alten Gehölzstrukturen nötig. Der Großteil einer Streuobstwiese<br />

soll als Ausgleichsfläche dienen. Das Gebiet wird erstmals überplant.<br />

Die Kenndaten der Flächenbeanspruchung (vgl. Ziff. 10) durch den Bebauungsplan lauten:<br />

Nutzung der Fläche Fläche in ha Nutzung der Fläche Fläche in ha<br />

Allg. Wohngebiet 1,25 Grünflächen 0,17<br />

Verkehrsflächen 0,19 Ausgleichsflächen 0,5<br />

Summe aller Flächen (Abweichungen sind rundungsbedingt) 2,14<br />

davon Versiegelung (= Wohngebiet x GRZ 0,45) + Verkehrsflächen 0,75<br />

Die zum Ausgleich der naturschutzrechtlichen Eingriffe benötigten Flächen sind möglicherweise<br />

noch nicht abschließend. Sie sollen dem Bebauungsplan zugeordnet werden<br />

und werden dann den Geltungsbereich beeinflussen.<br />

Sämtliche Flächen im Plangebiet sind mit Ausnahme der Flurstücke 842/2, 842/3 und 842/6<br />

sowie 395/2 im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> bzw. der <strong>Stadt</strong>entwicklungs-GmbH. Die drei<br />

erstgenannten Flurstücke sollen auch vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens aufgekauft<br />

werden, so dass ein Umlegungsverfahren nach § 45 ff. BauGB entbehrlich wird.<br />

Letztgenanntes Flurstück ist die Kreisstraße K 1401. Die <strong>Stadt</strong> bzw. <strong>Stadt</strong>entwicklungs-<br />

GmbH kann über ihre Verkaufspolitik die zügige Bebauung des Areals durch entsprechende<br />

vertragliche Verpflichtungen der Bauherrschaften herbeiführen und somit eine Bildung<br />

von Baulücken unterbinden. Mit dem Bebauungsplan „Sommerhalde III“ sollen die in Ziffer<br />

1. genannten Erfordernisse realisiert werden.<br />

2.1 Ermittlung und Darstellung der Projektwirkungen<br />

Die möglichen wesentlichen, von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen sind:<br />

2.1.1 Luftverunreinigungen<br />

Grundsätzlich entstehen im geplanten Wohngebiet keine zusätzlichen, über die zur notwendigen<br />

Heizung der Gebäude und den Anliegerverkehr anfallenden Abgase hinausgehenden<br />

Luftverunreinigungen.

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