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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 28 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

5. LandratsamtGöppingen<br />

vom<br />

05.09.11<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

zu dem Entwurf des o. g. Bebauungsplans nimmt das Landratsamt wie<br />

folgt Stellung:<br />

I. Umweltschutzamt<br />

1. Naturschutz / Frau Bechtloff, Tel. 202-408<br />

Im Rahmen eines Scoping-Termins am 27.06.2011 wurde der Umfang und<br />

der Detailierungsgrad einer Umweltprüfung für o.g. Bebauungsplan besprochen.<br />

Dabei wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht dem Scoping-Papier zugestimmt. Folgende aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht vorgebrachten Forderungen wurden in die vorliegende<br />

Planung eingearbeitet:<br />

1. Zur Sicherung des im Norden angrenzenden Streuobstbestandes wurde<br />

auf die Anlage eines Entwässerungsgrabens verzichtet.<br />

2. Die in einem aufwertungsfähigen Zustand befindliche Streuobstwiese<br />

zwischen der Kreisstraße und dem Baugebiet soll im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme<br />

für das Baugebiet ökologisch aufgewertet werden.<br />

3. Vor der zur Verkehrssicherung notwendigen Fällung von größeren Bäumen<br />

aus dem am „südlich des Roten Wegs“ vorhandenen Gehölzbestand<br />

werden die betroffenen Gehölze vorab von der <strong>Stadt</strong> im Hinblick auf aktuelle<br />

Lebensräume geschützter Arten (Brutvögel, Fledermäuse, totholzbewohnende<br />

Insekten) artenschutzrechtlich untersucht.<br />

4. Am südlichen Rand des vorgenannten Gehölzstreifens wird planungsrechtlich<br />

verhindert, dass durch bauliche Anlagen in den Gehölzbestand<br />

eingegriffen wird. Der vorgelegten Planung wird vorbehaltlich einer fachlich<br />

fundierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie der Umsetzung o.g.<br />

Kompensationsmaßnahmen zugestimmt.<br />

2. Bodenschutz / Herr Ewald, Tel. 202-276 (s. auch Stln. Herr Steska v.<br />

12.08.2011)<br />

Zur Berechnung der Bauflächenpotenziale wird angemerkt, dass nicht nur<br />

Flächen im Besitz der Gemeinde anzurechnen sind, sondern auch ein mobilisierbarer<br />

Anteil der bebaubaren Grundstücke im Privatbesitz.<br />

Die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde wird begrüßt.<br />

Die artenschutzrechtliche Untersuchung geschützter Arten wurde<br />

veranlasst und kam zu folgendem Ergebnis:<br />

Nachgewiesene Arten: Star, Zwergfledermaus, Gr. Mausohr,<br />

Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus,<br />

Myotis Art, Gr. Abendsegler, potentiell Gr. Goldkäfer.<br />

Nicht nachgewiesene Arten: Zauneidechse, Haselmaus, Alpenbock.<br />

Zur Minimierung von Eingriffen wird vorgeschlagen: In der Neuanlage<br />

der Streuobstwiese das Aufhängen von Nist-, Vogel- bzw.<br />

Fledermauskästen. Zu rodende Obstbäume großdimensioniert<br />

mit stärkeren Kronenästen sonnenexponiert zu lagern, um in<br />

diesem Holz befindlichen Entwicklungsstadien von Holzkäfern<br />

wenigstens teilweise den Abschluss ihrer Entwicklung zu ermöglichen.<br />

Verwendung von insektenverträglichen Leuchtmittel.<br />

In unserer Begründung zum Bebauungsplan werden die seitens<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung verfügbaren Flächenpotentiale beleuchtet.<br />

Möglicherweise sind auch private Flächen auf freiwilliger Basis<br />

mobilisierbar. Nach Auskunft unseres Gutachterausschuss wurden<br />

in der Zeit von 2005 bis 2010 über 70 Bauplätze für Wohnbauland<br />

verkauft. Hieran hatten Bauplätze, bei deren Verkauf die<br />

<strong>Stadt</strong> bzw. <strong>Stadt</strong>entwicklungsGmbH nicht Vertragspartner war,<br />

einen Anteil von unter 30 %. Über 70 % der Bauplatzverkäufe<br />

kamen unter Beteiligung der <strong>Stadt</strong>/<strong>Stadt</strong>entwicklungsGmbH zustande.<br />

Selbst bei den übrigen Verkäufen handelte es sich nicht<br />

selten um private Weiterverkäufe vormals städtischer Bauplätze<br />

oder um Verkäufe im privaten Baugebiet „Sägmühle“ in <strong>Donzdorf</strong>,<br />

deren Bauplätze mittlerweile bis auf einen Platz ausgeschöpft<br />

sind. Hier wird deutlich, dass die Anzahl und Bedeutung tatsächlich<br />

mobilisierter privater Bauplätze, die dem Grundstücksmarkt<br />

zur Verfügung gestellt werden, nicht überschätzt werden sollte.

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