05.11.2012 Aufrufe

sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 27 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

4. Örtliche<br />

Straßenverkehrsbehörde<br />

der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />

vom<br />

02.09.11<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Im jetzigen Stadium der Planung wird von 23 Bauplätzen ausgegangen,<br />

bebaubar mit Einfamilienhäusern oder Doppelhäuser, möglich sind max. 3<br />

WE bei EFH bzw. bei Doppelhaus Bebauung 2 WE. Pro Haushalt sind<br />

durchschnittlich 1,5 PKW anzusetzen. Der geplante Wohnweg weist<br />

hauptsächlich eine Breite von 5,5 Metern aus, unterbrochen noch durch<br />

einen Kreisverkehr. Ein Verkehrskonzept ist in diesem frühen Stadium, wo<br />

auch Grundstücksgrenzen noch nicht festgelegt sind, noch nicht vorhanden.<br />

Die vorgesehene Verkehrsflächenbreite von 5,5 m, welche auch den Fußgängerverkehr<br />

beinhaltet, lässt nur einseitiges Parken von Fahrzeugen zu.<br />

Durch die noch zu schaffenden Grundstücksausfahrten im Straßenraum<br />

noch vorgesehene Baum-/ Grünflächen, durch zwei Sackgassensituationen<br />

mit Wendehämmern und dem Bereich des Kreisverkehrs werden die<br />

Möglichkeiten, auf der Verkehrsfläche zu parken, im ganzen Gebiet stark<br />

eingeschränkt. Anlieger, Besucher, Handwerker, Lieferanten etc. haben<br />

daher nur wenige Möglichkeiten, auf der öffentlichen Fläche zu parken.<br />

Das Ordnungsamt empfiehlt daher zur Vermeidung späterer Verkehrsprobleme<br />

im Bebauungsplan verpflichtend festzulegen, dass über die gesetzliche<br />

Regelung der LBO von einem Stellplatz pro Wohneinheit hinaus ausreichend<br />

zusätzliche Stellplätze auf den Baugrundstücken nachzuweisen<br />

sind.<br />

Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten auf der Verkehrsfläche<br />

wird angeregt, auf straßenbegleitende öffentliche Begrünung zu verzichten<br />

oder Pflanzgebote durchgängig auf die Bauflächen zu verteilen.<br />

Die Ausweisung einer Spielfläche im Kreisverkehr sollte in Abhängigkeit<br />

des später gewählten Verkehrskonzepts noch überprüft werden.<br />

.<br />

Die Annahmen der Örtlichen Straßenverkehrsbehörde sind korrekt.<br />

Im Bebauungsplan wird nicht festgelegt, ob ein verkehrsberuhigter<br />

Bereich (Schritttempo) oder eine Tempo-30-Zone errichtet<br />

werden soll. Auch werden die Grundstücksgrenzen erst nach<br />

dem Bebauungsplanverfahren im Zuge des Verkaufs der Bauplätze<br />

festgelegt. Somit sind Festsetzungen über die Lage von<br />

Garagen, Stellplätzen und Ausfahrten nicht sinnvoll.<br />

Die durchaus knappe Breite der Verkehrsfläche ist dem flächensparenden<br />

Bauen geschuldet. Dadurch und durch die Anlage des<br />

Kreisverkehrs und der Wendehämmer verringert sich tatsächlich<br />

die Möglichkeit, entlang der Straßen zu parken. Die schmälere<br />

Straßenbreite bzw. die Häufigkeit von Einmündungen und Wendehämmer,<br />

die zum Parken nicht geeignet sind, unterscheidet<br />

das Plangebiet von den bisherigen Wohngebieten „Herrengestell“,<br />

„Sommerhalde“ und Sommerhalde II“. Um die Situation des<br />

ruhenden Verkehrs im Plangebiet zu entschärfen, wird die Zahl<br />

der zu schaffenden Stellplätze nach der Landesbauordnung dort<br />

auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit erhöht, wo die nötigen Stellplatzflächen<br />

auf Privatgrund für den Bauherrn zumutbar geschaffen<br />

werden können (bei Einzel- und Doppelhäuser). Die Reihenhausgrundstücke<br />

bieten keine ausreichenden Flächen hierfür.<br />

Um die im Plangebiet wie geschildert nur eingeschränkt vorhandenen<br />

Parkmöglichkeiten entlang der Straßen nicht noch weiter<br />

einzuschränken, werden die Baumpflanzungen weit überwiegend<br />

auf privatem Baugrund vorgeschrieben und die Zahl der Straßenbäume<br />

von fünf auf drei Bäume reduziert.<br />

Die Bedenken zur Spielfläche, insbesondere aus Sicht der Sicherheit<br />

dort spielender Kinder, sind berechtigt. In rund 400 m<br />

fußläufiger Entfernung befindet sich am Seitzenbach ein öffentlicher<br />

Spiel- und Bolzplatz, der im Zuge der Offenlage des Seitzenbachs<br />

noch an Attraktivität gewinnen wird und nicht von Straßenflächen<br />

umgeben ist. Daher wird auf die Ausweisung einer<br />

Spielfläche im Kreisverkehr verzichtet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!