sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 27 von 39<br />
Nr. Behörde/<br />
Öffentlichkeit<br />
4. Örtliche<br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong><br />
vom<br />
02.09.11<br />
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />
Im jetzigen Stadium der Planung wird von 23 Bauplätzen ausgegangen,<br />
bebaubar mit Einfamilienhäusern oder Doppelhäuser, möglich sind max. 3<br />
WE bei EFH bzw. bei Doppelhaus Bebauung 2 WE. Pro Haushalt sind<br />
durchschnittlich 1,5 PKW anzusetzen. Der geplante Wohnweg weist<br />
hauptsächlich eine Breite von 5,5 Metern aus, unterbrochen noch durch<br />
einen Kreisverkehr. Ein Verkehrskonzept ist in diesem frühen Stadium, wo<br />
auch Grundstücksgrenzen noch nicht festgelegt sind, noch nicht vorhanden.<br />
Die vorgesehene Verkehrsflächenbreite von 5,5 m, welche auch den Fußgängerverkehr<br />
beinhaltet, lässt nur einseitiges Parken von Fahrzeugen zu.<br />
Durch die noch zu schaffenden Grundstücksausfahrten im Straßenraum<br />
noch vorgesehene Baum-/ Grünflächen, durch zwei Sackgassensituationen<br />
mit Wendehämmern und dem Bereich des Kreisverkehrs werden die<br />
Möglichkeiten, auf der Verkehrsfläche zu parken, im ganzen Gebiet stark<br />
eingeschränkt. Anlieger, Besucher, Handwerker, Lieferanten etc. haben<br />
daher nur wenige Möglichkeiten, auf der öffentlichen Fläche zu parken.<br />
Das Ordnungsamt empfiehlt daher zur Vermeidung späterer Verkehrsprobleme<br />
im Bebauungsplan verpflichtend festzulegen, dass über die gesetzliche<br />
Regelung der LBO von einem Stellplatz pro Wohneinheit hinaus ausreichend<br />
zusätzliche Stellplätze auf den Baugrundstücken nachzuweisen<br />
sind.<br />
Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten auf der Verkehrsfläche<br />
wird angeregt, auf straßenbegleitende öffentliche Begrünung zu verzichten<br />
oder Pflanzgebote durchgängig auf die Bauflächen zu verteilen.<br />
Die Ausweisung einer Spielfläche im Kreisverkehr sollte in Abhängigkeit<br />
des später gewählten Verkehrskonzepts noch überprüft werden.<br />
.<br />
Die Annahmen der Örtlichen Straßenverkehrsbehörde sind korrekt.<br />
Im Bebauungsplan wird nicht festgelegt, ob ein verkehrsberuhigter<br />
Bereich (Schritttempo) oder eine Tempo-30-Zone errichtet<br />
werden soll. Auch werden die Grundstücksgrenzen erst nach<br />
dem Bebauungsplanverfahren im Zuge des Verkaufs der Bauplätze<br />
festgelegt. Somit sind Festsetzungen über die Lage von<br />
Garagen, Stellplätzen und Ausfahrten nicht sinnvoll.<br />
Die durchaus knappe Breite der Verkehrsfläche ist dem flächensparenden<br />
Bauen geschuldet. Dadurch und durch die Anlage des<br />
Kreisverkehrs und der Wendehämmer verringert sich tatsächlich<br />
die Möglichkeit, entlang der Straßen zu parken. Die schmälere<br />
Straßenbreite bzw. die Häufigkeit von Einmündungen und Wendehämmer,<br />
die zum Parken nicht geeignet sind, unterscheidet<br />
das Plangebiet von den bisherigen Wohngebieten „Herrengestell“,<br />
„Sommerhalde“ und Sommerhalde II“. Um die Situation des<br />
ruhenden Verkehrs im Plangebiet zu entschärfen, wird die Zahl<br />
der zu schaffenden Stellplätze nach der Landesbauordnung dort<br />
auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit erhöht, wo die nötigen Stellplatzflächen<br />
auf Privatgrund für den Bauherrn zumutbar geschaffen<br />
werden können (bei Einzel- und Doppelhäuser). Die Reihenhausgrundstücke<br />
bieten keine ausreichenden Flächen hierfür.<br />
Um die im Plangebiet wie geschildert nur eingeschränkt vorhandenen<br />
Parkmöglichkeiten entlang der Straßen nicht noch weiter<br />
einzuschränken, werden die Baumpflanzungen weit überwiegend<br />
auf privatem Baugrund vorgeschrieben und die Zahl der Straßenbäume<br />
von fünf auf drei Bäume reduziert.<br />
Die Bedenken zur Spielfläche, insbesondere aus Sicht der Sicherheit<br />
dort spielender Kinder, sind berechtigt. In rund 400 m<br />
fußläufiger Entfernung befindet sich am Seitzenbach ein öffentlicher<br />
Spiel- und Bolzplatz, der im Zuge der Offenlage des Seitzenbachs<br />
noch an Attraktivität gewinnen wird und nicht von Straßenflächen<br />
umgeben ist. Daher wird auf die Ausweisung einer<br />
Spielfläche im Kreisverkehr verzichtet.