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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 26 von 39<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlichkeit<br />

3. Eberhard<br />

Schmid,<br />

Judengasse<br />

14,<br />

<strong>Donzdorf</strong><br />

vom<br />

30.08.11<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Ich habe Bedenken, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 1 Stellplatz<br />

je Wohnung nicht auskömmlich ist und die Anwohner die Wohnstraßen<br />

im Plangebiet zuparken werden. Daher rege ich die Ausweisung von<br />

öffentlichen Stellplätzen im Plangebiet an.<br />

Zudem rege ich an, das Leitungsrecht zwischen der Wohnstraße B und<br />

dem Roten Weg als Gehweg festzulegen und herzustellen, damit eine<br />

fußläufige Verbindung zum Herrengestell geschaffen wird.<br />

Aufgrund einer im Vergleich zur Wohnerschließungsstraße „Im<br />

Herrengestell“ und dem vorderen Teil der „Sommerhalde“ schmäleren<br />

Fahrbahnbreite (flächensparende Bauweise) sowie einer<br />

erlaubten verdichteten Bauweise von bis zu 3 Wohneinheiten je<br />

Einzelhaus bzw. 4 Wohneinheiten je Doppelhaus wird die Zahl<br />

der zu schaffenden Stellplätze dort auf 1,5 Stellplätze je<br />

Wohneinheit erhöht, wo die nötigen Stellplatzflächen auf Privatgrund<br />

für den Bauherrn zumutbar geschaffen werden können (bei<br />

Einzel- und Doppelhäuser).<br />

Eine Ausweisung öffentlicher Stellplätze befürworten wir nicht.<br />

Dies würde einer flächenschonenden Bauweise widersprechen<br />

und weitere Verkehrsflächen im Plangebiet erfordern. Außerdem<br />

wäre aufgrund der Hanglage mit erheblichen und kostenträchtigen<br />

Eingriffen in die Topografie zur Schaffung ebener Parkplatzflächen<br />

zu rechnen. Zudem findet die Parkplatzfläche möglicherweise<br />

nicht die nötige Akzeptanz beim Verkehrsteilnehmer, da<br />

dieser insbesondere die wegen der steilen Lage und dem langgezogenem<br />

Quartier unkomfortablen Wegeverbindungen scheuen<br />

und das Parken in direkter Nähe zum Ziel suchen könnte.<br />

Ein Gehweg würde im Gegensatz zu einem Leitungsrecht einen<br />

dauerhaft sichtbaren Eingriff in die steilen Böschungen des<br />

denkmalgeschützten Roten Wegs bedeuten. Aufgrund der Topografie<br />

wäre eine Treppenanlage zur Überwindung der Böschung<br />

notwendig. In Abwägung denkmal- und naturschutzrechtlicher<br />

Belange sowie der Kosten der Erstellung und des Unterhalts<br />

eines Gehwegs sehen wir den Nachteil dieser gewünschten Verbindung<br />

den Vorteil einer direkten Verbindung in Richtung Herrengestell<br />

überwiegen. Über den Fußweg zur Sommerhalde und<br />

die Erschließungsstraße zum Herrengestell sind ausreichende<br />

Wegeverbindungen gegeben.

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