sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 26 von 39<br />
Nr. Behörde/<br />
Öffentlichkeit<br />
3. Eberhard<br />
Schmid,<br />
Judengasse<br />
14,<br />
<strong>Donzdorf</strong><br />
vom<br />
30.08.11<br />
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />
Ich habe Bedenken, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 1 Stellplatz<br />
je Wohnung nicht auskömmlich ist und die Anwohner die Wohnstraßen<br />
im Plangebiet zuparken werden. Daher rege ich die Ausweisung von<br />
öffentlichen Stellplätzen im Plangebiet an.<br />
Zudem rege ich an, das Leitungsrecht zwischen der Wohnstraße B und<br />
dem Roten Weg als Gehweg festzulegen und herzustellen, damit eine<br />
fußläufige Verbindung zum Herrengestell geschaffen wird.<br />
Aufgrund einer im Vergleich zur Wohnerschließungsstraße „Im<br />
Herrengestell“ und dem vorderen Teil der „Sommerhalde“ schmäleren<br />
Fahrbahnbreite (flächensparende Bauweise) sowie einer<br />
erlaubten verdichteten Bauweise von bis zu 3 Wohneinheiten je<br />
Einzelhaus bzw. 4 Wohneinheiten je Doppelhaus wird die Zahl<br />
der zu schaffenden Stellplätze dort auf 1,5 Stellplätze je<br />
Wohneinheit erhöht, wo die nötigen Stellplatzflächen auf Privatgrund<br />
für den Bauherrn zumutbar geschaffen werden können (bei<br />
Einzel- und Doppelhäuser).<br />
Eine Ausweisung öffentlicher Stellplätze befürworten wir nicht.<br />
Dies würde einer flächenschonenden Bauweise widersprechen<br />
und weitere Verkehrsflächen im Plangebiet erfordern. Außerdem<br />
wäre aufgrund der Hanglage mit erheblichen und kostenträchtigen<br />
Eingriffen in die Topografie zur Schaffung ebener Parkplatzflächen<br />
zu rechnen. Zudem findet die Parkplatzfläche möglicherweise<br />
nicht die nötige Akzeptanz beim Verkehrsteilnehmer, da<br />
dieser insbesondere die wegen der steilen Lage und dem langgezogenem<br />
Quartier unkomfortablen Wegeverbindungen scheuen<br />
und das Parken in direkter Nähe zum Ziel suchen könnte.<br />
Ein Gehweg würde im Gegensatz zu einem Leitungsrecht einen<br />
dauerhaft sichtbaren Eingriff in die steilen Böschungen des<br />
denkmalgeschützten Roten Wegs bedeuten. Aufgrund der Topografie<br />
wäre eine Treppenanlage zur Überwindung der Böschung<br />
notwendig. In Abwägung denkmal- und naturschutzrechtlicher<br />
Belange sowie der Kosten der Erstellung und des Unterhalts<br />
eines Gehwegs sehen wir den Nachteil dieser gewünschten Verbindung<br />
den Vorteil einer direkten Verbindung in Richtung Herrengestell<br />
überwiegen. Über den Fußweg zur Sommerhalde und<br />
die Erschließungsstraße zum Herrengestell sind ausreichende<br />
Wegeverbindungen gegeben.