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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 24 von 39<br />

9. Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden<br />

9.1 Frühzeitige Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB<br />

Nr. Behörde/<br />

Öffentlich-<br />

keit<br />

1. LandratsamtEsslingen(Straßenverwaltung)<br />

vom<br />

08.08.11<br />

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden Abwägung des Gemeinderats<br />

Vom Straßenbauamt werden gegen den o. g. Bebauungsplan keine<br />

grundsätzlichen Einwendungen oder Bedenken erhoben.<br />

Mit der entlang der K 1401 geplanten Bebauung ist gemäß § 22 Straßengesetz<br />

ein Mindestabstand von 15 m zum äußeren Fahrbahnrand<br />

der Kreisstraße einzuhalten.<br />

Das geplante Baugebiet „Sommerhalde III“ soll über die bestehende<br />

Ortsstraße – Roter Weg – erschlossen werden.<br />

Der Anlage von direkten Zufahrten zur Kreisstraße wird nicht zugestimmt.<br />

An der Einmündung der Ortsstraße – Roter Weg – in die K 1401 ist jederzeit<br />

für ausreichende Sichtverhältnisse zu sorgen. Sichtfelder von<br />

mindestens 3/70 m sind freizuhalten. Dies ist bei der Planung der ausgewiesenen<br />

Pflanzgebotsflächen zu berücksichtigen.<br />

Oberflächenwasser und Abwasser darf der Kreisstraße nicht zugeleitet<br />

werden. Es ist anderweitig abzuleiten.<br />

Lärmschutzvorkehrungen sind allein Sache des Antragstellers und gehen<br />

auch in deren Unterhaltung über.<br />

Die Bepflanzung entlang der K 1401 geht in die Unterhaltung der Gemeinde<br />

über.<br />

Die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße muss stets gewährleistet<br />

sein.<br />

Aufgrund der zwischen der K 1401 (Messelbergsteige) und der<br />

Wohnbebauung „Sommerhalde III“ liegenden naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleichsfläche bzw. der Fläche für Verkehrsgrün ist gewährleistet,<br />

dass bauliche Anlagen rund 30 m vom Fahrbahnrand<br />

der K 1401 entfernt liegen. Der Abstand dürfte, insbesondere aufgrund<br />

der Topografie, nämlich einer bestehenden Kuppe zwischen<br />

K 1401 und der Wohnbebauung, und des Bewuchses dafür Sorge<br />

tragen, dass Lärmschutzvorkehrungen entbehrlich sind.<br />

Direkte Zufahrten (außer der bereits bestehenden Anbindung „Im<br />

Herrengestell“ über den Roten Weg an die K 1401) sind nicht vorgesehen.<br />

Ebenso keine Zuleitungen von Oberflächenwasser und<br />

Abwasser.<br />

Die Einmündung des Roten Wegs in die K 1401 wird nicht verändert.<br />

Der Bereich des Sichtwinkels und die Böschung der K 1401<br />

werden planungsrechtlich als Flächen für Verkehrsgrün abgesichert,<br />

das dortige Straßenbegleitgrün soll erhalten bleiben. Ausgleichsflächen<br />

auf der Fläche des Verkehrsgrüns sind nicht geplant.<br />

Die Ausgleichsflächen grenzen südlich an die Flächen des<br />

Verkehrsgrüns an, sind vom Einmündungsbereich über 10 m abgerückt<br />

und tangieren die Sichtverhältnisse nicht.<br />

Die Bepflanzung im Bereich der Flächen für Verkehrsgrün mit Ausnahme<br />

des Flurstücks 395/3 gehen nicht in die Unterhaltung der<br />

Gemeinde über sondern verbleiben im Eigentum und der Unterhaltslast<br />

des Straßenbaulastträgers, dem Landkreis Göppingen.<br />

Das Flurstück 395/3 ist im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> und von<br />

dieser zu unterhalten.

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