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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 23 von 39<br />

2.10 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO<br />

Je Gebäude ist eine Regenwasserzisterne in Form einer Retentionszisterne für Dachflächen-<br />

und unbelastetes Oberflächenwasser zu erstellen. Das Retentionsvolumen muss<br />

mindestens 1 cbm pro angefangene 50 qm versiegelte Fläche betragen. Der zulässige Ablauf<br />

der Retentionszisterne beträgt 0,2 l/sec pro 2 cbm. Eine Versickerung des Dachflächen-<br />

oder unbelasteten Oberflächenwassers ist unzulässig.<br />

Begründung: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind auch Vorschriften zum Umweltschutz<br />

anzuwenden. Nach § 1 a Abs. 3 BauGB sind in der Abwägung der Belange die<br />

Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />

sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen.<br />

Hierbei sind die Eingriffsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz relevant.<br />

Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen als Festsetzungen<br />

von Maßnahmen und Flächen nach § 9 BauGB. Eine Verringerung des Wasserverbrauchs<br />

durch Regenwassernutzung bzw. das Drosseln von Ablauf von Oberflächenwasser in den<br />

Vorfluter (hydraulische Spitzenbelastung) gehören dazu. Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht<br />

und dem Grünordnerischen Beitrag. Die geologischen Gegebenheiten mit zur<br />

Vernässung neigenden Böden verbietet eine Versickerung von Wasser.<br />

8. Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebiets erfolgt von drei Seiten, eine hiervon<br />

wird ausschließlich dem fußläufigen Verkehr vorbehalten sein. Die Haupterschließung erfolgt<br />

von Norden, der Kreisstraße K 1401 „Messelbergsteige“ am bestehenden Abzweig „Im<br />

Herrengestell“. Von Südosten wird die Wohnstraße „Sommerhalde“ verlängert, die wiederum<br />

über den Roten Weg oder die Dr.-Frey-Straße an das örtliche und überörtliche Verkehrswegenetz,<br />

z. B. die K 1401 angebunden ist. Im Südwesten wird ein Fußweg die als<br />

Sackgasse ausgebildete Wohnstraße im Plangebiet an das bestehende Gebiet „Herrengestell-Sommerhalde“<br />

anschließen. Die genaue Konzeption wird in Ziffer 6 beschrieben.<br />

Die Versorgung mit Trink- und Löschwasser wird durch einen noch zu schaffenden Anschluss<br />

an das örtliche Netz sichergestellt. Die Stromversorgung wird von der EnBW Energie<br />

Baden-Württemberg AG sichergestellt. Ein Anschluss an das Telefonnetz ist vorgesehen.<br />

Die Entwässerung wird durch die zu erstellende Kanalisation im Trennsystem auf unterschiedlichen<br />

Wegen erfolgen. So wird der nördliche, höherliegende Teil des Plangebiets<br />

in Richtung bestehender Kanalisation „Herrengestell I“, der untere Teil entweder über den<br />

Roten Weg oder über den Fußweg zur Sommerhalde entwässert. Die Bebauung rechts<br />

vom Kreisverkehr wird über die „Sommerhalde II“ entwässert. Das Grundstück 842/3 muss<br />

unter Umständen aus topografischen Gründen im Mischsystem entwässert werden. Zudem<br />

ist vorgesehen, die Straßenflächen über den zu erstellenden Regenwasserkanal und anschließenden<br />

Graben zum südlich vom Plangebiet verlaufenden Seitzenbach zu entwässern.<br />

Dadurch ist die Straßenentwässerung nicht an ein Regenüberlaufbecken anzuschließen.<br />

Für das Becken ist die anfallende Schmutzwassermenge eine reine Durchlaufmenge.

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