sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 23 von 39<br />
2.10 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO<br />
Je Gebäude ist eine Regenwasserzisterne in Form einer Retentionszisterne für Dachflächen-<br />
und unbelastetes Oberflächenwasser zu erstellen. Das Retentionsvolumen muss<br />
mindestens 1 cbm pro angefangene 50 qm versiegelte Fläche betragen. Der zulässige Ablauf<br />
der Retentionszisterne beträgt 0,2 l/sec pro 2 cbm. Eine Versickerung des Dachflächen-<br />
oder unbelasteten Oberflächenwassers ist unzulässig.<br />
Begründung: Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind auch Vorschriften zum Umweltschutz<br />
anzuwenden. Nach § 1 a Abs. 3 BauGB sind in der Abwägung der Belange die<br />
Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />
sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen.<br />
Hierbei sind die Eingriffsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz relevant.<br />
Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen als Festsetzungen<br />
von Maßnahmen und Flächen nach § 9 BauGB. Eine Verringerung des Wasserverbrauchs<br />
durch Regenwassernutzung bzw. das Drosseln von Ablauf von Oberflächenwasser in den<br />
Vorfluter (hydraulische Spitzenbelastung) gehören dazu. Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht<br />
und dem Grünordnerischen Beitrag. Die geologischen Gegebenheiten mit zur<br />
Vernässung neigenden Böden verbietet eine Versickerung von Wasser.<br />
8. Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />
Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebiets erfolgt von drei Seiten, eine hiervon<br />
wird ausschließlich dem fußläufigen Verkehr vorbehalten sein. Die Haupterschließung erfolgt<br />
von Norden, der Kreisstraße K 1401 „Messelbergsteige“ am bestehenden Abzweig „Im<br />
Herrengestell“. Von Südosten wird die Wohnstraße „Sommerhalde“ verlängert, die wiederum<br />
über den Roten Weg oder die Dr.-Frey-Straße an das örtliche und überörtliche Verkehrswegenetz,<br />
z. B. die K 1401 angebunden ist. Im Südwesten wird ein Fußweg die als<br />
Sackgasse ausgebildete Wohnstraße im Plangebiet an das bestehende Gebiet „Herrengestell-Sommerhalde“<br />
anschließen. Die genaue Konzeption wird in Ziffer 6 beschrieben.<br />
Die Versorgung mit Trink- und Löschwasser wird durch einen noch zu schaffenden Anschluss<br />
an das örtliche Netz sichergestellt. Die Stromversorgung wird von der EnBW Energie<br />
Baden-Württemberg AG sichergestellt. Ein Anschluss an das Telefonnetz ist vorgesehen.<br />
Die Entwässerung wird durch die zu erstellende Kanalisation im Trennsystem auf unterschiedlichen<br />
Wegen erfolgen. So wird der nördliche, höherliegende Teil des Plangebiets<br />
in Richtung bestehender Kanalisation „Herrengestell I“, der untere Teil entweder über den<br />
Roten Weg oder über den Fußweg zur Sommerhalde entwässert. Die Bebauung rechts<br />
vom Kreisverkehr wird über die „Sommerhalde II“ entwässert. Das Grundstück 842/3 muss<br />
unter Umständen aus topografischen Gründen im Mischsystem entwässert werden. Zudem<br />
ist vorgesehen, die Straßenflächen über den zu erstellenden Regenwasserkanal und anschließenden<br />
Graben zum südlich vom Plangebiet verlaufenden Seitzenbach zu entwässern.<br />
Dadurch ist die Straßenentwässerung nicht an ein Regenüberlaufbecken anzuschließen.<br />
Für das Becken ist die anfallende Schmutzwassermenge eine reine Durchlaufmenge.