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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 2 von 39<br />

1. Anlass, Zielsetzung und Erfordernis der Bebauungsplanaufstellung<br />

Im derzeitigen Neubaugebiet „Sommerhalde II“ steht nur noch ein Bauplatz zum Verkauf<br />

an, der bereits reserviert ist. Die übrigen elf Wohnbauplätze wurden in kurzer Zeit verkauft.<br />

Die Bebauung schreitet zügig voran. Auch die übrigen <strong>Stadt</strong>randlagen der jüngeren Vergangenheit<br />

wurden vollständig von der <strong>Stadt</strong> / <strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft veräußert.<br />

Innerorts bietet die <strong>Stadt</strong> bzw. <strong>Stadt</strong>entwicklungsgesellschaft nur noch wenige Flurstücke<br />

zum Kauf an. Diese Wohnbaugebiete unterscheiden sich jedoch vollständig von den <strong>Stadt</strong>randlagen.<br />

Sie liegen in zentraler Lage im Kernort <strong>Donzdorf</strong> und weisen eine „dichtere“<br />

Bauweise auf. Das derzeitige Angebot spricht einseitig Interessenten an, die eine innerstädtische<br />

Wohnlage mit kleinen Grundstücken suchen bzw. Investoren, die einen Geschossbau<br />

verwirklichen wollen (Mehrfamilienhäuser). Interessenten für gehobene <strong>Stadt</strong>randlagen<br />

können absehbar nicht mehr befriedigt werden. Dies muss als Lücke im Angebot<br />

der <strong>Stadt</strong> empfunden werden, welche ein breites Spektrum anbieten möchte, das eine vorrangig<br />

sozial und ökologisch verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der<br />

Bevölkerung gewährleisten soll.<br />

Durch die Ausweisung des Bebauungsplans an einer Stelle, an der das Wohngebiet „Sommerhalde<br />

II“ fortgeführt und die Lücke zum „Herrengestell I“ geschlossen wird, kann die<br />

<strong>Stadt</strong> die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler<br />

Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung berücksichtigen.<br />

Das Plangebiet wird überwiegend aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der Kernort <strong>Donzdorf</strong> liegt nach dem Regionalplan des Verbands Region Stuttgart gemäß<br />

Plansatz 2.2.1 e (Z) auf der Entwicklungsachse Stuttgart-Göppingen-Geislingen (-Ulm) und<br />

kann seinen Bedarf aus der Eigenentwicklung und aus Wanderungsbewegungen heraus<br />

begründen. Die Siedlungstätigkeit soll sich verstärkt auf Orte der Entwicklungsachsen konzentrieren.<br />

Dies bedeutet, dass künftiger Wohnflächenbedarf zunächst im Kernort <strong>Donzdorf</strong><br />

befriedigt werden soll, die Teilorte sind auf die Eigenentwicklung zu beschränken.<br />

Auf der oben umgrenzten Fläche im Kernort <strong>Donzdorf</strong> sollen ca. 25 Bauplätze geschaffen<br />

werden. Die verkehrliche Erschließung erfolgt vom bestehenden Abzweig der Wohnstraße<br />

„Im Herrengestell“ von der Kreisstraße „Messelbergsteige“ (K 1401) und bindet an die<br />

Wohnbebauung „Sommerhalde II“ an. Ein Kreisverkehrsplatz der Wohnstraßen mit integriertem<br />

Spielplatz ist ebenfalls vorgesehen. Zur offenen Landschaft hin sollen Ausgleichsflächen,<br />

Pflanzgebote und -bindungen sowie. ein Hangwassergraben das geplante Wohngebiet<br />

abgrenzen. Zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebiets werden parallel<br />

zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen. Ebenfalls werden noch Flächen zum Ausgleich<br />

des naturschutzrechtlichen Eingriffs ausgewiesen.<br />

2. Auswirkungen des Aufstellen des Bebauungsplans, Umweltprüfung, Grünordnung<br />

Das Plangebiet des künftigen Bebauungsplans „Sommerhalde III“ ist im folgenden Schaubild<br />

rot dargestellt und entspricht weitgehend der südlichen Mitte der im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten künftigen Wohnbaufläche (vgl. Ziffer 5). Die Flächen, die in Grün dargestellt<br />

sind, liegen in den Geltungsbereichen von rechtskräftigen Bebauungsplänen. Es sind<br />

diese im Nordwesten der Bebauungsplan „Herrengestell I“, im Südwesten der Bebauungsplan<br />

„Herrengestell-Sommerhalde“ und im Südosten der Bebauungsplan „Sommerhalde II“.<br />

Nicht mit einem qualifizierten Bebauungsplan überplant ist das in den 30er bis 50er Jahren<br />

entstandene Gebiet der „Graf-Rechberg-Siedlung“ (blaue Flächen). Sämtliche Gebiete sind<br />

wohnbaugenutzt. Die östlich und nördlich angrenzenden Freiflächen sind nicht als künftige<br />

Wohnbauflächen im derzeitigen Flächennutzungsplan ausgewiesen sondern leiten in die<br />

freie Landschaft über.

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