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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 19 von 39<br />

Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer<br />

Sedum album Weißer Mauerpfeffer<br />

Sedum cyaneum Rosenteppichsedum<br />

Sedum „Weihenstephaner Gold“ Goldsedum<br />

Sedum reflexum Felsensedum<br />

Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer<br />

Sedum spurium Kaukasus-Sedum<br />

Thymus serpyllum Feld-Thymian<br />

Pflanzenliste 7 – Kletterpflanzen für die Begrünung von Stützmauern:<br />

Clematis vitalba Waldrebe<br />

Lonicera periclymenum Waldgeißblatt<br />

Hedera helix Efeu<br />

Humulus lupulus Hopfen<br />

Parthenocissus quinquefolia „Engelmannii“ bzw. tricuspidata „Veitchii“ Wilder Wein<br />

Polygonum aubertii Schlingknöterich<br />

1.10.2 Pflanzbindung (Pfb) § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB<br />

Für die im Lageplan eingezeichneten Pflanzbindungsflächen (Pfb) und Einzelbäume sind<br />

die nachfolgenden Festsetzungen zu beachten. Vgl. Ziffer 3.7.<br />

• Pfb 1 Pflanzbindung entlang des Roten Wegs<br />

Der Gehölzbestand ist dauerhaft zu erhalten und langfristig zu sichern. Zur Gewährleistung<br />

der Verkehrssicherung können Einzelgehölze unter Berücksichtigung der gesetzlichen<br />

Vorgaben des Artenschutzes entnommen werden. Anfallendes Alt- und Totholz<br />

ist an geeigneten, besonnten Stellen mit möglichst wenig Bodenkontakt zu lagern. Bei Ersatzpflanzungen<br />

sind die in Ziffer 1.10.1 auf-geführten Pflanzenarten zu verwenden.<br />

• Pfb 2 Einzelbäume - Obstgehölze<br />

Die Obstbäume sind zu erhalten und bei Ausfall durch hochstämmige Bäume auf Sämlingsunterlage<br />

der Pflanzenliste 4 in Ziffer 1.10.1 zu ersetzen. Bei Bau-arbeiten ist für ausreichenden<br />

Schutz der zu erhaltenden Bäume Sorge zu tra-gen. Bodenverdichtungen und<br />

Ablagerungen im Bereich der Kronentraufe sind zu vermeiden.<br />

1.10.3 Öffentliche Grünflächen § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />

Öffentliche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Pflanzgebotsflächen (Pfg), Pflanzbindungsflächen<br />

(Pfb) und Ausgleichsfläche (A) gemäß Planeinschrieb.<br />

1.10.4 Flächen für die Wasserwirtschaft § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB<br />

Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung<br />

des Hochwasserabflusses in Form eines Hangwassergrabens gemäß Planeinschrieb.<br />

1.10.5 Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft § 9 Abs. 1 Nr. 20 i. V.<br />

mit § 9 Abs. 1 a BauGB<br />

Zum Ausgleich der naturschutzrechtlichen Eingriffe werden die folgenden Flächen bzw.<br />

Maßnahmen der Ziffern 1 bis 4 gemäß Planeinschrieb als Flächen und Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen<br />

und diesem Bebauungsplan zugeordnet:<br />

• Maßnahmenfläche A 1 Streuobstwiese, Erhalt und Pflege<br />

• Maßnahmenfläche A 2 Heckenpflanzung an der Böschung zum Roten Weg<br />

• Maßnahmenfläche A 3 Streuobstwiese, Neuschaffung / Anlegen<br />

• Maßnahmenfläche A 4 Heckenpflanzung östlich der Wohnbebauung / Gebietseingrünung<br />

mit Feldhecke<br />

Die Beschreibung der Flächen und der Maßnahmen im Einzelnen ergeben sich aus dem<br />

Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-Ausgleichsbilanz vom 24.10.2011 und dem Grünordnerischen<br />

Beitrag vom 06.10.2011 des Büro Prof. Schmid-Treiber-Partner, Leonberg.<br />

1.10.6 Immissionsschutz § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB<br />

Für die Straßenbeleuchtung sind aus Gründen des Insektenschutzes „insektenfreundliche“<br />

Leuchtmittel mit streulichtarmer, insektenschonender Bauweise und nicht anlockendem<br />

Lichtspektrum (z. B. staubdichte Natriumdampflampen) zu verwenden. Es ist darauf zu<br />

achten, dass keine Insekten tötenden Lampengehäuse verwendet werden.

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