sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 17 von 39<br />
• Pfg 3 Verkehrsgrün und Fußweg / Eingrünung Fußweg<br />
Entlang des Fußweges sind standortgerechte, klein- bis mittelkronige, hochstämmige<br />
Laubgehölze mit Stammumfang 18 / 20 cm aus der Pflanzenliste 2 zu pflanzen und dauerhaft<br />
zu erhalten. Die Anordnung und Darstellung der Bäume in der Planzeichnung ist<br />
symbolisch, die Anzahl der zu pflanzenden Bäume jedoch verbindlich. Die Grünfläche ist<br />
gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Der Fußweg ist mit wasserdurchlässigen<br />
Materialien anzulegen.<br />
• Pfg 4 Begrünung Hangwassergraben am östlichen Quartiersrand<br />
Böschungen und Seitenflächen des Grabens sind mit einer Gras-Kräuter-Mischung aus<br />
regionalem Saatgut zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Randlich sind einzelne<br />
Sträucher der Pflanzenliste 5 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflege ist sowohl<br />
nach technischen Anforderungen als auch an ökologischen Aspekten auszurichten.<br />
• Pfg 5 Randliche Eingrünung des Wohngebiets nach Norden und Westen<br />
Die ausgewiesene Pflanzgebotsfläche ist zu mindestens 50 % mit Sträuchern und Bäumen<br />
der Pflanzenlisten 3 - 5 zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
• Pfg 6 Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen<br />
Die nicht überbaubaren und die durch bauliche Anlagen nicht überdeckten An-teile der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen. Hierbei gilt: Pro Grundstück<br />
ist ein mittel- bis großkroniger, standortgerechter, einheimischer, hochstämmiger<br />
Laubbaum der Pflanzenliste 3 mit Stammumfang 18 / 20 cm oder ein hochstämmiger<br />
Obstbaum auf Sämlingsunterlage der Pflanzenliste 4 zu pflanzen. Die Darstellung der<br />
Baumstandorte entlang von Erschließungs-straßen im Lageplan ist verbindlich, Abweichungen<br />
bis max. 7 m in beide Richtungen parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche sind<br />
jedoch zulässig. Sonstige in der Planzeichnung symbolisch dargestellte Baumstandorte<br />
können frei auf dem Grundstück gewählt werden. Zu erhaltende Obstbäume oder direkt<br />
auf öffentlicher Fläche angrenzende Einzelbäume können auf das Pflanzgebot angerechnet<br />
werden.<br />
• Pfg 7 Einzelbäume in den Erschließungsstraßen / Straßenraum<br />
Entlang der Erschließungsstraßen sind standortgerechte, klein- bis mittelkronige, hochstämmige<br />
Laubgehölze mit Stammumfang 18 / 20 cm aus der Pflanzenliste 2 gemäß<br />
Planzeichnung zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Darstellung der Baumstandorte<br />
im Lageplan ist verbindlich, Abweichungen bis max. 5 m in beide Richtungen parallel<br />
zur öffentlichen Verkehrsfläche sind jedoch zulässig. Die Bäume sind in offenen oder in<br />
mit Baumrosten geschützten Pflanzquartieren zu pflanzen. Offene Pflanzquartiere sind<br />
mit Stauden bzw. mit bodendeckenden Sträuchern zu bepflanzen.<br />
• Pflanzenlisten:<br />
Pflanzenliste 1 – großkronige Laubbäume:<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Aesculus hipp. «Baumannii» Rosskastanie<br />
Fraxinus excelsior Esche<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Pflanzenliste 2 – klein- bis mittelkronige Laubbäume:<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Pyrus Calleryana <strong>Stadt</strong>birne<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
Sorbus torminalis Elsbeere<br />
Pflanzenliste 3 – heimische standortgerechte Baumarten:<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Betula pendula Hänge-Birke<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Fagus sylvatica Rotbuche<br />
Fraxinus excelsior Esche<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche<br />
Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche