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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 17 von 39<br />

• Pfg 3 Verkehrsgrün und Fußweg / Eingrünung Fußweg<br />

Entlang des Fußweges sind standortgerechte, klein- bis mittelkronige, hochstämmige<br />

Laubgehölze mit Stammumfang 18 / 20 cm aus der Pflanzenliste 2 zu pflanzen und dauerhaft<br />

zu erhalten. Die Anordnung und Darstellung der Bäume in der Planzeichnung ist<br />

symbolisch, die Anzahl der zu pflanzenden Bäume jedoch verbindlich. Die Grünfläche ist<br />

gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Der Fußweg ist mit wasserdurchlässigen<br />

Materialien anzulegen.<br />

• Pfg 4 Begrünung Hangwassergraben am östlichen Quartiersrand<br />

Böschungen und Seitenflächen des Grabens sind mit einer Gras-Kräuter-Mischung aus<br />

regionalem Saatgut zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Randlich sind einzelne<br />

Sträucher der Pflanzenliste 5 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflege ist sowohl<br />

nach technischen Anforderungen als auch an ökologischen Aspekten auszurichten.<br />

• Pfg 5 Randliche Eingrünung des Wohngebiets nach Norden und Westen<br />

Die ausgewiesene Pflanzgebotsfläche ist zu mindestens 50 % mit Sträuchern und Bäumen<br />

der Pflanzenlisten 3 - 5 zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />

• Pfg 6 Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen<br />

Die nicht überbaubaren und die durch bauliche Anlagen nicht überdeckten An-teile der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen. Hierbei gilt: Pro Grundstück<br />

ist ein mittel- bis großkroniger, standortgerechter, einheimischer, hochstämmiger<br />

Laubbaum der Pflanzenliste 3 mit Stammumfang 18 / 20 cm oder ein hochstämmiger<br />

Obstbaum auf Sämlingsunterlage der Pflanzenliste 4 zu pflanzen. Die Darstellung der<br />

Baumstandorte entlang von Erschließungs-straßen im Lageplan ist verbindlich, Abweichungen<br />

bis max. 7 m in beide Richtungen parallel zur öffentlichen Verkehrsfläche sind<br />

jedoch zulässig. Sonstige in der Planzeichnung symbolisch dargestellte Baumstandorte<br />

können frei auf dem Grundstück gewählt werden. Zu erhaltende Obstbäume oder direkt<br />

auf öffentlicher Fläche angrenzende Einzelbäume können auf das Pflanzgebot angerechnet<br />

werden.<br />

• Pfg 7 Einzelbäume in den Erschließungsstraßen / Straßenraum<br />

Entlang der Erschließungsstraßen sind standortgerechte, klein- bis mittelkronige, hochstämmige<br />

Laubgehölze mit Stammumfang 18 / 20 cm aus der Pflanzenliste 2 gemäß<br />

Planzeichnung zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Darstellung der Baumstandorte<br />

im Lageplan ist verbindlich, Abweichungen bis max. 5 m in beide Richtungen parallel<br />

zur öffentlichen Verkehrsfläche sind jedoch zulässig. Die Bäume sind in offenen oder in<br />

mit Baumrosten geschützten Pflanzquartieren zu pflanzen. Offene Pflanzquartiere sind<br />

mit Stauden bzw. mit bodendeckenden Sträuchern zu bepflanzen.<br />

• Pflanzenlisten:<br />

Pflanzenliste 1 – großkronige Laubbäume:<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Aesculus hipp. «Baumannii» Rosskastanie<br />

Fraxinus excelsior Esche<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Pflanzenliste 2 – klein- bis mittelkronige Laubbäume:<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Pyrus Calleryana <strong>Stadt</strong>birne<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

Sorbus torminalis Elsbeere<br />

Pflanzenliste 3 – heimische standortgerechte Baumarten:<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Betula pendula Hänge-Birke<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Fagus sylvatica Rotbuche<br />

Fraxinus excelsior Esche<br />

Prunus avium Vogel-Kirsche<br />

Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche

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