sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 13 von 39<br />
Die Anbindung zwischen Kreisel und „Im Herrengestell“ ist 6,5 bis 7 m breit ausgebildet.<br />
Gehwege sind im Plangebiet ganz überwiegend nicht geplant, um den Wohngebietscharakter<br />
zu unterstreichen. Insgesamt entstehen 25 Bauplätze in einem die Lücke schließenden<br />
kompakten Plangebiet. Hierbei wird die nördliche und östliche Bebauungsgrenze der Gebiete<br />
„Herrengestell“ und Sommerhalde II“ aufgenommen. Die weitgehend parallel bzw.<br />
ansteigend zum Südwesthang verlaufende Wohnbebauung, unterstützt durch entsprechende<br />
Vorgaben hangparalleler Firstrichtung, sorgt für eine energieschonende Ausrichtung der<br />
Längsseite der Häuser Richtung Südwesten bzw. Südosten. Durch die starke Hangneigung,<br />
zwischen den Wohnbaureihen wird eine Verschattung durch südlich angrenzende<br />
darunter liegende Wohnbaureihen reduziert. Der Höhenunterschied im Plangebiet (ohne<br />
Ausgleichsflächen!) insgesamt beträgt 28 m (Höhenlage zwischen 443 m und 471 m).<br />
Die Festsetzungen für die einzelnen Baufenster sind weitgehend einheitlich mit Ausnahme<br />
der Bezugshöhen für die Gebäudehöhe, die topographiebedingt an jedes einzelne Baufenster<br />
angepasst ausgewiesen wird, die Ausweisung von Pflanzgeboten und die Festsetzung<br />
der Bauweise. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
nach § 4 BauNVO 1990 festgesetzt. Dies entspricht am Besten der geplanten Wohnbebauung.<br />
Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO werden wegen des beabsichtigten Vorrangs der<br />
Wohnbebauung in ruhiger Umgebung nicht zugelassen, ebenso Schank- und Speisewirtschaften.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung sieht eine Höhenbegrenzung durch maximal<br />
zulässige Wand- und Firsthöhen vor. Der untere Bezugspunkt für die Höhenbemessung<br />
sind vorgegebene Bezugshöhen (BZH), die, um dem Bauherrn größeren Spielraum bei der<br />
Organisation des Gebäudeinneren zu gewähren, nicht mit der Erdgeschossfußbodenhöhe<br />
gekoppelt werden. Die Höhe der einzelnen BZH ergeben sich aus angefertigten Schnitten.<br />
Die Grundflächenzahl liegt mit 0,3 unterhalb des gesetzlich Möglichen und erreicht eine<br />
Durchgrünung mit Gartenflächen im Plangebiet. Dies und die Beschränkungen auf eine<br />
max. zulässige Anzahl Wohnungen je Wohngebäude sowie auf Einzel- bzw. Doppelhäuser<br />
soll eine massive Wohnbebauung vermeiden. Am Ende des Wendehammers am Wohnweg<br />
B ist eine dichtere Bauweise erwünscht. Die offene Bauweise wird auf den Bauplätzen 18-<br />
20 um die Möglichkeit der Errichtung von einer Hausgruppe/Reihenhäuser erweitert.<br />
Durch eine Begrenzung des Plangebiets zu den nördlich und östlich liegenden Außenbereichsflächen<br />
mit einem Pflanzgebotsstreifen und Ausgleichsflächen wird das Gebiet eingegrünt<br />
und schafft einen fließenden Übergang zu den Freiflächen vor der <strong>Stadt</strong>. Ebenfalls<br />
der Eingrünung dienen die Pflanzgebote der Einzelbäume. Zum kulturdenkmalgeschützten<br />
Roten Weg mit seiner schützenswerten Grünstruktur an seinen Böschungen, werden ein<br />
Pflanzbindungsstreifen, eine nicht zu bebauende Fläche und Schutzvorschriften festgesetzt.<br />
Die folgende Grafik stellt eine mögliche Gestaltung des Wohngebiets dar: