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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 11 von 39<br />

Die Brutto-Wohnbaufläche der gesamten Plangebiets „Sommerhalde III“ umfasst einschließlich<br />

der Verkehrs- und Grünflächen, jedoch ohne Ausgleichsflächen 1,64 ha (vgl.<br />

Ziffer 2.). Auf diese sind die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten 8 der 25<br />

Bauplätze, somit rund ein Drittel (0,55 ha) anzurechnen. Die zusätzlichen acht Bauplätze<br />

sind hinsichtlich des Baulandflächenbedarfs für die nächsten fünf Jahre gedeckt. Das Regierungspräsidium<br />

Stuttgart verzichtet auf den Nachweis des Bauflächenbedarfs, da ein<br />

Flächentausch im Bereich „Innerer Letten, Auchertweide, Äußerer Letten zugesagt wurde.<br />

3.4 Die Orientierungswerte der anzustrebenden Einwohnerdichte<br />

Der Regionalplan sieht gemäß Plansatz 2.4.0.8 (Z) zur Reduzierung der Belastungen<br />

von Freiräumen durch neue Siedlungsflächeninanspruchnahme bei allen Neubebauungen<br />

eine angemessen hohe Siedlungsdichte vor, die bei Unterzentren 70<br />

Einwohner/ha für Wohnsiedlungsbereiche vorgibt. Das Plangebiet des Bebauungsplans<br />

sieht 1,64 ha Brutto-Wohnbauland vor. Auf dieser werden ca. 25 Bauplätze<br />

mit max. zulässigen 75 Wohnungen zugelassen. Bei unterstellten 2 Wohnungen je<br />

Bauplatz und einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,3 Personen je Wohnung<br />

in <strong>Donzdorf</strong> (in 2006) würden rund 115 Personen im Plangebiet ihre neue<br />

Heimat finden. Dies entspräche einer Bruttowohndichte von rund 70 Einwohner/ha.<br />

Dieser Wert wäre für <strong>Donzdorf</strong>er Verhältnisse etwas überdurchschnittlich, hat <strong>Donzdorf</strong><br />

bei einer Wohnbaufläche von 178 ha (zum 31.12.10) hierauf 10.816 Einwohner<br />

(zum 31.12.2010) „untergebracht“. Dies entspricht einem Wert von rund 61 Einwohner<br />

je Hektar. Die jetzige Planung dürfte die flächensparende Wohnbaulandpolitik<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> belegen und entspricht den regionalplanerischen Vorgaben.<br />

4. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs<br />

Standort: Der künftige Geltungsbereich liegt zwischen dem<br />

• Wohngebiet „Im Herrengestell“ und der Messelbergsteige K 1401 im Norden<br />

• den Wohngebieten „Herrengestell-Sommerhalde“ bzw. „Sommerhalde II“ im Süden,<br />

• dem Roten Weg im Westen und<br />

• dem Gewann „Kleine Röte“ im Osten.<br />

Die Fläche umfasst rund 2,1 ha auf den ganz oder teilweise im künftigen Plangebiet liegenden<br />

Flurstücken 395/2, 395/3, 456/2, 821, 822, 823, 824, 824/1, 835/1, 836, 841/1, 841/2,<br />

841/3, 842/2, 842/3 und 842/6 der Gemarkung <strong>Donzdorf</strong>. Im Laufe des Verfahrens kann<br />

sich der geplante Geltungsbereich noch dahingehend ändern, dass weitere Flurstücke hinzukommen<br />

oder genannte Flurstücke wegfallen. In der folgenden Skizze ist die Lage des<br />

geplanten Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit einem roten Kreis markiert.

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