sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 10 von 39<br />
Bezeichnung der<br />
Fläche<br />
1. Verlängerung<br />
des Haldenwegs<br />
nach Norden<br />
2. Herrengestell/<br />
Sommerhalde<br />
(südlich des<br />
Schulzentrums)<br />
3. „Bödele“ (südlich<br />
des Seitzenbach<br />
bzw. östlich der<br />
Rötelsteinstraße)<br />
4. „Vor den Gärtlichen“<br />
(im westlichen<br />
Anschluss<br />
an das Wohnge-<br />
biet „Marren“)<br />
5. „Innerer Letten,<br />
Auchertweide,<br />
Äußerer Letten“<br />
(nordwestlich der<br />
Lauter)<br />
Gründe für die Nicht-Berücksichtigung als Planungsalternative<br />
Die Flurstücke sind überwiegend in Privateigentum. Die Realisierung<br />
würde entweder den Aufkauf der Flächen durch die <strong>Stadt</strong> oder das<br />
Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB erforderlich machen. Eine<br />
zügige und vollständige Realisierung zur effektiven Ausnutzung der<br />
Flächen und Vermeidung von Mittel-/längerfristigen Baulücken ist nicht<br />
im gleichem zeitlichen Maße wahrscheinlich als durch den Verkauf<br />
städtischer Grundstücke mit vertraglich vereinbarten Bauzwang des<br />
Käufers. Erfahrungen benachbarter Gemeinden verdeutlichen dies.<br />
Die Lage des Gebiets selbst lässt überschlägig betrachtet kaum weniger<br />
starke Eingriffe in den Naturhaushalt befürchten als die jetzige<br />
Planung, da die Alternative ebenfalls einen Streuobstgürtel in Ortsrand-<br />
und Hanglage aufweist. Die Lage der Alternativfläche entspricht<br />
auch nicht der derzeitigen Entwicklungsrichtung der <strong>Stadt</strong>, die in den<br />
letzten Jahren im Bereich „Herrengestell“/ “Sommerhalde“ und „Böde-<br />
le“ stattgefunden hat.<br />
Die nördliche Teilfläche (Herrengestell) und die südliche Teilfläche<br />
(Sommerhalde) sind mit den Bebauungsplänen „Herrengestell I“<br />
(2000/2001), „Herrengestell/Sommerhalde“ (1983/1984) und „Som-<br />
merhalde II“ (2009) bereits realisiert.<br />
Die Fläche „Bödele“ ist bereits seit 1991 mit einem Bebauungsplan<br />
überplant und bebaut.<br />
Die Fläche „Vor den Gärtlichen“ ist bereits seit mit den Bebauungsplänen<br />
„Wagnerstraße/Sudetenstraße I“ aus dem Jahr 1985 und „Wagnerstraße/Sudetenstraße<br />
II“ aus dem Jahr 1999 überplant und bebaut.<br />
Eine Realisierung dieser Planungsalternative würde die Schaffung<br />
eines neuen Siedlungsbereichs jenseits der Lauter in <strong>Donzdorf</strong> in einem<br />
ökologisch sensiblen Bereich bedeuten. Die Eingriffsschwere<br />
wäre deutlich höher zu bewerten als bei der vorliegenden Planung.<br />
Die Alternative würde zudem der regionalen Freiraumstruktur des<br />
Verbands Region Stuttgart widersprechen, die dieser im Regionalplan<br />
als regionaler Grünzug G 50 (Plansatz 3.1.1 Z) und Gebiet für Naturschutz<br />
und Landschaftspflege (Plansatz 3.2.1 Z) ausgewiesen hat. Sie<br />
sollen demnach von der Besiedlung freigehalten werden. Zudem wird<br />
die Fläche nach Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart<br />
um das Maß der Fläche reduziert, die im Bebauungsplan „Sommerhalde<br />
III“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />
3.3.3 Berechnung des Siedlungsbedarfs<br />
Von den ca. 25 Bauplätzen im Plangebiet sind 8 Bauplätze nicht vom Flächennutzungsplan<br />
1984 gedeckt und werden zusätzlich ausgewiesen. Sie liegen in der nördlichen Sackgasse<br />
„A“. Während betreffend der Flächennutzungsplan konformen Bauplätze ein Bauflächenbedarfsnachweis<br />
entbehrlich ist, sind für die Bauflächen der nicht-konformen 8 Bauplätze der<br />
Bauflächenbedarf nachzuweisen. Wie in Ziffer 3.2 ausgeführt, kann <strong>Donzdorf</strong> in den nächsten<br />
fünf Jahren um 76 Wohneinheiten wachsen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 Einwohner<br />
je Wohnung und einer Bruttowohndichte von 70 Einwohner je Hektar (vgl. Ziffer<br />
3.4) entspricht dies einer Baulandfläche von 2,5 ha (76*2,3/70). Hiervon sind die Flächen<br />
der Baulücken mit 0,622 ha (vgl. Ziffer 3.3.1) abzuziehen. Für die nächsten fünf Jahre besteht<br />
daher ein Baulandflächenbedarf von rund 1,9 ha.