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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 10 von 39<br />

Bezeichnung der<br />

Fläche<br />

1. Verlängerung<br />

des Haldenwegs<br />

nach Norden<br />

2. Herrengestell/<br />

Sommerhalde<br />

(südlich des<br />

Schulzentrums)<br />

3. „Bödele“ (südlich<br />

des Seitzenbach<br />

bzw. östlich der<br />

Rötelsteinstraße)<br />

4. „Vor den Gärtlichen“<br />

(im westlichen<br />

Anschluss<br />

an das Wohnge-<br />

biet „Marren“)<br />

5. „Innerer Letten,<br />

Auchertweide,<br />

Äußerer Letten“<br />

(nordwestlich der<br />

Lauter)<br />

Gründe für die Nicht-Berücksichtigung als Planungsalternative<br />

Die Flurstücke sind überwiegend in Privateigentum. Die Realisierung<br />

würde entweder den Aufkauf der Flächen durch die <strong>Stadt</strong> oder das<br />

Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB erforderlich machen. Eine<br />

zügige und vollständige Realisierung zur effektiven Ausnutzung der<br />

Flächen und Vermeidung von Mittel-/längerfristigen Baulücken ist nicht<br />

im gleichem zeitlichen Maße wahrscheinlich als durch den Verkauf<br />

städtischer Grundstücke mit vertraglich vereinbarten Bauzwang des<br />

Käufers. Erfahrungen benachbarter Gemeinden verdeutlichen dies.<br />

Die Lage des Gebiets selbst lässt überschlägig betrachtet kaum weniger<br />

starke Eingriffe in den Naturhaushalt befürchten als die jetzige<br />

Planung, da die Alternative ebenfalls einen Streuobstgürtel in Ortsrand-<br />

und Hanglage aufweist. Die Lage der Alternativfläche entspricht<br />

auch nicht der derzeitigen Entwicklungsrichtung der <strong>Stadt</strong>, die in den<br />

letzten Jahren im Bereich „Herrengestell“/ “Sommerhalde“ und „Böde-<br />

le“ stattgefunden hat.<br />

Die nördliche Teilfläche (Herrengestell) und die südliche Teilfläche<br />

(Sommerhalde) sind mit den Bebauungsplänen „Herrengestell I“<br />

(2000/2001), „Herrengestell/Sommerhalde“ (1983/1984) und „Som-<br />

merhalde II“ (2009) bereits realisiert.<br />

Die Fläche „Bödele“ ist bereits seit 1991 mit einem Bebauungsplan<br />

überplant und bebaut.<br />

Die Fläche „Vor den Gärtlichen“ ist bereits seit mit den Bebauungsplänen<br />

„Wagnerstraße/Sudetenstraße I“ aus dem Jahr 1985 und „Wagnerstraße/Sudetenstraße<br />

II“ aus dem Jahr 1999 überplant und bebaut.<br />

Eine Realisierung dieser Planungsalternative würde die Schaffung<br />

eines neuen Siedlungsbereichs jenseits der Lauter in <strong>Donzdorf</strong> in einem<br />

ökologisch sensiblen Bereich bedeuten. Die Eingriffsschwere<br />

wäre deutlich höher zu bewerten als bei der vorliegenden Planung.<br />

Die Alternative würde zudem der regionalen Freiraumstruktur des<br />

Verbands Region Stuttgart widersprechen, die dieser im Regionalplan<br />

als regionaler Grünzug G 50 (Plansatz 3.1.1 Z) und Gebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (Plansatz 3.2.1 Z) ausgewiesen hat. Sie<br />

sollen demnach von der Besiedlung freigehalten werden. Zudem wird<br />

die Fläche nach Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart<br />

um das Maß der Fläche reduziert, die im Bebauungsplan „Sommerhalde<br />

III“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />

3.3.3 Berechnung des Siedlungsbedarfs<br />

Von den ca. 25 Bauplätzen im Plangebiet sind 8 Bauplätze nicht vom Flächennutzungsplan<br />

1984 gedeckt und werden zusätzlich ausgewiesen. Sie liegen in der nördlichen Sackgasse<br />

„A“. Während betreffend der Flächennutzungsplan konformen Bauplätze ein Bauflächenbedarfsnachweis<br />

entbehrlich ist, sind für die Bauflächen der nicht-konformen 8 Bauplätze der<br />

Bauflächenbedarf nachzuweisen. Wie in Ziffer 3.2 ausgeführt, kann <strong>Donzdorf</strong> in den nächsten<br />

fünf Jahren um 76 Wohneinheiten wachsen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 Einwohner<br />

je Wohnung und einer Bruttowohndichte von 70 Einwohner je Hektar (vgl. Ziffer<br />

3.4) entspricht dies einer Baulandfläche von 2,5 ha (76*2,3/70). Hiervon sind die Flächen<br />

der Baulücken mit 0,622 ha (vgl. Ziffer 3.3.1) abzuziehen. Für die nächsten fünf Jahre besteht<br />

daher ein Baulandflächenbedarf von rund 1,9 ha.

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