Abrechnungsgrundlagen zum Tanzclub der ... - Tanzschule Frank
Abrechnungsgrundlagen zum Tanzclub der ... - Tanzschule Frank
Abrechnungsgrundlagen zum Tanzclub der ... - Tanzschule Frank
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Abrechnungsgrundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Tanzclub</strong> <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> Wollgast Seite 1 von 5<br />
<strong>Abrechnungsgrundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Tanzclub</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> Wollgast<br />
<strong>Tanzclub</strong> für Jugendliche in Lübeck<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Die Beiträge <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Mitgliedschaft sind auf Jahresbasis ausgerechnet, wobei in <strong>der</strong> Kalkulation<br />
von 31 Trainingstagen im Jahr ausgegangen wird. Das bedeutet also, dass Ferientage nicht bezahlt<br />
werden. Um nicht den gesamten Jahresbeitrag in einem Betrag in Rechnung stellen zu müssen,<br />
wurde eine Aufteilung in vier Quartale mit gleichen Beiträgen gewählt. Somit ist von <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong><br />
aus die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs gegeben, o<strong>der</strong> das <strong>Tanzclub</strong>-Mitglied kann einen<br />
Dauerauftrag bei <strong>der</strong> Bank einrichten. Bei verschieden hohen Beiträgen wäre dieses nicht<br />
durchführbar.<br />
Die Grundlage dieses Vertrages bildet <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Jahresbeitrag in Höhe von 240,00 € (vierteljährlich<br />
60,00 €, monatlich 20,00 €). Wenn <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> eine Lastschrifteinzugsermächtigung<br />
gegeben wird, ermäßigt sich <strong>der</strong> Jahresbeitrag um 24,00 € auf 216,00 € (vierteljährlich 54,00 €,<br />
monatlich 18,00 €), da keine geson<strong>der</strong>ten Rechnungen erstellt und abgeschickt werden müssen und<br />
somit Kosten eingespart werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei Mehrwertsteuererhöhungen<br />
wird <strong>der</strong> Betrag auf das Honorar aufgeschlagen. Es wird eine Aufnahmegebühr von 27,00 € erhoben.<br />
Die Beiträge für den <strong>Tanzclub</strong> werden stets für 3 Monate berechnet. Dieser 3-Monats-Rhythmus<br />
beginnt mit dem Aufnahmedatum in den <strong>Tanzclub</strong>. Die Zahlung bzw. Lastschrift erfolgt bis <strong>zum</strong> 15.<br />
des Vormonats für den darauf folgenden 3-Monats-Zeitraum. So wird <strong>zum</strong> Beispiel <strong>der</strong> Beitrag für die<br />
Monate Februar, März und April schon am 15. Januar in Rechnung gestellt. Die Aufnahmegebühr wird<br />
in die erste Berechnung mit einbezogen. Die erste Rechnung und Abbuchung erfolgt meistens direkt<br />
nach <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Anmeldung.<br />
Laufzeit und Kündigung<br />
Das <strong>Tanzclub</strong>training läuft das ganze Jahr über. Ausgesetzt wird das Training in den schleswigholsteinischen<br />
Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen. Außerdem bleibt vorbehalten, viermal<br />
im Jahr auszusetzen, wenn dieses beson<strong>der</strong>e Gründe erfor<strong>der</strong>lich machen (z.B. Schlussbälle,<br />
Krankheit des Tanzlehrers bzw. Trainers). Einmal im Monat wird das Club-Training durch ein freies<br />
Training ersetzt, in dem das Tanzprogramm wie<strong>der</strong>holt wird.<br />
Der Wochentag bleibt während <strong>der</strong> gesamten Vertragsdauer erhalten. Die Beginnzeit des Club-<br />
Trainings kann jedoch verschoben werden, wobei dieses maximal plus/minus 30 Minuten sein dürfen.<br />
Eine weitergehende Zeitverän<strong>der</strong>ung kann nur beschlossen werden, wenn die Club-Mitglie<strong>der</strong><br />
einstimmig zustimmen. Das Club-Training läuft jeweils über 75 Minuten (einschließlich einer Pause).<br />
Es besteht eine Mindestlaufzeit <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>mitgliedschaft von einem Jahr. Die Mitgliedschaft läuft<br />
automatisch nach Ablauf des Jahres weiter, wenn sie nicht drei Monate vorher gekündigt wird.<br />
Danach ist eine Kündigung mit vierteljährlicher Kündigungsfrist <strong>zum</strong> Quartalsende möglich. Ein<br />
Quartal endet am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine<br />
Kündigung muss schriftlich an die Büro-Adresse <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> in 23564 Lübeck in <strong>der</strong><br />
Hüxtertorallee 35 erfolgen und wird von <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> umgehend ebenfalls schriftlich bestätigt.<br />
Berechnungsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Trainingstage<br />
Wochen pro Jahr 52<br />
Osterferien - 2<br />
Sommerferien - 6<br />
Herbstferien - 2<br />
Weihnachtsferien - 3<br />
Feiertage je Jahr - 4<br />
unvorhergesehene Ausfallzeiten - 4<br />
garantierte Trainingstage 31
<strong>Abrechnungsgrundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Tanzclub</strong> <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> Wollgast Seite 2 von 5<br />
Sonntage, die sich nach <strong>der</strong> offiziellen Ferientabelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> zwar außerhalb dieser<br />
befinden, jedoch nach dem letzten Schultag vor Ferienbeginn bzw. vor dem ersten Schultag nach<br />
Ferienende liegen, sind unterrichtsfrei.<br />
Sollten die Ferien kürzer sein o<strong>der</strong> auf den gewählten <strong>Tanzclub</strong>tag weniger Feiertage fallen, so<br />
werden mehr Trainingstage für das <strong>Tanzclub</strong>mitglied zur Verfügung stehen. Diese werden dann<br />
außerplanmäßig gegeben und nicht berechnet.<br />
<strong>Tanzclub</strong> für Erwachsene in Lübeck<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Die Beiträge <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Mitgliedschaft sind auf Jahresbasis ausgerechnet, wobei in <strong>der</strong> Kalkulation<br />
von 31 Trainingstagen im Jahr ausgegangen wird. Das bedeutet also, dass Ferientage nicht bezahlt<br />
werden. Um nicht den gesamten Jahresbeitrag in einem Betrag in Rechnung stellen zu müssen,<br />
wurde eine Aufteilung in vier Quartale mit gleichen Beiträgen gewählt. Somit ist von <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong><br />
aus die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs gegeben, o<strong>der</strong> das <strong>Tanzclub</strong>-Mitglied kann einen<br />
Dauerauftrag bei <strong>der</strong> Bank einrichten. Bei verschieden hohen Beiträgen wäre dieses nicht<br />
durchführbar.<br />
Die Grundlage dieses Vertrages bildet <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Jahresbeitrag in Höhe von 288,00 € (vierteljährlich<br />
72,00 €, monatlich 24,00 €). Wenn <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> eine Lastschrifteinzugsermächtigung<br />
gegeben wird, ermäßigt sich <strong>der</strong> Jahresbeitrag um 24,00 € auf 264,00 € (vierteljährlich 66,00 €,<br />
monatlich 22,00 €), da keine geson<strong>der</strong>ten Rechnungen erstellt und abgeschickt werden müssen und<br />
somit Kosten eingespart werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei Mehrwertsteuererhöhungen<br />
wird <strong>der</strong> Betrag auf das Honorar aufgeschlagen. Es wird eine Aufnahmegebühr von 27,00 € erhoben.<br />
Die Beiträge für den <strong>Tanzclub</strong> werden stets für 3 Monate berechnet. Dieser 3-Monats-Rhythmus<br />
beginnt mit dem Aufnahmedatum in den <strong>Tanzclub</strong>. Die Zahlung bzw. Lastschrift erfolgt bis <strong>zum</strong> 15.<br />
des Vormonats für den darauf folgenden 3-Monats-Zeitraum. So wird <strong>zum</strong> Beispiel <strong>der</strong> Beitrag für die<br />
Monate Februar, März und April schon am 15. Januar in Rechnung gestellt. Die Aufnahmegebühr wird<br />
in die erste Berechnung mit einbezogen. Die erste Rechnung und Abbuchung erfolgt meistens direkt<br />
nach <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Anmeldung.<br />
Laufzeit und Kündigung<br />
Das <strong>Tanzclub</strong>training läuft das ganze Jahr über. Ausgesetzt wird das Training in den schleswigholsteinischen<br />
Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen. Außerdem bleibt vorbehalten, viermal<br />
im Jahr auszusetzen, wenn dieses beson<strong>der</strong>e Gründe erfor<strong>der</strong>lich machen (z.B. Schlussbälle,<br />
Krankheit des Tanzlehrers bzw. Trainers). Einmal im Monat wird das Club-Training durch ein freies<br />
Training ersetzt, in dem das Tanzprogramm wie<strong>der</strong>holt wird.<br />
Der Wochentag bleibt während <strong>der</strong> gesamten Vertragsdauer erhalten. Die Beginnzeit des Club-<br />
Trainings kann jedoch verschoben werden, wobei dieses maximal plus/minus 30 Minuten sein dürfen.<br />
Eine weitergehende Zeitverän<strong>der</strong>ung kann nur beschlossen werden, wenn die Club-Mitglie<strong>der</strong><br />
einstimmig zustimmen. Das Club-Training läuft jeweils über 75 Minuten (einschließlich einer Pause).<br />
Es besteht eine Mindestlaufzeit <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>mitgliedschaft von einem Jahr. Die Mitgliedschaft läuft<br />
automatisch nach Ablauf des Jahres weiter, wenn sie nicht drei Monate vorher gekündigt wird.<br />
Danach ist eine Kündigung mit vierteljährlicher Kündigungsfrist <strong>zum</strong> Quartalsende möglich. Ein<br />
Quartal endet am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine<br />
Kündigung muss schriftlich an die Büro-Adresse <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> in 23564 Lübeck in <strong>der</strong><br />
Hüxtertorallee 35 erfolgen und wird von <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> umgehend ebenfalls schriftlich bestätigt.
<strong>Abrechnungsgrundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Tanzclub</strong> <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> Wollgast Seite 3 von 5<br />
Berechnungsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Trainingstage<br />
Wochen pro Jahr 52<br />
Osterferien - 2<br />
Sommerferien - 6<br />
Herbstferien - 2<br />
Weihnachtsferien - 3<br />
Feiertage je Jahr - 4<br />
unvorhergesehene Ausfallzeiten - 4<br />
garantierte Trainingstage 31<br />
Sonntage, die sich nach <strong>der</strong> offiziellen Ferientabelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> zwar außerhalb dieser<br />
befinden, jedoch nach dem letzten Schultag vor Ferienbeginn bzw. vor dem ersten Schultag nach<br />
Ferienende liegen, sind unterrichtsfrei.<br />
Sollten die Ferien kürzer sein o<strong>der</strong> auf den gewählten <strong>Tanzclub</strong>tag weniger Feiertage fallen, so<br />
werden mehr Trainingstage für das <strong>Tanzclub</strong>mitglied zur Verfügung stehen. Diese werden dann<br />
außerplanmäßig gegeben und nicht berechnet.<br />
Bambi- und Happy Kids Club für Kin<strong>der</strong> in Lübeck<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Die Beiträge <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Mitgliedschaft sind auf Jahresbasis ausgerechnet, wobei in <strong>der</strong> Kalkulation<br />
von 31 Trainingstagen im Jahr ausgegangen wird. Das bedeutet also, dass Ferientage nicht bezahlt<br />
werden. Um nicht den gesamten Jahresbeitrag in einem Betrag in Rechnung stellen zu müssen,<br />
wurde eine Aufteilung in vier Quartale mit gleichen Beiträgen gewählt. Somit ist von <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong><br />
aus die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs gegeben, o<strong>der</strong> das <strong>Tanzclub</strong>-Mitglied kann einen<br />
Dauerauftrag bei <strong>der</strong> Bank einrichten. Bei verschieden hohen Beiträgen wäre dieses nicht<br />
durchführbar.<br />
Die Grundlage dieses Vertrages bildet <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Jahresbeitrag in Höhe von 228,00 € (vierteljährlich<br />
57,00 €, monatlich 19,00 €). Wenn <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> eine Lastschrifteinzugsermächtigung<br />
gegeben wird, ermäßigt sich <strong>der</strong> Jahresbeitrag um 24,00 € auf 204,00 € (vierteljährlich 51,00 €,<br />
monatlich 17,00 €), da keine geson<strong>der</strong>ten Rechnungen erstellt und abgeschickt werden müssen und<br />
somit Kosten eingespart werden. Eventuelle Mehrwertsteuererhöhungen werden auf das Honorar<br />
aufgeschlagen.<br />
Es wird bei <strong>der</strong> ersten Anmeldung keine Aufnahmegebühr erhoben. Nach einem Aussetzen wird bei<br />
erneuter Anmeldung innerhalb eines halben Jahres nach dem Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung vom<br />
vorherigen Vertrag eine Aufnahmegebühr von 27,00 € berechnet. Eine Barzahlung ist nicht möglich.<br />
Die Beiträge für den <strong>Tanzclub</strong> werden stets für 3 Monate berechnet. Dieser 3-Monats-Rhythmus<br />
beginnt mit dem Aufnahmedatum in den <strong>Tanzclub</strong>. Die Zahlung bzw. Lastschrift erfolgt bis <strong>zum</strong> 15.<br />
des Vormonats für den darauf folgenden 3-Monats-Zeitraum. So wird <strong>zum</strong> Beispiel <strong>der</strong> Beitrag für die<br />
Monate Februar, März und April schon am 15. Januar in Rechnung gestellt. Die erste Rechnung und<br />
Abbuchung erfolgt meistens direkt nach <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Anmeldung.<br />
Laufzeit und Kündigung<br />
Das <strong>Tanzclub</strong>training läuft das ganze Jahr über. Ausgesetzt wird das Training in den schleswigholsteinischen<br />
Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen. Außerdem bleibt vorbehalten, viermal<br />
im Jahr auszusetzen, wenn dieses beson<strong>der</strong>e Gründe erfor<strong>der</strong>lich machen (z.B. Schlussbälle,<br />
Krankheit des Tanzlehrers bzw. Trainers). Einmal im Monat wird das Club-Training durch ein freies<br />
Training ersetzt, in dem das Tanzprogramm wie<strong>der</strong>holt wird.<br />
Der Wochentag bleibt während <strong>der</strong> gesamten Vertragsdauer erhalten. Die Beginnzeit des Club-<br />
Trainings kann jedoch verschoben werden, wobei dieses maximal plus/minus 30 Minuten sein dürfen.<br />
Eine weitergehende Zeitverän<strong>der</strong>ung kann nur beschlossen werden, wenn die Club-Mitglie<strong>der</strong><br />
einstimmig zustimmen. Das Club-Training läuft jeweils über 45 Minuten (einschließlich einer Pause).
<strong>Abrechnungsgrundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Tanzclub</strong> <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> Wollgast Seite 4 von 5<br />
Es besteht eine Mindestlaufzeit <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>mitgliedschaft von 1/4 Jahr. Die Mitgliedschaft läuft<br />
automatisch nach Ablauf des 1/4 Jahres weiter, wenn sie nicht drei Monate vorher gekündigt wird.<br />
Danach ist eine Kündigung mit vierteljährlicher Kündigungsfrist <strong>zum</strong> Quartalsende möglich. Ein<br />
Quartal endet am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine<br />
Kündigung muss schriftlich an die Büro-Adresse <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> in 23564 Lübeck in <strong>der</strong><br />
Hüxtertorallee 35 erfolgen und wird von <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> umgehend ebenfalls schriftlich bestätigt.<br />
Berechnungsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Trainingstage<br />
Wochen pro Jahr 52<br />
Osterferien - 2<br />
Sommerferien - 6<br />
Herbstferien - 2<br />
Weihnachtsferien - 3<br />
Feiertage je Jahr - 4<br />
unvorhergesehene Ausfallzeiten - 4<br />
garantierte Trainingstage 31<br />
Sonntage, die sich nach <strong>der</strong> offiziellen Ferientabelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> zwar außerhalb dieser<br />
befinden, jedoch nach dem letzten Schultag vor Ferienbeginn bzw. vor dem ersten Schultag nach<br />
Ferienende liegen, sind unterrichtsfrei.<br />
Sollten die Ferien kürzer sein o<strong>der</strong> auf den gewählten <strong>Tanzclub</strong>tag weniger Feiertage fallen, so<br />
werden mehr Trainingstage für das <strong>Tanzclub</strong>mitglied zur Verfügung stehen. Diese werden dann<br />
außerplanmäßig gegeben und nicht berechnet.<br />
Club für Hip Hop, Street Dance, Video Clip Dancing, Break Dance in Lübeck<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Die Basis des Vertrages bildet <strong>der</strong> Club-Jahresbeitrag in Höhe von 240,00 € auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />
35 Unterrichtswochen. Das bedeutet, dass Ferien- bzw. Feiertage im Honorar schon berücksichtigt<br />
wurden. Somit ergibt sich ein Monatsbeitrag von 20,00 € bei Barzahlung, Überweisung o<strong>der</strong><br />
Dauerauftrag. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung ermäßigt sich <strong>der</strong> Jahresbeitrag um 24,00 € auf<br />
216,00 € und somit <strong>der</strong> Monatsbeitrag auf 18,00 €. Mehrwertsteuererhöhungen werden auf das<br />
Honorar aufgeschlagen. Es wird keine Aufnahmegebühr berechnet.<br />
Der Monatsbeitrag von 18,00 € wird <strong>zum</strong> 15. des Vormonats für den folgenden Monat beim Vorliegen<br />
einer Lastschrifteinzugsermächtigung vom Konto abgebucht. Wenn keine Lastschrifteinzugsermächtigung<br />
erteilt wurde, bitten wir um Überweisung des Monatsbeitrags von 20,00 € ebenfalls bis <strong>zum</strong> 15.<br />
des Vormonats für den folgenden Monat.<br />
Laufzeit und Kündigung<br />
Das Tanztraining im Hip Hop-Club, Street Dance Club, Video Dancing Club und Break Dance<br />
Club wird durchlaufend angeboten. An gesetzlichen Feiertagen und während <strong>der</strong> schleswigholsteinischen<br />
Ferien wird kein Unterricht durchgeführt.<br />
Die Club-Mitgliedschaft läuft über 3 Monate. Sie verlängert sich um 3 weitere Monate, wenn sie nicht<br />
1 Monat vor Ablauf <strong>der</strong> 3 Monate schriftlich gekündigt wird. Danach ist eine Kündigung mit monatlicher<br />
Kündigungsfrist zu jedem Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09. o<strong>der</strong> 31.12.) möglich.<br />
Die Clubmitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die erste Unterrichtsstunde <strong>der</strong><br />
gebuchten Gruppe beginnt. Zum Ausgleich können die bezahlten aber nicht besuchten Tage vom<br />
Eintrittsdatum bis <strong>zum</strong> Beginn <strong>der</strong> ersten Gruppe nach Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft nachgezogen<br />
werden.
<strong>Abrechnungsgrundlagen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Tanzclub</strong> <strong>der</strong> <strong>Tanzschule</strong> Wollgast Seite 5 von 5<br />
Berechnungsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Tanzclub</strong>-Trainingstage<br />
Wochen pro Jahr 52<br />
Osterferien - 2<br />
Sommerferien - 6<br />
Herbstferien - 2<br />
Weihnachtsferien - 3<br />
Feiertage je Jahr - 4<br />
unvorhergesehene Ausfallzeiten - 4<br />
garantierte Trainingstage 31<br />
Sonntage, die sich nach <strong>der</strong> offiziellen Ferientabelle <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> zwar außerhalb dieser<br />
befinden, jedoch nach dem letzten Schultag vor Ferienbeginn bzw. vor dem ersten Schultag nach<br />
Ferienende liegen, sind unterrichtsfrei.<br />
Sollten die Ferien kürzer sein o<strong>der</strong> auf den gewählten <strong>Tanzclub</strong>tag weniger Feiertage fallen, so<br />
werden mehr Trainingstage für das <strong>Tanzclub</strong>mitglied zur Verfügung stehen. Diese werden dann<br />
außerplanmäßig gegeben und nicht berechnet.