mutual exclusivity constraint - Opus - KOBV
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Zusätzlich zur flexiblen Anwendung der <strong>constraint</strong>s kommt es im Laufe des<br />
Wortschatzerwerbs zu Anpassungsprozessen, bedingt durch andere Erwerbsfaktoren wie<br />
verbesserte Informationsverarbeitungsfähigkeiten oder durch das wachsende Lexikon selbst.<br />
Die Folge ist, dass der betroffene <strong>constraint</strong> eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt wird<br />
(Rothweiler 2003), bzw. nur auf einer taxonomischen Ebene, seine Wirkung entfaltet<br />
(Markman 1990: 67). Auf diese Weise wird z.B. sichergestellt, dass Kinder im Verlauf des<br />
Wortschatzerwerbs verschiedene Bezeichnungen für einen Referenten erwerben können (z.B.<br />
Apfelsine – Orange, Deák, Yen & Pettit 2001) oder auch einen Gattungsbegriff auf den<br />
verschiedenen Abstraktionsebenen einer Kategorie mit verschiedenen Wortformen belegen<br />
können (Pudel – Hund – Tier).<br />
Markman geht davon aus, dass sich das Kind gleichzeitig an Hinweisen aus verschiedenen<br />
sprachlichen und nichtsprachlichen Bereichen orientieren kann, um die Bedeutung einer<br />
Wortform zu entschlüsseln. Diese Redundanz ist durch die Struktur normaler<br />
Alltagssituationen bedingt und ist für den Erwerb förderlich. Markman (1994) benennt dieses<br />
Phänomen als Konvergenz. So erhält das Kind durch joint-attention-Situationen Hinweise auf<br />
den Referenten einer erstmalig gehörten Wortform und kann die Bedeutung mithilfe dieser<br />
Informationen erkennen. Die entstehenden Informationen sind prosodischer, pragmatischer<br />
und nichtsprachlicher Natur und interagieren mit den lexikalischen Erwerbsbeschränkungen.<br />
In homogenen Interaktionssituationen wird der Worterwerb auf diese Weise abgesichert und<br />
effizient, während Konflikte zwischen den einzelnen Informationen den Erwerb neuer Wörter<br />
erschweren (Markman 1994: 200 bzw. 203).<br />
Geht man von der Existenz von Erwerbsbeschränkungen für den Lexikonerwerb aus, so sind<br />
diese Teile des universellen Wissens von Kindern, nach Markmans Meinung jedoch nicht<br />
notwendigerweise domänenspezifisch oder angeboren. Markman beschreibt ein schwaches<br />
und ein starkes Kriterium für Domänenspezifität, die beide für ihre <strong>constraint</strong>s gelten könnten<br />
(Markman 1992: 72f.). Für beide Kriterien gilt, dass Markman nicht davon ausgeht, dass<br />
lexikalische Entwicklungsprinzipien als spezifische linguistische Fähigkeiten angeboren sind.<br />
Nach dem starken Kriterium folgen die lexikalischen Erwerbsbeschränkungen als<br />
Weiterentwicklungen allgemeineren Lernprozessen nach. Damit basieren die <strong>constraint</strong>s auf<br />
allgemeineren Lernprinzipien, die als entwicklungschronologisch frühere Fähigkeiten den<br />
Faktor der Angeborenheit aufweisen. Das lexikalische Entwicklungsprinzip basiert somit auf<br />
der allgemeineren Fähigkeit, ohne diese Grundlage wäre die Anwendung eines lexikalischen<br />
<strong>constraint</strong>s nicht zu erwarten. Der lexikalische <strong>constraint</strong> wäre damit auch nicht<br />
domänenspezifisch.<br />
Die Argumentation für ein schwächeres Kriterium besagt, dass sich das ursprünglich<br />
generellere Prinzip für einzelne Erwerbsdomänen verändert und einen gewissen Grad eigener<br />
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