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mutual exclusivity constraint - Opus - KOBV

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Zusätzlich zur flexiblen Anwendung der <strong>constraint</strong>s kommt es im Laufe des<br />

Wortschatzerwerbs zu Anpassungsprozessen, bedingt durch andere Erwerbsfaktoren wie<br />

verbesserte Informationsverarbeitungsfähigkeiten oder durch das wachsende Lexikon selbst.<br />

Die Folge ist, dass der betroffene <strong>constraint</strong> eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt wird<br />

(Rothweiler 2003), bzw. nur auf einer taxonomischen Ebene, seine Wirkung entfaltet<br />

(Markman 1990: 67). Auf diese Weise wird z.B. sichergestellt, dass Kinder im Verlauf des<br />

Wortschatzerwerbs verschiedene Bezeichnungen für einen Referenten erwerben können (z.B.<br />

Apfelsine – Orange, Deák, Yen & Pettit 2001) oder auch einen Gattungsbegriff auf den<br />

verschiedenen Abstraktionsebenen einer Kategorie mit verschiedenen Wortformen belegen<br />

können (Pudel – Hund – Tier).<br />

Markman geht davon aus, dass sich das Kind gleichzeitig an Hinweisen aus verschiedenen<br />

sprachlichen und nichtsprachlichen Bereichen orientieren kann, um die Bedeutung einer<br />

Wortform zu entschlüsseln. Diese Redundanz ist durch die Struktur normaler<br />

Alltagssituationen bedingt und ist für den Erwerb förderlich. Markman (1994) benennt dieses<br />

Phänomen als Konvergenz. So erhält das Kind durch joint-attention-Situationen Hinweise auf<br />

den Referenten einer erstmalig gehörten Wortform und kann die Bedeutung mithilfe dieser<br />

Informationen erkennen. Die entstehenden Informationen sind prosodischer, pragmatischer<br />

und nichtsprachlicher Natur und interagieren mit den lexikalischen Erwerbsbeschränkungen.<br />

In homogenen Interaktionssituationen wird der Worterwerb auf diese Weise abgesichert und<br />

effizient, während Konflikte zwischen den einzelnen Informationen den Erwerb neuer Wörter<br />

erschweren (Markman 1994: 200 bzw. 203).<br />

Geht man von der Existenz von Erwerbsbeschränkungen für den Lexikonerwerb aus, so sind<br />

diese Teile des universellen Wissens von Kindern, nach Markmans Meinung jedoch nicht<br />

notwendigerweise domänenspezifisch oder angeboren. Markman beschreibt ein schwaches<br />

und ein starkes Kriterium für Domänenspezifität, die beide für ihre <strong>constraint</strong>s gelten könnten<br />

(Markman 1992: 72f.). Für beide Kriterien gilt, dass Markman nicht davon ausgeht, dass<br />

lexikalische Entwicklungsprinzipien als spezifische linguistische Fähigkeiten angeboren sind.<br />

Nach dem starken Kriterium folgen die lexikalischen Erwerbsbeschränkungen als<br />

Weiterentwicklungen allgemeineren Lernprozessen nach. Damit basieren die <strong>constraint</strong>s auf<br />

allgemeineren Lernprinzipien, die als entwicklungschronologisch frühere Fähigkeiten den<br />

Faktor der Angeborenheit aufweisen. Das lexikalische Entwicklungsprinzip basiert somit auf<br />

der allgemeineren Fähigkeit, ohne diese Grundlage wäre die Anwendung eines lexikalischen<br />

<strong>constraint</strong>s nicht zu erwarten. Der lexikalische <strong>constraint</strong> wäre damit auch nicht<br />

domänenspezifisch.<br />

Die Argumentation für ein schwächeres Kriterium besagt, dass sich das ursprünglich<br />

generellere Prinzip für einzelne Erwerbsdomänen verändert und einen gewissen Grad eigener<br />

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