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Ausschreibung<br />

der Übertragung der Konzession<br />

zur Sicherstellung der Ganztagsverpflegung<br />

Konzessionsgeber:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Kaufmännisches Immobilienmanagement<br />

Steuernummer.130/5940/0063<br />

USt-ld.Nr. DE 120 979 878<br />

am Berufskolleg <strong>Wesel</strong><br />

Ansprechpartner:<br />

für das Berufskolleg <strong>Wesel</strong><br />

Herr Oberstudiendirektor Günter Kohls<br />

Schulleiter des Berufskollegs <strong>Wesel</strong><br />

Hamminkelner Landstraße 38b<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon.: 0281 - 96661-0<br />

Telefax: 0281 - 9 666115<br />

E-Mail: buero@verwaltung.bkwesel.de<br />

für konzessionsbezogene Fragen:<br />

Herr Gisbert Baakes<br />

Fachdienst Kaufmännisches Immobilienmanagement<br />

Reeser Landstraße 31<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon.: 0281-2072305<br />

Telefax: 0281-207672305<br />

E-Mail: gisbert.baakes@kreis-wesel.de<br />

<strong>Wesel</strong>, im April 2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Einleitung<br />

II. Basisdaten, die für eine Kalkulation notwendig sind<br />

(sofern nicht bereits im Vertragsentwurf erwähnt)<br />

III. Vertragsentwurf<br />

IV. Ausschreibungsprozedere<br />

V. Auflistung der erforderlichen Angebotsunterlagen<br />

- 1 -


- 2 -


I. Einleitung<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist Schulträger des Berufskollegs <strong>Wesel</strong>, an dem künftig ca.<br />

2.000 Schülerinnen und Schüler täglich inkl. Mittagsverpflegung beschult werden sollen.<br />

Mit dem Ganztagsangebot an Schulen wächst unter Berücksichtigung quantitativer<br />

und qualitativer Gesichtspunkte die Bedeutung der Schulverpflegung. Die Praxis in<br />

den Schulen zeigt, dass diese Einrichtungen als zentrale Instanz für Ernährungsfragen<br />

vermehrt in den Focus rücken. Gründe dafür sind u. a. veränderte gesellschaftliche<br />

Rahmenbedingungen wie z.B. die Erwerbstätigkeit beider Elternteile und die sich<br />

daraus ergebenden verminderten zeitlichen Möglichkeiten für die Nahrungszubereitung.<br />

Die Schulen – und damit auch Kommunen und <strong>Kreis</strong>e als Schulträger - tragen<br />

mit ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag durch die veränderte<br />

Situation eine größere Verantwortung für die Gesunderhaltung der ihnen anvertrauten<br />

Kinder.<br />

Die Verpflegung von Jugendlichen in Schulen sichert zahlreichen von ihnen den Zugang<br />

zu einer altersgemäßen und gesunden Ernährung, die zunehmend in Familien<br />

nicht mehr sichergestellt wird. Die Kommunen und <strong>Kreis</strong>e stehen in der Verpflichtung,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass Hunger und Nahrungsmangel die Lernerfolge der<br />

Jugendlichen nicht beeinträchtigen.<br />

Kindheit und Jugend haben einen entscheidenden Einfluss auf das Ernährungs- und<br />

Bewegungsverhalten und damit auf die gesundheitliche Entwicklung im künftigen Leben.<br />

Eine verantwortungsvolle - kommunal organisierte Schulverpflegung - kann daher<br />

nur auf der Basis einer gesundheitsfördernden Ernährung in Speiseplänen und<br />

Bildungsinhalten in Schulen veranstaltet werden.<br />

Um einer eklatanten Fehlernährung entgegenzuwirken, soll die Verpflegungsorganisation<br />

im Berufskolleg <strong>Wesel</strong> daher nach den neuesten ernährungsphysiologischen<br />

Erkenntnissen in Form einer altersgerechten, vollwertigen und abwechslungsreichen<br />

Ernährung erfolgen (gemäß den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung des<br />

BMELV und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung).<br />

Die Verpflegung an Ganztagsschulen muss sich an diesen Empfehlungen orientieren.<br />

Darüber hinaus fordert der Auftraggeber eine teilweise Verpflegung mit Lebensmitteln<br />

aus regionalem und ökologischem Anbau.<br />

Ziel der Mensa im Berufskolleg <strong>Wesel</strong> soll die Versorgung der Schülerinnen und<br />

Schüler mit Mahlzeiten und Snacks sein, die die Versorgung mit notwendigen Nährstoffen<br />

während eines langen Schultages (Öffnung des Schultages in den Nachmittag<br />

hinein) gewährleisten.<br />

Diese Mahlzeiten dürfen aber den Organismus nicht so belasten, dass anschließend<br />

eine konzentrierte Arbeit nicht mehr möglich ist.<br />

Außerdem soll die "Abwanderung" der Schüler/Innen in die umliegenden Bäckereien<br />

und sonstigen Lokale gemindert werden, da dort wenig gesunde Kost angeboten<br />

wird und außerdem die pünktliche Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den<br />

folgenden Unterricht oft nicht gelingt.<br />

- 3 -


Die Ausbildung von Ernährungskompetenzen und die Förderung eines gesunden<br />

Lebensstiles sind selbstverständlich im Rahmen des Möglichen Ziele eines Mensakonzeptes.<br />

Dabei darf aber nicht die relativ kurze Verweildauer und die in dem Alter<br />

der Schülerschaft oft vorhandene Festgelegtheit auf eine bestimmte Nahrung übersehen<br />

werden.<br />

Die Öffnung des Schulalltags in den Nachmittag hinein (8 Unterrichtsstunden, 7.30<br />

bis 15.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr) erfordert das Bereitstellen von Nahrungsmittel, die<br />

schnell und unkompliziert zu verzehren sind, den Körper mit der notwendigen Energie<br />

versorgen, genügend Vitamine und Mineralstoffe bereitstellen (anregende Wirkung<br />

z.B. des Vitamin C), aber nicht durch einen hohen Fett- und Zuckergehalt belasten,<br />

(Blut "wandert ab" zum Verdauungstrakt und steht dem Kopf nicht ausreichend<br />

zur Verfügung, man wird müde). Außerdem ist eine ausreichende Versorgung<br />

mit Wasser als essenziellem Nährstoff mit geringer Mangeltoleranz unerlässlich!<br />

Gegenstand der Ausschreibung ist die Überlassung von Räumen am Berufskolleg<br />

<strong>Wesel</strong> zum Zwecke des Verkaufs von Lebensmitteln und Speisen zur Deckung des<br />

Verpflegungsbedarfs der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals und der<br />

übrigen an der Schule tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den<br />

vorgenannten Parametern.<br />

Die Leistungsmerkmale und der Umfang der Verpflegungsorganisation werden auf<br />

den folgenden Seiten und in den Anlagen detailliert aufgeführt. Die geforderten<br />

Nachweise sind vollständig und vollzählig zu erbringen. Nicht entsprechend der Vorgaben<br />

erstellte oder nicht unterschriebene Angebote werden nicht berücksichtigt.<br />

Interessierten Bietern/innen wird die Möglichkeit eröffnet, die Räumlichkeiten<br />

vor Ort zu besichtigen. Dazu setzen Sie sich bitte mit dem Schulleiter, Herrn<br />

OStD Günter Kohls (Kontaktdaten siehe oben) zwecks Terminabsprache in<br />

Verbindung.<br />

- 4 -


II. Basisdaten, die für eine Kalkulation notwendig sind<br />

(sofern nicht bereits im Vertragsentwurf erwähnt)<br />

1. Verpflegungstage<br />

Die Verpflegung ist an 5 Tagen in der Woche an ca. 190 Tagen pro Jahr zu gewährleisten.<br />

Diese Anzahl kann durch entsprechende Unterrichtsausfälle um ca. 10 Tage<br />

nach unten abweichen<br />

2. Anwesenheitsprofil<br />

Die Anzahl und Aufenthaltsdauer potentieller Kunden an den einzelnen Wochentagen<br />

stellt sich wie folgt dar:<br />

3. Pausenzeiten für die Mittagsverpflegung<br />

1. die zweite reguläre Pause: 11.15 Uhr – 11.30 Uhr<br />

2. 12.15 Uhr – 13.15 Uhr<br />

3. 13.00 Uhr – 14.00 Uhr<br />

- 5 -


4. Räumlichkeiten und Ausstattung<br />

a) Die der künftigen Konzessionsnehmerin zur Verfügung stehenden Räume (im Plan blassrosa eingefärbt) inkl. der vorgegebenen Anlieferungswege sind dem hier eingefügten Plan zu entnehmen:<br />

- 6 -


) Die technischen Leistungsdaten der Küche lauten wie folgt:<br />

Elektro: 70KW (= 100A) als maximale Leistung<br />

Lüftung: Zuluft 3.500 cbm/h <br />

Abluft 3.500 cbm/h <br />

Abluft Spülmaschine 800 cbm/h. <br />

c) Als Ausstattung ist für die Küche vorgesehen:<br />

•1 Kombidämpfer 10 x 1/1 GN<br />

•1 Kombidämpfer 6 x 1/1 GN<br />

•2 Tiefkühlschränke à 1.100 L<br />

•2 Kühlschränke<br />

•Arbeitsflächen mit Schubladen<br />

•Durchschubspülmaschine mit Wasserenthärtung<br />

•Gefachungskörbe für Gläser<br />

•Topfspüle<br />

•Tellerständer<br />

•Besteckständer<br />

•Hotelporzellan<br />

•Speiseausgabe mit mobilen Wagen<br />

d) Sofern von Anbieterseite die Notwendigkeit der Ergänzung bzw. Veränderung der<br />

Ausstattung, unter Berücksichtigung der unter b) aufgeführten Maximalwerte, gesehen<br />

wird, ist dies in den eingereichten Ausschreibungsunterlagen zu formulieren<br />

und zu begründen.<br />

- 7 -


- 8 -


III. Vertragsentwurf<br />

Zwischen dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>,<br />

vertreten durch den Landrat, Reeser Landstraße 31, 46483 <strong>Wesel</strong>,<br />

im Folgenden "<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>“ genannt<br />

und<br />

Name der Firma:<br />

Anschrift<br />

im Folgenden "Konzessionsnehmerin" genannt<br />

wird folgender Vertrag über die Überlassung von Räumen am Berufskolleg <strong>Wesel</strong><br />

geschlossen:<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Räumen zum Zwecke der<br />

Sicherstellung der Schulverpflegung am Berufskolleg <strong>Wesel</strong>.<br />

(2) Die Schulverpflegung umfasst die Frühstücks- und Mittagsverpflegung sowie die<br />

gesamte Zwischenverpflegung.<br />

(3) Die Konzessionsnehmerin verpflichtet sich, auf eigene Rechnung die erforderlichen<br />

Speisen und Getränke anzuliefern. Das zur Anlieferung, Zubereitung und<br />

Ausgabe des Mittagessens sowie für den Verkauf der Zwischenverpflegungserforderliche<br />

Personal wird von der Konzessionsnehmerin bereitgestellt.<br />

§ 2 Beginn und Dauer des Vertrages<br />

(1) Der Vertrag beginnt am 01.08.2012. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von 6 Monaten zum Monatsende – erstmalig jedoch zum 31.07.2014 – gekündigt<br />

werden.<br />

(2) Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr,<br />

sofern es nicht durch eine der Vertragsparteien unter Einhaltung der vorgenannten<br />

Frist gekündigt wurde.<br />

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem anderen Vertragspartner<br />

spätestens am letzten Werktag vor Fristablauf zugegangen sein.<br />

- 9 -


§ 3 Fristlose Kündigung des Vertrages<br />

(1) Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die<br />

Konzessionsnehmerin<br />

in wesentlichen Punkten Vertragsverletzungen begangen hat, insbesondere<br />

bei Vernachlässigung des Kantinenbetriebes oder dessen Einrichtungen, bei<br />

Abweichungen von Preis- und Qualitätsabsprachen, Verwendung minderwertiger<br />

oder verdorbener Waren, Verwendung ungeeigneten Personals, unzureichender<br />

Beaufsichtigung des Personals oder bei Verstößen gegen das Gesetz<br />

zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.<br />

ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag ansonsten wiederholt nicht nachgekommen<br />

ist,<br />

ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> einen vertragswidrigen<br />

Gebrauch der überlassenen Räume fortsetzt oder<br />

eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, sofern die Ansprüche des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> gefährdet sind.<br />

(2) In der Insolvenz der Konzessionsnehmerin kann das Vertragsverhältnis durch<br />

den Insolvenzverwalter nach Maßgabe des § 109 Insolvenzordnung gekündigt<br />

werden. Der Insolvenzverwalter hat dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> auf Verlangen innerhalb<br />

von drei Wochen zu erklären, ob er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen<br />

will; unterlässt er dies, so verliert er das Kündigungsrecht.<br />

(3) Im Übrigen haben die gesetzlichen Vorschriften für eine fristlose Kündigung Gültigkeit.<br />

(4) Der Auftraggeber behält sich eine Probezeit bis zum 31.12.2012 vor. Während<br />

der Probezeit kann eine Überprüfung der Leistungserbringung durch einen unabhängigen<br />

Gutachter (z. B. DGE, Verbraucherzentrale) stattfinden.<br />

§ 4 Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat die Konzessionsnehmerin die<br />

überlassenen Räume, Einrichtungen und Inventar in einem guten Zustand, der<br />

sich bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch ergibt, an den <strong>Kreis</strong> zurückzugeben<br />

§ 5 Räume, Einrichtungen und Reinigung<br />

(1) Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> stellt der Konzessionsnehmerin die zur Bereitstellung der<br />

Schulverpflegung benötigten Räume, die Geräte und das dazu gehörende<br />

Inventar, das in einer lnventarliste aufgeführt wird, unentgeltlich zur Verfügung.<br />

Die Konzessionsnehmerin hat keinen Anspruch auf zusätzliche Geräte. Sie darf<br />

an den Räumen, Geräten und am Inventar keinerlei Veränderungen ohne vorherige<br />

Genehmigung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> vornehmen. Die Inventarliste wird gemeinsam<br />

mit Aufnahme der Bewirtschaftung erstellt und ist Bestandteil des Vertrages.<br />

- 10 -


(2) Die Reinigung der zur Bereitstellung benötigten Räume, der Geräte und des dazu<br />

gehörenden Inventars obliegt der Konzessionsnehmerin auf eigene Kosten.<br />

Im Essbereich erstreckt sich die Reinigung ausschließlich auf die Tische und<br />

Stühle. Die Tische sind während der Mahlzeiten rein zu halten.<br />

(3) Nach Beendigung der Essenszeit sind Tische und Stühle gründlich zu reinigen.<br />

und es ist aufzustuhlen. Die Räume sind zu lüften und von Ungeziefer frei zu<br />

halten.<br />

(4) Es dürfen keine Reinigungsmittel mit APEO, EDTA, NTA Phosphate bzw. Phosphorsäure,<br />

Hypochlorite, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Aromaten, Formaldehyd<br />

bzw. Desinfektionsmittelzusätzen verwendet werden. Reinigungs-, Pflege-<br />

und Behandlungsmittel müssen umweltfreundlich und für den jeweiligen<br />

Verwendungszweck geeignet sein. Die Mittel dürfen die Reinigungsflächen nicht<br />

beschädigen und keine gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigungen hervorrufen.<br />

Für die Reinigung von Eloxalflächen dürfen keine säure- und laugenhaltige<br />

Mittel verwendet werden. Zur Desinfektion sind nur Mittel einzusetzen,<br />

die in die aktuelle Liste des Bundesgesundheitsamtes aufgenommen und als<br />

wirksam befunden worden sind, Die exakte Dosierung der Desinfektionsmittelist<br />

bei der Anwendung zu beachten. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel,<br />

die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind<br />

entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften<br />

zu lagern und zu verarbeiten. Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten:<br />

Für die Fußbodenpflege dürfen nur rutschhemmende Pflegemittel verwendet<br />

werden.<br />

(5) Die Konzessionsnehmerin verpflichtet sich dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> einen Nachweis<br />

vorzulegen, aus dem erkennbar ist, dass oben angeführte Inhaltsstoffe in den<br />

benutzten Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmitteln nicht enthalten sind.<br />

Der Nachweis ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages bzw. vor jeder<br />

späteren Änderung der angewendeten Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel<br />

vorzulegen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> behält sich vor, die Inhaltsstoffe der Produkte<br />

zu überprüfen. Die Konzessionsnehmerin ist verpflichtet, hierfür unentgeltlich<br />

Proben aller verwendeten Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel zur Verfügung<br />

zu stellen. Räume, Geräte und Inventar sind pfleglich zu behandeln.<br />

(6) Die Kosten für die laufende Instandsetzung der Räume, der Geräte und des Inventars<br />

sowie die zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Ersatzbeschaffungen<br />

trägt der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>, soweit diese nicht durch schuldhaftes Verhalten<br />

der Konzessionsnehmerin oder deren Beauftragte oder Hilfspersonen verursacht<br />

werden.<br />

§ 6 Betriebskosten. Entsorgung<br />

(1) Die Kosten für die Heizung, den Verbrauch an elektrischer Energie, Gas und<br />

Wasser sowie für die Müllentsorgung ab Küchenausgang trägt der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong>.<br />

Der Konzessionsnehmerin obliegt die fachgerechte Entsorgung der Essensreste<br />

auf eigene Kosten.<br />

(2) Kosten für Energie und Wasser werden vom <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> nur in dem Umfang getragen,<br />

als dieser Verbrauch für die Bewirtschaftung der Küche erforderlich ist.<br />

- 11 -


§ 7 Leistungen<br />

(1) Die Konzessionsnehmerin ist verpflichtet, die Schulverpflegung unter Anwendung<br />

des Cook & Chill - Systems wie folgt sicher zu stellen:<br />

a) Die angebotene Mittagsverpflegung für ein Menü soll grundsätzlich bestehen<br />

aus:<br />

‣Rohkost oder Salat<br />

‣Hauptgericht aus mehreren, einzelnen Speisekomponenten (einzeln<br />

abgrenzbare Bestandteile eines Gerichts)<br />

‣Dessert oder Obst<br />

‣Getränk (Tee, Mineralwasser oder Tafelwasser) / ½ Liter pro Mahlzeit<br />

pro Essensteilnehmer/in<br />

b) Es werden täglich (montags - freitags) mindestens 2 Menüs angeboten. Die<br />

mit dem Angebot eingereichte Beschreibung des Verpflegungskonzeptes ist<br />

Bestandteil des Vertrages.<br />

c) Eines der Menüs muss stets aus vegetarischen Zutaten bestehen.<br />

d) Die verwendeten Lebensmittel sind durchschnittlich zu …. % aus ökologischem<br />

Anbau zu beziehen. (Die Prozentangabe wird aus dem eingereichten<br />

Angebot in den Vertrag übernommen werden)<br />

e) Die Konzessionsnehmerin muss für ihren Betrieb eine Bio-Zertifizierung<br />

nachweisen.<br />

f) Eine eindeutige Kennzeichnung der angebotenen Lebensmittel ist auch für<br />

die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unerlässlich. Es<br />

muss bei Fleisch und Wurst eindeutig erkennbar sein, was vom Schwein<br />

stammt und entsprechende Lebensmittel müssen separat angeboten werden<br />

g) Die Auswahl von Einzelkomponenten zur Zusammenstellung von Wunschmenüs<br />

muss möglich sein.<br />

(2) Es sind durch die Konzessionsnehmerin ausreichend Getränkeautomaten aufzustellen,<br />

mittels derer kostenlos Wasser (kein Leitungswasser) zur Verfügung<br />

gestellt wird.<br />

(3) Die Preise des gesamten Angebotes der Konzessionsnehmerin, insbesondere<br />

für die im Rahmen des Frühstücks- und der Zwischenverpflegung angebotenen<br />

Speisen und Getränke sowie für die Mittagsverpflegung, sind mit dem Schulträger,<br />

der Schulleitung und den dafür zuständigen Gremien der Schule abzustimmen.<br />

Veränderungen der Preise sind nur in Absprache mit den vorgenannten<br />

Beteiligten möglich.<br />

- 12 -


(4) Die Speisepläne sind in Bezug auf Menge und Qualität nach neuesten ernährungswissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen aufzustellen. Die Empfehlungen für die<br />

Ernährung von Schulkindern sowie die Nährstoffempfehlungen der Deutschen<br />

Gesellschaft für Ernährung müssen beachtet werden. Mengen, Kalorien und<br />

Nährwerte müssen den o. g. Qualitätsstandards für die Schulverpflegung entsprechen<br />

(5) Es dürfen grundsätzlich kein Einweggeschirr, Einweggläser oder Einwegbesteck<br />

verwendet werden. Darüber hinaus ist auf überflüssige Verpackung, Getränkeeinwegverpackung<br />

und Miniportionsverpackungen zu verzichten.<br />

(6) Die Konzessionsnehmerin ist für den Einkauf, die Zubereitung und Ausgabe hygienisch<br />

einwandfreier Ware verantwortlich. Die Kontrolleure der zuständigen<br />

Aufsichtsbehörde können die Speisen und das Rohmaterial jederzeit überprüfen.<br />

Die Konzessionsnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

jederzeit ein unabhängiges Institut mit der Analyse der Küchengegebenheiten<br />

und des Nährwertes der abgegebenen Speisen beauftragen kann.<br />

(7) Das gesamte von der Konzessionsnehmerin am Berufskolleg <strong>Wesel</strong> offerierte<br />

Angebot, insbesondere Umfang und Bestandteile des Frühstücks, der Zwischenverpflegung<br />

sowie der Mittagsverpflegung, ist mit der Schulleitung bzw.<br />

den dafür zuständigen Gremien der Schule abzustimmen. Einschlägige Empfehlungen,<br />

z.B. der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, für die Gestaltung dieses<br />

Angebotes sind auch hier zu beachten.<br />

(8) Die Öffnungszeiten für den Verkauf des Frühstücks sowie der Zwischenverpflegung<br />

und die Ausgabe des Mittagessens erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.<br />

Vorgesehen ist eine durchgehende Öffnung von 07.15 Uhr bis 15.00 Uhr,<br />

einmal wöchentlich bis 18.00 Uhr. Flexibilität auf räumliche, sachliche und zeitliche<br />

Veränderungen wird vorausgesetzt. Die Anlieferung und die Essensausgabe<br />

müssen in Abstimmung mit dem Pausenplan des Berufskollegs und ohne Beeinträchtigung<br />

des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Nähere Einzelheiten sind mit<br />

der Schulleitung abzustimmen. Während der Schulferien und an sonstigen<br />

schulfreien Tagen ist eine Zubereitung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen<br />

nach Bedarf der Schule anzubieten.<br />

§ 8 Personal<br />

(1) Die Konzessionsnehmerin führt den Küchenbetrieb mit eigenem, fachkundigem,<br />

zuverlässigem und fest angestelltem Personal, für das die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Beiträge zur Sozialversicherung (im Rahmen des jeweiligen festen<br />

Beschäftigungsverhältnisses) abgeführt werden. Für das eigene Personal trägt<br />

sie das volle Risiko des Personalausfalls. In der Essensausgabestelle des Berufskollegs<br />

kann nur Personal zum Einsatz kommen, das die deutsche Sprache<br />

beherrscht, freundlich ist und sich auf die Schülerinnen und Schüler einstellen<br />

kann.<br />

(2) Der Einsatz von Subunternehmern oder Leiharbeitnehmern/innen ist nicht zulässig.<br />

- 13 -


(3) Die Konzessionsnehmerin haftet gegenüber dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> für das eingesetzte<br />

Personal nach den gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich.<br />

§ 9 Tarifbindung<br />

(1) Die Konzessionsnehmerin verpflichtet sich, die eingesetzten, fest angestellten<br />

Mitarbeiter mindestens nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen<br />

des aktuellen, zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie und der<br />

Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossenen Manteltarifvertrages<br />

und Entgelttarifvertrages für Beschäftigte in der Systemgastronomie<br />

zu entlohnen.<br />

§ 10 Regelungen zur Bekämpfung illegaler Leiharbeit<br />

(1) Die Konzessionsnehmerin darf bei der vereinbarten Leistung keine Personen<br />

einsetzen,<br />

a) für die sie keine Sozialabgaben abführt,<br />

b) für die – soweit es sich um ausländische Arbeitnehmer handelt – keine Erlaubnis<br />

nach den §§ 284 und 285 SGB III besteht oder vorliegt,<br />

c) deren Einsatz als Leiharbeiter unter Verstoß gegen Art. 1, §§ 15a, 16 Abs. 1<br />

Nr. 1a, 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthaltenen Verbote oder<br />

ohne die Art. 1, § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis erfolgt.<br />

(2) Die zur Kontrolle notwendigen Auskünfte sind dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> oder einem von<br />

ihm beauftragten Dritten zu erteilen. Hierzu gehören insbesondere auf Verlangen<br />

Einsicht in die Arbeitsverträge sowie Erbringen des Nachweises, dass für<br />

die einzelnen Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.<br />

(3) Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> oder der von ihm beauftragte Dritte ist berechtigt, auf der Arbeitsstelle<br />

Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen<br />

durchzuführen. Dieses schließt ausdrücklich die Kontrolle der Personalien<br />

ein. Die Konzessionsnehmerin hat daher dafür Sorge zu tragen, dass ihre<br />

Mitarbeiter/innen den Personalausweis oder Pass und den Sozialversicherungsausweis<br />

auf der Arbeitsstelle mitführen.<br />

(4) Auf Verlangen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> hat die Konzessionsnehmerin das am Berufskolleg<br />

<strong>Wesel</strong> eingesetzte Personal auf eigene Kosten mit einem Firmenausweis<br />

(mit Lichtbild) auszustatten, der dem Befugten vor Ort auf Verlangen vorzuzeigen<br />

ist. Bei Ausscheiden von Personal hat die Konzessionsnehmerin den Firmenausweis<br />

einzuziehen.<br />

(5) Die Konzessionsnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Behörden<br />

der Arbeitsverwaltung dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> auf Anfrage mitteilen, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren,<br />

Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren nach den § 404<br />

ff SGB III, nach Art. 1, § 15 a AÜG oder nach Art. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1 a oder 2<br />

AÜG anhängig ist bzw. ob und wie dieses rechtskräftig zum Abschluss gekommen<br />

ist.<br />

- 14 -


§ 11 Mitteilungspflichten<br />

(1) Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres - spätestens am 31.Januar - und auf besondere<br />

Anforderung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> hat die Konzessionsnehmerin dem<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> unaufgefordert folgende Bescheinigungen / Erklärungen vorzulegen:<br />

a) eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,<br />

b) eine Bescheinigung, dass er seinen Beitragsverpflichtungen zur Berufsgenossenschaft<br />

nachgekommen ist,<br />

c) die Jahresmeldung nach § 28 a Abs. 2 und 3 SGB IV oder eine Mitgliedsbescheinigung<br />

der zuständigen Stelle für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge<br />

für jede im Laufe des Vorjahres am Berufskolleg <strong>Wesel</strong> eingesetzte<br />

Arbeitskraft.<br />

Die Mitgliedsbescheinigung muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift,<br />

Arbeitgeber, Beschäftigungszeitraum und Umfang der Beschäftigung<br />

der Arbeitskraft enthalten.<br />

Die Konzessionsnehmerin hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitskräfte<br />

die für die Erteilung der Mitgliedsbescheinigung erforderliche Einwilligung im<br />

Rahmen einer gesonderten Vereinbarung abgeben.<br />

d) Nachweis über die Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz für das in<br />

den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen eingesetzte Personal,<br />

e) Erklärungen, dass<br />

ea) sie ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung auch der nicht vom Finanzamt<br />

erhobenen Steuern nachgekommen ist,<br />

eb) in ihrem Unternehmen die Vorschriften über Arbeitsgenehmigungen für<br />

ausländische Arbeitnehmer/innen und die versicherungsrechtlichen und<br />

lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen über Voll- und Teilzeitkräfte eingehalten<br />

werden,<br />

ec) die betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden,<br />

ed) die Bestimmungen der Tarifverträge für die Systemgastronomie eingehalten<br />

werden,<br />

ee) Tariflöhne sowie eventuelle Überstunden-, Nachstunden- und Erschwerniszuschläge<br />

gezahlt werden,<br />

ef) ihren Arbeitskräften die für das jeweilige Objekt geltende Unfall- und<br />

Brandschutzordnung bekannt gegeben worden ist.<br />

(2) Die Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate<br />

sein.<br />

(3) Falsche Angaben berechtigen den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> jederzeit zur fristlosen Kündigung<br />

des Vertragsverhältnisses.<br />

(4) (2) Wird über das Vermögen der Konzessionsnehmerin ein gerichtliches Konkurs-<br />

oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt, so hat die Konzessionsnehmerin dies dem<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> unverzüglich mitzuteilen.<br />

- 15 -


(5) Unterlässt oder verzögert die Konzessionsnehmerin diese Mitteilung ist der <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Wesel</strong> jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.<br />

§ 12 Bestellung/ Abrechnung<br />

(1) Die Abrechnung des Essens erfolgt direkt zwischen der Konzessionsnehmerin<br />

und den Erziehungsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schülern sowie den<br />

sonstigen berechtigten Personen (z. B. Lehrerinnen und Lehrer).<br />

(2) Die Konzessionsnehmerin wird auf Anfrage des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> statistische Angaben<br />

zur Anzahl der monatlichen Essenstage und der täglich abgenommenen<br />

Essen machen. Die Konzessionsnehmerin verpflichtet sich, Sonderveranstaltungen<br />

nach den Wünschen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> bzw. der Schule auszurichten, soweit<br />

dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist. Über die Kosten<br />

der Sonderveranstaltungen ist jeweils vorher eine gesonderte Vereinbarung zu<br />

treffen.<br />

§ 13 Rechtsvorschriften, Haftung<br />

(1) Die Konzessionsnehmerin ist verpflichtet, die für Hygiene, Lagerung, Fertigung,<br />

Transport und Ausgabe der Verpflegung sowie für das Personal geltenden einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften und sonstigen Bestimmungen zu beachten und<br />

die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. So hat die Konzessionsnehmerin<br />

insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass in Bezug auf sie und weitere<br />

Personen, die mit dem Verkauf bzw. der Zubereitung der Speisen und Getränke<br />

beschäftigt sind, die Vorschriften des Bundesinfektionsschutzgesetzes -<br />

insbesondere die in § 43 dieses Gesetzes geregelten Pflichten eingehalten werden.<br />

Auch sind geeignete Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung (Monitoring)<br />

durchzuführen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist berechtigt, jederzeit Kontrollen durchführen<br />

zu lassen.<br />

(2) Die Konzessionsnehmerin ist verpflichtet, die für den Betrieb einer Kantine in<br />

Dienstgebäuden bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sowie das Gesetz<br />

zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung<br />

zu beachten.<br />

(3) Die Konzessionsnehmerin ist verpflichtet, die für alle Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung<br />

bzw. für Schulmensen geltenden Bestimmungen der Zusatzstoffzulassungsverordnung<br />

zu beachten. Damit sind auf den Speisenplänen, „in<br />

Preisverzeichnissen oder, soweit keine solchen ausgelegt sind oder ausgehändigt<br />

werden, in einem sonstigen Aushang oder einer schriftlichen Mitteilung die<br />

eingesetzten Zusatzstoffe kenntlich zu machen. Die Deklaration gilt auch für Zusatzstoffe,<br />

die in eingekauften Zutaten enthalten sind. Die Ausnahme bilden Zusatzstoffe,<br />

die ihre Wirkung bei der Zubereitung verlieren.<br />

(4) Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> ist verpflichtet, die für die zur Verfügung gestellten Räume und<br />

Geräte geltenden Rechtsvorschriften und sonstigen maßgeblichen Bestimmungen<br />

zu beachten.<br />

- 16 -


(5) Die Konzessionsnehmerin haftet für jede schuldhafte Verletzung der ihr auf<br />

Grund dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen. Insbesondere haftet sie<br />

für alle durch die Lieferung, die Zubereitung und Ausgabe nicht einwandfreier<br />

Ware entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Schäden,<br />

die durch Nichtlieferung von Essen entstehen und dadurch bedingten<br />

Mehraufwendungen, wenn der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> einen anderen Caterer beauftragt.<br />

Sie übernimmt die Haftung gegenüber dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> für alle Schäden, die<br />

aus der Essensausgabe erwachsen und stellt im Besonderen den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen diesen auf Grund der Essensausgabe<br />

geltend gemacht werden.<br />

(6) Wird die Schule ausgelagert oder (zeitweilig) geschlossen, etwa wegen Sanierungs-<br />

oder Umbauarbeiten, so kann die Konzessionsnehmerin keinerlei Ansprüche<br />

gegen den <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> geltend machen. Für den Fall notwendiger baulicher<br />

Maßnahmen verpflichtet sich der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> auf die Betriebszeiten soweit<br />

möglich Rücksicht zu nehmen und die Konzessionsnehmerin frühzeitig darüber<br />

zu informieren.<br />

(7) Die Konzessionsnehmerin ist verpflichtet, auf ihre Kosten eine Betriebhaftpflichtversicherung<br />

für Personen- und Sachschäden, die mit der Bewirtschaftung in<br />

Zusammenhang stehen abzuschließen. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> kann jederzeit einen<br />

Nachweis über den Abschluss der genannten Versicherung verlangen.<br />

§ 14 Vertretung der Konzessionsnehmerin<br />

(1) Die Konzessionsnehmerin stellt sicher, dass ihr Unternehmen im Berufskolleg<br />

<strong>Wesel</strong> ständig durch mindestens eine/n Geschäftsführer/in bzw. eine/n verantwortliche/n<br />

Betreiber/in vertreten wird. Sie benennt gegenüber dem <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

den/die jeweils verantwortliche/n Ansprechpartner/in und dessen/deren Vertreter/in.<br />

§ 15 Vertragsänderungen, ungültige Bestimmungen<br />

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.<br />

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein so entscheidet<br />

der mit dem Vertrag beabsichtigte wirtschaftliche Zweck über das Fortbestehen<br />

der übrigen Bestimmungen.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist <strong>Wesel</strong>.<br />

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

- 17 -


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IV.Ausschreibungsprozedere<br />

1) Ablauf der Ausschreibung<br />

Die Ausschreibung umfasst den Vertragszeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2014. Der<br />

erste Verpflegungstag wird voraussichtlich zum Beginn des Schuljahres 2012/2013<br />

der 22.08.2012 sein.<br />

Ende der Einreichungsfrist für die Angebote ist der 08.05.2012.<br />

Die Entscheidung, mit welchem/r Bieter/in ein Konzessionsvertrag abgeschlossen<br />

werden soll, wird bis zum 30.06.2012 fallen. Bis dahin ist jede/r Bieter/in an sein/ihr<br />

Angebot gebunden. Die Sichtung und Auswertung der eingegangenen Angebote erfolgt<br />

unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch Bieter/innen sind dazu nicht zugelassen.<br />

Der Abschluss des Konzessionsvertrages ist für Anfang Juli 2012 vorgesehen.<br />

Bieter/innen, die bis dahin keine Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

2) Umgang mit den Ausschreibungsunterlagen<br />

Die Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; das Anfertigen<br />

von Kopien für andere Zwecke sowie jede Veröffentlichung oder Weitergabe<br />

an in die Ausarbeitung des Angebotes nicht eingebundene Dritte (auch auszugsweise)<br />

ist ohne Genehmigung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Wesel</strong> untersagt.<br />

3) Einreichung des Angebots<br />

Sofern Sie an der Übernahme der Konzession interessiert sind, senden Sie Ihr<br />

schriftliches Angebot bitte an folgende Adresse:<br />

Fachdienst Kaufmännisches Immobilienmanagement<br />

z. H. Frau Ressel<br />

Reeser Landstraße 31<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Ich bitte bei den Angebotsunterlagen auf die Verwendung von Umschlagmappen,<br />

Klarsichthüllen, etc. zu verzichten.<br />

Die Angebote können auch per E-Mail an folgende Mail-Adresse gesandt werden:<br />

andrea.ressel@kreis-wesel.de, Betreff: MENSA BK WESEL<br />

Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Die eingereichten<br />

Angebotsunterlagen werden nicht zurück gegeben.<br />

Das Angebot muss alle ausgeschriebenen Leistungen, die gemeinsam vergeben<br />

werden, umfassen. Eine Bewerbung um Teilleistungen ist nicht möglich. Die Auftragsvergabe<br />

erfolgt an eine/n Bieter/in.<br />

Nebenangebote sind zugelassen. Dem/Der Bieter/in bleibt es unbenommen, Nebenangebote<br />

zu unterbreiten, die dem Zweck entsprechen, qualitativ und quantitativ die<br />

geforderte Verpflegung sicher zu stellen.<br />

Unvollständige Angebote müssen ausgeschlossen werden. Ein Hinweis des/der Bieters/in<br />

auf beim Auftraggeber ggf. bereits vorliegende Unterlagen ist nicht ausreichend.<br />

- 19 -


Die einzelnen Bestandteile der Angebotsunterlagen sind, entsprechend den Bezeichnungen<br />

in der unter V. zu findenden Aufstellung eindeutig zu kennzeichnen.<br />

Die genannten Eignungsnachweise können bereits mit dem Angebot eingereicht<br />

werden, was dringend empfohlen wird. Sie müssen spätestens auf Verlangen<br />

des Auftraggebers nachgereicht werden, wobei die Bieter/innen in diesem Falle mit<br />

einer kurzen Nachreichungsfrist von maximal 1 Woche rechnen müssen.<br />

Im Angebot ist die Steuernummer mit Ust-ld. Nr. anzugeben.<br />

Ausländische Bieter/innen aus dem Bereich der Europäischen Union haben ihr Angebot<br />

mit dem Vermerk der Übertragung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz<br />

zu versehen.<br />

3) Vertragsbestandteile<br />

Vertragsbestandteile sind:<br />

• der Vertrag<br />

• die Ausschreibungsunterlagen<br />

• das Angebot des/der Bieters/in<br />

Bei Widersprüchen gelten die genannten Vertragsbestandteile nacheinander in<br />

der angegebenen Reihenfolge.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Bieters/in werden nicht akzeptiert und<br />

führen, sofern deren Anerkennung gefordert wird, zum Ausschluss des Angebotes.<br />

5) Vergabekriterien<br />

Die Vergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

‣Verpflegungsangebot (Qualität, Vielfalt und Flexibilität des Angebotes für die Mittagsverpflegung,<br />

Qualität und Vielfalt des Angebotes für Frühstück und Zwischenverpflegung<br />

in den Hauptnutzungszeiten, Angebotskonzept für die gering<br />

frequentierten Zeiten)<br />

a. Gestaltung des Mittagstisch Angebot (9 %)<br />

b. Gestaltung des free flow Angebots (9 %)<br />

c. Gestaltung des Snack-Shops Angebot (9 %)<br />

‣Umfang des Anteils der angebotenen oder verarbeiteten Bio-Produkte (10 %)<br />

‣Bio-Zertifzierung des Betriebes (15 %)<br />

‣Erfahrung des/der Bieters/in im Betrieb von Mensen an Berufskollegs (15 %)<br />

‣Standort des Betriebs, benötigte Anlieferungszeit für das Mittagessen (10 %)<br />

‣Preisgestaltung (20 %)<br />

‣Organisationskonzept für Vorbestellungen und Abrechnung (3 %)<br />

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V. Auflistung der erforderlichen Angebotsunterlagen<br />

Das vollständige Angebot besteht aus folgenden Unterlagen:<br />

d) Vierwochenspeisepläne, aus denen der Einsatz von Lebensmitteln nach<br />

den DGE-Qualitätsstandards (Stufe 1) hervorgeht;<br />

e) Nachweis, dass Speisenzubereitung und Speisenverteilung nach dem Cook<br />

& Chill Konzept durchgeführt werden;<br />

f) Konzept für Frühstück und Zwischenverpflegung (Frischverkauf, Getränke,<br />

Automaten, etc.);<br />

g) Organisationskonzept für Vorbestellungen und Abrechnung (web-gestützte<br />

Konzepte sind im Berufskolleg <strong>Wesel</strong> umsetzbar);<br />

h) Nachweis über den Einsatz regionaler und bio-zertifizierter Produkte;<br />

i) Nachweis über die (zumindest beantragte) Bio-Zertifizierung des Betriebes<br />

des/der Bieters/in;<br />

j) Preislisten einschließlich differenzierter Mengen- und Gewichtsangaben in<br />

Bezug auf die einzelnen Komponenten für die Mittagsverpflegung sowie für<br />

die zum Frühstück und zur Zwischenverpflegung angebotenen Speisen und<br />

Getränke;<br />

k) Nachweis der Preisminderung zur Kompensation der ersparten Aufwendungen<br />

für Raummiete, Energie- und Wasserverbrauch;<br />

l) Referenzen mit Nennung der Auftraggeber (mindestens 3) zur Verpflegung<br />

in Tageseinrichtungen für Kinder und/oder Schulen (möglichst Berufskollegs);<br />

m) Unternehmensdarstellung (u. a. aktuelle Angaben über Standort, Niederlassungen<br />

und Betriebsstätten, Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen,<br />

Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Unternehmen,<br />

Umsatz, Anzahl der Auftraggeber);<br />

n) Eigenerklärung über die ausschließliche Beschäftigung sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigten Personals im Bereich des Berufskollegs <strong>Wesel</strong>;<br />

o) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur<br />

Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;<br />

p) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation<br />

befindet und das über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares<br />

Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder<br />

dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;<br />

q) Aussagen zur Organisation und Gestaltung der freien Komponentenwahl<br />

(Buffet, free flow Angebot)<br />

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