28.11.2014 Aufrufe

Geschichte des Kindergartens in Bayern (3.950 kb)

Geschichte des Kindergartens in Bayern (3.950 kb)

Geschichte des Kindergartens in Bayern (3.950 kb)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

www.sozialm<strong>in</strong>isterium.bayern.de<br />

Dem Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie und Frauen wurde durch die Beruf & Familie geme<strong>in</strong>nützige<br />

GmbH die erfolgreiche Durchführung <strong>des</strong> Audits Beruf & Familie ®<br />

besche<strong>in</strong>igt: www.beruf-und-familie.de.<br />

BAYERN DIREKT<br />

ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung.<br />

Unter Tel.: 0 18 01/ 20 10 10 (4,6 Cent pro M<strong>in</strong>ute aus dem<br />

Festnetz der Deutschen Telekom) oder per E-Mail unter<br />

direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und<br />

Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen<br />

sowie H<strong>in</strong>weise zu Behörden, zuständigen Stellen<br />

und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen<br />

W<strong>in</strong>zererstr. 9, 80797 München<br />

E-Mail: kommunikation@stmas.bayern.de<br />

Gestaltung: trio-group münchen<br />

Bildnachweis: Bildarchiv Dr. G. Ern<strong>in</strong>g, Universität Bamberg;<br />

Jochen Fiebig, Staats<strong>in</strong>stitut für Frühpädagogik;<br />

Andreas Bohnenstengel; Heidi Mayer<br />

Druck: Druckerei Schmerbeck, Tiefenbach<br />

Stand: Juli 2006<br />

Bürgerbüro: Tel.: 0 89/ 12 61-16 60, Fax: 0 89/ 12 61-14 70<br />

Mo – Fr 9.30 bis 11.30 Uhr und Mo – Do 13.30 bis 15.00 Uhr<br />

H<strong>in</strong>weis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben.<br />

Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten<br />

vor e<strong>in</strong>er Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bun<strong>des</strong>tags-,<br />

Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit <strong>in</strong>sbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen,<br />

an Informationsständen der Parteien, sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer<br />

Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />

Auch ohne zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der Staatsregierung zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen<br />

verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen<br />

Mitglieder zu verwenden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!