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Geschichte des Kindergartens in Bayern (3.950 kb)

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Der K<strong>in</strong>dergarten als Wohlfahrtse<strong>in</strong>richtung<br />

Zeit der Weimarer Republik:<br />

Von der Reichsschulkonferenz<br />

1920 bis 1933<br />

Die nach der neuen Reichsverfassung<br />

von 1919 notwendig gewordene Neuorientierung<br />

<strong>des</strong> gesamten Schulwesens<br />

wurde auf der so genannten Reichsschulkonferenz<br />

1920 beraten. Dem Ausschuss<br />

„K<strong>in</strong>dergarten“ kam dabei die Aufgabe<br />

zu, die Stellung <strong>des</strong> <strong>K<strong>in</strong>dergartens</strong> im<br />

System <strong>des</strong> Bildungswesens zu klären.<br />

E<strong>in</strong> Leitsatz der Diskussion lautete: „Als<br />

Überleitung zur Schule s<strong>in</strong>d für K<strong>in</strong>der<br />

vom vollendeten dritten Lebensjahr an<br />

öffentliche K<strong>in</strong>dergärten e<strong>in</strong>zurichten;<br />

der Besuch darf nur für solche K<strong>in</strong>der<br />

verb<strong>in</strong>dlich se<strong>in</strong>, bei denen e<strong>in</strong>e geordnete<br />

häusliche Erziehung nicht vorhanden<br />

ist.“<br />

Argumente gegen die Aufnahme <strong>des</strong><br />

<strong>K<strong>in</strong>dergartens</strong> <strong>in</strong> das Schulwesen waren:<br />

■ ke<strong>in</strong>e Verlängerung der Schulpflicht<br />

■ ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Recht der Eltern<br />

Entsprechend den Beratungs- und<br />

Abstimmungsergebnissen wurde für<br />

das K<strong>in</strong>dergartenwesen e<strong>in</strong>e reichse<strong>in</strong>heitliche<br />

gesetzliche Regelung erstmalig<br />

1922 im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz<br />

(RJWG) getroffen. Danach war als bed<strong>in</strong>gte<br />

Pflichtaufgabe der neu zu schaffenden<br />

Jugendämter bestimmt, für die<br />

„Wohlfahrt der Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der“ (§ 4 RJWG)<br />

Sorge zu tragen unter vorrangiger Trägerschaft<br />

der freien Wohlfahrtsverbände.<br />

Diese Zuordnung <strong>des</strong> <strong>K<strong>in</strong>dergartens</strong> zur<br />

Jugendwohlfahrt bedeutete e<strong>in</strong>e Ab sage<br />

an den Gedanken der Vorschulpflichtigkeit,<br />

die bis <strong>in</strong> unsere Tage Gültigkeit<br />

behalten hat. E<strong>in</strong>richtungen der öffen t-<br />

lichen Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dererziehung blieben somit<br />

e<strong>in</strong> Angebot der Jugendpflege und Familienhilfe.<br />

„Man betonte wohl, dass der<br />

K<strong>in</strong>dergarten e<strong>in</strong>en für die Schule grundlegenden<br />

Bildungsauftrag habe, aber nur<br />

für die K<strong>in</strong>der, deren Elternhaus ihn nicht<br />

erfüllen könne. Man forderte auch, die<br />

Grundschule solle mit ihren Methoden<br />

an die <strong>des</strong> <strong>K<strong>in</strong>dergartens</strong> anschließen.“<br />

(Erika Hoffmann)<br />

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