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Betriebskosten - Jobcenter Dortmund

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WIE KÖNNEN SIE ÜBERPRÜFEN,<br />

OB ALLES STIMMT?<br />

› Prüfen Sie die fristgerechte Zustellung!<br />

Eine <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt.<br />

Spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes muss Ihnen die Abrechnung vorliegen.<br />

Endete der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31.12.2012, muss Ihnen Ihre Jahresendrechnung<br />

bis spätestens Ende 2013 zugehen. Würde Ihr Vermieter Ihnen erst im Januar 2014<br />

oder später die Abrechnung ohne eine stichhaltige Begründung für die Verzögerung schicken,<br />

dürfte er kein Geld mehr für eine Nachzahlung fordern.<br />

› Was tun Sie, wenn die Jahresrechnung Ihrer<br />

Ansicht nach nicht korrekt ist?<br />

› Prüfen Sie die Inhalte der Rechnung !<br />

√ Kostenvergleich: Sind die Kosten im Vergleich<br />

zum Vorjahr gestiegen? Kommen<br />

Ihnen zum Beispiel Kosten für die Flurreinigung<br />

zu teuer vor?<br />

√ Wohnungsgröße: Stimmt die Wohnungsgröße<br />

mit der in Ihrem Mietvertrag angegebenen<br />

Quadratmeterzahl überein?<br />

√ Rechnung: Stimmt die Berechnung mit Ihren<br />

Zahlungen überein? Sind Ihre Vorauszahlungen<br />

alle berücksichtigt?<br />

√ „Sonstige“ <strong>Betriebskosten</strong>: Sind alle abgerechneten<br />

Kosten vertraglich vereinbart?<br />

Gucken Sie in Ihren Mietvertrag! „Sonstige“<br />

<strong>Betriebskosten</strong> dürfen nur abgerechnet<br />

werden, wenn im Mietvertrag erläutert ist,<br />

was dazu gehört.<br />

√ Leerstand: Stand im Abrechnungsjahr eine<br />

Wohnung leer? Die Nebenkosten dafür trägt<br />

allein der Vermieter.<br />

√ Gewerbe: Sind Gewerbemieter im Haus, die<br />

höhere Kosten zum Beispiel für die Grundsteuer<br />

verursachen? Dann muss der Vermieter<br />

diese <strong>Betriebskosten</strong> um den Gewerbeanteil<br />

kürzen.<br />

Teilen Sie Ihrem Vermieter umgehend<br />

schriftlich per Brief oder E-Mail mit, dass<br />

Sie eine Korrektur der Abrechnung verlangen.<br />

So gehen Sie vor, wenn Ihr Vermieter<br />

Ihre Reklamation ablehnt:<br />

› Einsicht in Belege: Bitten Sie Ihren Vermieter<br />

um Einsicht in die Belege zur Abrechnung,<br />

um zu überprüfen, ob die Beträge<br />

wirklich angefallen sind.<br />

› Vorjahr? Ziehen Sie die <strong>Betriebskosten</strong><br />

aus früheren Jahren heran. Bitten Sie<br />

den Vermieter um eine Erklärung, wenn<br />

die Kosten stark gestiegen sind.<br />

› <strong>Betriebskosten</strong>spiegel: Vergleichen<br />

Sie Ihre Zahlen mit den Durchschnittswerten<br />

aus dem <strong>Betriebskosten</strong>spiegel.<br />

Fragen Sie beim Mieterverein vor Ort<br />

nach einem regionalen Spiegel.<br />

› Zahlen: Will der Vermieter für das vergangene<br />

Jahr eine Nachzahlung, wird er<br />

auch Ihre laufenden Nebenkostenvorauszahlungen<br />

anheben. Das müssen Sie erst<br />

einmal zahlen. War die Erhöhung unbegründet,<br />

wird dies bei der nächsten Abrechnung<br />

ausgeglichen.

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