Betriebskosten - Jobcenter Dortmund
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WIE KÖNNEN SIE ÜBERPRÜFEN,<br />
OB ALLES STIMMT?<br />
› Prüfen Sie die fristgerechte Zustellung!<br />
Eine <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt.<br />
Spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes muss Ihnen die Abrechnung vorliegen.<br />
Endete der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31.12.2012, muss Ihnen Ihre Jahresendrechnung<br />
bis spätestens Ende 2013 zugehen. Würde Ihr Vermieter Ihnen erst im Januar 2014<br />
oder später die Abrechnung ohne eine stichhaltige Begründung für die Verzögerung schicken,<br />
dürfte er kein Geld mehr für eine Nachzahlung fordern.<br />
› Was tun Sie, wenn die Jahresrechnung Ihrer<br />
Ansicht nach nicht korrekt ist?<br />
› Prüfen Sie die Inhalte der Rechnung !<br />
√ Kostenvergleich: Sind die Kosten im Vergleich<br />
zum Vorjahr gestiegen? Kommen<br />
Ihnen zum Beispiel Kosten für die Flurreinigung<br />
zu teuer vor?<br />
√ Wohnungsgröße: Stimmt die Wohnungsgröße<br />
mit der in Ihrem Mietvertrag angegebenen<br />
Quadratmeterzahl überein?<br />
√ Rechnung: Stimmt die Berechnung mit Ihren<br />
Zahlungen überein? Sind Ihre Vorauszahlungen<br />
alle berücksichtigt?<br />
√ „Sonstige“ <strong>Betriebskosten</strong>: Sind alle abgerechneten<br />
Kosten vertraglich vereinbart?<br />
Gucken Sie in Ihren Mietvertrag! „Sonstige“<br />
<strong>Betriebskosten</strong> dürfen nur abgerechnet<br />
werden, wenn im Mietvertrag erläutert ist,<br />
was dazu gehört.<br />
√ Leerstand: Stand im Abrechnungsjahr eine<br />
Wohnung leer? Die Nebenkosten dafür trägt<br />
allein der Vermieter.<br />
√ Gewerbe: Sind Gewerbemieter im Haus, die<br />
höhere Kosten zum Beispiel für die Grundsteuer<br />
verursachen? Dann muss der Vermieter<br />
diese <strong>Betriebskosten</strong> um den Gewerbeanteil<br />
kürzen.<br />
Teilen Sie Ihrem Vermieter umgehend<br />
schriftlich per Brief oder E-Mail mit, dass<br />
Sie eine Korrektur der Abrechnung verlangen.<br />
So gehen Sie vor, wenn Ihr Vermieter<br />
Ihre Reklamation ablehnt:<br />
› Einsicht in Belege: Bitten Sie Ihren Vermieter<br />
um Einsicht in die Belege zur Abrechnung,<br />
um zu überprüfen, ob die Beträge<br />
wirklich angefallen sind.<br />
› Vorjahr? Ziehen Sie die <strong>Betriebskosten</strong><br />
aus früheren Jahren heran. Bitten Sie<br />
den Vermieter um eine Erklärung, wenn<br />
die Kosten stark gestiegen sind.<br />
› <strong>Betriebskosten</strong>spiegel: Vergleichen<br />
Sie Ihre Zahlen mit den Durchschnittswerten<br />
aus dem <strong>Betriebskosten</strong>spiegel.<br />
Fragen Sie beim Mieterverein vor Ort<br />
nach einem regionalen Spiegel.<br />
› Zahlen: Will der Vermieter für das vergangene<br />
Jahr eine Nachzahlung, wird er<br />
auch Ihre laufenden Nebenkostenvorauszahlungen<br />
anheben. Das müssen Sie erst<br />
einmal zahlen. War die Erhöhung unbegründet,<br />
wird dies bei der nächsten Abrechnung<br />
ausgeglichen.