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Betriebskosten - Jobcenter Dortmund

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argumente<br />

der infoservice für kunden des <strong>Jobcenter</strong>s dortmund<br />

ihre<br />

BetrieBskostenaBreChnung


Was gehört zu den<br />

<strong>Betriebskosten</strong>?<br />

1x im Jahr ist es soweit.<br />

› Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für<br />

die <strong>Betriebskosten</strong> seines Miethauses.<br />

<strong>Betriebskosten</strong> sind alle Kosten, die Ihrem Vermieter im Laufe eines Jahres entstehen, um<br />

das Haus und das Grundstück, auf dem das Haus steht, für Sie als Mieter als Wohnraum zur<br />

Verfügung stellen zu können.<br />

Dazu gehören die warmen Nebenbeziehungsweise<br />

<strong>Betriebskosten</strong>:<br />

› Heizkosten<br />

› Kosten für warmes Wasser<br />

› Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen<br />

Hinzu kommen die kalten Nebenkosten:<br />

› Kosten für die Müllabfuhr und die<br />

Straßenreinigung<br />

› Grundsteuer (oder auch „öffentliche<br />

Lasten des Grundstücks“)<br />

› Wassergeld<br />

› Abwasser<br />

› Strom für die Beleuchtung für Außenanlagen,<br />

Treppenhaus oder Waschküche<br />

› Schornsteinreinigung<br />

› Versicherungen (Gebäudeversicherungen<br />

gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie<br />

Elementarschäden, Glasversicherung sowie<br />

Haftpflichtversicherungen)<br />

Für manche Miethäuser fallen<br />

weitere Kosten an:<br />

› Strom für den Fahrstuhl<br />

› Haus- und Flurreinigung<br />

› Gartenpflege<br />

› Hauswart oder Hausmeister<br />

› Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel<br />

(Beim TV-Kabelanschluss kommt noch<br />

die monatliche an die Kabelgesellschaft<br />

zu zahlende Grundgebühr hinzu. Das ist<br />

anders, wenn Sie einen Vertrag direkt mit<br />

der Telekom oder einer privaten Kabel-<br />

Service-Gesellschaft geschlossen haben.)<br />

› Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen<br />

(Strom, Reinigung und Wartung<br />

der Geräte)


WIE WERDEN<br />

BETRIEBSKOSTEN<br />

ABGERECHNET?<br />

Das ganze Jahr über bezahlen Sie mit Ihrer<br />

Miete monatlich einen Abschlag für die<br />

<strong>Betriebskosten</strong>. Einmal im Jahr rechnet<br />

ihr Vermieter aus, ob die Summe dieser<br />

Abschläge auch Ihrem tatsächlichen Verbrauch<br />

entspricht.<br />

Die Jahresabrechnung weist aus, ob Sie zu<br />

viel oder zu wenig für Ihre <strong>Betriebskosten</strong><br />

gezahlt haben.<br />

Manchmal ergibt sich also ein Guthaben,<br />

da Ihre monatlich im Voraus geleisteten<br />

Abschläge die tatsächlichen Kosten überschritten<br />

haben.<br />

Häufig ist mit der Jahresabrechnung jedoch<br />

eine Nachforderung des Vermieters<br />

verbunden.<br />

› Was bedeutet das für Sie als Bezieher<br />

von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)?<br />

Ein Teil Ihres Arbeitslosengeldes II, das<br />

Sie einmal im Monat erhalten, zahlt das<br />

<strong>Jobcenter</strong> für Ihre Unterkunft und Ihre<br />

Heizung.<br />

In dem Monat, in dem Sie Ihre Jahresabrechnung<br />

für die <strong>Betriebskosten</strong> erhalten,<br />

verändert sich einmalig die Summe<br />

für Unterkunft und Heizung. Für diesen<br />

Monat verändert sich also auch die Höhe<br />

Ihres Arbeitslosengeld II-Anspruchs.<br />

Verrechnet Ihr Vermieter ein Guthaben<br />

aus der Abrechnung mit Ihrer nächsten<br />

anstehenden Abschlagszahlung, sodass<br />

Sie im Folgemonat einen geringeren Betrag<br />

zahlen müssen, oder überweist Ihr<br />

Vermieter Ihnen den Guthabenbetrag,<br />

verringert sich auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeld<br />

II-Anspruchs.<br />

Müssen Sie einen Betrag nachzahlen,<br />

erhöhen sich die Aufwendungen für Ihre<br />

Wohnung. Das <strong>Jobcenter</strong> wird Ihnen daher<br />

für den entsprechenden Monat ein<br />

höheres Arbeitslosengeld II zahlen.<br />

In jedem Fall müssen Sie dem <strong>Jobcenter</strong><br />

Ihre Jahresabrechnung vorlegen!<br />

Denn das <strong>Jobcenter</strong> wird nicht automatisch<br />

von Ihrem Vermieter über die Abweichungen<br />

informiert.<br />

Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihr Vermieter<br />

die Jahresabrechnung fristgerecht<br />

zugesandt hat und ob die Abrechnung<br />

korrekt ist!


WIE KÖNNEN SIE ÜBERPRÜFEN,<br />

OB ALLES STIMMT?<br />

› Prüfen Sie die fristgerechte Zustellung!<br />

Eine <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt.<br />

Spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes muss Ihnen die Abrechnung vorliegen.<br />

Endete der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31.12.2012, muss Ihnen Ihre Jahresendrechnung<br />

bis spätestens Ende 2013 zugehen. Würde Ihr Vermieter Ihnen erst im Januar 2014<br />

oder später die Abrechnung ohne eine stichhaltige Begründung für die Verzögerung schicken,<br />

dürfte er kein Geld mehr für eine Nachzahlung fordern.<br />

› Was tun Sie, wenn die Jahresrechnung Ihrer<br />

Ansicht nach nicht korrekt ist?<br />

› Prüfen Sie die Inhalte der Rechnung !<br />

√ Kostenvergleich: Sind die Kosten im Vergleich<br />

zum Vorjahr gestiegen? Kommen<br />

Ihnen zum Beispiel Kosten für die Flurreinigung<br />

zu teuer vor?<br />

√ Wohnungsgröße: Stimmt die Wohnungsgröße<br />

mit der in Ihrem Mietvertrag angegebenen<br />

Quadratmeterzahl überein?<br />

√ Rechnung: Stimmt die Berechnung mit Ihren<br />

Zahlungen überein? Sind Ihre Vorauszahlungen<br />

alle berücksichtigt?<br />

√ „Sonstige“ <strong>Betriebskosten</strong>: Sind alle abgerechneten<br />

Kosten vertraglich vereinbart?<br />

Gucken Sie in Ihren Mietvertrag! „Sonstige“<br />

<strong>Betriebskosten</strong> dürfen nur abgerechnet<br />

werden, wenn im Mietvertrag erläutert ist,<br />

was dazu gehört.<br />

√ Leerstand: Stand im Abrechnungsjahr eine<br />

Wohnung leer? Die Nebenkosten dafür trägt<br />

allein der Vermieter.<br />

√ Gewerbe: Sind Gewerbemieter im Haus, die<br />

höhere Kosten zum Beispiel für die Grundsteuer<br />

verursachen? Dann muss der Vermieter<br />

diese <strong>Betriebskosten</strong> um den Gewerbeanteil<br />

kürzen.<br />

Teilen Sie Ihrem Vermieter umgehend<br />

schriftlich per Brief oder E-Mail mit, dass<br />

Sie eine Korrektur der Abrechnung verlangen.<br />

So gehen Sie vor, wenn Ihr Vermieter<br />

Ihre Reklamation ablehnt:<br />

› Einsicht in Belege: Bitten Sie Ihren Vermieter<br />

um Einsicht in die Belege zur Abrechnung,<br />

um zu überprüfen, ob die Beträge<br />

wirklich angefallen sind.<br />

› Vorjahr? Ziehen Sie die <strong>Betriebskosten</strong><br />

aus früheren Jahren heran. Bitten Sie<br />

den Vermieter um eine Erklärung, wenn<br />

die Kosten stark gestiegen sind.<br />

› <strong>Betriebskosten</strong>spiegel: Vergleichen<br />

Sie Ihre Zahlen mit den Durchschnittswerten<br />

aus dem <strong>Betriebskosten</strong>spiegel.<br />

Fragen Sie beim Mieterverein vor Ort<br />

nach einem regionalen Spiegel.<br />

› Zahlen: Will der Vermieter für das vergangene<br />

Jahr eine Nachzahlung, wird er<br />

auch Ihre laufenden Nebenkostenvorauszahlungen<br />

anheben. Das müssen Sie erst<br />

einmal zahlen. War die Erhöhung unbegründet,<br />

wird dies bei der nächsten Abrechnung<br />

ausgeglichen.


Weitere informationen gibt’s hier:<br />

Mieterverein dortmund<br />

und umgebung e.V.<br />

Kampstr. 4<br />

44137 <strong>Dortmund</strong><br />

Telefon: 0231 / 55 76 56 - 0<br />

www.mieterverein-dortmund.de<br />

<strong>Jobcenter</strong> dortmund<br />

Südwall 5 –9 · 44137 <strong>Dortmund</strong><br />

Telefon: 0231 / 842 - 1110<br />

www.jobcenterdortmund.de<br />

dMB deutscher Mieterbund dortmund<br />

Mieter und Pächter e.V.<br />

Prinzenstr. 7<br />

44135 <strong>Dortmund</strong><br />

Telefon: 0231 / 58 44 86 - 0<br />

www.mieterschutz-do.de

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