Betriebskosten - Jobcenter Dortmund
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argumente<br />
der infoservice für kunden des <strong>Jobcenter</strong>s dortmund<br />
ihre<br />
BetrieBskostenaBreChnung
Was gehört zu den<br />
<strong>Betriebskosten</strong>?<br />
1x im Jahr ist es soweit.<br />
› Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für<br />
die <strong>Betriebskosten</strong> seines Miethauses.<br />
<strong>Betriebskosten</strong> sind alle Kosten, die Ihrem Vermieter im Laufe eines Jahres entstehen, um<br />
das Haus und das Grundstück, auf dem das Haus steht, für Sie als Mieter als Wohnraum zur<br />
Verfügung stellen zu können.<br />
Dazu gehören die warmen Nebenbeziehungsweise<br />
<strong>Betriebskosten</strong>:<br />
› Heizkosten<br />
› Kosten für warmes Wasser<br />
› Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen<br />
Hinzu kommen die kalten Nebenkosten:<br />
› Kosten für die Müllabfuhr und die<br />
Straßenreinigung<br />
› Grundsteuer (oder auch „öffentliche<br />
Lasten des Grundstücks“)<br />
› Wassergeld<br />
› Abwasser<br />
› Strom für die Beleuchtung für Außenanlagen,<br />
Treppenhaus oder Waschküche<br />
› Schornsteinreinigung<br />
› Versicherungen (Gebäudeversicherungen<br />
gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie<br />
Elementarschäden, Glasversicherung sowie<br />
Haftpflichtversicherungen)<br />
Für manche Miethäuser fallen<br />
weitere Kosten an:<br />
› Strom für den Fahrstuhl<br />
› Haus- und Flurreinigung<br />
› Gartenpflege<br />
› Hauswart oder Hausmeister<br />
› Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel<br />
(Beim TV-Kabelanschluss kommt noch<br />
die monatliche an die Kabelgesellschaft<br />
zu zahlende Grundgebühr hinzu. Das ist<br />
anders, wenn Sie einen Vertrag direkt mit<br />
der Telekom oder einer privaten Kabel-<br />
Service-Gesellschaft geschlossen haben.)<br />
› Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen<br />
(Strom, Reinigung und Wartung<br />
der Geräte)
WIE WERDEN<br />
BETRIEBSKOSTEN<br />
ABGERECHNET?<br />
Das ganze Jahr über bezahlen Sie mit Ihrer<br />
Miete monatlich einen Abschlag für die<br />
<strong>Betriebskosten</strong>. Einmal im Jahr rechnet<br />
ihr Vermieter aus, ob die Summe dieser<br />
Abschläge auch Ihrem tatsächlichen Verbrauch<br />
entspricht.<br />
Die Jahresabrechnung weist aus, ob Sie zu<br />
viel oder zu wenig für Ihre <strong>Betriebskosten</strong><br />
gezahlt haben.<br />
Manchmal ergibt sich also ein Guthaben,<br />
da Ihre monatlich im Voraus geleisteten<br />
Abschläge die tatsächlichen Kosten überschritten<br />
haben.<br />
Häufig ist mit der Jahresabrechnung jedoch<br />
eine Nachforderung des Vermieters<br />
verbunden.<br />
› Was bedeutet das für Sie als Bezieher<br />
von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)?<br />
Ein Teil Ihres Arbeitslosengeldes II, das<br />
Sie einmal im Monat erhalten, zahlt das<br />
<strong>Jobcenter</strong> für Ihre Unterkunft und Ihre<br />
Heizung.<br />
In dem Monat, in dem Sie Ihre Jahresabrechnung<br />
für die <strong>Betriebskosten</strong> erhalten,<br />
verändert sich einmalig die Summe<br />
für Unterkunft und Heizung. Für diesen<br />
Monat verändert sich also auch die Höhe<br />
Ihres Arbeitslosengeld II-Anspruchs.<br />
Verrechnet Ihr Vermieter ein Guthaben<br />
aus der Abrechnung mit Ihrer nächsten<br />
anstehenden Abschlagszahlung, sodass<br />
Sie im Folgemonat einen geringeren Betrag<br />
zahlen müssen, oder überweist Ihr<br />
Vermieter Ihnen den Guthabenbetrag,<br />
verringert sich auch die Höhe Ihres Arbeitslosengeld<br />
II-Anspruchs.<br />
Müssen Sie einen Betrag nachzahlen,<br />
erhöhen sich die Aufwendungen für Ihre<br />
Wohnung. Das <strong>Jobcenter</strong> wird Ihnen daher<br />
für den entsprechenden Monat ein<br />
höheres Arbeitslosengeld II zahlen.<br />
In jedem Fall müssen Sie dem <strong>Jobcenter</strong><br />
Ihre Jahresabrechnung vorlegen!<br />
Denn das <strong>Jobcenter</strong> wird nicht automatisch<br />
von Ihrem Vermieter über die Abweichungen<br />
informiert.<br />
Bitte prüfen Sie vorher, ob Ihr Vermieter<br />
die Jahresabrechnung fristgerecht<br />
zugesandt hat und ob die Abrechnung<br />
korrekt ist!
WIE KÖNNEN SIE ÜBERPRÜFEN,<br />
OB ALLES STIMMT?<br />
› Prüfen Sie die fristgerechte Zustellung!<br />
Eine <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt.<br />
Spätestens ein Jahr nach Ende eines Abrechnungszeitraumes muss Ihnen die Abrechnung vorliegen.<br />
Endete der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31.12.2012, muss Ihnen Ihre Jahresendrechnung<br />
bis spätestens Ende 2013 zugehen. Würde Ihr Vermieter Ihnen erst im Januar 2014<br />
oder später die Abrechnung ohne eine stichhaltige Begründung für die Verzögerung schicken,<br />
dürfte er kein Geld mehr für eine Nachzahlung fordern.<br />
› Was tun Sie, wenn die Jahresrechnung Ihrer<br />
Ansicht nach nicht korrekt ist?<br />
› Prüfen Sie die Inhalte der Rechnung !<br />
√ Kostenvergleich: Sind die Kosten im Vergleich<br />
zum Vorjahr gestiegen? Kommen<br />
Ihnen zum Beispiel Kosten für die Flurreinigung<br />
zu teuer vor?<br />
√ Wohnungsgröße: Stimmt die Wohnungsgröße<br />
mit der in Ihrem Mietvertrag angegebenen<br />
Quadratmeterzahl überein?<br />
√ Rechnung: Stimmt die Berechnung mit Ihren<br />
Zahlungen überein? Sind Ihre Vorauszahlungen<br />
alle berücksichtigt?<br />
√ „Sonstige“ <strong>Betriebskosten</strong>: Sind alle abgerechneten<br />
Kosten vertraglich vereinbart?<br />
Gucken Sie in Ihren Mietvertrag! „Sonstige“<br />
<strong>Betriebskosten</strong> dürfen nur abgerechnet<br />
werden, wenn im Mietvertrag erläutert ist,<br />
was dazu gehört.<br />
√ Leerstand: Stand im Abrechnungsjahr eine<br />
Wohnung leer? Die Nebenkosten dafür trägt<br />
allein der Vermieter.<br />
√ Gewerbe: Sind Gewerbemieter im Haus, die<br />
höhere Kosten zum Beispiel für die Grundsteuer<br />
verursachen? Dann muss der Vermieter<br />
diese <strong>Betriebskosten</strong> um den Gewerbeanteil<br />
kürzen.<br />
Teilen Sie Ihrem Vermieter umgehend<br />
schriftlich per Brief oder E-Mail mit, dass<br />
Sie eine Korrektur der Abrechnung verlangen.<br />
So gehen Sie vor, wenn Ihr Vermieter<br />
Ihre Reklamation ablehnt:<br />
› Einsicht in Belege: Bitten Sie Ihren Vermieter<br />
um Einsicht in die Belege zur Abrechnung,<br />
um zu überprüfen, ob die Beträge<br />
wirklich angefallen sind.<br />
› Vorjahr? Ziehen Sie die <strong>Betriebskosten</strong><br />
aus früheren Jahren heran. Bitten Sie<br />
den Vermieter um eine Erklärung, wenn<br />
die Kosten stark gestiegen sind.<br />
› <strong>Betriebskosten</strong>spiegel: Vergleichen<br />
Sie Ihre Zahlen mit den Durchschnittswerten<br />
aus dem <strong>Betriebskosten</strong>spiegel.<br />
Fragen Sie beim Mieterverein vor Ort<br />
nach einem regionalen Spiegel.<br />
› Zahlen: Will der Vermieter für das vergangene<br />
Jahr eine Nachzahlung, wird er<br />
auch Ihre laufenden Nebenkostenvorauszahlungen<br />
anheben. Das müssen Sie erst<br />
einmal zahlen. War die Erhöhung unbegründet,<br />
wird dies bei der nächsten Abrechnung<br />
ausgeglichen.
Weitere informationen gibt’s hier:<br />
Mieterverein dortmund<br />
und umgebung e.V.<br />
Kampstr. 4<br />
44137 <strong>Dortmund</strong><br />
Telefon: 0231 / 55 76 56 - 0<br />
www.mieterverein-dortmund.de<br />
<strong>Jobcenter</strong> dortmund<br />
Südwall 5 –9 · 44137 <strong>Dortmund</strong><br />
Telefon: 0231 / 842 - 1110<br />
www.jobcenterdortmund.de<br />
dMB deutscher Mieterbund dortmund<br />
Mieter und Pächter e.V.<br />
Prinzenstr. 7<br />
44135 <strong>Dortmund</strong><br />
Telefon: 0231 / 58 44 86 - 0<br />
www.mieterschutz-do.de