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IM BLICK Herbst/Winter 2014

Das Magazin des Verlag Österreich - einem der führenden juristischen Fachverlage in Österreich.

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Im Interview Im Blick 7<br />

zerfallen ist, über den Ständestaat,<br />

die Schrecken des 2. Weltkrieges, die<br />

Gründung der 2. Republik, bis zum<br />

Beitritt zur Europäischen Union und<br />

darüber hinaus zu begleiten ist eine<br />

Leistung, die man nicht gering schätzen<br />

darf.<br />

Wenn wir einander in fünfzehn<br />

Jahren wieder treffen – wie wird<br />

das österreichische Verfassungsrecht<br />

aussehen und wie wird Ihre Arbeit an<br />

diesem Kommentar aussehen?<br />

Fuchs: Bestimmt wird der Kommentar<br />

allein umfangmäßig weit über<br />

die heutigen fünf Mappen hinaus<br />

angewachsen sein, höchstwahrscheinlich<br />

sind wir dann schon im zweistelligen<br />

Bereich. Wovon man mit einer<br />

relativen Sicherheit ausgehen kann,<br />

ist die expansive Entwicklung der<br />

grundrechtlichen Kommentierungen,<br />

was mit der besonderen Dynamik auf<br />

Ebene des nationalen und europäischen<br />

Grundrechtsschutzes überhaupt<br />

zu tun hat – Stichwort zuletzt<br />

vor allem EU-Grundrechtecharta. Hier<br />

ist der Stein gerade erst ins Rollen<br />

gekommen, das sind Entwicklungen,<br />

die uns bestimmt weit über die nächsten<br />

fünfzehn Jahre hinaus begleiten<br />

werden und die ganz gewiss einer<br />

intensiven wissenschaftlichen Befassung<br />

bedürfen.<br />

Zellenberg: Wenn man davon ausgehen<br />

kann, was in den letzten paar<br />

Jahren passiert ist – ich denke da an<br />

die ungeheure Änderungsdynamik<br />

– dann wird die Zahl der zu kommentierenden<br />

Regeln insgesamt erheblich<br />

weiter wachsen. Das bedingt wiederum<br />

eine Mehrzahl an Kommentierungen<br />

und den schon erwähnten<br />

voraussichtlichen Zuwachs an Bänden.<br />

Hinzu kommen die Massen an Judikatur,<br />

die von den Höchstgerichten<br />

produziert werden. Auch zu den<br />

neuen Vorschriften über die Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

wird noch eine<br />

reichhaltige Rechtsprechung ergehen.<br />

In vielen Bereichen werden im Laufe<br />

von etwa zehn Jahren so viele die<br />

einzelnen Vorschriften ausdeutenden<br />

Entscheidungen ergehen, dass die<br />

entsprechenden Kommentierungen<br />

überarbeitungsbedürftig sein werden.<br />

Und das wird zur Folge haben, dass<br />

diese Kommentierungen, schon allein<br />

um den Bestand an neuem Material<br />

darzustellen und aufzuschlüsseln, an<br />

Umfang zunehmen müssen. Daran<br />

zeigt sich wieder, dass der Kommentar<br />

ein lebendiges Projekt ist, weil es eben<br />

nicht darum geht, eine Rechtsvorschrift<br />

einmal zu erklären und auszulegen,<br />

sondern auch über die Entwicklungen<br />

in Judikatur und Staatspraxis zu<br />

informieren. Man sieht es sehr schön<br />

an einzelnen Kommentierungen, sei es<br />

zur Kompetenzkonfliktsgerichtsbarkeit<br />

oder zu den Klagen nach Artikel 137<br />

B-VG. Man kann zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt die Judikatur aufarbeiten,<br />

aber zehn bis fünfzehn Jahre später<br />

gibt es wieder so viel neue Rechtsprechung<br />

und neue Entwicklungslinien in<br />

derselben, die dargestellt werden müssen.<br />

Das heißt: Man muss einen Großkommentar<br />

à jour halten und immer<br />

wieder überarbeiten und aktualisieren,<br />

und das führt dann auch zwangsläufig<br />

zu einem Wachstum im Umfang der<br />

einzelnen Bearbeitungen.<br />

Martin: Das ist gleichzeitig auch ein<br />

wenig die Schwierigkeit: Obwohl<br />

alle Autorinnen und Autoren, die<br />

wir für den Kommentar gewinnen<br />

konnten, mit sehr viel Engagement<br />

dabei waren und sind, muss man bei<br />

so einem Langzeitprojekt die Lust am<br />

Arbeiten wirklich fördern – und hier<br />

sind die Herausgeber auch gefordert!<br />

Man sagt zwar besten Willens zu, aber<br />

dann kommen andere Projekte, und<br />

alles stapelt sich am Schreibtisch. Solch<br />

ein Projekt tatsächlich am Laufen und<br />

à jour zu halten, ist sowohl für die<br />

Autorinnen und Autoren als auch für<br />

das Herausgeberteam eine nicht ganz<br />

leichte Aufgabe. Das Feuer am Brennen<br />

zu halten, besonders wenn wir<br />

den Anspruch haben, dass es einmal<br />

pro Jahr eine Lieferung geben soll,<br />

wird trotz des hohen Engagements<br />

und Könnens von allen eine große<br />

Herausforderung werden.<br />

Haben Sie noch Wünsche offen, die<br />

Sie hier platzieren möchten?<br />

Bezemek: Wenn wir einen Wunsch an<br />

die Leserinnen und Leser und Bezieherinnen<br />

und Bezieher richten dürfen,<br />

dann jenen, dass sie dem Kommentar<br />

weiterhin in so großer Verbundenheit<br />

erhalten bleiben. Das würde uns sehr<br />

freuen, und wir werden versuchen,<br />

nach Kräften das unsere dazu beizutragen.<br />

Korinek/Holoubek (Hrsg)<br />

Österreichisches<br />

Bundesverfassungsrecht<br />

12. Lieferung für<br />

Ende 2015 geplant<br />

Textsammlung und Kommentar<br />

8688 Seiten, Loseblatt<br />

Gesamtwerk, inkl 11. Lieferung<br />

ISBN 978-3-7046-6247-7<br />

im Abo/zur Fortsetzung € 3490,–<br />

ohne Fortsetzung € 5235,–<br />

11. Lieferung, ISBN 978-3-7046-6525-6<br />

Erscheinungsdatum: 15.11.2013<br />

€ 289,–

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