IM BLICK Herbst/Winter 2014
Das Magazin des Verlag Österreich - einem der führenden juristischen Fachverlage in Österreich.
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Im Interview Im Blick 7<br />
zerfallen ist, über den Ständestaat,<br />
die Schrecken des 2. Weltkrieges, die<br />
Gründung der 2. Republik, bis zum<br />
Beitritt zur Europäischen Union und<br />
darüber hinaus zu begleiten ist eine<br />
Leistung, die man nicht gering schätzen<br />
darf.<br />
Wenn wir einander in fünfzehn<br />
Jahren wieder treffen – wie wird<br />
das österreichische Verfassungsrecht<br />
aussehen und wie wird Ihre Arbeit an<br />
diesem Kommentar aussehen?<br />
Fuchs: Bestimmt wird der Kommentar<br />
allein umfangmäßig weit über<br />
die heutigen fünf Mappen hinaus<br />
angewachsen sein, höchstwahrscheinlich<br />
sind wir dann schon im zweistelligen<br />
Bereich. Wovon man mit einer<br />
relativen Sicherheit ausgehen kann,<br />
ist die expansive Entwicklung der<br />
grundrechtlichen Kommentierungen,<br />
was mit der besonderen Dynamik auf<br />
Ebene des nationalen und europäischen<br />
Grundrechtsschutzes überhaupt<br />
zu tun hat – Stichwort zuletzt<br />
vor allem EU-Grundrechtecharta. Hier<br />
ist der Stein gerade erst ins Rollen<br />
gekommen, das sind Entwicklungen,<br />
die uns bestimmt weit über die nächsten<br />
fünfzehn Jahre hinaus begleiten<br />
werden und die ganz gewiss einer<br />
intensiven wissenschaftlichen Befassung<br />
bedürfen.<br />
Zellenberg: Wenn man davon ausgehen<br />
kann, was in den letzten paar<br />
Jahren passiert ist – ich denke da an<br />
die ungeheure Änderungsdynamik<br />
– dann wird die Zahl der zu kommentierenden<br />
Regeln insgesamt erheblich<br />
weiter wachsen. Das bedingt wiederum<br />
eine Mehrzahl an Kommentierungen<br />
und den schon erwähnten<br />
voraussichtlichen Zuwachs an Bänden.<br />
Hinzu kommen die Massen an Judikatur,<br />
die von den Höchstgerichten<br />
produziert werden. Auch zu den<br />
neuen Vorschriften über die Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
wird noch eine<br />
reichhaltige Rechtsprechung ergehen.<br />
In vielen Bereichen werden im Laufe<br />
von etwa zehn Jahren so viele die<br />
einzelnen Vorschriften ausdeutenden<br />
Entscheidungen ergehen, dass die<br />
entsprechenden Kommentierungen<br />
überarbeitungsbedürftig sein werden.<br />
Und das wird zur Folge haben, dass<br />
diese Kommentierungen, schon allein<br />
um den Bestand an neuem Material<br />
darzustellen und aufzuschlüsseln, an<br />
Umfang zunehmen müssen. Daran<br />
zeigt sich wieder, dass der Kommentar<br />
ein lebendiges Projekt ist, weil es eben<br />
nicht darum geht, eine Rechtsvorschrift<br />
einmal zu erklären und auszulegen,<br />
sondern auch über die Entwicklungen<br />
in Judikatur und Staatspraxis zu<br />
informieren. Man sieht es sehr schön<br />
an einzelnen Kommentierungen, sei es<br />
zur Kompetenzkonfliktsgerichtsbarkeit<br />
oder zu den Klagen nach Artikel 137<br />
B-VG. Man kann zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt die Judikatur aufarbeiten,<br />
aber zehn bis fünfzehn Jahre später<br />
gibt es wieder so viel neue Rechtsprechung<br />
und neue Entwicklungslinien in<br />
derselben, die dargestellt werden müssen.<br />
Das heißt: Man muss einen Großkommentar<br />
à jour halten und immer<br />
wieder überarbeiten und aktualisieren,<br />
und das führt dann auch zwangsläufig<br />
zu einem Wachstum im Umfang der<br />
einzelnen Bearbeitungen.<br />
Martin: Das ist gleichzeitig auch ein<br />
wenig die Schwierigkeit: Obwohl<br />
alle Autorinnen und Autoren, die<br />
wir für den Kommentar gewinnen<br />
konnten, mit sehr viel Engagement<br />
dabei waren und sind, muss man bei<br />
so einem Langzeitprojekt die Lust am<br />
Arbeiten wirklich fördern – und hier<br />
sind die Herausgeber auch gefordert!<br />
Man sagt zwar besten Willens zu, aber<br />
dann kommen andere Projekte, und<br />
alles stapelt sich am Schreibtisch. Solch<br />
ein Projekt tatsächlich am Laufen und<br />
à jour zu halten, ist sowohl für die<br />
Autorinnen und Autoren als auch für<br />
das Herausgeberteam eine nicht ganz<br />
leichte Aufgabe. Das Feuer am Brennen<br />
zu halten, besonders wenn wir<br />
den Anspruch haben, dass es einmal<br />
pro Jahr eine Lieferung geben soll,<br />
wird trotz des hohen Engagements<br />
und Könnens von allen eine große<br />
Herausforderung werden.<br />
Haben Sie noch Wünsche offen, die<br />
Sie hier platzieren möchten?<br />
Bezemek: Wenn wir einen Wunsch an<br />
die Leserinnen und Leser und Bezieherinnen<br />
und Bezieher richten dürfen,<br />
dann jenen, dass sie dem Kommentar<br />
weiterhin in so großer Verbundenheit<br />
erhalten bleiben. Das würde uns sehr<br />
freuen, und wir werden versuchen,<br />
nach Kräften das unsere dazu beizutragen.<br />
Korinek/Holoubek (Hrsg)<br />
Österreichisches<br />
Bundesverfassungsrecht<br />
12. Lieferung für<br />
Ende 2015 geplant<br />
Textsammlung und Kommentar<br />
8688 Seiten, Loseblatt<br />
Gesamtwerk, inkl 11. Lieferung<br />
ISBN 978-3-7046-6247-7<br />
im Abo/zur Fortsetzung € 3490,–<br />
ohne Fortsetzung € 5235,–<br />
11. Lieferung, ISBN 978-3-7046-6525-6<br />
Erscheinungsdatum: 15.11.2013<br />
€ 289,–