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IM BLICK Herbst/Winter 2014

Das Magazin des Verlag Österreich - einem der führenden juristischen Fachverlage in Österreich.

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12 Im Blick Öffentliches Recht<br />

Wissenschaft – oft mehrere auch in einer Person vereint<br />

– gemeinsam aufgearbeitet und konnten dabei schon auf<br />

Praxiserfahrungen und erste Judikatur zurückgreifen. Das<br />

Werk ist damit aktuell, umfassend und bietet einen schnellen<br />

Zugang zu oft auftretenden Fragen, aber es geht in<br />

Umfang und Tiefe auch über die bisher verfügbare Literatur<br />

hinaus.<br />

Gunther Gruber: Der Mehrwert dieses Kommentars liegt<br />

für den Praktiker – durchaus aufbauend und (zitierend)<br />

Bezug nehmend auf schon früher erschienene Kommentierungen<br />

– in der umfassenden Form, mit der die mitunter<br />

äußerst knappe Regelungsdichte des Verw-AusfG<br />

durchleuchtet und Antworten auf offene Fragen für den<br />

Normanwender gegeben werden. Ein wesentlicher Mehrwert<br />

dabei ist, dass abgesehen von der doch beträchtlichen<br />

Kommentierungsdichte (und damit Umfang des Kommentars)<br />

die schon angesprochenen Weichenstellungen in der<br />

bisherigen Rechtsprechung in der Kommentierung wiedergegeben<br />

und berücksichtigt werden konnten. Soweit diese<br />

Rechtsprechung allgemeine Tendenzen erkennen lässt,<br />

konnten diese tendenziell auch auf die Kommentierung<br />

jener Fragenkomplexe einfließen, die von der Rechtsprechung<br />

(im engeren Sinne) noch nicht erfasste wurde.<br />

Hat die Novelle zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes<br />

geführt?<br />

Hubert Reisner: Die Entscheidung durch Verwaltungsgerichte<br />

an Stelle von Berufungsbehörden bringt einen<br />

Gewinn an Unabhängigkeit der Entscheidung. Der organisatorische<br />

Zusammenhang innerhalb einer Verwaltungsorganisation<br />

ist dadurch durchbrochen. Andererseits führt<br />

die Einführung der Revision dazu, dass ein Rechtsschutzsuchender<br />

den Verwaltungsgerichtshof kaum mehr erreichen<br />

kann und damit diese Instanz im Großen und Ganzen<br />

wegfällt. Eine inhaltliche Kontrolle der Entscheidungen<br />

der Verwaltungsgerichte findet nun im Wesentlichen nicht<br />

mehr statt.<br />

Gunther Gruber: Auch auf diese Frage, in ihrer Gemengelage<br />

zwischen Rechtsdogmatik und Rechtsempirie, ist<br />

es zu früh eine Antwort zu geben. Es ist nur soviel schon<br />

jetzt zu sagen, dass sich der Individualrechtsschutz von der<br />

Konzeption her vom VwGH auf die VwG verlagert hat, was<br />

nahezu denknotwendig eine Folge des Revisionsmodells<br />

für das Verwaltungsgerichtshofverfahren ist, wonach nur<br />

Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung die Hürde der<br />

Zulässigkeit einer Revision überwinden können. Grundsätzlich<br />

und im Ergebnis weitgehend endgültig (abgesehen<br />

vom Schutz vor insbesondere „Willkür“ durch den VfGH<br />

und vor „krassen Fehlentscheidungen“ durch den VwGH) ist<br />

der Rechtsschutz gegenüber dem Handeln der Verwaltung<br />

nunmehr bei den VwG angesiedelt, diese sind nunmehr die<br />

Hüter des Rechtsschutzes in der Verwaltung.<br />

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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

ISSN 2309-5113<br />

Jahresabo (8 Hefte) € 299,–<br />

Einstiegsabo (2 Hefte) € 24,–<br />

zzgl Versandkosten<br />

Online bestellen auf: www.verwaltungsgerichtsbarkeit.at<br />

Bild vlnr: Mag. Dr. Johannes Fischer, Mag. Armin Ragoßnig, Mag. Nikolaus<br />

Brandtner, MMag, Barbara Raimann, MMag. Dr. Patrick Segalla, HR Mag.<br />

Claudia Jindra-Feichtner, MBA, HR Mag. Manfred Grauszer, HR Dr. Christoph<br />

Purtscher, RA Dr. Wolfgang Berger, Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber, Dr. Daniela<br />

Moser, Mag. Harald Perl, ao. Univ.-Prof. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J.

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