IM BLICK Herbst/Winter 2014
Das Magazin des Verlag Österreich - einem der führenden juristischen Fachverlage in Österreich.
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12 Im Blick Öffentliches Recht<br />
Wissenschaft – oft mehrere auch in einer Person vereint<br />
– gemeinsam aufgearbeitet und konnten dabei schon auf<br />
Praxiserfahrungen und erste Judikatur zurückgreifen. Das<br />
Werk ist damit aktuell, umfassend und bietet einen schnellen<br />
Zugang zu oft auftretenden Fragen, aber es geht in<br />
Umfang und Tiefe auch über die bisher verfügbare Literatur<br />
hinaus.<br />
Gunther Gruber: Der Mehrwert dieses Kommentars liegt<br />
für den Praktiker – durchaus aufbauend und (zitierend)<br />
Bezug nehmend auf schon früher erschienene Kommentierungen<br />
– in der umfassenden Form, mit der die mitunter<br />
äußerst knappe Regelungsdichte des Verw-AusfG<br />
durchleuchtet und Antworten auf offene Fragen für den<br />
Normanwender gegeben werden. Ein wesentlicher Mehrwert<br />
dabei ist, dass abgesehen von der doch beträchtlichen<br />
Kommentierungsdichte (und damit Umfang des Kommentars)<br />
die schon angesprochenen Weichenstellungen in der<br />
bisherigen Rechtsprechung in der Kommentierung wiedergegeben<br />
und berücksichtigt werden konnten. Soweit diese<br />
Rechtsprechung allgemeine Tendenzen erkennen lässt,<br />
konnten diese tendenziell auch auf die Kommentierung<br />
jener Fragenkomplexe einfließen, die von der Rechtsprechung<br />
(im engeren Sinne) noch nicht erfasste wurde.<br />
Hat die Novelle zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes<br />
geführt?<br />
Hubert Reisner: Die Entscheidung durch Verwaltungsgerichte<br />
an Stelle von Berufungsbehörden bringt einen<br />
Gewinn an Unabhängigkeit der Entscheidung. Der organisatorische<br />
Zusammenhang innerhalb einer Verwaltungsorganisation<br />
ist dadurch durchbrochen. Andererseits führt<br />
die Einführung der Revision dazu, dass ein Rechtsschutzsuchender<br />
den Verwaltungsgerichtshof kaum mehr erreichen<br />
kann und damit diese Instanz im Großen und Ganzen<br />
wegfällt. Eine inhaltliche Kontrolle der Entscheidungen<br />
der Verwaltungsgerichte findet nun im Wesentlichen nicht<br />
mehr statt.<br />
Gunther Gruber: Auch auf diese Frage, in ihrer Gemengelage<br />
zwischen Rechtsdogmatik und Rechtsempirie, ist<br />
es zu früh eine Antwort zu geben. Es ist nur soviel schon<br />
jetzt zu sagen, dass sich der Individualrechtsschutz von der<br />
Konzeption her vom VwGH auf die VwG verlagert hat, was<br />
nahezu denknotwendig eine Folge des Revisionsmodells<br />
für das Verwaltungsgerichtshofverfahren ist, wonach nur<br />
Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung die Hürde der<br />
Zulässigkeit einer Revision überwinden können. Grundsätzlich<br />
und im Ergebnis weitgehend endgültig (abgesehen<br />
vom Schutz vor insbesondere „Willkür“ durch den VfGH<br />
und vor „krassen Fehlentscheidungen“ durch den VwGH) ist<br />
der Rechtsschutz gegenüber dem Handeln der Verwaltung<br />
nunmehr bei den VwG angesiedelt, diese sind nunmehr die<br />
Hüter des Rechtsschutzes in der Verwaltung.<br />
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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
ISSN 2309-5113<br />
Jahresabo (8 Hefte) € 299,–<br />
Einstiegsabo (2 Hefte) € 24,–<br />
zzgl Versandkosten<br />
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Bild vlnr: Mag. Dr. Johannes Fischer, Mag. Armin Ragoßnig, Mag. Nikolaus<br />
Brandtner, MMag, Barbara Raimann, MMag. Dr. Patrick Segalla, HR Mag.<br />
Claudia Jindra-Feichtner, MBA, HR Mag. Manfred Grauszer, HR Dr. Christoph<br />
Purtscher, RA Dr. Wolfgang Berger, Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber, Dr. Daniela<br />
Moser, Mag. Harald Perl, ao. Univ.-Prof. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J.