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IM BLICK Herbst/Winter 2014

Das Magazin des Verlag Österreich - einem der führenden juristischen Fachverlage in Österreich.

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Öffentliches Recht Im Blick 11<br />

Neuer Kommentar:<br />

1 Jahr nach Einführung<br />

der zweistufigen<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

Verlag Österreich: Das Verwaltungsausführungsgesetz<br />

ist nun fast<br />

ein Jahr alt. Welche Änderungen<br />

haben sich bislang bewährt, welche<br />

nicht?<br />

Philipp Götzl:<br />

Soweit ersichtlich war<br />

die Konzentration<br />

verschiedener<br />

Materien bei den<br />

VwGn zielführend,<br />

sinnvoll wäre es aber<br />

gewesen, noch mehr Personen aus<br />

dem Kreis als Richter zu bestellen, die<br />

die Materien auch bisher behandelt<br />

haben. Faktisch ist dadurch in manchen<br />

Materienbereichen jahrelanges<br />

Know-how verloren gegangen.<br />

Gunther Gruber:<br />

Nach fast einem Jahr<br />

des Wirkens der<br />

neuen zweistufigen<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

ist eine<br />

abwartende Zurückhaltung<br />

– mit einem unsicheren Blick<br />

in die Zukunft – zu konstatieren. Der<br />

Umbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

ist so grundlegend, dass der neue<br />

Rechtsrahmen bei den von einer<br />

Verwaltungssache Betroffenen erst<br />

wirklich „ankommen“ muss, was auch<br />

nicht verwundert. So war der Anfall an<br />

Revisionen beim VwGH gegenüber<br />

dem Beschwerdeanfall in den letzten<br />

Jahren deutlich rückläufig. Die mit<br />

dem neuen Revisionsmodell intendierte<br />

Entlastung des VwGH ist damit<br />

(zunächst) eingetreten. Diese Entwicklung<br />

könnte aber auch – abgesehen<br />

von anderen Faktoren, die darzustellen<br />

den Rahmen sprengen würde – darauf<br />

zurückzuführen sein, dass die<br />

Regelungsdichte des Verw-AusfG<br />

(sowohl beim VwGVG als auch bei den<br />

Neuerungen im VwGG) mitunter<br />

äußerst knapp ist und die Materialien<br />

nur sparsam Aufklärung geben. In<br />

nicht wenigen und zum Teil wichtigen<br />

Bereichen sind zu einzelnen Bestimmungen<br />

mehrere Auslegungsmöglichkeiten<br />

vertretbar. Auch wenn das kein<br />

außergewöhnliches Phänomen bei<br />

einem neuen und so umfangreichen<br />

Normenmaterial ist, ist eine Abschätzung<br />

darüber, was sich (schon)<br />

bewährt hat und was nicht, noch zu<br />

früh. Erste Weichenstellungen wurden<br />

zwar durch die Rechtsprechung schon<br />

gemacht, diese müssen aber erst (und<br />

auch in kommentierter Form) „Allgemeingut“<br />

werden und in das „Alltagsleben<br />

eindringen“. Bei dem größeren<br />

Teil jener Problembereiche hilft derzeit<br />

nur der intellektuelle Input in Form<br />

von Gesetzeskommentaren, Lehrbüchern<br />

und Abhandlungen zu Einzelfragen.<br />

Welche Fragen bleiben für die<br />

Zukunft offen?<br />

Hubert Reisner: Der<br />

Teufel steckt im<br />

Detail, etwa bei der<br />

Zusammensetzung<br />

des entscheidenden<br />

Organs im Vorverfah-<br />

Götzl/Gruber/Reisner/Winkler<br />

Das neue Verfahrensrecht<br />

der Verwaltungsgerichte<br />

Kommentierung des VwGVG<br />

und der Bestimmungen zum<br />

Rechtsschutz vor VwGH und VfGH<br />

Kommentar<br />

800 Seiten, gebunden<br />

ISBN 978-3-7046-6530-0<br />

Erscheinungsdatum: 18.12.<strong>2014</strong><br />

€ 164,–<br />

ren, wenn ein Antrag nicht im Gesetz<br />

vorgesehen ist, bei der Bestimmung<br />

des Übergangs der Zuständigkeit oder<br />

dem Umfang der Akteneinsicht. In diesen<br />

beispielhaft genannten Punkten<br />

wäre eine Lösung durch den Gesetzgeber<br />

wünschenswert.<br />

Roland Winkler:<br />

Viele. Zum Beispiel<br />

ob das Revisionsverfahren<br />

in krassen<br />

Fällen auch die<br />

Rechtsrichtigkeit im<br />

Einzelfall sichern<br />

kann, ob die Verwaltungsgerichte von<br />

der Politik die personelle und sachliche<br />

Ausstattung erhalten, die sie benötigen.<br />

Welchen Mehrwert bietet dieser<br />

Kommentar dem Praktiker ein Jahr<br />

nach Inkrafttreten der Novelle?<br />

Roland Winkler: Wir haben das<br />

Verfahrensrecht und vor allem seine<br />

Problemstellen aus den Perspektiven<br />

Gericht, Rechtsvertretung und

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