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Lebenshilfe Schweinfurt: Konzeption für den Bereich Wohnen

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Menschen mit Behinderung haben Anspruch<br />

auf ein eigenes Zuhause. Es muss selbstverständlich<br />

sein, dass sie einen gesellschaftlich<br />

als normal empfun<strong>den</strong>en Lebensweg verfolgen und<br />

im Erwachsenenalter ihr Elternhaus verlassen können.<br />

Ein Zuhause bedeutet nicht nur Unterkunft, Verpflegung<br />

und Versorgung, sondern soll auch Schutz, Privatheit<br />

und Geborgenheit bieten sowie Eigenständigkeit<br />

und Gemeinschaft ermöglichen. Menschen mit<br />

Behinderung sollen so normal wie möglich leben können<br />

und dazu jede Hilfe erhalten, die sie brauchen.<br />

Aus dieser Forderung ergibt sich die Notwendigkeit<br />

eines vielfältigen Wohnangebotes.<br />

Unterkunft, Versorgung und Verpflegung<br />

• Das Wohnheim/die Wohnung soll nicht <strong>den</strong> Charakter<br />

eines Sonderbaus, zum Beispiel einer Klinik,<br />

haben, sondern wohnlich sein.<br />

heißt<br />

zu Hause sein<br />

1.<strong>Wohnen</strong><br />

• Das Wohnheim/die Wohnung ist integriert in <strong>den</strong><br />

Stadtteil bzw. in das Dorf. Es besteht Kontakt zu<br />

<strong>den</strong> Nachbarn in unmittelbarer Umgebung.<br />

• Die räumliche Nähe zur örtlichen Infrastruktur<br />

(Einkaufsmöglichkeiten, Stadtbusverbindung,<br />

Apotheke, Arztpraxis usw.) ist gegeben.<br />

• Jeder Bewohner hat das Recht auf ein Einzelzimmer.<br />

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