Gemeinsame Wahlbenachrichtigung - Wahlen in Thüringen
Gemeinsame Wahlbenachrichtigung - Wahlen in Thüringen
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<strong>Geme<strong>in</strong>same</strong> <strong>Wahlbenachrichtigung</strong> 1)2)<br />
Europa- und Landtagswahl 2004<br />
<strong>Wahlbenachrichtigung</strong><br />
für die Wahl zum Europäischen Parlament<br />
für die Wahl zum Thür<strong>in</strong>ger Landtag<br />
3)<br />
Deutsche Post AG<br />
Entgelt bezahlt<br />
Postleitzahl Ort<br />
Wahltag: Sonntag, der 13. Juni 2004<br />
Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen und können im unten angegebenen Wahlraum<br />
wählen. Br<strong>in</strong>gen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren<br />
Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis - oder Reisepass bereit.<br />
Wenn Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt/Ihres Wahlkreises<br />
oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong>. Voraussetzung für die<br />
Erteilung e<strong>in</strong>es Wahlsche<strong>in</strong>es ist, dass e<strong>in</strong>er der im rückseitigen Wahlsche<strong>in</strong>antrag genannten<br />
Gründe vorliegt (H<strong>in</strong>weis zu Rückseite Nr. 2: Der 41. Tag vor der Landtagswahl ist der 3. Mai<br />
2004/Der 34. Tag vor der Europawahl ist der 10. Mai 2004). Wahlsche<strong>in</strong>anträge – die auch<br />
mündlich, aber nicht fernmündlich gestellt werden können – werden nur bis zum 11. Juni 2004,<br />
18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag 15.00<br />
Uhr, entgegengenommen.<br />
Wahlsche<strong>in</strong>e nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich<br />
überbracht. Sie können auch persönlich bei der Geme<strong>in</strong>de abgeholt werden. Wer für e<strong>in</strong>en<br />
anderen Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen beantragt, muss e<strong>in</strong>e schriftliche Vollmacht<br />
vorlegen. Etwaige Unrichtigkeiten <strong>in</strong> der nachstehenden Anschrift teilen Sie bitte der Geme<strong>in</strong>de<br />
mit.<br />
Wenn Empfänger verzogen, zurück.<br />
Wenn unzustellbar, zurück.<br />
4)<br />
Herrn/Frau<br />
4) Stadt Erfurt Wahlraum: Wahlbezirk/Wählerverz.-Nr.<br />
Wahlamt Schulgebäude Schillerstraße 10 316/00345<br />
99084 Erfurt 99054 Erfurt<br />
_________________<br />
1) Muster für die Versendung der <strong>Wahlbenachrichtigung</strong> als Infopost-Standard <strong>in</strong> Kartenform. Auf der Kartenrückseite ist der Wahlsche<strong>in</strong>antrag (Anlage 2) aufzudrucken.<br />
2) Bei Versendung als Infopost-Standard kann die Karte bis zu den angegebenen Maßen groß se<strong>in</strong>: Abmessungen: m<strong>in</strong>destens 14 x 9 cm; höchstens 12,5 x 23,5 cm<br />
Höchstgewicht: 20g<br />
Papierstärke (Flächengewicht): m<strong>in</strong>destens 150 g/m 2 ; höchstens 500 g/m 2<br />
Aus drucktechnischen Gründen kann es empfehlenswert se<strong>in</strong>, abweichend vom postalischen Höchstmaß die bisher verwendeten Maße (Postkartenform) beizubehalten, solange die Schrift deutlich lesbar bleibt.<br />
3) Der Freimachungsvermerk entfällt bei Benutzung von Freistempelmasch<strong>in</strong>en. In diesem Fall ist l<strong>in</strong>ks neben dem Entgeltstempelabdruck der Zusatz „Entgelt bezahlt“ anzubr<strong>in</strong>gen.<br />
Die Sendungen können entgeltermäßigt als Infopost-Standard versandt werden, wenn gleichzeitig<br />
a) m<strong>in</strong>destens 1 000 Stück, von denen m<strong>in</strong>destens je 10 Stück für dasselbe Zielgebiet bestimmt s<strong>in</strong>d, oder<br />
b) m<strong>in</strong>destens 50 Stück für dasselbe Zielgebiet oder<br />
c) m<strong>in</strong>destens 1 000 Stück, von denen m<strong>in</strong>destens je 10 Stück für denselben Leitort und <strong>in</strong> von der Post festgelegten Orten für dasselbe Zustellamt bestimmt s<strong>in</strong>d oder<br />
d) m<strong>in</strong>destens 50 Stück für denselben Leitort bzw. dasselbe Zustellamt <strong>in</strong> den von der Post festgelegten Orten oder<br />
e) m<strong>in</strong>destens 1 000 Stück, von denen m<strong>in</strong>destens je 10 Stück dieselbe Postleitzahl aufweisen oder<br />
f) m<strong>in</strong>destens 50 Stück für dieselbe Postleitzahl.<br />
Die Zielgebiete nach Buchst. a) und b) werden von Postdienst festgelegt und <strong>in</strong> Übersichten zusammengestellt. Auskünfte hierzu erteilen die Geschäftskundenberatungsstellen der Postämter.
4) Absender- und Anschriftangaben können <strong>in</strong> beliebiger Herstellungsart e<strong>in</strong>getragen werden. Standard<strong>in</strong>fosendungen dürfen nur mit masch<strong>in</strong>enlesbarer Anschrift e<strong>in</strong>geliefert werden. Mit der Absenderangabe kann die Angabe des<br />
Wahlbezirks, des Wählerverzeichnisses und des Wahlraums verbunden werden. Die Nummern des Wählerverzeichnisses und ggf. des Wahlbezirks können mit Pag<strong>in</strong>ierstempel e<strong>in</strong>getragen werden. E<strong>in</strong>e Versendung als Infopost-<br />
Standard bleibt möglich, sofern diese Nummern bei allen Druckstücken an gleicher Stelle stehen.<br />
Die Nummern des Wählerverzeichnisses und des Wahlbezirks können auch <strong>in</strong> die Anschriftangabe aufgenommen werden, dürfen dann aber als Ordnungsbezeichnung nicht mehr als zwei Zeilen e<strong>in</strong>nehmen, nicht weiter nach l<strong>in</strong>ks<br />
reichen als die oberste Zeile der Anschrift und nicht weiter nach unten als die unterste Zeile des Namens des Empfängers.