05.11.2012 Aufrufe

Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen

Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen

Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Familienwegweiser</strong> <strong>Münsingen</strong> 2011 - 56 -<br />

Lokales Bündnis f. Familie <strong>Münsingen</strong><br />

Opferschutz Opferschutz-Hilfe<br />

Opferschutz Hilfe<br />

Frauenhaus<br />

Frauenhaus<br />

Schutz, Wohnmöglichkeit und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder.<br />

Die Adresse des Frauenhauses ist anonym. Die Beratung ist persönlich und vertraulich. Für die<br />

Kinder gibt es pädagogische Hilfsangebote.<br />

Kontakt: Postfach 1507, 72705 Reutlingen Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 und 14-17 Uhr<br />

Tel. 07121/300778 info@frauenhaus-reutlingen.de<br />

Fax 07121/330989 www.frauenhaus-reutlingen.de<br />

Platzverweis<br />

Platzverweis<br />

Bei häuslicher Gewalt informieren Sie die Polizei: Tel. Tel. 110 110. 110<br />

In vielen Fällen ist Streitschlichtung möglich. Besteht weiterhin die Gefahr von körperlicher oder<br />

psychischer Gewaltanwendung, wird der Gewalttäter zeitlich befristet aus der Wohnung verwiesen.<br />

Die Tatperson erhält einen Platzverweis. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden werden<br />

von der Polizei über den Platzverweis informiert.<br />

Das zuständige Ordnungsamt entscheidet über die Dauer und die Aufrechterhaltung des<br />

Platzverweises. Der Platzverweis wird in der Regel für 2 Wochen ausgesprochen. Die zuständige<br />

Stelle vom Landkreis Reutlingen berät auch im Vorfeld unverbindlich.<br />

Beratung: Frau Eisele 07121/480 4216<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung Hilfe in ihrem<br />

Alltag benötigen. Zu den Hilfeleistungen im Alltag gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität und<br />

Hauswirtschaft. Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse (Informationen<br />

über Ihre Krankenkasse). Dort können Sie ein Antragsformular anfordern oder abholen lassen.<br />

Wenn man in eine Pflegestufe eingestuft worden ist, erhält man einen monatlichen Betrag von der<br />

Pflegekasse. Wenn die Pflege mehr kostet und man nur ein geringes Einkommen hat, kann man<br />

beim Kreissozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.<br />

Weitere Informationen geben die Sozialämter im Landkreis Reutlingen oder das Landratsamt<br />

Reutlingen, Kreissozialamt,<br />

Bismarckstraße 14, 72764 Reutlingen,<br />

Tel. 07121 480-0<br />

Außenstelle Außenstelle <strong>Münsingen</strong><br />

<strong>Münsingen</strong><br />

Schloßhof 1, 72525 <strong>Münsingen</strong><br />

Tel: 07381/9397-0<br />

Fax: 07381/9397-50<br />

Altenhilfefachberatung Altenhilfefachberatung Landratsamt<br />

Landratsamt<br />

Landratsamt<br />

Detailinformationen zu Beratungsstellen bzw. wo und wie diese zu erreichen sind, entnehmen Sie<br />

bitte dem "Leitfaden für ältere Menschen und deren Angehörige", der in allen Bürgermeisterämtern<br />

und in den Gebäuden des Landratsamts kostenlos für Sie ausliegt.<br />

Diesen Leitfaden oder Verzeichnisse über Dienste und Einrichtungen für ältere Menschen können<br />

Sie auch schriftlich oder telefonisch anfordern bei der<br />

Altenhilfe Altenhilfe Fachberatung<br />

Fachberatung,<br />

Fachberatung<br />

Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen,<br />

Tel.: 07121/480-4112 (nur vormittags).<br />

sozialamt@kreis-reutlingen.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!