Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen
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<strong>Familienwegweiser</strong> <strong>Münsingen</strong> 2011 - 56 -<br />
Lokales Bündnis f. Familie <strong>Münsingen</strong><br />
Opferschutz Opferschutz-Hilfe<br />
Opferschutz Hilfe<br />
Frauenhaus<br />
Frauenhaus<br />
Schutz, Wohnmöglichkeit und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder.<br />
Die Adresse des Frauenhauses ist anonym. Die Beratung ist persönlich und vertraulich. Für die<br />
Kinder gibt es pädagogische Hilfsangebote.<br />
Kontakt: Postfach 1507, 72705 Reutlingen Sprechzeiten: Mo-Fr 9-12 und 14-17 Uhr<br />
Tel. 07121/300778 info@frauenhaus-reutlingen.de<br />
Fax 07121/330989 www.frauenhaus-reutlingen.de<br />
Platzverweis<br />
Platzverweis<br />
Bei häuslicher Gewalt informieren Sie die Polizei: Tel. Tel. 110 110. 110<br />
In vielen Fällen ist Streitschlichtung möglich. Besteht weiterhin die Gefahr von körperlicher oder<br />
psychischer Gewaltanwendung, wird der Gewalttäter zeitlich befristet aus der Wohnung verwiesen.<br />
Die Tatperson erhält einen Platzverweis. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden werden<br />
von der Polizei über den Platzverweis informiert.<br />
Das zuständige Ordnungsamt entscheidet über die Dauer und die Aufrechterhaltung des<br />
Platzverweises. Der Platzverweis wird in der Regel für 2 Wochen ausgesprochen. Die zuständige<br />
Stelle vom Landkreis Reutlingen berät auch im Vorfeld unverbindlich.<br />
Beratung: Frau Eisele 07121/480 4216<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung Hilfe in ihrem<br />
Alltag benötigen. Zu den Hilfeleistungen im Alltag gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität und<br />
Hauswirtschaft. Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse (Informationen<br />
über Ihre Krankenkasse). Dort können Sie ein Antragsformular anfordern oder abholen lassen.<br />
Wenn man in eine Pflegestufe eingestuft worden ist, erhält man einen monatlichen Betrag von der<br />
Pflegekasse. Wenn die Pflege mehr kostet und man nur ein geringes Einkommen hat, kann man<br />
beim Kreissozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.<br />
Weitere Informationen geben die Sozialämter im Landkreis Reutlingen oder das Landratsamt<br />
Reutlingen, Kreissozialamt,<br />
Bismarckstraße 14, 72764 Reutlingen,<br />
Tel. 07121 480-0<br />
Außenstelle Außenstelle <strong>Münsingen</strong><br />
<strong>Münsingen</strong><br />
Schloßhof 1, 72525 <strong>Münsingen</strong><br />
Tel: 07381/9397-0<br />
Fax: 07381/9397-50<br />
Altenhilfefachberatung Altenhilfefachberatung Landratsamt<br />
Landratsamt<br />
Landratsamt<br />
Detailinformationen zu Beratungsstellen bzw. wo und wie diese zu erreichen sind, entnehmen Sie<br />
bitte dem "Leitfaden für ältere Menschen und deren Angehörige", der in allen Bürgermeisterämtern<br />
und in den Gebäuden des Landratsamts kostenlos für Sie ausliegt.<br />
Diesen Leitfaden oder Verzeichnisse über Dienste und Einrichtungen für ältere Menschen können<br />
Sie auch schriftlich oder telefonisch anfordern bei der<br />
Altenhilfe Altenhilfe Fachberatung<br />
Fachberatung,<br />
Fachberatung<br />
Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen,<br />
Tel.: 07121/480-4112 (nur vormittags).<br />
sozialamt@kreis-reutlingen.de