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Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen

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<strong>Familienwegweiser</strong> <strong>Münsingen</strong> 2011 - 53 -<br />

Lokales Bündnis f. Familie <strong>Münsingen</strong><br />

Kurse Kurse Krankenkasse<br />

Krankenkasse<br />

Viele Krankenkassen/Gesundheitskassen wie die AOK, BEK, BKK, IKK und DAK, bieten Kurse in<br />

den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung für Erwachsene und<br />

Kinder an. Die Informationen bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse vor Ort oder über das<br />

Internet. Bei den meisten Krankenkassen ist die Teilnahme an vielen Kursen kostenfrei oder<br />

ermäßigt. Zusätzlich kann man bei einigen Krankenkassen durch die Teilnahme an<br />

Präventionsmaßnahmen „Punkte“ sammeln, die dann am Jahresende als Prämien oder Sachwerte<br />

ausbezahlt werden. Einige Krankenkassen arbeiten auch mit Volkshochschulen, Sportvereinen etc.<br />

zusammen. Auch hier kann es bei regelmäßiger Teilnahme Ermäßigungen für die Versicherten<br />

geben.<br />

=>Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Krankenkasse<br />

GEZ GEZ-Gebührenbefreiung<br />

GEZ Gebührenbefreiung<br />

Personen mit niedrigem Einkommen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den<br />

Grundgebühren für Fernsehen und Rundfunk befreien lassen. Befreit werden können z.B.<br />

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Empfänger von Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz, Empfänger von BAföG oder BAB. Vom Job-Center und vom<br />

Sozialamt wird meist automatisch mit dem Bescheid eine gesonderte Bescheinigung mitgeschickt,<br />

mit der die Gebührenbefreiung beantragt werden kann. Alle anderen müssen eine<br />

Einkommensbescheinigung einreichen. Wichtig ist, dass die Befreiung bei der GEZ immer wieder<br />

neu verlängert werden muss.<br />

Das Antragsformular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden unter www.gez.de.<br />

Antragstellung an die GEZ, 50656 Köln.<br />

Das Antragsformular gibt es auch im Rathaus in <strong>Münsingen</strong> im Einwohnermeldeamt Zimmer 27.<br />

Kindergeld<br />

Kindergeld<br />

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt<br />

und beträgt:<br />

• für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro<br />

• für das dritte Kind monatlich 190 Euro<br />

• für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro<br />

Kindergeld gibt es grundsätzlich<br />

• für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,<br />

• für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,<br />

• für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.<br />

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder<br />

fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.<br />

Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 8.004 Euro<br />

im Jahr.<br />

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergeldes sind die<br />

Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen<br />

das Kindergeld bei ihrer Dienststelle.<br />

Agentur Agentur für für Arbeit<br />

Arbeit<br />

Familienkasse<br />

Familienkasse<br />

Besucheradresse:<br />

Besucheradresse:<br />

Marktstr. 150<br />

72793 Pfullingen

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