Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen
Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen
Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Familienwegweiser</strong> <strong>Münsingen</strong> 2011 - 53 -<br />
Lokales Bündnis f. Familie <strong>Münsingen</strong><br />
Kurse Kurse Krankenkasse<br />
Krankenkasse<br />
Viele Krankenkassen/Gesundheitskassen wie die AOK, BEK, BKK, IKK und DAK, bieten Kurse in<br />
den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung für Erwachsene und<br />
Kinder an. Die Informationen bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse vor Ort oder über das<br />
Internet. Bei den meisten Krankenkassen ist die Teilnahme an vielen Kursen kostenfrei oder<br />
ermäßigt. Zusätzlich kann man bei einigen Krankenkassen durch die Teilnahme an<br />
Präventionsmaßnahmen „Punkte“ sammeln, die dann am Jahresende als Prämien oder Sachwerte<br />
ausbezahlt werden. Einige Krankenkassen arbeiten auch mit Volkshochschulen, Sportvereinen etc.<br />
zusammen. Auch hier kann es bei regelmäßiger Teilnahme Ermäßigungen für die Versicherten<br />
geben.<br />
=>Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Krankenkasse<br />
GEZ GEZ-Gebührenbefreiung<br />
GEZ Gebührenbefreiung<br />
Personen mit niedrigem Einkommen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den<br />
Grundgebühren für Fernsehen und Rundfunk befreien lassen. Befreit werden können z.B.<br />
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Empfänger von Leistungen nach dem<br />
Asylbewerberleistungsgesetz, Empfänger von BAföG oder BAB. Vom Job-Center und vom<br />
Sozialamt wird meist automatisch mit dem Bescheid eine gesonderte Bescheinigung mitgeschickt,<br />
mit der die Gebührenbefreiung beantragt werden kann. Alle anderen müssen eine<br />
Einkommensbescheinigung einreichen. Wichtig ist, dass die Befreiung bei der GEZ immer wieder<br />
neu verlängert werden muss.<br />
Das Antragsformular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden unter www.gez.de.<br />
Antragstellung an die GEZ, 50656 Köln.<br />
Das Antragsformular gibt es auch im Rathaus in <strong>Münsingen</strong> im Einwohnermeldeamt Zimmer 27.<br />
Kindergeld<br />
Kindergeld<br />
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt<br />
und beträgt:<br />
• für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro<br />
• für das dritte Kind monatlich 190 Euro<br />
• für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro<br />
Kindergeld gibt es grundsätzlich<br />
• für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,<br />
• für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,<br />
• für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.<br />
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder<br />
fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.<br />
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 8.004 Euro<br />
im Jahr.<br />
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergeldes sind die<br />
Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen<br />
das Kindergeld bei ihrer Dienststelle.<br />
Agentur Agentur für für Arbeit<br />
Arbeit<br />
Familienkasse<br />
Familienkasse<br />
Besucheradresse:<br />
Besucheradresse:<br />
Marktstr. 150<br />
72793 Pfullingen