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Familienwegweiser ( PDF-Download) - Stadt Münsingen

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<strong>Familienwegweiser</strong> <strong>Münsingen</strong> 2011 - 48 -<br />

Lokales Bündnis f. Familie <strong>Münsingen</strong><br />

Arbeitslosigkeit<br />

Arbeitslosigkeit<br />

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor<br />

Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.<br />

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine<br />

unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten<br />

Tag der Beschäftigungslosigkeit, am Besten drei Monate vorher, persönlich bei der für Ihren<br />

Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.<br />

Formulare für die Arbeitslosmeldung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.<br />

Agentur Agentur für für Arbeit<br />

Arbeit<br />

Geschäftsstelle Geschäftsstelle <strong>Münsingen</strong><br />

<strong>Münsingen</strong><br />

Hauptstr. 11, 72525 <strong>Münsingen</strong><br />

Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)<br />

Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)<br />

ALG ALG II II (ehem. (ehem. Sozialhilfe) Sozialhilfe)<br />

Sozialhilfe)<br />

Agentur Agentur Agentur für für Arbeit Arbeit<br />

Arbeit<br />

Albstraße 83, 72764 Reutlingen<br />

Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)<br />

Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (besser bekannt unter ALG II bzw. Hartz IV),<br />

können bei Bedürftigkeit grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen erhalten.<br />

Für den Bezug ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem<br />

Einkommen und dem Arbeitslosengeld bezogen werden.<br />

Die jeweilige Person muss dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, um Leistungen zu<br />

erhalten.<br />

Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben.<br />

Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder im Internet.<br />

Job Job-Center Job Center Center Landkreis Landkreis RT<br />

RT<br />

Aussenstelle Aussenstelle <strong>Münsingen</strong><br />

<strong>Münsingen</strong><br />

Hauptstr. 49, 72525 <strong>Münsingen</strong><br />

Tel: 0180/100300950-577<br />

Asylcafé Asylcafé Rt<br />

Rt<br />

Job Job-Center Job Center Landkreis Landkreis RT<br />

RT<br />

Albstraße 83, 72764 Reutlingen<br />

Tel: 0180 / 100300950-577<br />

Internet: www.arbeitsagentur.de<br />

Begegnungsmöglichkeit; Hilfe beim Ausfüllen von Formularen; Rechtliche Beratung<br />

Öffnungszeiten Öffnungszeiten des des Asylcafes:<br />

Asylcafes:<br />

Donnerstag, 19 – 21 Uhr<br />

Metzgerstr. 15 in Reutlingen<br />

Telefonischer Kontakt über Günter Jung, Tel: 07121/260645<br />

BaföG<br />

BaföG<br />

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zu<br />

geben. Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung eines Studiums oder einer anderen weiterführenden<br />

Schule können beantragt werden. Weitere Informationen zu den persönlichen Voraussetzungen<br />

findet man unter www.das-neue-bafoeg.de. Dort können auch die Antragsformulare<br />

heruntergeladen werden.<br />

Persönliche Auskünfte und Antragsformulare erhalten Studierende beim Studentenwerk. Schüler<br />

und Schülerinnen erhalten diese beim Landratsamt Reutlingen, Amt für Ausbildungsförderung.

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