B. - Landessparkasse zu Oldenburg

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05.11.2012 Aufrufe

D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (Zahlungsdienste) oder 3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491-509 des Bürgerlichen Gesetz- buches (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Landessparkasse zu Oldenburg besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: SVN – Schlichtungsstelle Schiffgraben 6 – 8 30159 Hannover Näheres regelt die „Verfahrensordnung „,die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Seite 32 von 33

Fußnoten zum Preis- und Leistungsverzeichnis der Landessparkasse zu Oldenburg, Stand 15.01.2011 1-3 Kein Eintrag 4 Nur für beleghafte Bartransaktionen und Einzahlungen am Geldautomaten. In einem Monat nicht ausgenutzte Freiposten werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen. Der Monatslauf beginnt am ersten und endet am letzten Tag des Monats 5 In einem Monat nicht ausgenutzte Freiposten werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen. Der Monatslauf beginnt am ersten und endet am letzten Tag des Monats 6 Nicht auf die Freiposten angerechnet werden Geldautomatenverfügungen, Daueraufträge und Überträge zu Gunsten LzO-Sparkonten und Leistungen für LzO-Darlehen. 7 Jugendgirokonten für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende; max. bis zur Vollendung d. 30. Lebensjahres 8 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnliches Instrumentes. 9 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 10 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 12 Drittstaatenwährung: alle, die nicht EWR-Währung sind, z. B. US-Dollar 13 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 14 Drittstatten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Landessparkasse zu Oldenburg sind. 16 Gilt nur für Länder, die nicht den Euro als Währung haben, zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II.6. dieses Verzeichnisses 17 Gilt entsprechend für die noch im Umlauf befindlichen S-Cards 18 Sofern nicht bereits in Kontoführungspauschale enthalten 19 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 20 Wird zusammen mit dem in EUR umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen 21 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 22 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 23 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ Seite 33 von 33

Fußnoten <strong>zu</strong>m Preis- und Leistungsverzeichnis der <strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong><br />

<strong>Oldenburg</strong>, Stand 15.01.2011<br />

1-3 Kein Eintrag<br />

4 Nur für beleghafte Bartransaktionen und Einzahlungen am Geldautomaten. In einem Monat nicht ausgenutzte<br />

Freiposten werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen. Der Monatslauf beginnt<br />

am ersten und endet am letzten Tag des Monats<br />

5 In einem Monat nicht ausgenutzte Freiposten werden nicht auf den Folgemonat übertragen und verfallen.<br />

Der Monatslauf beginnt am ersten und endet am letzten Tag des Monats<br />

6 Nicht auf die Freiposten angerechnet werden Geldautomatenverfügungen, Daueraufträge und Überträge<br />

<strong>zu</strong> Gunsten LzO-Sparkonten und Leistungen für LzO-Darlehen.<br />

7 Jugendgirokonten für Schüler, Studenten, Aus<strong>zu</strong>bildende, Wehr- und Zivildienstleistende; max. bis <strong>zu</strong>r<br />

Vollendung d. 30. Lebensjahres<br />

8 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen<br />

von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto<br />

durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder<br />

eines ähnliches Instrumentes.<br />

9 Änderungen der allgemeinen Informationen <strong>zu</strong>r <strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong> ergeben sich aus unserer<br />

Geschäftskorrespondenz und dem Kontoaus<strong>zu</strong>g<br />

10 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,<br />

Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.<br />

11 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische<br />

Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer<br />

Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische<br />

Krone, Ungarischer Forint.<br />

12 Drittstaatenwährung: alle, die nicht EWR-Währung sind, z. B. US-Dollar<br />

13 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung<br />

(DFÜ)<br />

14 Drittstatten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit:<br />

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,<br />

Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,<br />

Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes<br />

Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).<br />

15 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes<br />

der <strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong> sind.<br />

16 Gilt nur für Länder, die nicht den Euro als Währung haben, <strong>zu</strong>m Umrechnungskurs siehe Ziffer II.6. dieses<br />

Verzeichnisses<br />

17 Gilt entsprechend für die noch im Umlauf befindlichen S-Cards<br />

18 Sofern nicht bereits in Kontoführungspauschale enthalten<br />

19 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.<br />

20 Wird <strong>zu</strong>sammen mit dem in EUR umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen<br />

21 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber ein sog. Interbankenentgelt berechnet.<br />

22 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse<br />

werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.<br />

23 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ<br />

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