B. - Landessparkasse zu Oldenburg
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B.<br />
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der<br />
Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften,<br />
Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim<br />
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden<br />
3 Lastschriften<br />
3.1. Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungslastschrift Preis in EUR<br />
Lastschrifteinlösung nur Postenpreis<br />
Gültig ab 9.07.2012<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 4,00 €<br />
3.2. Abbuchungsauftragslastschrift<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong> ist verpflichtet sicher<strong>zu</strong>stellen, dass der Lastschriftbetrag<br />
spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5.<br />
b) Entgelte Preis in EUR<br />
Lastschrifteinlösung nur Postenpreis<br />
Vormerkung von Abbuchungsaufträgen frei<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 4,00 €<br />
3.3. SEPA-Basis-Lastschrift<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong> ist verpflichtet sicher<strong>zu</strong>stellen, dass der Lastschriftbetrag<br />
spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
eingeht. Die Geschäftstage der LzO ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. unseres Preis-<br />
und Leistungsverzeichnisses.<br />
b) Entgelte Preis in EUR<br />
Lastschrifteinlösung nur Postenpreis<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung 4,00 €<br />
der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift<br />
3.4. SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Landessparkasse</strong> <strong>zu</strong> <strong>Oldenburg</strong> ist verpflichtet sicher<strong>zu</strong>stellen, dass der Lastschriftbetrag<br />
spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
eingeht. Die Geschäftstage der LzO ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. unseres Preis-<br />
und Leistungsverzeichnisses.<br />
b) Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung nur Postenpreis<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung 4,00 €<br />
der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
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