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Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA

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Treuhänderische Tätigkeit und Unabhängigkeit<br />

Auch wenn eine Reihe von Beispielen zeigt, dass auch der als Unternehmer oder Bauträger tätige<br />

Architekt in Eigenverantwortlichkeit hervorragende Ergebnisse erzielen kann, bleibt angesichts der<br />

Vielzahl von negativen Gegenbeispielen die Unabhängigkeit des <strong>BDA</strong>-<strong>Architekten</strong> von Produktions-,<br />

Handels- oder Lieferinteressen wesentlicher Berufsgrundsatz.<br />

Eigenverantwortlichkeit – Weisungsfreiheit – Selbstständigkeit<br />

<strong>Architekten</strong> und Stadtplaner <strong>BDA</strong> erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich. Sie üben ihren Beruf<br />

unabhängig von Weisungen aus. Der werkvertragliche Charakter der <strong>Architekten</strong>leistung bewirkt, dass<br />

die Anforderungen des Auftraggebers zwar das Arbeitsergebnis beeinflussen können, nicht aber die<br />

Art und Weise, wie es zustande kommt.<br />

Als Selbstständige arbeiten <strong>BDA</strong>-<strong>Architekten</strong> und -Stadtplaner auf eigene Rechnung und Gefahr. Diese<br />

Selbstständigkeit in Verbindung mit der Unabhängigkeit von Weisungen bildet die Grundlage für<br />

ein partnerschaftliches Umgehen mit dem Auftraggeber und für die Übernahme von Verantwortung für<br />

Gesellschaft und Umwelt.<br />

Daraus ergibt sich, dass Mitglieder im <strong>BDA</strong> die Anforderungen auf Weisungsfreiheit und selbstständige<br />

Tätigkeit erfüllen müssen. Diese Kriterien erfüllen auch Hochschullehrer, für die das verfassungsmäßige<br />

Recht auf Wissenschaftsfreiheit gilt.<br />

Solidarität<br />

Der <strong>BDA</strong> ist eine Solidargemeinschaft im Sinne des Strebens nach Umsetzung seiner Ziele, insbesondere<br />

der Schaffung einer qualitätsvollen gebauten Umwelt. Das Konkurrenzverhältnis im beruflichen<br />

Alltag, die Forderung nach einem fairen Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von Bauprojekten<br />

und die unterschiedlichen Formen der Berufsausübung stehen einer gemeinsamen Verfolgung der<br />

Zielsetzungen des Verbandes, wie sie in den Satzungen definiert sind, nicht entgegen. Das gemeinsame<br />

Streben schafft die Grundlage für die Umsetzung der Ziele und für den Einzelnen, das erforderliche<br />

Interesse, die Nachfrage nach qualitätvoller Architektur.<br />

Das <strong>Berufsbild</strong> wird heterogen<br />

Angesichts des erweiterten Aufgabenfeldes nehmen auch im <strong>BDA</strong> unterschiedliche Formen der Berufsausübung<br />

zu. Konzentration auf Teilleistungen oder spezielle Aufgaben, unterschiedliche Bürostrukturen<br />

vom freiberuflich tätigen ohne Mitarbeiter bis zum Großbüro mit mehreren hundert Angestellten<br />

führen zu unterschiedlichen <strong>Berufsbild</strong>ern. <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner im <strong>BDA</strong> konzentrieren<br />

sich auf unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte.<br />

Die Mitglieder im <strong>BDA</strong> sind nicht gleich. Sie unterscheiden sich in Leistungsspektrum und Form der<br />

Berufsausübung ebenso wie in der Individualität des Ergebnisses ihrer Arbeit. Im <strong>BDA</strong> findet sich jedoch<br />

das ganze Spektrum möglicher Formen des <strong>Berufsbild</strong>es der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner wieder.<br />

Was die <strong>BDA</strong>-Mitglieder eint, ist das klare Bekenntnis zur Qualität und das aktive Streben nach Baukultur.<br />

Verabschiedet vom <strong>Bund</strong>esvorstand des <strong>BDA</strong><br />

Rostock, September 2005<br />

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