27.11.2014 Aufrufe

Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA

Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA

Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ei Wettbewerben erfolgt keine Bewertung der Qualität des Lösungsvorschlages im Wettbewerb der<br />

Ideen durch ein unabhängiges Gremium. Vielmehr besteht die Gefahr des Verlustes von Planungsqualität.<br />

Der <strong>BDA</strong> fordert deshalb die Verbindung des PPP-Verfahrens mit dem geregelten <strong>Architekten</strong>wettbewerb.<br />

Internationalisierung der Planung – Öffnung der Märkte<br />

Die Öffnung der Märkte in der Europäischen Union hat im Bereich größerer Projekte oberhalb des<br />

Schwellenwertes die regionalen Planungsmärkte zerstört. In der Folge erfordert dies für viele <strong>Architekten</strong><br />

eine überregionale Ausweitung der Tätigkeit. Das begünstigt größere Bürostrukturen und fordert<br />

von kleinen Büros ein hohes Maß an Vernetzung mit Kooperationspartnern.<br />

Angesichts des nachhaltig geschrumpften Marktes für Planungsleistungen in Deutschland orientiert<br />

sich eine Vielzahl von <strong>Architekten</strong> zunehmend auf dem internationalen Markt innerhalb und außerhalb<br />

der EU. Der hohe Standard der in Deutschland geforderten Planungsqualität kann dabei Grundlage<br />

für den Erfolg sein. Andere Anforderungsstrukturen an die Inhalte der Planung sowie andere wirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen erfordern höhere Flexibilität.<br />

II. <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner im <strong>Bund</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>BDA</strong><br />

Die Selbstverpflichtung der <strong>BDA</strong>-Mitglieder auf das zentrale Ziel – die Qualität des Planens und Bauens<br />

– ist der beste Garant für eine gute Planung.<br />

Die von den <strong>BDA</strong>-Mitgliedern übernommene Verantwortung gegenüber der Gesellschaft für die Qualität<br />

des Planens und Bauens sichert das Ergebnis in einem Bauproduktionsprozess mit wechselnden<br />

Auftraggeberrollen, zunehmender Trennung von Auftraggeber, Besitzer und Nutzer sowie sich von der<br />

Qualität der gebauten Umwelt zurückziehender Verantwortung von Politik und öffentlichen Auftraggebern.<br />

Die Berufsgrundsätze des <strong>BDA</strong> sind Teil einer <strong>Berufsbild</strong>diskussion. Auch sie müssen sich gesellschaftlichen<br />

Veränderungen und Anforderungen anpassen und stehen deshalb auch dauerhaft auf<br />

dem Prüfstand.<br />

Qualität<br />

Das klare Bekenntnis zur Qualität ist die Grundlage des <strong>BDA</strong>. Im <strong>BDA</strong> haben sich die <strong>Architekten</strong> zusammengeschlossen,<br />

die das Streben nach Qualität zur Grundlage ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht<br />

haben. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um den Leiter eines Großbüros oder um einzeln tätige<br />

Kolleginnen oder Kollegen handelt. Das gemeinsame Bekenntnis zur Qualität der Planung und das<br />

Bestreben, dieses auf allen Ebenen in Architektur und Städtebau umzusetzen, eint die Mitglieder des<br />

<strong>BDA</strong>.<br />

Das nach allgemein verbindlichen Regeln erfolgende Berufungsverfahren in den <strong>BDA</strong>, in dem die<br />

Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Verbandes nachgewiesen wird, bleibt unbedingte<br />

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im <strong>BDA</strong>.<br />

Freiberuflichkeit<br />

Frei oder Freischaffend im Sinne der Satzung des <strong>BDA</strong> bedeutet, die eigenverantwortliche Erbringung<br />

freiberuflicher, nicht beschreibbarer Leistungen in persönlicher Verantwortung gegenüber der Gesellschaft<br />

und der Umwelt. Dazu gehört die Übernahme von gesellschaftlichen Fürsorgepflichten für die<br />

Qualität der Gestaltung und den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.<br />

Die Übernahme von Verantwortung als Generalplaner und die von vielen Architekturbüros mittlerweile<br />

gewählte Rechtsform der Kapitalgesellschaft, wie z.B. der GmbH oder sogar der AG, stehen nach<br />

dem Verständnis des <strong>BDA</strong> einer freiberuflichen Ausübung des Berufs als Architekt oder Stadtplaner<br />

nicht entgegen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!