Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA
Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA
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Der Beruf des <strong>Architekten</strong><br />
<strong>Stellungnahme</strong> des <strong>Bund</strong>es <strong>Deutscher</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>BDA</strong><br />
I. Das <strong>Berufsbild</strong> der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner<br />
Das <strong>Berufsbild</strong> der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner beinhaltet künstlerisch-gestalterische, technische,<br />
soziologische und organisatorisch-wirtschaftliche Fähigkeiten. Es ist damit eng an gesellschaftliche<br />
Veränderungen gebunden und einem dauerhaften Wandel unterworfen. Der <strong>BDA</strong> hat sich im Sinne<br />
seiner Ziele die Auseinandersetzung mit diesem Wandel und die Beeinflussung der Entwicklung des<br />
<strong>Berufsbild</strong>es dauerhaft zur Aufgabe gemacht.<br />
Faktoren der Veränderung sind technologische Entwicklungen, gewandelte gesellschaftliche Wertevorstellungen<br />
sowie Änderungen in der Organisation und dem Ablauf des Entstehungs- und Produktionsprozesses<br />
von Stadt und Gebäuden.<br />
Veränderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des Wettbewerbswesens,<br />
der Normung, der Haftung, der Baugesetzgebung und der Rechtsprechung machen eine Anpassung<br />
von Form und Inhalt der Berufsausübung erforderlich, um das Ziel der Qualität des Planens und Bauens<br />
zu sichern.<br />
Ein nachhaltig geschrumpftes Bauvolumen und seit zehn Jahren konstante oder gar sinkende Baupreise<br />
– und damit auch Planungshonorare – haben zu einer kaum noch auskömmlichen wirtschaftlichen<br />
Situation in den Architekturbüros geführt. Produktivitätsfortschritte wurden durch Anhebung von<br />
Planungsstandards und zusätzliche Anforderungen kompensiert. Die wirtschaftliche Situation ist heute<br />
für eine Vielzahl von Büros, selbst im Falle eines ausreichenden Auftragsbestandes, bedrohlich. Die<br />
Auswirkungen des Kreditsicherungsgesetzes (Basel II) gefährden gerade kleine und mittlere Büros in<br />
ihrer Existenz. Nur die Begeisterung für die Architektur und ihre gesellschaftliche Aufgabe hält die<br />
Mitarbeiter in den Büros und lässt die Inhaber weitermachen.<br />
<strong>Architekten</strong> und Stadtplaner bedürfen einer angemessenen Honorierung, um ihrer gesellschaftlichen<br />
Aufgabe nachkommen zu können. Dies ist durch die Honorarordnung heute nicht mehr gegeben. Um<br />
gerade auch die Qualität der Alltagsarchitektur sichern zu können, müssen die Mindestsätze der Honorarordnung<br />
auf eine auskömmliche Höhe angehoben werden.<br />
Auch in Bezug auf die Definition und Beschreibung der Leistungen von <strong>Architekten</strong> und Stadtplanern<br />
entspricht die HOAI nicht mehr dem tatsächlich viel weiter zu fassenden Leistungsbedarf.<br />
Die enge Definition der Leistungen hat mit dazu geführt, dass <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner erst sehr<br />
spät Zugriff auf den erweiterten Planungs- und Beratungsbedarf im Planen und Bauen genommen<br />
haben. Ein großer Teil des Leistungsspektrums der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner liegt heute außerhalb<br />
der in der HOAI genannten Leistungsbilder.<br />
Zunehmende Komplexität der Planung – Generalisierung und Spezialisierung<br />
Die technisch-konstruktiven Anforderungen haben in den letzten Jahren in hohem Maße zugenommen.<br />
Die gewachsenen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, den Wärme- und Kälteschutz,<br />
die Energietechnik, den Brandschutz und die Akustik erfordern den Einsatz einer Vielzahl<br />
von Fachplanern und Spezialisten. EU-weite Anforderungen, wie die Einschaltung eines Sicherheitsund<br />
Gesundheitsschutz-Koordinators weiten den Kreis der Planungsbeteiligten aus.<br />
Der Architekt ist heute selber nicht mehr in der Lage als allumfassender Baumeister die Vielzahl dieser<br />
Aufgaben zu übernehmen. Er ist auf Grund seiner Ausbildung und seines interdisziplinären Wissens<br />
aber der Einzige, der die Koordination der Vielzahl von Beteiligten und die Verantwortung für die<br />
Qualität des Gesamtergebnisses übernehmen kann. Dabei ist er eher Richtung gebender Koordinator<br />
als Generalist.<br />
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Andererseits sind <strong>Architekten</strong> auch als Teilaufgaben übernehmende Spezialisten in solchen Planungsteams<br />
tätig. Der Generalisierung in Bezug auf Koordination und Kommunikation steht die Spezialisierung<br />
auf Teilaspekte der Planung in konstruktiver und technischer Hinsicht gegenüber.<br />
Für bestimmte Planungsaufgaben bilden sich ebenso Spezialisierungen heraus wie für Teilaufgaben<br />
wie Entwurf, Design, Bauleitung oder auch Projektsteuerung und Leitung.<br />
Zunehmende Komplexität der Aufgaben – Neue Berufsfelder außerhalb der HOAI<br />
Auch Art und der Umfang der Aufgaben werden zunehmend vielfältiger und schwieriger. So wie für die<br />
<strong>Architekten</strong> das Bauen im Bestand an Bedeutung gewinnt, tritt für die Stadtplaner der Stadtumbau an<br />
die Stelle der Stadterweiterung.<br />
Das erforderliche Maß an Planung und Beratung bei der Realisierung von Bauvorhaben hat deutlich<br />
zugenommen. Machbarkeitsstudien als Grundlage für die Prüfung von Realisierungschancen in rechtlicher<br />
und wirtschaftlicher Hinsicht stehen am Planungsanfang. Zusätzlicher Beratungs- und Managementbedarf<br />
beginnt bei der Ermittlung von Nutzerbedürfnissen und begleitet die klassischen Planungsphasen.<br />
Das Verhältnis von Investitions- und Folgekosten gewinnt an Bedeutung. Betriebskostenplanung<br />
sowie Überlegungen zu Um- und Nachnutzung bis hin zum späteren Rückbau werden<br />
benötigt. Die Vorbereitung des Facility- Managements und die Integration in die Planung ist eine originäre<br />
<strong>Architekten</strong>aufgabe. Stadtmarketing, Standortplanung und Beratung von Kommunen und Investoren<br />
erweitern das <strong>Berufsbild</strong> der Stadtplaner.<br />
Zunehmende Verantwortung – Der Generalplaner<br />
Die Komplexität von Aufgabe und Planung führt in der Folge auch für den Auftraggeber zu zusätzlichen<br />
und erhöhten Anforderungen. Dem Wunsch der Bauherren zur Reduzierung ihrer Aufgaben,<br />
zum Beispiel durch den Einsatz von Generalüber- und -unternehmern sowie von Projektsteuerern,<br />
begegnen <strong>Architekten</strong> durch das Angebot der verantwortlichen Übernahme der gesamten Planungsleistungen<br />
als Generalplaner. Erfolgreich werden <strong>Architekten</strong> damit wieder zum treuhänderischen<br />
Vertreter des Auftraggebers für den Bau. Verbunden ist dies jedoch mit der Übernahme zusätzlicher<br />
Verantwortung für die Planung anderer, mit erhöhten Haftungsrisiken, zusätzlichen Anforderungen an<br />
Management- und Kommunikationskompetenz und dem steuerlichen Status der Gewerblichkeit.<br />
Unternehmerisches Handeln – Die Übernahme von Risiko<br />
Die traditionelle Bauherrenrolle verschwindet zunehmend. Stattdessen tritt professionelles Immobilienund<br />
Flächenmanagement in den Vordergrund. Der Auftraggeber ist in den seltensten Fällen noch der<br />
Nutzer und meist auch nicht der spätere Besitzer. Initialpunkt der Planung ist nicht mehr der Nutzungsbedarf<br />
sondern die Projektidee in Verbindung mit einer Marktuntersuchung.<br />
Zusammen mit Initiatoren, Investoren und Entwicklern beteiligen sich <strong>Architekten</strong> heute an der Projektentwicklung<br />
und generieren so neue Aufträge. Dabei sind Vorleistungen, die erst bei Realisierung<br />
des Projektes vergütet werden, vielfach unausweichlich. Zusammen mit anderen Projektbeteiligten<br />
wird der Architekt unternehmerisch tätig, indem er das Risiko an der Vermarktung seiner bereits erbrachten<br />
Arbeit übernimmt.<br />
Alternative Finanzierungsformen – PPP<br />
Durch Einsatz alternativer Finanzierungsformen vorwiegend im Bereich öffentlicher Bauten und insbesondere<br />
bei Projekten im Bereich „Public-Private-Partnership“ werden schon im Angebotsstadium<br />
komplexe Planungen erforderlich. Als Partner der anbietenden Unternehmen und Träger übernehmen<br />
<strong>Architekten</strong> ein hohes Akquisitionsrisiko, erhalten sich damit aber die Rolle als unabhängige und nicht<br />
weisungsgebundene Planer.<br />
Die Verbindung des Architekturentwurfs mit dem wirtschaftlichen Angebot für Erstellung, Unterhaltung<br />
und Betrieb der Immobilie beinhaltet die Gefahr eines Qualitätsverlustes für die Planung. Anders als<br />
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ei Wettbewerben erfolgt keine Bewertung der Qualität des Lösungsvorschlages im Wettbewerb der<br />
Ideen durch ein unabhängiges Gremium. Vielmehr besteht die Gefahr des Verlustes von Planungsqualität.<br />
Der <strong>BDA</strong> fordert deshalb die Verbindung des PPP-Verfahrens mit dem geregelten <strong>Architekten</strong>wettbewerb.<br />
Internationalisierung der Planung – Öffnung der Märkte<br />
Die Öffnung der Märkte in der Europäischen Union hat im Bereich größerer Projekte oberhalb des<br />
Schwellenwertes die regionalen Planungsmärkte zerstört. In der Folge erfordert dies für viele <strong>Architekten</strong><br />
eine überregionale Ausweitung der Tätigkeit. Das begünstigt größere Bürostrukturen und fordert<br />
von kleinen Büros ein hohes Maß an Vernetzung mit Kooperationspartnern.<br />
Angesichts des nachhaltig geschrumpften Marktes für Planungsleistungen in Deutschland orientiert<br />
sich eine Vielzahl von <strong>Architekten</strong> zunehmend auf dem internationalen Markt innerhalb und außerhalb<br />
der EU. Der hohe Standard der in Deutschland geforderten Planungsqualität kann dabei Grundlage<br />
für den Erfolg sein. Andere Anforderungsstrukturen an die Inhalte der Planung sowie andere wirtschaftliche<br />
Rahmenbedingungen erfordern höhere Flexibilität.<br />
II. <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner im <strong>Bund</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>BDA</strong><br />
Die Selbstverpflichtung der <strong>BDA</strong>-Mitglieder auf das zentrale Ziel – die Qualität des Planens und Bauens<br />
– ist der beste Garant für eine gute Planung.<br />
Die von den <strong>BDA</strong>-Mitgliedern übernommene Verantwortung gegenüber der Gesellschaft für die Qualität<br />
des Planens und Bauens sichert das Ergebnis in einem Bauproduktionsprozess mit wechselnden<br />
Auftraggeberrollen, zunehmender Trennung von Auftraggeber, Besitzer und Nutzer sowie sich von der<br />
Qualität der gebauten Umwelt zurückziehender Verantwortung von Politik und öffentlichen Auftraggebern.<br />
Die Berufsgrundsätze des <strong>BDA</strong> sind Teil einer <strong>Berufsbild</strong>diskussion. Auch sie müssen sich gesellschaftlichen<br />
Veränderungen und Anforderungen anpassen und stehen deshalb auch dauerhaft auf<br />
dem Prüfstand.<br />
Qualität<br />
Das klare Bekenntnis zur Qualität ist die Grundlage des <strong>BDA</strong>. Im <strong>BDA</strong> haben sich die <strong>Architekten</strong> zusammengeschlossen,<br />
die das Streben nach Qualität zur Grundlage ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht<br />
haben. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um den Leiter eines Großbüros oder um einzeln tätige<br />
Kolleginnen oder Kollegen handelt. Das gemeinsame Bekenntnis zur Qualität der Planung und das<br />
Bestreben, dieses auf allen Ebenen in Architektur und Städtebau umzusetzen, eint die Mitglieder des<br />
<strong>BDA</strong>.<br />
Das nach allgemein verbindlichen Regeln erfolgende Berufungsverfahren in den <strong>BDA</strong>, in dem die<br />
Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Verbandes nachgewiesen wird, bleibt unbedingte<br />
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im <strong>BDA</strong>.<br />
Freiberuflichkeit<br />
Frei oder Freischaffend im Sinne der Satzung des <strong>BDA</strong> bedeutet, die eigenverantwortliche Erbringung<br />
freiberuflicher, nicht beschreibbarer Leistungen in persönlicher Verantwortung gegenüber der Gesellschaft<br />
und der Umwelt. Dazu gehört die Übernahme von gesellschaftlichen Fürsorgepflichten für die<br />
Qualität der Gestaltung und den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.<br />
Die Übernahme von Verantwortung als Generalplaner und die von vielen Architekturbüros mittlerweile<br />
gewählte Rechtsform der Kapitalgesellschaft, wie z.B. der GmbH oder sogar der AG, stehen nach<br />
dem Verständnis des <strong>BDA</strong> einer freiberuflichen Ausübung des Berufs als Architekt oder Stadtplaner<br />
nicht entgegen.<br />
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Treuhänderische Tätigkeit und Unabhängigkeit<br />
Auch wenn eine Reihe von Beispielen zeigt, dass auch der als Unternehmer oder Bauträger tätige<br />
Architekt in Eigenverantwortlichkeit hervorragende Ergebnisse erzielen kann, bleibt angesichts der<br />
Vielzahl von negativen Gegenbeispielen die Unabhängigkeit des <strong>BDA</strong>-<strong>Architekten</strong> von Produktions-,<br />
Handels- oder Lieferinteressen wesentlicher Berufsgrundsatz.<br />
Eigenverantwortlichkeit – Weisungsfreiheit – Selbstständigkeit<br />
<strong>Architekten</strong> und Stadtplaner <strong>BDA</strong> erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich. Sie üben ihren Beruf<br />
unabhängig von Weisungen aus. Der werkvertragliche Charakter der <strong>Architekten</strong>leistung bewirkt, dass<br />
die Anforderungen des Auftraggebers zwar das Arbeitsergebnis beeinflussen können, nicht aber die<br />
Art und Weise, wie es zustande kommt.<br />
Als Selbstständige arbeiten <strong>BDA</strong>-<strong>Architekten</strong> und -Stadtplaner auf eigene Rechnung und Gefahr. Diese<br />
Selbstständigkeit in Verbindung mit der Unabhängigkeit von Weisungen bildet die Grundlage für<br />
ein partnerschaftliches Umgehen mit dem Auftraggeber und für die Übernahme von Verantwortung für<br />
Gesellschaft und Umwelt.<br />
Daraus ergibt sich, dass Mitglieder im <strong>BDA</strong> die Anforderungen auf Weisungsfreiheit und selbstständige<br />
Tätigkeit erfüllen müssen. Diese Kriterien erfüllen auch Hochschullehrer, für die das verfassungsmäßige<br />
Recht auf Wissenschaftsfreiheit gilt.<br />
Solidarität<br />
Der <strong>BDA</strong> ist eine Solidargemeinschaft im Sinne des Strebens nach Umsetzung seiner Ziele, insbesondere<br />
der Schaffung einer qualitätsvollen gebauten Umwelt. Das Konkurrenzverhältnis im beruflichen<br />
Alltag, die Forderung nach einem fairen Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von Bauprojekten<br />
und die unterschiedlichen Formen der Berufsausübung stehen einer gemeinsamen Verfolgung der<br />
Zielsetzungen des Verbandes, wie sie in den Satzungen definiert sind, nicht entgegen. Das gemeinsame<br />
Streben schafft die Grundlage für die Umsetzung der Ziele und für den Einzelnen, das erforderliche<br />
Interesse, die Nachfrage nach qualitätvoller Architektur.<br />
Das <strong>Berufsbild</strong> wird heterogen<br />
Angesichts des erweiterten Aufgabenfeldes nehmen auch im <strong>BDA</strong> unterschiedliche Formen der Berufsausübung<br />
zu. Konzentration auf Teilleistungen oder spezielle Aufgaben, unterschiedliche Bürostrukturen<br />
vom freiberuflich tätigen ohne Mitarbeiter bis zum Großbüro mit mehreren hundert Angestellten<br />
führen zu unterschiedlichen <strong>Berufsbild</strong>ern. <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner im <strong>BDA</strong> konzentrieren<br />
sich auf unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte.<br />
Die Mitglieder im <strong>BDA</strong> sind nicht gleich. Sie unterscheiden sich in Leistungsspektrum und Form der<br />
Berufsausübung ebenso wie in der Individualität des Ergebnisses ihrer Arbeit. Im <strong>BDA</strong> findet sich jedoch<br />
das ganze Spektrum möglicher Formen des <strong>Berufsbild</strong>es der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner wieder.<br />
Was die <strong>BDA</strong>-Mitglieder eint, ist das klare Bekenntnis zur Qualität und das aktive Streben nach Baukultur.<br />
Verabschiedet vom <strong>Bund</strong>esvorstand des <strong>BDA</strong><br />
Rostock, September 2005<br />
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