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Stellungnahme Berufsbild - Bund Deutscher Architekten BDA

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Der Beruf des <strong>Architekten</strong><br />

<strong>Stellungnahme</strong> des <strong>Bund</strong>es <strong>Deutscher</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>BDA</strong><br />

I. Das <strong>Berufsbild</strong> der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner<br />

Das <strong>Berufsbild</strong> der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner beinhaltet künstlerisch-gestalterische, technische,<br />

soziologische und organisatorisch-wirtschaftliche Fähigkeiten. Es ist damit eng an gesellschaftliche<br />

Veränderungen gebunden und einem dauerhaften Wandel unterworfen. Der <strong>BDA</strong> hat sich im Sinne<br />

seiner Ziele die Auseinandersetzung mit diesem Wandel und die Beeinflussung der Entwicklung des<br />

<strong>Berufsbild</strong>es dauerhaft zur Aufgabe gemacht.<br />

Faktoren der Veränderung sind technologische Entwicklungen, gewandelte gesellschaftliche Wertevorstellungen<br />

sowie Änderungen in der Organisation und dem Ablauf des Entstehungs- und Produktionsprozesses<br />

von Stadt und Gebäuden.<br />

Veränderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des Wettbewerbswesens,<br />

der Normung, der Haftung, der Baugesetzgebung und der Rechtsprechung machen eine Anpassung<br />

von Form und Inhalt der Berufsausübung erforderlich, um das Ziel der Qualität des Planens und Bauens<br />

zu sichern.<br />

Ein nachhaltig geschrumpftes Bauvolumen und seit zehn Jahren konstante oder gar sinkende Baupreise<br />

– und damit auch Planungshonorare – haben zu einer kaum noch auskömmlichen wirtschaftlichen<br />

Situation in den Architekturbüros geführt. Produktivitätsfortschritte wurden durch Anhebung von<br />

Planungsstandards und zusätzliche Anforderungen kompensiert. Die wirtschaftliche Situation ist heute<br />

für eine Vielzahl von Büros, selbst im Falle eines ausreichenden Auftragsbestandes, bedrohlich. Die<br />

Auswirkungen des Kreditsicherungsgesetzes (Basel II) gefährden gerade kleine und mittlere Büros in<br />

ihrer Existenz. Nur die Begeisterung für die Architektur und ihre gesellschaftliche Aufgabe hält die<br />

Mitarbeiter in den Büros und lässt die Inhaber weitermachen.<br />

<strong>Architekten</strong> und Stadtplaner bedürfen einer angemessenen Honorierung, um ihrer gesellschaftlichen<br />

Aufgabe nachkommen zu können. Dies ist durch die Honorarordnung heute nicht mehr gegeben. Um<br />

gerade auch die Qualität der Alltagsarchitektur sichern zu können, müssen die Mindestsätze der Honorarordnung<br />

auf eine auskömmliche Höhe angehoben werden.<br />

Auch in Bezug auf die Definition und Beschreibung der Leistungen von <strong>Architekten</strong> und Stadtplanern<br />

entspricht die HOAI nicht mehr dem tatsächlich viel weiter zu fassenden Leistungsbedarf.<br />

Die enge Definition der Leistungen hat mit dazu geführt, dass <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner erst sehr<br />

spät Zugriff auf den erweiterten Planungs- und Beratungsbedarf im Planen und Bauen genommen<br />

haben. Ein großer Teil des Leistungsspektrums der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner liegt heute außerhalb<br />

der in der HOAI genannten Leistungsbilder.<br />

Zunehmende Komplexität der Planung – Generalisierung und Spezialisierung<br />

Die technisch-konstruktiven Anforderungen haben in den letzten Jahren in hohem Maße zugenommen.<br />

Die gewachsenen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, den Wärme- und Kälteschutz,<br />

die Energietechnik, den Brandschutz und die Akustik erfordern den Einsatz einer Vielzahl<br />

von Fachplanern und Spezialisten. EU-weite Anforderungen, wie die Einschaltung eines Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutz-Koordinators weiten den Kreis der Planungsbeteiligten aus.<br />

Der Architekt ist heute selber nicht mehr in der Lage als allumfassender Baumeister die Vielzahl dieser<br />

Aufgaben zu übernehmen. Er ist auf Grund seiner Ausbildung und seines interdisziplinären Wissens<br />

aber der Einzige, der die Koordination der Vielzahl von Beteiligten und die Verantwortung für die<br />

Qualität des Gesamtergebnisses übernehmen kann. Dabei ist er eher Richtung gebender Koordinator<br />

als Generalist.<br />

1


Andererseits sind <strong>Architekten</strong> auch als Teilaufgaben übernehmende Spezialisten in solchen Planungsteams<br />

tätig. Der Generalisierung in Bezug auf Koordination und Kommunikation steht die Spezialisierung<br />

auf Teilaspekte der Planung in konstruktiver und technischer Hinsicht gegenüber.<br />

Für bestimmte Planungsaufgaben bilden sich ebenso Spezialisierungen heraus wie für Teilaufgaben<br />

wie Entwurf, Design, Bauleitung oder auch Projektsteuerung und Leitung.<br />

Zunehmende Komplexität der Aufgaben – Neue Berufsfelder außerhalb der HOAI<br />

Auch Art und der Umfang der Aufgaben werden zunehmend vielfältiger und schwieriger. So wie für die<br />

<strong>Architekten</strong> das Bauen im Bestand an Bedeutung gewinnt, tritt für die Stadtplaner der Stadtumbau an<br />

die Stelle der Stadterweiterung.<br />

Das erforderliche Maß an Planung und Beratung bei der Realisierung von Bauvorhaben hat deutlich<br />

zugenommen. Machbarkeitsstudien als Grundlage für die Prüfung von Realisierungschancen in rechtlicher<br />

und wirtschaftlicher Hinsicht stehen am Planungsanfang. Zusätzlicher Beratungs- und Managementbedarf<br />

beginnt bei der Ermittlung von Nutzerbedürfnissen und begleitet die klassischen Planungsphasen.<br />

Das Verhältnis von Investitions- und Folgekosten gewinnt an Bedeutung. Betriebskostenplanung<br />

sowie Überlegungen zu Um- und Nachnutzung bis hin zum späteren Rückbau werden<br />

benötigt. Die Vorbereitung des Facility- Managements und die Integration in die Planung ist eine originäre<br />

<strong>Architekten</strong>aufgabe. Stadtmarketing, Standortplanung und Beratung von Kommunen und Investoren<br />

erweitern das <strong>Berufsbild</strong> der Stadtplaner.<br />

Zunehmende Verantwortung – Der Generalplaner<br />

Die Komplexität von Aufgabe und Planung führt in der Folge auch für den Auftraggeber zu zusätzlichen<br />

und erhöhten Anforderungen. Dem Wunsch der Bauherren zur Reduzierung ihrer Aufgaben,<br />

zum Beispiel durch den Einsatz von Generalüber- und -unternehmern sowie von Projektsteuerern,<br />

begegnen <strong>Architekten</strong> durch das Angebot der verantwortlichen Übernahme der gesamten Planungsleistungen<br />

als Generalplaner. Erfolgreich werden <strong>Architekten</strong> damit wieder zum treuhänderischen<br />

Vertreter des Auftraggebers für den Bau. Verbunden ist dies jedoch mit der Übernahme zusätzlicher<br />

Verantwortung für die Planung anderer, mit erhöhten Haftungsrisiken, zusätzlichen Anforderungen an<br />

Management- und Kommunikationskompetenz und dem steuerlichen Status der Gewerblichkeit.<br />

Unternehmerisches Handeln – Die Übernahme von Risiko<br />

Die traditionelle Bauherrenrolle verschwindet zunehmend. Stattdessen tritt professionelles Immobilienund<br />

Flächenmanagement in den Vordergrund. Der Auftraggeber ist in den seltensten Fällen noch der<br />

Nutzer und meist auch nicht der spätere Besitzer. Initialpunkt der Planung ist nicht mehr der Nutzungsbedarf<br />

sondern die Projektidee in Verbindung mit einer Marktuntersuchung.<br />

Zusammen mit Initiatoren, Investoren und Entwicklern beteiligen sich <strong>Architekten</strong> heute an der Projektentwicklung<br />

und generieren so neue Aufträge. Dabei sind Vorleistungen, die erst bei Realisierung<br />

des Projektes vergütet werden, vielfach unausweichlich. Zusammen mit anderen Projektbeteiligten<br />

wird der Architekt unternehmerisch tätig, indem er das Risiko an der Vermarktung seiner bereits erbrachten<br />

Arbeit übernimmt.<br />

Alternative Finanzierungsformen – PPP<br />

Durch Einsatz alternativer Finanzierungsformen vorwiegend im Bereich öffentlicher Bauten und insbesondere<br />

bei Projekten im Bereich „Public-Private-Partnership“ werden schon im Angebotsstadium<br />

komplexe Planungen erforderlich. Als Partner der anbietenden Unternehmen und Träger übernehmen<br />

<strong>Architekten</strong> ein hohes Akquisitionsrisiko, erhalten sich damit aber die Rolle als unabhängige und nicht<br />

weisungsgebundene Planer.<br />

Die Verbindung des Architekturentwurfs mit dem wirtschaftlichen Angebot für Erstellung, Unterhaltung<br />

und Betrieb der Immobilie beinhaltet die Gefahr eines Qualitätsverlustes für die Planung. Anders als<br />

2


ei Wettbewerben erfolgt keine Bewertung der Qualität des Lösungsvorschlages im Wettbewerb der<br />

Ideen durch ein unabhängiges Gremium. Vielmehr besteht die Gefahr des Verlustes von Planungsqualität.<br />

Der <strong>BDA</strong> fordert deshalb die Verbindung des PPP-Verfahrens mit dem geregelten <strong>Architekten</strong>wettbewerb.<br />

Internationalisierung der Planung – Öffnung der Märkte<br />

Die Öffnung der Märkte in der Europäischen Union hat im Bereich größerer Projekte oberhalb des<br />

Schwellenwertes die regionalen Planungsmärkte zerstört. In der Folge erfordert dies für viele <strong>Architekten</strong><br />

eine überregionale Ausweitung der Tätigkeit. Das begünstigt größere Bürostrukturen und fordert<br />

von kleinen Büros ein hohes Maß an Vernetzung mit Kooperationspartnern.<br />

Angesichts des nachhaltig geschrumpften Marktes für Planungsleistungen in Deutschland orientiert<br />

sich eine Vielzahl von <strong>Architekten</strong> zunehmend auf dem internationalen Markt innerhalb und außerhalb<br />

der EU. Der hohe Standard der in Deutschland geforderten Planungsqualität kann dabei Grundlage<br />

für den Erfolg sein. Andere Anforderungsstrukturen an die Inhalte der Planung sowie andere wirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen erfordern höhere Flexibilität.<br />

II. <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner im <strong>Bund</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>BDA</strong><br />

Die Selbstverpflichtung der <strong>BDA</strong>-Mitglieder auf das zentrale Ziel – die Qualität des Planens und Bauens<br />

– ist der beste Garant für eine gute Planung.<br />

Die von den <strong>BDA</strong>-Mitgliedern übernommene Verantwortung gegenüber der Gesellschaft für die Qualität<br />

des Planens und Bauens sichert das Ergebnis in einem Bauproduktionsprozess mit wechselnden<br />

Auftraggeberrollen, zunehmender Trennung von Auftraggeber, Besitzer und Nutzer sowie sich von der<br />

Qualität der gebauten Umwelt zurückziehender Verantwortung von Politik und öffentlichen Auftraggebern.<br />

Die Berufsgrundsätze des <strong>BDA</strong> sind Teil einer <strong>Berufsbild</strong>diskussion. Auch sie müssen sich gesellschaftlichen<br />

Veränderungen und Anforderungen anpassen und stehen deshalb auch dauerhaft auf<br />

dem Prüfstand.<br />

Qualität<br />

Das klare Bekenntnis zur Qualität ist die Grundlage des <strong>BDA</strong>. Im <strong>BDA</strong> haben sich die <strong>Architekten</strong> zusammengeschlossen,<br />

die das Streben nach Qualität zur Grundlage ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht<br />

haben. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um den Leiter eines Großbüros oder um einzeln tätige<br />

Kolleginnen oder Kollegen handelt. Das gemeinsame Bekenntnis zur Qualität der Planung und das<br />

Bestreben, dieses auf allen Ebenen in Architektur und Städtebau umzusetzen, eint die Mitglieder des<br />

<strong>BDA</strong>.<br />

Das nach allgemein verbindlichen Regeln erfolgende Berufungsverfahren in den <strong>BDA</strong>, in dem die<br />

Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Verbandes nachgewiesen wird, bleibt unbedingte<br />

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im <strong>BDA</strong>.<br />

Freiberuflichkeit<br />

Frei oder Freischaffend im Sinne der Satzung des <strong>BDA</strong> bedeutet, die eigenverantwortliche Erbringung<br />

freiberuflicher, nicht beschreibbarer Leistungen in persönlicher Verantwortung gegenüber der Gesellschaft<br />

und der Umwelt. Dazu gehört die Übernahme von gesellschaftlichen Fürsorgepflichten für die<br />

Qualität der Gestaltung und den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.<br />

Die Übernahme von Verantwortung als Generalplaner und die von vielen Architekturbüros mittlerweile<br />

gewählte Rechtsform der Kapitalgesellschaft, wie z.B. der GmbH oder sogar der AG, stehen nach<br />

dem Verständnis des <strong>BDA</strong> einer freiberuflichen Ausübung des Berufs als Architekt oder Stadtplaner<br />

nicht entgegen.<br />

3


Treuhänderische Tätigkeit und Unabhängigkeit<br />

Auch wenn eine Reihe von Beispielen zeigt, dass auch der als Unternehmer oder Bauträger tätige<br />

Architekt in Eigenverantwortlichkeit hervorragende Ergebnisse erzielen kann, bleibt angesichts der<br />

Vielzahl von negativen Gegenbeispielen die Unabhängigkeit des <strong>BDA</strong>-<strong>Architekten</strong> von Produktions-,<br />

Handels- oder Lieferinteressen wesentlicher Berufsgrundsatz.<br />

Eigenverantwortlichkeit – Weisungsfreiheit – Selbstständigkeit<br />

<strong>Architekten</strong> und Stadtplaner <strong>BDA</strong> erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich. Sie üben ihren Beruf<br />

unabhängig von Weisungen aus. Der werkvertragliche Charakter der <strong>Architekten</strong>leistung bewirkt, dass<br />

die Anforderungen des Auftraggebers zwar das Arbeitsergebnis beeinflussen können, nicht aber die<br />

Art und Weise, wie es zustande kommt.<br />

Als Selbstständige arbeiten <strong>BDA</strong>-<strong>Architekten</strong> und -Stadtplaner auf eigene Rechnung und Gefahr. Diese<br />

Selbstständigkeit in Verbindung mit der Unabhängigkeit von Weisungen bildet die Grundlage für<br />

ein partnerschaftliches Umgehen mit dem Auftraggeber und für die Übernahme von Verantwortung für<br />

Gesellschaft und Umwelt.<br />

Daraus ergibt sich, dass Mitglieder im <strong>BDA</strong> die Anforderungen auf Weisungsfreiheit und selbstständige<br />

Tätigkeit erfüllen müssen. Diese Kriterien erfüllen auch Hochschullehrer, für die das verfassungsmäßige<br />

Recht auf Wissenschaftsfreiheit gilt.<br />

Solidarität<br />

Der <strong>BDA</strong> ist eine Solidargemeinschaft im Sinne des Strebens nach Umsetzung seiner Ziele, insbesondere<br />

der Schaffung einer qualitätsvollen gebauten Umwelt. Das Konkurrenzverhältnis im beruflichen<br />

Alltag, die Forderung nach einem fairen Wettbewerbsverfahren für die Vergabe von Bauprojekten<br />

und die unterschiedlichen Formen der Berufsausübung stehen einer gemeinsamen Verfolgung der<br />

Zielsetzungen des Verbandes, wie sie in den Satzungen definiert sind, nicht entgegen. Das gemeinsame<br />

Streben schafft die Grundlage für die Umsetzung der Ziele und für den Einzelnen, das erforderliche<br />

Interesse, die Nachfrage nach qualitätvoller Architektur.<br />

Das <strong>Berufsbild</strong> wird heterogen<br />

Angesichts des erweiterten Aufgabenfeldes nehmen auch im <strong>BDA</strong> unterschiedliche Formen der Berufsausübung<br />

zu. Konzentration auf Teilleistungen oder spezielle Aufgaben, unterschiedliche Bürostrukturen<br />

vom freiberuflich tätigen ohne Mitarbeiter bis zum Großbüro mit mehreren hundert Angestellten<br />

führen zu unterschiedlichen <strong>Berufsbild</strong>ern. <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner im <strong>BDA</strong> konzentrieren<br />

sich auf unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte.<br />

Die Mitglieder im <strong>BDA</strong> sind nicht gleich. Sie unterscheiden sich in Leistungsspektrum und Form der<br />

Berufsausübung ebenso wie in der Individualität des Ergebnisses ihrer Arbeit. Im <strong>BDA</strong> findet sich jedoch<br />

das ganze Spektrum möglicher Formen des <strong>Berufsbild</strong>es der <strong>Architekten</strong> und Stadtplaner wieder.<br />

Was die <strong>BDA</strong>-Mitglieder eint, ist das klare Bekenntnis zur Qualität und das aktive Streben nach Baukultur.<br />

Verabschiedet vom <strong>Bund</strong>esvorstand des <strong>BDA</strong><br />

Rostock, September 2005<br />

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