27.11.2014 Aufrufe

Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

derzeit Freiland in Sonderfläche für Hofstelle gem. § 44 TROG 2006 mit einer insgesamt höchstzulässigen<br />

Wohnnutzfläche von 436,46 m2 umzuwidmen ".<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

einstimmig beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 2f)<br />

Franz Klausner möchte beim Wohn- und Gästehaus einen Zu- und Aufbau durchführen. Die bestehende<br />

Widmung umfasst nur einen Teil der benötigten Bauplatzfläche, sodass eine „Ergänzungswidmung“<br />

für eine Fläche von rd. 240 m2 erforderlich ist.<br />

Die <strong>vom</strong> örtl. Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen F 62-2011<br />

<strong>vom</strong> 7.3.2011 sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 7.3.2011 werden vorgelegt.<br />

Lt. der zusammenfassenden raumplanerischen Stellungnahme entspricht die gegenständliche Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> und<br />

ist als Arrondierung des bestehenden Baulandes zur besseren baulichen Nutzung raumordnerisch<br />

positiv zu beurteilen. Durch die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes entsteht<br />

kein neuer Bauplatz. Die Widmung ist ohne Änderung des Raumordnungskonzeptes möglich. Die<br />

Erschließung ist auf Grund des Baubestandes im vollen Umfang gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen u. zw.:<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. .478/5 (neu) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing.<br />

Christian Kotai am 7.3.2011 erstellten Planunterlagen (Planbezeichnung F 62-2011) und der raumordnerischen<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 7.3.2011 von derzeit Freiland gem. § 41 TROG 2006 in Tourismusgebiet<br />

gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“<br />

Da der Widmungsbereich im Bereich der gelben Gefahrenzone der Grünwaldlawine liegt, ist vor der<br />

Auflagezeit von der WLV eine Stellungnahme einzuholen.<br />

Nachstehend angeführten Beschluss gilt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der WLV:<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

einstimmig beschlossen, wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der<br />

Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Die Protokolle von den Bauausschusssitzungen <strong>vom</strong> 26. Jänner sowie <strong>vom</strong> 7. und 28. Februar 2011<br />

werden vorgelegt.<br />

Die wichtigsten Punkte waren:<br />

Beratung und Beschlussempfehlungen zu den auf der heutigen Tagesordnung stehenden Bebauungsplänen<br />

und Flächenwidmungsplanänderungen<br />

Bebauungsplan Tipotsch (Mühlaue): Zunächst ist die tatsächliche Benützbarkeit der Zufahrt abzusichern.<br />

Bebauungsplan Artur Fankhauser (Hansenloch): Lt. Geogutachten ist eine Versickerung der Oberflächen-<br />

und Dachwässer nicht möglich.<br />

Flächenwidmungsplanänderung Kössler (Eggen-Htx): Gespräch mit RA. Dr. Fuith betr. mögliche<br />

Vertragsraumordnung. Derzeit nicht konsensfähig. Die Abt. für Bau- und Raumordnungsrecht hält<br />

von solchen Regelungen nichts, der <strong>Gemeinde</strong>rat hat somit im Zuge der Fortschreibung des ROK<br />

darüber zu entscheiden.<br />

Seite 7 von 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!