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Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Die Dichtevorgabe bleibt unverändert, die Bauweise wird in eine offene Bauweise unter Einhaltung<br />

der Abstände gem. § 6 Abs. 1 lit b (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe abgeändert (geänderte gesetzliche<br />

Vorgaben in der Abstandsbestimmung zum Freiland).<br />

Die Bauplatzgröße wird auf das vergrößerte Grundstück angepasst und mit höchstens 2.300 m2<br />

festgelegt.<br />

Die maximale Anzahl der oberirdischen Geschosse bleibt unverändert.<br />

Höchster Punkt des Gebäudes: HG höchstens 1.273,36 m über Adria wird auf 1.274,20 m über Adria<br />

erhöht (d.s. 84 cm), um die vorliegende Planung umsetzen zu können.<br />

Die traufenseitige Wandhöhe zur Straße bleibt unverändert.<br />

Die hangseitige traufenseitige Wandhöhe bleibt unverändert und wird in der Terminologie auf TR<br />

traufenseitige Wandhöhe entsprechend dem TROG 2006 geändert.<br />

Ergänzend wird berichtet, dass der Stellplatzplan am 3.3.2011 vorgelegt wurde. Es wurde 44 Stellplätze<br />

tatsächlich (42 Stellplätze erforderlich) nachgewiesen, wobei jedoch noch zu prüfen ist, ob die<br />

Plätze hinsichtlich der flächenmäßigen Größe den OIB-Richtlinien entsprechen.<br />

Dies ist <strong>vom</strong> Raumplaner zu prüfen und deren praktische Benützbarkeit zu bestätigen.<br />

Breit diskutiert wird, ob (generell) ausreichend Stellplätze vorhanden sind und deren Benützbarkeit<br />

möglich ist. Eine Überarbeitung der bestehenden Stellplatzverordnung sollte ins Auge gefasst werden.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 41-2011 <strong>vom</strong> 16.2.2011 für den Bereich des Gst. 478/4 durch vier<br />

Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />

Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Nachstehend angeführten Beschluss gilt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Raumplaners:<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird, eine positive Stellungnahme des Raumplaners vorausgesetzt.<br />

Zu Punkt 2e)<br />

Die Abteilung für Bau- und Raumordnungsrecht hat der <strong>Gemeinde</strong> am 4.3.2011 mitgeteilt, dass bei<br />

der Bescheiderstellung und somit Abschluss der aufsichtsbehördlichen Überprüfung der Flächenwidmungsplanänderung<br />

„Hofstelle Naustein“ festgestellt wurde, dass die höchstzulässige Wohnnutzfläche<br />

von 436,46 m2 nicht in die Verordnung mit aufgenommen wurde, was zur Folge hätte, dass nur<br />

die gesetzlichen 300 m2 zulässig wären. Diese Änderung kann in einer verkürzten Auflage erfolgen.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai entsprechend ergänzten Planunterlagen<br />

(Planbezeichnung 59/2011) und die raumordnerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 7.3.2011 werden vorgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch zwei Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen. u.zw.:<br />

"Es ist beabsichtigt, dem Bereich des Gst. 1160/2 (neu) und der Gste. 1159/1, .900, .897, .909,<br />

.895, .896 und .894 im Gesamtausmaß von rd. 3.799 m2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai am 7.3.2011 erstellten Planunterlagen (Planbezeichnung F 59-2011) von<br />

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