Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />
Die Dichtevorgabe wurde auf eine Mindestbaumassendichte von 1,50 und auf eine höchste Baumassendichte<br />
von 2,65 erhöht, um eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung zu gewährleisten.<br />
Die Bauplatzgröße wird auf Grund der noch durchzuführenden Grenzänderung an die tatsächliche<br />
Größe angepasst (von 775 m2 auf 1.050 m2).<br />
Die Bauweise bleibt unverändert - offen Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1 lit<br />
b (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe)<br />
Die maximale Anzahl der oberirdischen Geschosse bleibt mit 3 unverändert.<br />
Ergänzend dazu wurde entsprechend dem vorliegenden Projekt der höchste Punkt des Gebäudes<br />
HG mit höchstens 1.316,00 m über Adria festgelegt.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />
Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
mit der Planbezeichnung AB+EB 40-2011 <strong>vom</strong> 9.2.2011 für den Bereich des Gst. 557/3 durch vier<br />
Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
Die Bauwerber sind aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />
Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />
Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />
Zu Punkt 2d)<br />
Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />
41-2011 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 4.3.2011 samt Planskizzen werden vorgelegt.<br />
Das Gst. 478/4 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Tourismusgebiet It. § 40<br />
Abs. 4 ausgewiesen.<br />
Im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen<br />
und ist dadurch zur Bebauung entsprechend der Widmungskategorie Tourismusgebiet<br />
geeignet.<br />
Der Grundeigentümer hat westseitig einen Grundstücksstreifen zum Gst. 478/4 dazu erworben und<br />
beabsichtigt, das bestehende Hotelgebäude Richtung Westen zu erweitern.<br />
Es ist deshalb erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan (13/2003 - GR-Beschluss <strong>vom</strong><br />
11.2.2003 - Land GZ. Ve1-2-934/10-2) an das vergrößerte Grundstück und in der Höhe dem vorliegenden<br />
Vorabzug der Einreichung anzupassen. Weiters soll durch die Festlegung einer Baugrenzlinie<br />
an der Nordwestseite des Grundstücks die Weiterführung des bestehenden Gebäudes in der jetzigen<br />
Höhe ermöglicht werden.<br />
Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurde das vorliegende Projekt mehrmals besprochen und für<br />
raumordnerisch vertretbar erachtet, wenn folgende Bedingung eingehalten wird:<br />
Aufgrund der Situierung des Gebäudes an der Landesstraße ist vor Auflage der Änderung ein dem<br />
tatsächlichen Bedarf angepasster Stellplatzplan, aus dem auch die praktische Benutzbarkeit der vorhandenen<br />
Stellplätze hervorgeht, vorzulegen.<br />
Die Erschließung des Planungsbereiches ist auf Grund der Bestandsbebauung im vollen Umfang gegeben.<br />
Folgende Planinhalte sind vorgesehen:<br />
Die eingetragene Straßenfluchtlinie entlang der Südseite des Gst. 478/4 wird auf dem zugekauften<br />
Grundstücksteil fortgesetzt, ebenso die Baufluchtlinie (Abstand 1,40 m).<br />
Weiters wird an der Nordwestseite eine Baugrenzlinie in einem Abstand von 4,00 m und über eine<br />
Länge von 13,07 m festgelegt, um eine Weiterführung des Gebäudes gem. dem Bestandsumriss zu<br />
ermöglichen.<br />
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