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Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Die Dichtevorgabe wurde auf eine Mindestbaumassendichte von 1,50 und auf eine höchste Baumassendichte<br />

von 2,65 erhöht, um eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung zu gewährleisten.<br />

Die Bauplatzgröße wird auf Grund der noch durchzuführenden Grenzänderung an die tatsächliche<br />

Größe angepasst (von 775 m2 auf 1.050 m2).<br />

Die Bauweise bleibt unverändert - offen Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1 lit<br />

b (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe)<br />

Die maximale Anzahl der oberirdischen Geschosse bleibt mit 3 unverändert.<br />

Ergänzend dazu wurde entsprechend dem vorliegenden Projekt der höchste Punkt des Gebäudes<br />

HG mit höchstens 1.316,00 m über Adria festgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 40-2011 <strong>vom</strong> 9.2.2011 für den Bereich des Gst. 557/3 durch vier<br />

Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Die Bauwerber sind aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />

Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Zu Punkt 2d)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

41-2011 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 4.3.2011 samt Planskizzen werden vorgelegt.<br />

Das Gst. 478/4 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Tourismusgebiet It. § 40<br />

Abs. 4 ausgewiesen.<br />

Im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen<br />

und ist dadurch zur Bebauung entsprechend der Widmungskategorie Tourismusgebiet<br />

geeignet.<br />

Der Grundeigentümer hat westseitig einen Grundstücksstreifen zum Gst. 478/4 dazu erworben und<br />

beabsichtigt, das bestehende Hotelgebäude Richtung Westen zu erweitern.<br />

Es ist deshalb erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan (13/2003 - GR-Beschluss <strong>vom</strong><br />

11.2.2003 - Land GZ. Ve1-2-934/10-2) an das vergrößerte Grundstück und in der Höhe dem vorliegenden<br />

Vorabzug der Einreichung anzupassen. Weiters soll durch die Festlegung einer Baugrenzlinie<br />

an der Nordwestseite des Grundstücks die Weiterführung des bestehenden Gebäudes in der jetzigen<br />

Höhe ermöglicht werden.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurde das vorliegende Projekt mehrmals besprochen und für<br />

raumordnerisch vertretbar erachtet, wenn folgende Bedingung eingehalten wird:<br />

Aufgrund der Situierung des Gebäudes an der Landesstraße ist vor Auflage der Änderung ein dem<br />

tatsächlichen Bedarf angepasster Stellplatzplan, aus dem auch die praktische Benutzbarkeit der vorhandenen<br />

Stellplätze hervorgeht, vorzulegen.<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches ist auf Grund der Bestandsbebauung im vollen Umfang gegeben.<br />

Folgende Planinhalte sind vorgesehen:<br />

Die eingetragene Straßenfluchtlinie entlang der Südseite des Gst. 478/4 wird auf dem zugekauften<br />

Grundstücksteil fortgesetzt, ebenso die Baufluchtlinie (Abstand 1,40 m).<br />

Weiters wird an der Nordwestseite eine Baugrenzlinie in einem Abstand von 4,00 m und über eine<br />

Länge von 13,07 m festgelegt, um eine Weiterführung des Gebäudes gem. dem Bestandsumriss zu<br />

ermöglichen.<br />

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