Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />
örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> gewährleisten und die Voraussetzungen für die Umsetzung<br />
der vorliegenden Planung ermöglichen.<br />
Die maximale Grundstücksgröße mit 1.250 m2 bezieht sich auf die Größe des Grundstücks .<br />
Weiters ist der Planungsbereich in offener Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1<br />
tit. b, TBO 2001 (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe) zu bebauen.<br />
Die Bauhöhe wurde mit der Anzahl der oberirdischen Geschoße mit maximal 2, entsprechend dem<br />
geplanten Wohnhaus und dem obersten Punkt des Gebäudes mit höchstens 1.413,80 m über der<br />
Adria festgelegt und entspricht der vorliegenden Planung.<br />
Die angegebenen Höhen sind raumordnerisch in Bezug auf die Umgebungsbebauung vertretbar.<br />
Franz Erler, Obmann des Kulturausschusses und Obmann des Vereins des Kulturerbes Mehlerhaus<br />
äußert Bedenken auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Mehlerhaus.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />
Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
mit der Planbezeichnung AB+EB 37-2010 <strong>vom</strong> 7.10.2010 für den Bereich der Gste. 6/3 und 6/4<br />
durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />
Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wird.<br />
Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />
Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />
Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />
EGR. Hermann Egger ist befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />
Zu Punkt 2c)<br />
Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />
40-2011 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 4.3.2011 samt Planskizzen werden vorgelegt.<br />
Das Gst. 557/3 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Wohngebiet ausgewiesen.<br />
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine Grundstücksgrenzenänderung (Grundteilung) erforderlich.<br />
Der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes geht der mit GR-Beschluss <strong>vom</strong> 15.4.2002<br />
erlassene und <strong>vom</strong> Land mit GZ. Ve1-546-934/17-7 genehmigte Bebauungsplan voraus.<br />
Im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen<br />
und ist dadurch zur Bebauung entsprechend der Widmungskategorie Wohngebiet geeignet.<br />
Auf dem Grundstück soll das private Wohnhaus der Familie Stock errichtet werden. Dieses besteht<br />
aus einem Kellergeschoß mit Garage und Nebenräumen, dem Erdgeschoß mit der Privatwohnung<br />
von Marion und Werner Stock, und dem Obergeschoß mit zwei weiteren Wohneinheiten für die Kinder.<br />
Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurde das vorliegende Projekt mehrmals besprochen und für<br />
raumordnerisch vertretbar erachtet.<br />
Folgende Planinhalte wurden festgelegt und sind einzuhalten:<br />
Baufluchtlinie: 4,00 m von der Grundgrenze zum <strong>Gemeinde</strong>weg (dieser Abstand entspricht der<br />
Festlegung im bestehenden Bebauungsplan)<br />
Straßenfluchtlinie: 1,00 m Abstand von der Grundgrenze zum <strong>Gemeinde</strong>weg (dies erfordert ein Abrücken<br />
der geplanten Garage)<br />
Die Erschließung des Planungsbereiches ist auf Grund der Lage am <strong>Gemeinde</strong>weg (Ramplstraße) im<br />
vollen Umfang gegeben.<br />
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