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Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> gewährleisten und die Voraussetzungen für die Umsetzung<br />

der vorliegenden Planung ermöglichen.<br />

Die maximale Grundstücksgröße mit 1.250 m2 bezieht sich auf die Größe des Grundstücks .<br />

Weiters ist der Planungsbereich in offener Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1<br />

tit. b, TBO 2001 (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe) zu bebauen.<br />

Die Bauhöhe wurde mit der Anzahl der oberirdischen Geschoße mit maximal 2, entsprechend dem<br />

geplanten Wohnhaus und dem obersten Punkt des Gebäudes mit höchstens 1.413,80 m über der<br />

Adria festgelegt und entspricht der vorliegenden Planung.<br />

Die angegebenen Höhen sind raumordnerisch in Bezug auf die Umgebungsbebauung vertretbar.<br />

Franz Erler, Obmann des Kulturausschusses und Obmann des Vereins des Kulturerbes Mehlerhaus<br />

äußert Bedenken auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Mehlerhaus.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 37-2010 <strong>vom</strong> 7.10.2010 für den Bereich der Gste. 6/3 und 6/4<br />

durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />

Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

EGR. Hermann Egger ist befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Zu Punkt 2c)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

40-2011 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 4.3.2011 samt Planskizzen werden vorgelegt.<br />

Das Gst. 557/3 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine Grundstücksgrenzenänderung (Grundteilung) erforderlich.<br />

Der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes geht der mit GR-Beschluss <strong>vom</strong> 15.4.2002<br />

erlassene und <strong>vom</strong> Land mit GZ. Ve1-546-934/17-7 genehmigte Bebauungsplan voraus.<br />

Im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen<br />

und ist dadurch zur Bebauung entsprechend der Widmungskategorie Wohngebiet geeignet.<br />

Auf dem Grundstück soll das private Wohnhaus der Familie Stock errichtet werden. Dieses besteht<br />

aus einem Kellergeschoß mit Garage und Nebenräumen, dem Erdgeschoß mit der Privatwohnung<br />

von Marion und Werner Stock, und dem Obergeschoß mit zwei weiteren Wohneinheiten für die Kinder.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurde das vorliegende Projekt mehrmals besprochen und für<br />

raumordnerisch vertretbar erachtet.<br />

Folgende Planinhalte wurden festgelegt und sind einzuhalten:<br />

Baufluchtlinie: 4,00 m von der Grundgrenze zum <strong>Gemeinde</strong>weg (dieser Abstand entspricht der<br />

Festlegung im bestehenden Bebauungsplan)<br />

Straßenfluchtlinie: 1,00 m Abstand von der Grundgrenze zum <strong>Gemeinde</strong>weg (dies erfordert ein Abrücken<br />

der geplanten Garage)<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches ist auf Grund der Lage am <strong>Gemeinde</strong>weg (Ramplstraße) im<br />

vollen Umfang gegeben.<br />

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