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Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 38-2010 <strong>vom</strong> 9.12.2010 für das Gst. 176/4 durch vier Wochen hindurch<br />

zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung<br />

der Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der<br />

Anlage, Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen auf aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Zu Punkt 2b)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

37-2010 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 8.4.2010 samt Anschauungsbilder werden<br />

vorgelegt.<br />

Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine Grundstücksgrenzenänderung (Zusammenlegung der<br />

beiden Grundstücke 6/3 und 6/4) erforderlich.<br />

Der Planungsbereich ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als landwirtschaftliches Mischgebiet<br />

eingetragen und befindet sich im Ortsteil Madseit, direkt westlich an der Landesstraße.<br />

Das Grundstück ist derzeit unbebaut und soll mit einem Wohnhaus, in dem insgesamt 6 Wohneinheiten<br />

untergebracht sind, bebaut werden.<br />

Die einzelnen Geschoße sind hangseits versetzt angeordnet.<br />

Aufgrund der Anzahl der geplanten Wohnungen wurde die Erlassung eines Bebauungsplanes gem. §<br />

55 TROG 2006 erforderlich.<br />

Im Abstandsbereich zur Landesstraße sind die Außenabstellplätze für PKW untergebracht, die restlichen<br />

PKW Abstellplätze befinden sich in der Tiefgarage.<br />

Die Erschließung des Bauplatzes ist auf Grund der Lage an der Landesstraße und der Umgebungsbebauung<br />

im vollen Umfang gegeben.<br />

Ein Streifen entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Gp. 6/3 und 6/4 befindet sich in der gelben<br />

Gefahrenzone des Madseitbaches.<br />

Dazu wird berichtet, dass der WLV der Einreichplan zur Begutachtung vorgelegt wurde. Diese hat<br />

einige Planänderungen verlangt, u.a. dass für den schadlosen Schadwasserabfluss eine Abflussbreite<br />

von min. 4,00 m notwendig und wasserstauende oder wasserableitende Begrenzungsmauern nicht<br />

zulässig sind. Der geänderte Plan wurde bereits vorgelegt und der WLV zur endgültigen Beurteilung<br />

übermittelt. Eine Antwort ist bis jetzt noch nicht erfolgt.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurden für das geplante Bauvorhaben die Ausarbeitung eines<br />

Modells samt Umgebung gefordert, um die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Umgebung<br />

besser abschätzen zu können.<br />

Nach Vorlage dieses Modells wurde das Bauvorhaben <strong>vom</strong> Bauausschuss als genehmigungsfähig<br />

erachtet und die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes befürwortet.<br />

Folgende Planinhalte sind vorgesehen:<br />

Die Straßenfluchtlinie wurde entlang der straßenseitigen Grundgrenze zur Landesstraße gesetzt.<br />

Die Baufluchtlinie folgt der Straßenfluchtlinie in einem Abstand von 8,00 m, um einen Streifen dieser<br />

Breite von baulichen Anlagen (Hauptgebäuden) freizuhalten und die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen.<br />

Die Lage und Breite der Zufahrt ist mit der Landesstraßenverwaltung im Rahmen des Bauverfahrens<br />

abzuklären.<br />

Die Dichtevorgaben mit der Mindest-Baumassendichte von 1,00 und einer maximalen Baumassendichte<br />

von 2,35 soll eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung entsprechend der Ziele der<br />

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