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Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

Sitzung vom 10.03.2011 - Gemeinde Tux

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am Donnerstag, den 10. März 2011 im <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />

des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Tux</strong> in Lanersbach Nr. 470 (10. <strong>Sitzung</strong>).<br />

Beginn: 20 Uhr Ende: 23 Uhr 15<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister Hermann Erler<br />

Bgm.Stv. Simon Grubauer<br />

Franz Erler, 605<br />

Franz Erler, 630 Zuhörer: 4<br />

Maria Geisler für Konrad Fankhauser<br />

Wilfried Erler für Franz Geisler<br />

Thomas Geisler, 122<br />

Hermann Egger für Thomas Geisler, 247<br />

Vitus Gredler<br />

Judith Junk<br />

Alfred Pertl<br />

Wilhelm Schneeberger<br />

Maria Tipotsch<br />

Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: ---<br />

Schriftführer:<br />

Franz Erler<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1) Genehmigung des Protokolls der 9. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.1.2011<br />

2) Raumordnung - Erlassung von Bebauungsplänen und Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

a) Gst. 176/4 Juns f. Personalhaus Tipotsch (Franz Tipotsch OHG.)<br />

b) Gste. 6/4 und 6/3 Madseit f. Wohn- und Gästehaus (Egger KG. und Martina Egger)<br />

c) Bereich Gste. 557/2 und 557/3 Brente f. Wohnhaus (Marion und Werner Stock)<br />

d) Gst. 478/4 Lanersbach/Auen f. Zubau Hotel Tirolerhof (Josef Tipotsch)<br />

e) Nochmalige Beschlussfassung betr. Änderung der Flächenwidmung im Bereich der Gste.<br />

1159/1, 1160/2 (neu) u.a. (Andreas Wechselberger, Naustein)<br />

f) Ergänzungswidmung im Bereich des Gst. 487/5 (Franz Klausner, Grünwald)<br />

3) Bauausschuss: Vorlage der Protokolle über die <strong>Sitzung</strong>en am 26.1., 7.2. und 28.2.2011<br />

4) Kindergarten: Vorlage des Protokolls des Ausschusses für Soziales, Kindergarten, Schule und<br />

Wohnungen <strong>vom</strong> 8.2.2011 und des Schreibens „Elternbegehren“ <strong>vom</strong> 9.2.2011<br />

5) Lehrlingsförderung: Rückvergütung der Kommunalsteuer für die Jahre 2008 und 2009<br />

6) Müllabfuhr: Vorlage der Niederschrift der Ausschusssitzungen <strong>vom</strong> 11.2. und 16.2.2011<br />

7) Berichte des Bürgermeisters<br />

8) Anträge und Allfälliges<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

E r l e d i g u n g :<br />

Bürgermeister Hermann Erler eröffnet die <strong>Sitzung</strong>, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.<br />

Zu Punkt 1)<br />

Das Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. Jänner 2011 wird vorgelegt.<br />

Bei Punkt 2) (Projekt Erdgas <strong>Tux</strong>) ist im letzten Absatz das Wort „Dienstbarkeitsbestellungsvertrages“<br />

durch die Worte „ Rahmenbewilligung zur Benützung von Öffentlichem Gut (Straßen und Wege) samt<br />

Beilage I“ zu ersetzen.<br />

Das Protokoll wird sodann einstimmig genehmigt.<br />

Wilfried Erler und Hermann Egger waren bei der <strong>Sitzung</strong> am 20.1.2011 als <strong>Gemeinde</strong>räte nicht anwesend<br />

und sind daher nicht stimmberechtigt.<br />

Zu Punkt 2a)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

38-2010 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 30.1.2011 samt Planskizze werden vorgelegt.<br />

Der Planungsbereich ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Tourismusgebiet eingetragen<br />

und befindet sich im Ortsteil Juns, direkt westlich an der Landesstraße.<br />

Das Grundstück ist derzeit mit einem Gebäude bebaut. Dieses soll abgebrochen und statt dessen<br />

durch die Neuhintertux Tipotsch GmbH. ein Personalhaus errichtet werden.<br />

Dieses besteht aus einem Kellergeschoß mit Tiefgarage und Nebenräumen, sowie dem Erdgeschoß<br />

mit 11 Einbettzimmern und einem 2 Bettzimmer, dem Obergeschoß mit ebenfalls 11 Einbettzimmern<br />

und einem Doppelbettzimmer und dem Dachgeschoß mit 6 Einbettzimmern und 2 Kleinwohnungen.<br />

Im Abstandsbereich zur Landesstraße sind Außenabstellplätze für PKW geplant. Bezüglich der genauen<br />

Anordnung und der Zufahrt zur Tiefgarage liegt eine Stellungnahme des Baubezirksamtes<br />

vor, in der die Planungsvorgaben festgehalten sind.<br />

Die Erschließung des Bauplatzes ist aufgrund der Lage an der Landesstraße und der Umgebungsund<br />

Bestandsbebauung im vollen Umfang gegeben.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurden für das geplante Bauvorhaben die Ausarbeitung eines<br />

Modells samt Umgebung gefordert, um die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Umgebung<br />

besser abschätzen zu können.<br />

Nach Vorlage dieses Modells wurde das Bauvorhaben <strong>vom</strong> Bauausschuss als genehmigungsfähig<br />

erachtet und die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes befürwortet.<br />

Folgende Planinhalte sind vorgesehen:<br />

Die Straßenfluchtlinie wurde entlang der straßenseitigen Grundgrenze zur Landesstraße gesetzt<br />

(Gehsteigaußenkante = Grundstücksgrenze). Die Baufluchtlinie folgt der Straßenfluchtlinie in einem<br />

Abstand von 5,00 m entsprechend der Stellungnahme des Baubezirksamtes.<br />

Die Dichtevorgaben mit der Mindest-Baumassendichte von 1,00 soll eine zweckmäßige und bodensparende<br />

Bebauung entsprechend der Ziele der örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> gewährleisten<br />

und die Voraussetzungen für die Umsetzung der vorliegenden Planung ermöglichen.<br />

Die maximale Grundstücksgröße mit 1.025 m2 bezieht sich auf die Größe des Grundstücks (inkl.<br />

einer kleinen Reserve).<br />

Weiters ist der Planungsbereich in offener Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1<br />

lit. b, TBO 2001 (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe) zu bebauen.<br />

Die Bauhöhe wurde mit höchstens 1.376,00 m über Adria für den obersten Punkt des Gebäudes<br />

fixiert und entspricht der vorliegenden Planung.<br />

Die Bauhöhe von 3 Geschoßen ist raumordnerisch in Bezug auf die Umgebungsbebauung vertretbar.<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 38-2010 <strong>vom</strong> 9.12.2010 für das Gst. 176/4 durch vier Wochen hindurch<br />

zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung<br />

der Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der<br />

Anlage, Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen auf aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Zu Punkt 2b)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

37-2010 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 8.4.2010 samt Anschauungsbilder werden<br />

vorgelegt.<br />

Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine Grundstücksgrenzenänderung (Zusammenlegung der<br />

beiden Grundstücke 6/3 und 6/4) erforderlich.<br />

Der Planungsbereich ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als landwirtschaftliches Mischgebiet<br />

eingetragen und befindet sich im Ortsteil Madseit, direkt westlich an der Landesstraße.<br />

Das Grundstück ist derzeit unbebaut und soll mit einem Wohnhaus, in dem insgesamt 6 Wohneinheiten<br />

untergebracht sind, bebaut werden.<br />

Die einzelnen Geschoße sind hangseits versetzt angeordnet.<br />

Aufgrund der Anzahl der geplanten Wohnungen wurde die Erlassung eines Bebauungsplanes gem. §<br />

55 TROG 2006 erforderlich.<br />

Im Abstandsbereich zur Landesstraße sind die Außenabstellplätze für PKW untergebracht, die restlichen<br />

PKW Abstellplätze befinden sich in der Tiefgarage.<br />

Die Erschließung des Bauplatzes ist auf Grund der Lage an der Landesstraße und der Umgebungsbebauung<br />

im vollen Umfang gegeben.<br />

Ein Streifen entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Gp. 6/3 und 6/4 befindet sich in der gelben<br />

Gefahrenzone des Madseitbaches.<br />

Dazu wird berichtet, dass der WLV der Einreichplan zur Begutachtung vorgelegt wurde. Diese hat<br />

einige Planänderungen verlangt, u.a. dass für den schadlosen Schadwasserabfluss eine Abflussbreite<br />

von min. 4,00 m notwendig und wasserstauende oder wasserableitende Begrenzungsmauern nicht<br />

zulässig sind. Der geänderte Plan wurde bereits vorgelegt und der WLV zur endgültigen Beurteilung<br />

übermittelt. Eine Antwort ist bis jetzt noch nicht erfolgt.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurden für das geplante Bauvorhaben die Ausarbeitung eines<br />

Modells samt Umgebung gefordert, um die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Umgebung<br />

besser abschätzen zu können.<br />

Nach Vorlage dieses Modells wurde das Bauvorhaben <strong>vom</strong> Bauausschuss als genehmigungsfähig<br />

erachtet und die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes befürwortet.<br />

Folgende Planinhalte sind vorgesehen:<br />

Die Straßenfluchtlinie wurde entlang der straßenseitigen Grundgrenze zur Landesstraße gesetzt.<br />

Die Baufluchtlinie folgt der Straßenfluchtlinie in einem Abstand von 8,00 m, um einen Streifen dieser<br />

Breite von baulichen Anlagen (Hauptgebäuden) freizuhalten und die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen.<br />

Die Lage und Breite der Zufahrt ist mit der Landesstraßenverwaltung im Rahmen des Bauverfahrens<br />

abzuklären.<br />

Die Dichtevorgaben mit der Mindest-Baumassendichte von 1,00 und einer maximalen Baumassendichte<br />

von 2,35 soll eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung entsprechend der Ziele der<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

örtlichen Raumordnung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> gewährleisten und die Voraussetzungen für die Umsetzung<br />

der vorliegenden Planung ermöglichen.<br />

Die maximale Grundstücksgröße mit 1.250 m2 bezieht sich auf die Größe des Grundstücks .<br />

Weiters ist der Planungsbereich in offener Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1<br />

tit. b, TBO 2001 (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe) zu bebauen.<br />

Die Bauhöhe wurde mit der Anzahl der oberirdischen Geschoße mit maximal 2, entsprechend dem<br />

geplanten Wohnhaus und dem obersten Punkt des Gebäudes mit höchstens 1.413,80 m über der<br />

Adria festgelegt und entspricht der vorliegenden Planung.<br />

Die angegebenen Höhen sind raumordnerisch in Bezug auf die Umgebungsbebauung vertretbar.<br />

Franz Erler, Obmann des Kulturausschusses und Obmann des Vereins des Kulturerbes Mehlerhaus<br />

äußert Bedenken auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Mehlerhaus.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 37-2010 <strong>vom</strong> 7.10.2010 für den Bereich der Gste. 6/3 und 6/4<br />

durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />

Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

EGR. Hermann Egger ist befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.<br />

Zu Punkt 2c)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

40-2011 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 4.3.2011 samt Planskizzen werden vorgelegt.<br />

Das Gst. 557/3 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine Grundstücksgrenzenänderung (Grundteilung) erforderlich.<br />

Der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes geht der mit GR-Beschluss <strong>vom</strong> 15.4.2002<br />

erlassene und <strong>vom</strong> Land mit GZ. Ve1-546-934/17-7 genehmigte Bebauungsplan voraus.<br />

Im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen<br />

und ist dadurch zur Bebauung entsprechend der Widmungskategorie Wohngebiet geeignet.<br />

Auf dem Grundstück soll das private Wohnhaus der Familie Stock errichtet werden. Dieses besteht<br />

aus einem Kellergeschoß mit Garage und Nebenräumen, dem Erdgeschoß mit der Privatwohnung<br />

von Marion und Werner Stock, und dem Obergeschoß mit zwei weiteren Wohneinheiten für die Kinder.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurde das vorliegende Projekt mehrmals besprochen und für<br />

raumordnerisch vertretbar erachtet.<br />

Folgende Planinhalte wurden festgelegt und sind einzuhalten:<br />

Baufluchtlinie: 4,00 m von der Grundgrenze zum <strong>Gemeinde</strong>weg (dieser Abstand entspricht der<br />

Festlegung im bestehenden Bebauungsplan)<br />

Straßenfluchtlinie: 1,00 m Abstand von der Grundgrenze zum <strong>Gemeinde</strong>weg (dies erfordert ein Abrücken<br />

der geplanten Garage)<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches ist auf Grund der Lage am <strong>Gemeinde</strong>weg (Ramplstraße) im<br />

vollen Umfang gegeben.<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Die Dichtevorgabe wurde auf eine Mindestbaumassendichte von 1,50 und auf eine höchste Baumassendichte<br />

von 2,65 erhöht, um eine zweckmäßige und bodensparende Bebauung zu gewährleisten.<br />

Die Bauplatzgröße wird auf Grund der noch durchzuführenden Grenzänderung an die tatsächliche<br />

Größe angepasst (von 775 m2 auf 1.050 m2).<br />

Die Bauweise bleibt unverändert - offen Bauweise unter Einhaltung der Abstände gem. § 6 Abs. 1 lit<br />

b (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe)<br />

Die maximale Anzahl der oberirdischen Geschosse bleibt mit 3 unverändert.<br />

Ergänzend dazu wurde entsprechend dem vorliegenden Projekt der höchste Punkt des Gebäudes<br />

HG mit höchstens 1.316,00 m über Adria festgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 40-2011 <strong>vom</strong> 9.2.2011 für den Bereich des Gst. 557/3 durch vier<br />

Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird.<br />

Die Bauwerber sind aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />

Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Zu Punkt 2d)<br />

Die <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai verfassten Planunterlagen AB+EB<br />

41-2011 sowie die ortsplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 4.3.2011 samt Planskizzen werden vorgelegt.<br />

Das Gst. 478/4 KG <strong>Tux</strong> ist im Flächenwidmungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> als Tourismusgebiet It. § 40<br />

Abs. 4 ausgewiesen.<br />

Im Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> befindet sich der Planungsbereich innerhalb der Baulandgrenzen<br />

und ist dadurch zur Bebauung entsprechend der Widmungskategorie Tourismusgebiet<br />

geeignet.<br />

Der Grundeigentümer hat westseitig einen Grundstücksstreifen zum Gst. 478/4 dazu erworben und<br />

beabsichtigt, das bestehende Hotelgebäude Richtung Westen zu erweitern.<br />

Es ist deshalb erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan (13/2003 - GR-Beschluss <strong>vom</strong><br />

11.2.2003 - Land GZ. Ve1-2-934/10-2) an das vergrößerte Grundstück und in der Höhe dem vorliegenden<br />

Vorabzug der Einreichung anzupassen. Weiters soll durch die Festlegung einer Baugrenzlinie<br />

an der Nordwestseite des Grundstücks die Weiterführung des bestehenden Gebäudes in der jetzigen<br />

Höhe ermöglicht werden.<br />

Im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> wurde das vorliegende Projekt mehrmals besprochen und für<br />

raumordnerisch vertretbar erachtet, wenn folgende Bedingung eingehalten wird:<br />

Aufgrund der Situierung des Gebäudes an der Landesstraße ist vor Auflage der Änderung ein dem<br />

tatsächlichen Bedarf angepasster Stellplatzplan, aus dem auch die praktische Benutzbarkeit der vorhandenen<br />

Stellplätze hervorgeht, vorzulegen.<br />

Die Erschließung des Planungsbereiches ist auf Grund der Bestandsbebauung im vollen Umfang gegeben.<br />

Folgende Planinhalte sind vorgesehen:<br />

Die eingetragene Straßenfluchtlinie entlang der Südseite des Gst. 478/4 wird auf dem zugekauften<br />

Grundstücksteil fortgesetzt, ebenso die Baufluchtlinie (Abstand 1,40 m).<br />

Weiters wird an der Nordwestseite eine Baugrenzlinie in einem Abstand von 4,00 m und über eine<br />

Länge von 13,07 m festgelegt, um eine Weiterführung des Gebäudes gem. dem Bestandsumriss zu<br />

ermöglichen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Die Dichtevorgabe bleibt unverändert, die Bauweise wird in eine offene Bauweise unter Einhaltung<br />

der Abstände gem. § 6 Abs. 1 lit b (4,00 m und 0,6 x Wandhöhe abgeändert (geänderte gesetzliche<br />

Vorgaben in der Abstandsbestimmung zum Freiland).<br />

Die Bauplatzgröße wird auf das vergrößerte Grundstück angepasst und mit höchstens 2.300 m2<br />

festgelegt.<br />

Die maximale Anzahl der oberirdischen Geschosse bleibt unverändert.<br />

Höchster Punkt des Gebäudes: HG höchstens 1.273,36 m über Adria wird auf 1.274,20 m über Adria<br />

erhöht (d.s. 84 cm), um die vorliegende Planung umsetzen zu können.<br />

Die traufenseitige Wandhöhe zur Straße bleibt unverändert.<br />

Die hangseitige traufenseitige Wandhöhe bleibt unverändert und wird in der Terminologie auf TR<br />

traufenseitige Wandhöhe entsprechend dem TROG 2006 geändert.<br />

Ergänzend wird berichtet, dass der Stellplatzplan am 3.3.2011 vorgelegt wurde. Es wurde 44 Stellplätze<br />

tatsächlich (42 Stellplätze erforderlich) nachgewiesen, wobei jedoch noch zu prüfen ist, ob die<br />

Plätze hinsichtlich der flächenmäßigen Größe den OIB-Richtlinien entsprechen.<br />

Dies ist <strong>vom</strong> Raumplaner zu prüfen und deren praktische Benützbarkeit zu bestätigen.<br />

Breit diskutiert wird, ob (generell) ausreichend Stellplätze vorhanden sind und deren Benützbarkeit<br />

möglich ist. Eine Überarbeitung der bestehenden Stellplatzverordnung sollte ins Auge gefasst werden.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den <strong>vom</strong> örtlichen Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

mit der Planbezeichnung AB+EB 41-2011 <strong>vom</strong> 16.2.2011 für den Bereich des Gst. 478/4 durch vier<br />

Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.<br />

Die Bauwerberin ist aufzufordern, während der Auflagezeit ein Projekt hinsichtlich der Entsorgung der<br />

Dach- und Oberflächenwässer (planliche Darstellung und Beschreibung, Dimensionierung der Anlage,<br />

Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.s.w.) vorzulegen. Das Ansuchen um die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung wird erst nach Vorliegen des geprüften Projektes erfolgen.<br />

Nachstehend angeführten Beschluss gilt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Raumplaners:<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, den gegenständlichen Bebauungsplan zu erlassen,<br />

wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist<br />

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wird, eine positive Stellungnahme des Raumplaners vorausgesetzt.<br />

Zu Punkt 2e)<br />

Die Abteilung für Bau- und Raumordnungsrecht hat der <strong>Gemeinde</strong> am 4.3.2011 mitgeteilt, dass bei<br />

der Bescheiderstellung und somit Abschluss der aufsichtsbehördlichen Überprüfung der Flächenwidmungsplanänderung<br />

„Hofstelle Naustein“ festgestellt wurde, dass die höchstzulässige Wohnnutzfläche<br />

von 436,46 m2 nicht in die Verordnung mit aufgenommen wurde, was zur Folge hätte, dass nur<br />

die gesetzlichen 300 m2 zulässig wären. Diese Änderung kann in einer verkürzten Auflage erfolgen.<br />

Die von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai entsprechend ergänzten Planunterlagen<br />

(Planbezeichnung 59/2011) und die raumordnerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 7.3.2011 werden vorgelegt.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch zwei Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen. u.zw.:<br />

"Es ist beabsichtigt, dem Bereich des Gst. 1160/2 (neu) und der Gste. 1159/1, .900, .897, .909,<br />

.895, .896 und .894 im Gesamtausmaß von rd. 3.799 m2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai am 7.3.2011 erstellten Planunterlagen (Planbezeichnung F 59-2011) von<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

derzeit Freiland in Sonderfläche für Hofstelle gem. § 44 TROG 2006 mit einer insgesamt höchstzulässigen<br />

Wohnnutzfläche von 436,46 m2 umzuwidmen ".<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

einstimmig beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb<br />

der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 2f)<br />

Franz Klausner möchte beim Wohn- und Gästehaus einen Zu- und Aufbau durchführen. Die bestehende<br />

Widmung umfasst nur einen Teil der benötigten Bauplatzfläche, sodass eine „Ergänzungswidmung“<br />

für eine Fläche von rd. 240 m2 erforderlich ist.<br />

Die <strong>vom</strong> örtl. Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen F 62-2011<br />

<strong>vom</strong> 7.3.2011 sowie die raumplanerische Stellungnahme <strong>vom</strong> 7.3.2011 werden vorgelegt.<br />

Lt. der zusammenfassenden raumplanerischen Stellungnahme entspricht die gegenständliche Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tux</strong> und<br />

ist als Arrondierung des bestehenden Baulandes zur besseren baulichen Nutzung raumordnerisch<br />

positiv zu beurteilen. Durch die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes entsteht<br />

kein neuer Bauplatz. Die Widmung ist ohne Änderung des Raumordnungskonzeptes möglich. Die<br />

Erschließung ist auf Grund des Baubestandes im vollen Umfang gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen u. zw.:<br />

"Umwidmung im Bereich des Gst. .478/5 (neu) KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing.<br />

Christian Kotai am 7.3.2011 erstellten Planunterlagen (Planbezeichnung F 62-2011) und der raumordnerischen<br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 7.3.2011 von derzeit Freiland gem. § 41 TROG 2006 in Tourismusgebiet<br />

gem. § 40 Abs. 4 TROG 2006.“<br />

Da der Widmungsbereich im Bereich der gelben Gefahrenzone der Grünwaldlawine liegt, ist vor der<br />

Auflagezeit von der WLV eine Stellungnahme einzuholen.<br />

Nachstehend angeführten Beschluss gilt vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der WLV:<br />

Zugleich wird gemäß § 68 TROG 2006 die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

einstimmig beschlossen, wobei dieser Beschluss erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der<br />

Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

Zu Punkt 3)<br />

Die Protokolle von den Bauausschusssitzungen <strong>vom</strong> 26. Jänner sowie <strong>vom</strong> 7. und 28. Februar 2011<br />

werden vorgelegt.<br />

Die wichtigsten Punkte waren:<br />

Beratung und Beschlussempfehlungen zu den auf der heutigen Tagesordnung stehenden Bebauungsplänen<br />

und Flächenwidmungsplanänderungen<br />

Bebauungsplan Tipotsch (Mühlaue): Zunächst ist die tatsächliche Benützbarkeit der Zufahrt abzusichern.<br />

Bebauungsplan Artur Fankhauser (Hansenloch): Lt. Geogutachten ist eine Versickerung der Oberflächen-<br />

und Dachwässer nicht möglich.<br />

Flächenwidmungsplanänderung Kössler (Eggen-Htx): Gespräch mit RA. Dr. Fuith betr. mögliche<br />

Vertragsraumordnung. Derzeit nicht konsensfähig. Die Abt. für Bau- und Raumordnungsrecht hält<br />

von solchen Regelungen nichts, der <strong>Gemeinde</strong>rat hat somit im Zuge der Fortschreibung des ROK<br />

darüber zu entscheiden.<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Grundstück Peter Erler (Enterwald): Eine Situierung angrenzend an das Wohnhaus Lanersbach Nr.<br />

509 ist wegen der darunter liegenden Quellen nicht zu verwirklichen.<br />

Allgemeiner Bebauungsplan: Zunächst wird ein Gesamtkonzept für die Orte Hintertux und <strong>Tux</strong> (Vorderlanersbach<br />

und Lanersbach) ausgearbeitet.<br />

Örtliches Raumordnungskonzept: Raumplaner Kotai hat einen 1. Entwurf vorgelegt. Es sind noch<br />

einige Änderungen vorzunehmen.<br />

Ideenwettbewerb Neubau Recyclinghof:<br />

Es wird die Meinung vertreten, dass in den Ideenwettbewerb nicht nur die Lösung des Recyclinghofes,<br />

sondern auch Bauhof und noch verbleibende Gewerbefläche einfließen sollen.<br />

Kotai wird beauftragt, den Ideenwettbewerb auszuloben.<br />

Raumbedarf: Grundlage für den Recyclinghof ist die Aufstellung der Umweltberater Steinberger und<br />

Leis, diese werden auch in die Jury geladen.<br />

Es sind zunächst zusätzliche Höhenpunkte (Michalngrund) aufzunehmen (Auftrag an DI Ebenbichler).<br />

Von DI Kotai wurde vorgeschlagen, in die Planung auch einen Streifen des Nachbargrundstückes<br />

(Hansen) miteinzubeziehen, weil ansonsten die notwendige Tiefe fehlt. Bgm. Erler wird mit<br />

dem Grundeigentümer darüber reden. Es werden 4 Planer nach Abstimmung mit der ATM eingeladen.<br />

Preisgeld je € 1.500,--. Hearing voraussichtlich am 18.3.2011. Als Jury werden bestellt: DI Kotai,<br />

Ing. Leis und Hr. Steinberger, ATM, (Fachjury) sowie der Bauausschuss (Sachjury). Sollte auf<br />

Grund der Einbeziehung des Bauhofes in die Ideenfindung ein zusätzliches Mitglied für den hochbautechnischen<br />

Bereich erforderlich werden, so wird kurzfristig ein Hochbautechniker dazu geladen.<br />

Abbruch alter Nehn-Laden und Gestaltung Dorfplatz Hintertux:<br />

DI Knoll wird beauftragt, den Plan unter Berücksichtigung, dass der „alte Nehnladen“ abgetragen<br />

wird, nochmals zu überarbeiten. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass nicht nur Parkplätze<br />

geschaffen werden, sondern auch soweit als möglich etwas „Platzcharakter“ mit Ruhebänken<br />

u. evtl. Trinkbrunnen entsteht. Mit einbezogen in die Planung wird auch die gegenüberliegende Seite<br />

vor dem Haus Batzen.<br />

Wegen der im Winter für LKW oft schwer zu befahrenden „Hohenhausgasse“ sollte auch ein LKW-<br />

Stellplatz als Ladezone geschaffen werden.<br />

Ideal wäre auch eine Bushaltestelle (taleinwärts), wobei die vorhandene Geländeneigung dies jedoch<br />

erschwert.<br />

Alter Nehnladen: Der Bgm. hat bereits mit DI Luxner als Sachverständiger Kontakt hergestellt. Eine<br />

Besichtigung des Objektes und Besprechung mit dem Nachbarn Tipotsch, betreffend Beweissicherung,<br />

Abwicklung der Abbrucharbeiten und Wiederherstellung der Fassade ist bereits erfolgt.<br />

Bgm-Stv. Grubauer wird in Angelegenheit „Engstelle“ (Mauer) mit der Fam. Kirchler reden.<br />

TVB Gebäude:<br />

Frau Dr. Wechselberger hat am 26.2.2011 beim Bgm. vorgesprochen und bekräftigt, sie wolle am<br />

1.7.2011 die Praxis eröffnen. Sie kann zur Zeit jedoch keinen konkreten Plan bzw. eine Kostenschätzung<br />

vorlegen. Der Bgm.Stv. legt Entwurfspläne und eine Kostenschätzung (Atelier Burtscher) für<br />

das Obergeschoss vor. Die „<strong>Gemeinde</strong>wohnung“ bleibt demnach unverändert und würde lediglich<br />

saniert. Im südlichen Teil sind 2 Wohneinheiten vorgesehen. Grundsätzlich ist die Planung in Ordnung,<br />

bei den 2 neuen Wohneinheiten sollte die Situierung der WC’s verbessert werden. In der<br />

„<strong>Gemeinde</strong>wohnung“ sollte jedenfalls ein 2. WC eingeplant und das Bad verbessert werden.<br />

Der Bürgermeister berichtet dazu ergänzend.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die Protokolle werden zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 4)<br />

Das Protokoll über die <strong>Sitzung</strong> des Ausschusses für Soziales, Kindergarten, Schule und Wohnungen<br />

<strong>vom</strong> 8.2.2011 wird verlesen.<br />

Folgende Angelegenheiten waren Gegenstand von Beratungen:<br />

Vom Land Tirol gibt es seit dem Jahr 2008 eine Fortbildung für Erwachsene in der außerschulischen<br />

Jugendarbeit in den <strong>Gemeinde</strong>n. Aufgrund des großen Erfolges bisher wird diese „Jugendoffensive"<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

im Jahr 2011 fortgeführt. Der Ausschuss möchte diese Fortbildung auch in <strong>Tux</strong> anbieten. Vor allem<br />

richtet sich das Angebot an Vereine, die mit Jugendlichen arbeiten und an interessierte Personen.<br />

Die Referenten werden ab 8 Anmeldungen <strong>vom</strong> Land Tirol bezahlt. Der Kurs besteht aus 5 Modulen<br />

zu je einem bestimmten Thema, das wir aus 15 verschiedenen Modulen wählen konnten. Der Ausschuss<br />

hat sich für folgende Themen entschieden:<br />

Alkohol und Drogen bei Jugendlichen - Gesprächsführung in Konfliktsituationen - Vom Umgang mit<br />

Erfolgsdruck - Schuldenprävention - Erweiterte Mitbestimmung von Jugendlichen im Verein<br />

Kursbeginn ist nach Ostern.<br />

Maria Tipotsch berichtet, dass nach einigen Telefonaten mit den Hebammen Petra Welskop und<br />

Caroline Knoch nun versuchsweise eine Mütter-Kind-Beratungsstelle in <strong>Tux</strong> eingerichtet wird. Vorerst<br />

wird diese einmal im Monat (Voraussichtlich jeweils am 1. Donnerstag) für ein halbes Jahr in der<br />

Aula der Volksschule stattfinden. Danach wird entschieden, ob es angenommen wurde und ob man<br />

es weiterführen kann. Maria hat auch mit Dr. Jutta Wechselberger gesprochen, die die Hebamme<br />

bei der Mütterberatung unterstützen würde. Die Kosten übernimmt das Land Tirol.<br />

So wie im letzten Jahr soll auch in diesem Jahr zum Schulschluss wieder ein Kinder- und Jugendtag<br />

im <strong>Tux</strong> Center stattfinden. Die Kosten für das <strong>Tux</strong> Center werden von der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />

Für die Erlebnis und Sportwoche(n) im Sommer hat sich Peter Bacher angeboten, er würde auch<br />

eine Sportwoche wie im letzten Jahr „X`und ins Leben" machen können. Da man die Sommerbetreuung<br />

aber gerne auf min. 2 Wochen ausbauen will und auch schon für Kinder ab 3 Jahren zugänglich<br />

machen möchte, soll ein neues Modell ausgearbeitet werden. Maria Tipotsch und Judith<br />

Junk werden ein solches Modell ausarbeiten und in der nächsten <strong>Sitzung</strong> dem Ausschuss präsentieren.<br />

Die Ausschussvorsitzende Maria Tipotsch und Bürgermeister Hermann Erler berichten über die Situation<br />

im Kindergarten, nachdem die Kindergartenpädagogin Andrea Lutterotti mit 04. 02.2011 gekündigt<br />

hat.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch ein Schreiben der Fam. Kreidl aus Juns <strong>vom</strong> 9.2.2011 zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Die Ausschussvorsitzende berichtet ergänzend.<br />

Angeregt wird, einen Elternbeirat (§ 27 Tiroler Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetz) einzurichten.<br />

Die personelle Situation ist insoferne gelöst, als Frau Martina Schnegg als Kindergärtnerin angestellt<br />

werden konnte. Vorgesehen sind monatliche Teambesprechungen.<br />

Es folgt eine Diskussion betr. Problematik Jugend und Alkoholmissbrauch (Beschaffung und Konsum<br />

von Alkohol außerhalb von Veranstaltungen) und unschönen Hinterlassenschaften (bes. im Herbst<br />

des Vorjahres) im Nahbereich von bestimmten Lokalen im Zentrum von Lanersbach.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Das Protokoll wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 5)<br />

Die Aufstellungen betr. die Kommunalsteuerbefreiung (Lehrlingsförderung) u. zw. für die Jahre 2008<br />

und 2009 für jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, (lt. GR-Beschluss <strong>vom</strong> 9.12.1996) werden vorgelegt.<br />

Der Gesamtbetrag der Förderfälle beläuft sich für das Jahr 2008 für 23 Betriebe auf € 12.348,13 und<br />

für das Jahr 2009 für 28 Betriebe auf € 11.401,69.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Die vorgelegten Aufstellungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

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Zu Punkt 6)<br />

Die in der Tagesordnung angeführten Protokolle des Müllausschusses werden vorgelegt.<br />

In der <strong>Sitzung</strong> am 11.2.2011 hat man über die Sammelstelle beim Nennerhof beraten. Hr. Hermann<br />

Tipotsch wünscht sich, dass der Müllbehälter weiterhin <strong>vom</strong> Nennerhof abgeholt wird, obwohl dort<br />

keine in der Müllabfuhrordnung aufgezählte „offizielle“ Sammelstelle angeführt ist.<br />

Der Bürgermeister berichtet diesbezüglich über eine beim Land eingeholte Erkundigung, weshalb<br />

angeregt wird, die Müllabfuhrordnung unter Beiziehung der Umweltzone und eines Juristen zu überarbeiten.<br />

GR. Willi Schneeberger fordert mit Nachdruck eine befriedigende Lösung hinsichtlich der Sammlung<br />

gelber Säcke. Besonders für die größeren Gastronomiebetriebe sei die Situation wegen der langen<br />

Abfuhrintervalle unbefriedigend.<br />

Der Ausschuss möchte auch eine Kontrolle der Haushalte, die angeben, Eigenkompostierer zu sein,<br />

und eine Information jener Gewerbebetriebe, die keinen Biomüll abführen.<br />

Mit der Umstellung von Entleerung auf Ladezeit soll abgewartet werden.<br />

Vorgelegt wird weiters ein Bericht (samt Fotodokumentation) über den am 16.2.2011 stattgefundenen<br />

Lokalaugenschein an verschiedenen Müllsammelstellen.<br />

Der Ausschussvorsitzende Franz Erler berichtet dazu ergänzend.<br />

Einstimmiger Beschluss:<br />

Das Protokoll wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat (Antrag Willi Schneeberger) wünscht ein Gespräch mit Vertretern der ARGEV und<br />

der Fa. Daka bez. der gelben Sack-Sammlung.<br />

Zu Punkt 7)<br />

Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Angelegenheiten:<br />

Verkehrsbehinderungen im Mai durch Holzschlägerungsarbeiten entlang der Landesstraße im Bereich<br />

Hintertux - Holzschlag<br />

Vorsprache Hrn. Dir. Wisiol: Übernahme der Saalmiete für ein Konzert am 13.3.2011 im TC im Rahmen<br />

des Comeniusprojektes und Anschaffung von Kästen (im HHVA 2011 vorgesehen)<br />

Wasserleitungsbruch Hintertux - Weitentalbach<br />

Finanzierungsverhandlung Wandlawine am 6.4. 2011<br />

Röthelbachsiedlung (Wohnhaus Werner Erler, Grundkauf Klaus Dengg)<br />

Quellschutzgebiet Klausboden: Bauvorhaben Petra Dengg - geplant ist ein Aufbau auf das bestehende<br />

Gebäude, sowie der Anbau eines Stiegenhauses Richtung Norden. Lt. Stellungnahme des<br />

Baubezirksamtes Abt. Wasserwirtschaft ist eine Änderung des Wasserrechtsbescheides aus dem Jahr<br />

1999 erforderlich. Nach einem Lokalaugenschein und einem Gutachten der Landesgeologie wurde<br />

eine Änderung des Bescheides durch die <strong>Gemeinde</strong> beantragt.<br />

Zu Punkt 8)<br />

Anträge und Allfälliges:<br />

Bgm.Stv. Simon Grubauer berichtet über die vorgesehenen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen<br />

Wohnungen im ehemaligen TVB-Gebäude.<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>10.03.2011</strong><br />

Diskussion zu Dorfplatzgestaltung Hintertux (Bushaltestelle, Ladezone, Parkflächen) - Bgm. Erler<br />

berichtet dazu, der Planentwurf wird in Hintertux demnächst öffentlich vorgestellt. Danach folgt die<br />

Ausschreibung durch DI Knoll und eine möglichst rasche Umsetzung.<br />

g. g. g.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Der Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

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