Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, den 16. Mai ... - Grevenmacher
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<strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />
<strong>vom</strong> Freitag, <strong>den</strong> 26. April 2013<br />
Einnahmebescheide 2012<br />
Die Einnahmebescheide des Rechnungsjahres 2012 wer<strong>den</strong><br />
einstimmig <strong>vom</strong> Gemeinderat angenommen.<br />
Verträge:<br />
Konvention betreffend die Anbindung an das nationale Netzwerk<br />
der luxemburgischen Bibliotheken bibnet.lu<br />
Schöffin Monique HERMES (CSV) gibt die nötigen Erklärungen.<br />
Die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich schon seit längerem<br />
mit dem Erhalt der nationalen Zulassung für die Stadtbibliothek<br />
und die Unterzeichnung dieser Konvention stellt die<br />
letzte Etappe dar im Rahmen dieses Verfahrens.<br />
Durch die Unterzeichnung der Konvention wird die <strong>Grevenmacher</strong><br />
Stadtbibliothek an das nationale Netz (www.bibnet.lu) der<br />
luxemburgischen Bibliotheken angebun<strong>den</strong>. Diese Anbindung<br />
ermöglicht unter anderem ein vollständigeres Bücherangebot.<br />
Zu bemerken ist des Weiteren, dass sich durch die nationale<br />
Zulassung finanzielle Vorteile ergeben, wie beispielsweise der<br />
Erhalt eines jährlichen Zuschusses seitens des Kulturministeriums.<br />
Für das Jahr 2013, in der sogenannten Übergangsphase,<br />
erhielt die Gemeinde einen Zuschuss von 27.900.- €.<br />
Ab sofort müssen sich die Leserinnen und Leser mittels eines<br />
neuen Einschreibeformulars in das Register der Stadtbibliothek<br />
eintragen und erteilen damit ebenfalls die Erlaubnis für<br />
die Übertragung ihrer Daten in das integrierte Verwaltungssystem.<br />
Die Datenschutzbestimmungen wer<strong>den</strong> berücksichtigt.<br />
So wie auch in der Nationalbibliothek erhält jede Leserin<br />
und jeder Leser eine Leserkarte.<br />
Schöffin Monique HERMES (CSV) gibt ebenfalls Informationen<br />
zu <strong>den</strong> Statistiken der Stadtbibliothek. Ein allgemein leichter<br />
Rückgang der Zahl der ausgeliehenen Bücher im Vergleich<br />
zum Jahr 2011 ist zu verzeichnen. Die wertvolle Arbeit von Bibliothekarin<br />
Nicole Thilgen-Huber sowie von der zeitweiligen<br />
Hilfskraft Annette Braun wird unterstrichen.<br />
Auf die Frage von Rat Robert STAHL (DP), ob die Stadtbibliothek<br />
noch von Bücherspen<strong>den</strong> profitiere, erläutert Schöffin<br />
Monique HERMES, dass dies noch immer der Fall sei.<br />
Die Konvention wird einstimmig angenommen.<br />
Konvention betreffend <strong>den</strong> Beitritt der Vorschule<br />
in die „SuperDrecksKëscht fir Betrieber“<br />
Schöffe Marcel LAMY (Déi Gréng) gibt Erläuterungen. Wie bereits<br />
in der Schöffenratserklärung dargelegt, setzt sich der<br />
Schöffenrat besonders ein für eine gesunde Umwelt und für<br />
eine nachhaltige Umweltpolitik. Folglich liegt es auf der Hand<br />
bereits bei <strong>den</strong> Kleinsten, durch eine Sensibilisierung für umweltbewusstes<br />
Handeln, anzusetzen. Die Konvention sieht vor,<br />
dass während einer Anfangsphase von sechs Monaten der Abfall,<br />
der durch <strong>den</strong> täglichen Schulunterricht anfällt, selektiv<br />
eingesammelt wird. Hierfür wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Eingangsbereichen<br />
der Vorschule Mülltrennungssysteme eingerichtet.<br />
Nach sechs Monaten wird dann der Vorschule das Qualitätslabel<br />
„SuperDrecksKëscht fir Betriber“ verliehen. Ab dem Herbst<br />
2013 könne man in einer zweiten Phase die Zyklen 2-4 der<br />
Grundschule in das System einführen.<br />
Schöffe Marcel LAMY (Déi Gréng) teilt dem Gemeinderat des<br />
Weiteren mit, dass auch das technische Lyzeum sich dazu<br />
bereit erklärt habe, die Sensibilisierung für umweltbewusstes<br />
Handeln in <strong>den</strong> Schulalltag einzubeziehen. Des Weiteren<br />
könnte auch das Tourismussyndikat in Betracht ziehen, <strong>den</strong><br />
Erhalt des Qualitätslabels für <strong>den</strong> Campingplatz anzustreben.<br />
Die Konvention wird einstimmig angenommen.<br />
Gemeindesteuer zur Beteiligung an <strong>den</strong> Kosten<br />
für gemeinnützige Einrichtungen<br />
Bürgermeister Léon GLODEN (CSV) erläutert, dass bis zum<br />
heutigen Zeitpunkt der Preis für eine Baugenehmigung in <strong>Grevenmacher</strong><br />
250.-€ betrage und dass die Gemeindesteuer diesbezüglich<br />
seit dem Jahre 2002 nicht mehr angepasst wurde.<br />
Das Gesetz <strong>vom</strong> 28. Juli 2011 betreffend die kommunalen Einrichtungen<br />
und <strong>den</strong> Städteausbau sehe vor, dass der Gemeinderat<br />
eine Steuer einführen könne betreffend eine Kostenbeteiligung<br />
an <strong>den</strong> gemeinnützigen Einrichtungen, wie Schulen,<br />
Betreuungsstellen, Friedhöfe, kulturelle Einrichtungen sowie<br />
Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Einwohner wür<strong>den</strong> gewisse<br />
Ansprüche an die bestehen<strong>den</strong> Strukturen stellen, und<br />
durch immer größeren Zulauf müssten diese zeitgemäß angepasst<br />
wer<strong>den</strong>. Um dies zu ermöglichen, brauche die Stadt<br />
<strong>Grevenmacher</strong> die nötigen finanziellen Mittel.<br />
Der Schöffenrat habe sich bei anderen Gemeindeverwaltungen<br />
kundig gemacht, und sei zu der Schlussfolgerung gelangt,<br />
eine solche Gemeindesteuer einzuführen. Die Steuer besteht<br />
aus einer einmaligen Zahlung, fällig beim Erhalt der Baugenehmigung.<br />
Der Schöffenrat schlägt vor diese Steuer zu erheben. Hierbei<br />
wird unterschie<strong>den</strong> zwischen Einfamilienhäusern, wo sich<br />
die Steuer auf 4.500,00 Euro beläuft, und Zweifamilienhäusern<br />
oder Mehrfamilienwohnungen, wo sich die Steuer auf<br />
3.375,00 Euro pro Wohneinheit beläuft.<br />
Auf allen anderen Bauten wird die Steuer stufenweise berechnet.<br />
Bis 200 m2 gebaute Fläche wer<strong>den</strong> 2.250,00 Euro fällig.<br />
Die Fläche über 200 m2 wird mit jeweils 1.000,00 Euro belegt,<br />
jeweils für 100 m2 begonnene Fläche.<br />
Bei Fällen, welche nicht einer dieser Kategorien zuzuordnen<br />
sind, behält sich die Gemeinde das Recht vor, diese durch ein<br />
getrenntes Reglement / Gemeindesteuer zu regeln.<br />
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