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Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, den 16. Mai ... - Grevenmacher

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<strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

<strong>vom</strong> Freitag, <strong>den</strong> 26. April 2013<br />

Einnahmebescheide 2012<br />

Die Einnahmebescheide des Rechnungsjahres 2012 wer<strong>den</strong><br />

einstimmig <strong>vom</strong> Gemeinderat angenommen.<br />

Verträge:<br />

Konvention betreffend die Anbindung an das nationale Netzwerk<br />

der luxemburgischen Bibliotheken bibnet.lu<br />

Schöffin Monique HERMES (CSV) gibt die nötigen Erklärungen.<br />

Die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich schon seit längerem<br />

mit dem Erhalt der nationalen Zulassung für die Stadtbibliothek<br />

und die Unterzeichnung dieser Konvention stellt die<br />

letzte Etappe dar im Rahmen dieses Verfahrens.<br />

Durch die Unterzeichnung der Konvention wird die <strong>Grevenmacher</strong><br />

Stadtbibliothek an das nationale Netz (www.bibnet.lu) der<br />

luxemburgischen Bibliotheken angebun<strong>den</strong>. Diese Anbindung<br />

ermöglicht unter anderem ein vollständigeres Bücherangebot.<br />

Zu bemerken ist des Weiteren, dass sich durch die nationale<br />

Zulassung finanzielle Vorteile ergeben, wie beispielsweise der<br />

Erhalt eines jährlichen Zuschusses seitens des Kulturministeriums.<br />

Für das Jahr 2013, in der sogenannten Übergangsphase,<br />

erhielt die Gemeinde einen Zuschuss von 27.900.- €.<br />

Ab sofort müssen sich die Leserinnen und Leser mittels eines<br />

neuen Einschreibeformulars in das Register der Stadtbibliothek<br />

eintragen und erteilen damit ebenfalls die Erlaubnis für<br />

die Übertragung ihrer Daten in das integrierte Verwaltungssystem.<br />

Die Datenschutzbestimmungen wer<strong>den</strong> berücksichtigt.<br />

So wie auch in der Nationalbibliothek erhält jede Leserin<br />

und jeder Leser eine Leserkarte.<br />

Schöffin Monique HERMES (CSV) gibt ebenfalls Informationen<br />

zu <strong>den</strong> Statistiken der Stadtbibliothek. Ein allgemein leichter<br />

Rückgang der Zahl der ausgeliehenen Bücher im Vergleich<br />

zum Jahr 2011 ist zu verzeichnen. Die wertvolle Arbeit von Bibliothekarin<br />

Nicole Thilgen-Huber sowie von der zeitweiligen<br />

Hilfskraft Annette Braun wird unterstrichen.<br />

Auf die Frage von Rat Robert STAHL (DP), ob die Stadtbibliothek<br />

noch von Bücherspen<strong>den</strong> profitiere, erläutert Schöffin<br />

Monique HERMES, dass dies noch immer der Fall sei.<br />

Die Konvention wird einstimmig angenommen.<br />

Konvention betreffend <strong>den</strong> Beitritt der Vorschule<br />

in die „SuperDrecksKëscht fir Betrieber“<br />

Schöffe Marcel LAMY (Déi Gréng) gibt Erläuterungen. Wie bereits<br />

in der Schöffenratserklärung dargelegt, setzt sich der<br />

Schöffenrat besonders ein für eine gesunde Umwelt und für<br />

eine nachhaltige Umweltpolitik. Folglich liegt es auf der Hand<br />

bereits bei <strong>den</strong> Kleinsten, durch eine Sensibilisierung für umweltbewusstes<br />

Handeln, anzusetzen. Die Konvention sieht vor,<br />

dass während einer Anfangsphase von sechs Monaten der Abfall,<br />

der durch <strong>den</strong> täglichen Schulunterricht anfällt, selektiv<br />

eingesammelt wird. Hierfür wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Eingangsbereichen<br />

der Vorschule Mülltrennungssysteme eingerichtet.<br />

Nach sechs Monaten wird dann der Vorschule das Qualitätslabel<br />

„SuperDrecksKëscht fir Betriber“ verliehen. Ab dem Herbst<br />

2013 könne man in einer zweiten Phase die Zyklen 2-4 der<br />

Grundschule in das System einführen.<br />

Schöffe Marcel LAMY (Déi Gréng) teilt dem Gemeinderat des<br />

Weiteren mit, dass auch das technische Lyzeum sich dazu<br />

bereit erklärt habe, die Sensibilisierung für umweltbewusstes<br />

Handeln in <strong>den</strong> Schulalltag einzubeziehen. Des Weiteren<br />

könnte auch das Tourismussyndikat in Betracht ziehen, <strong>den</strong><br />

Erhalt des Qualitätslabels für <strong>den</strong> Campingplatz anzustreben.<br />

Die Konvention wird einstimmig angenommen.<br />

Gemeindesteuer zur Beteiligung an <strong>den</strong> Kosten<br />

für gemeinnützige Einrichtungen<br />

Bürgermeister Léon GLODEN (CSV) erläutert, dass bis zum<br />

heutigen Zeitpunkt der Preis für eine Baugenehmigung in <strong>Grevenmacher</strong><br />

250.-€ betrage und dass die Gemeindesteuer diesbezüglich<br />

seit dem Jahre 2002 nicht mehr angepasst wurde.<br />

Das Gesetz <strong>vom</strong> 28. Juli 2011 betreffend die kommunalen Einrichtungen<br />

und <strong>den</strong> Städteausbau sehe vor, dass der Gemeinderat<br />

eine Steuer einführen könne betreffend eine Kostenbeteiligung<br />

an <strong>den</strong> gemeinnützigen Einrichtungen, wie Schulen,<br />

Betreuungsstellen, Friedhöfe, kulturelle Einrichtungen sowie<br />

Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Einwohner wür<strong>den</strong> gewisse<br />

Ansprüche an die bestehen<strong>den</strong> Strukturen stellen, und<br />

durch immer größeren Zulauf müssten diese zeitgemäß angepasst<br />

wer<strong>den</strong>. Um dies zu ermöglichen, brauche die Stadt<br />

<strong>Grevenmacher</strong> die nötigen finanziellen Mittel.<br />

Der Schöffenrat habe sich bei anderen Gemeindeverwaltungen<br />

kundig gemacht, und sei zu der Schlussfolgerung gelangt,<br />

eine solche Gemeindesteuer einzuführen. Die Steuer besteht<br />

aus einer einmaligen Zahlung, fällig beim Erhalt der Baugenehmigung.<br />

Der Schöffenrat schlägt vor diese Steuer zu erheben. Hierbei<br />

wird unterschie<strong>den</strong> zwischen Einfamilienhäusern, wo sich<br />

die Steuer auf 4.500,00 Euro beläuft, und Zweifamilienhäusern<br />

oder Mehrfamilienwohnungen, wo sich die Steuer auf<br />

3.375,00 Euro pro Wohneinheit beläuft.<br />

Auf allen anderen Bauten wird die Steuer stufenweise berechnet.<br />

Bis 200 m2 gebaute Fläche wer<strong>den</strong> 2.250,00 Euro fällig.<br />

Die Fläche über 200 m2 wird mit jeweils 1.000,00 Euro belegt,<br />

jeweils für 100 m2 begonnene Fläche.<br />

Bei Fällen, welche nicht einer dieser Kategorien zuzuordnen<br />

sind, behält sich die Gemeinde das Recht vor, diese durch ein<br />

getrenntes Reglement / Gemeindesteuer zu regeln.<br />

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