calida bodywear
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8. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen<br />
Es bestehen keine statutarischen Regelungen betreffend Opting-out respektive Opting-up (Art. 22 BEHG).<br />
Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zu Gunsten von Mitgliedern des Verwaltungsrates.<br />
Im Falle eines Kontrollwechsels an der Gesellschaft kann der Chief Executive Officer sein Arbeitsverhältnis aufkündigen und<br />
die sofortige Freistellung bei voller Bezahlung während der Kündigungsfrist verlangen. Er erwirbt in diesem Falle eine Put-Option<br />
für die aus dem Aktienoptionsprogramm erworbenen Namenaktien. Wird das Arbeitsverhältnis des Chief Executive Officers<br />
innerhalb von 24 Monaten nach einem Kontrollwechsel gekündigt, so erhält er eine Abfindung in der Höhe eines Jahressaläres<br />
inklusive eines Jahresbonusses.<br />
Mit den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung bestehen keine Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels.<br />
9. Revisionsstelle<br />
Die KPMG Fides Peat, Luzern, ist seit 2000 Revisionsstelle und Konzernprüfer der CALIDA Holding AG. Der leitende Revisor<br />
ist seit diesem Datum für das Revisionsmandat verantwortlich. Sämtliche Tochtergesellschaften der CALIDA Holding AG<br />
werden durch den weltweiten Verbund der KPMG geprüft.<br />
Die periodengerechten Aufwendungen für die Prüfung der Einzelabschlüsse und Konzernrechnung 2002 belaufen sich auf<br />
rund CHF 240 000.–. Zusätzlich stellte die KPMG im Berichtsjahr rund CHF 70 000.– für Steuer- und Wirtschaftsberatung in<br />
Rechnung.<br />
Der Ausschuss beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und des Konzernprüfers.<br />
Er schlägt dem Verwaltungsrat die der Generalversammlung zu beantragende Revisionsstelle vor. Der Ausschuss prüft anhand<br />
der durch die externe Revision erstellten Management Letters, Erläuterungs- und Revisionsberichte die Arbeit der Revisionsstelle<br />
und des Konzernprüfers.<br />
10. Informationspolitik<br />
Die CALIDA Holding AG informiert ihre Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit mittels Halbjahres- und Jahresberichterstattung<br />
über den Geschäftsverlauf. Der Geschäftsbericht per 31. Dezember wird den Aktionären zusammen mit der<br />
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung zugeschickt. Der Halbjahresbericht wird den im Aktienbuch eingetragenen<br />
Aktionären Ende August/Anfang September zugestellt. Geschäftsbericht, Halbjahresbericht sowie Pressemitteilungen sind im<br />
Internet unter www.<strong>calida</strong>.com abrufbar. Gedruckte Unterlagen können unter investor@<strong>calida</strong>.com oder bei der Gesellschaftsadresse<br />
CALIDA Holding AG, Investor Relations, Postfach, 6210 Sursee bestellt werden. Die Bekanntgabe kursrelevanter<br />
Tatsachen erfolgt gemäss den Bestimmungen der SWX Swiss Exchange.<br />
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