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calida bodywear

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8. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen<br />

Es bestehen keine statutarischen Regelungen betreffend Opting-out respektive Opting-up (Art. 22 BEHG).<br />

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zu Gunsten von Mitgliedern des Verwaltungsrates.<br />

Im Falle eines Kontrollwechsels an der Gesellschaft kann der Chief Executive Officer sein Arbeitsverhältnis aufkündigen und<br />

die sofortige Freistellung bei voller Bezahlung während der Kündigungsfrist verlangen. Er erwirbt in diesem Falle eine Put-Option<br />

für die aus dem Aktienoptionsprogramm erworbenen Namenaktien. Wird das Arbeitsverhältnis des Chief Executive Officers<br />

innerhalb von 24 Monaten nach einem Kontrollwechsel gekündigt, so erhält er eine Abfindung in der Höhe eines Jahressaläres<br />

inklusive eines Jahresbonusses.<br />

Mit den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung bestehen keine Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels.<br />

9. Revisionsstelle<br />

Die KPMG Fides Peat, Luzern, ist seit 2000 Revisionsstelle und Konzernprüfer der CALIDA Holding AG. Der leitende Revisor<br />

ist seit diesem Datum für das Revisionsmandat verantwortlich. Sämtliche Tochtergesellschaften der CALIDA Holding AG<br />

werden durch den weltweiten Verbund der KPMG geprüft.<br />

Die periodengerechten Aufwendungen für die Prüfung der Einzelabschlüsse und Konzernrechnung 2002 belaufen sich auf<br />

rund CHF 240 000.–. Zusätzlich stellte die KPMG im Berichtsjahr rund CHF 70 000.– für Steuer- und Wirtschaftsberatung in<br />

Rechnung.<br />

Der Ausschuss beurteilt jährlich die Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und des Konzernprüfers.<br />

Er schlägt dem Verwaltungsrat die der Generalversammlung zu beantragende Revisionsstelle vor. Der Ausschuss prüft anhand<br />

der durch die externe Revision erstellten Management Letters, Erläuterungs- und Revisionsberichte die Arbeit der Revisionsstelle<br />

und des Konzernprüfers.<br />

10. Informationspolitik<br />

Die CALIDA Holding AG informiert ihre Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit mittels Halbjahres- und Jahresberichterstattung<br />

über den Geschäftsverlauf. Der Geschäftsbericht per 31. Dezember wird den Aktionären zusammen mit der<br />

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung zugeschickt. Der Halbjahresbericht wird den im Aktienbuch eingetragenen<br />

Aktionären Ende August/Anfang September zugestellt. Geschäftsbericht, Halbjahresbericht sowie Pressemitteilungen sind im<br />

Internet unter www.<strong>calida</strong>.com abrufbar. Gedruckte Unterlagen können unter investor@<strong>calida</strong>.com oder bei der Gesellschaftsadresse<br />

CALIDA Holding AG, Investor Relations, Postfach, 6210 Sursee bestellt werden. Die Bekanntgabe kursrelevanter<br />

Tatsachen erfolgt gemäss den Bestimmungen der SWX Swiss Exchange.<br />

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