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calida bodywear

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Entschädigungen an Organmitglieder<br />

Die ordentliche Gesamtvergütung (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an<br />

die AHV oder ähnliche staatliche Sozialversicherungsbeiträge), die den fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr<br />

2002 ausbezahlt wurden, betrug CHF 300 000.–. Dem Verwaltungsrat wurden im Geschäftsjahr 2002 keine Optionen aus<br />

einem Aktienoptionsprogramm sowie keine Aktien zugeteilt. Die höchste Gesamtentschädigung (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge<br />

an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an die AHV), die an ein Mitglied des Verwaltungsrates im<br />

Geschäftsjahr 2002 entrichtet worden ist, belief sich auf CHF 100 000.–.<br />

Der Gesamtbetrag (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an die AHV oder<br />

ähnliche staatliche Sozialversicherungsbeiträge), der den fünf Mitgliedern der Geschäftsleitung vergütet wurde, betrug rund<br />

CHF 1 480 000.–. Den Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden im Berichtsjahr keine Aktien der CALIDA Holding AG oder einer<br />

ihrer Tochtergesellschaften zugeteilt. Im Berichtsjahr wurden dem Chief Executive Officer insgesamt 14 999 Optionen zum<br />

Bezug von 14 999 Namenaktien der CALIDA Holding AG zum Nennwert von CHF 50.– mit Ausübungspreis von CHF 200.–<br />

gewährt. Die Optionen sind gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren ausübbar. Jährlich werden zum 31. Oktober, erstmals<br />

am 31. Oktober 2002, 3 000 respektive am 31. Oktober 2006 2 999 Optionen ausübbar. Die Optionen sind amerikanischen Stils<br />

und können bis spätestens 31. Dezember 2011 ausgeübt werden.<br />

Im Geschäftsjahr 2002 wurde weder Mitgliedern des Verwaltungsrates noch Mitgliedern der Geschäftsleitung, die ihre Organfunktion<br />

beendet haben, eine Abgangsentschädigung bezahlt.<br />

Im Geschäftsjahr 2002 wurden keine Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder ausgerichtet.<br />

Der Verwaltungsrat sowie diesem nahestehende Personen halten gemäss Aktienbuch per 31.12.2002 insgesamt 236 072<br />

Namenaktien der CALIDA Holding AG. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen vereinen<br />

gemäss Aktienbuch per 31.12.2002 insgesamt 256 Namenaktien der CALIDA Holding AG.<br />

Zusätzliche Honorare und Vergütungen sowie Organdarlehen<br />

Die Anwaltskanzlei Meyer Lustenberger, in welcher der Verwaltungsratspräsident Dr. Thomas Lustenberger einer von elf Partnern<br />

ist, hat der CALIDA Holding AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften im Berichtsjahr Honorare für Rechtsberatung im Betrag<br />

von rund CHF 164 000.– in Rechnung gestellt. Das Verwaltungsratsmitglied Erich Kellenberger unterstützt die Geschäftsleitung<br />

in Produkte- und Marketingfragen. Die CALIDA AG hat Erich Kellenberger im Rahmen seines Beratungsmandates im Berichtsjahr<br />

CHF 264 000.– vergütet.<br />

Die CALIDA AG hat der Bächler Beteiligungen AG ein Darlehen zur Finanzierung von Inneneinrichtungen von CALIDA-Stores<br />

gewährt. Der Verwaltungsrat Erich Kellenberger ist an der Bächler Beteiligungen AG beteiligt. Per Bilanzstichtag beläuft sich<br />

dieses Darlehen, einschliesslich aufgelaufener Zinsen, auf CHF 840 000.–. Die Verzinsung richtet sich nach den jeweiligen<br />

marktüblichen Zinssätzen. Zur Zeit wird ein Zinssatz von vier Prozent angewendet. Das Darlehen ist nicht besichert und in vier<br />

gleichen Tranchen bis zum 31. Dezember 2004 rückzahlbar. Im Gegenzug schuldet die CALIDA AG der mit Erich Kellenberger<br />

stimmrechtsverbundenen Aktionärsgruppe gesamthaft CHF 1 172 093.–.<br />

7. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Statuten der Gesellschaft sehen keine<br />

Eintragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen vor. Als Aktionär ist an der Generalversammlung stimmberechtigt, wer am Tage<br />

des Versandes der Einladung im Aktienbuch eingetragen ist. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung gestützt<br />

auf eine schriftliche Vollmacht durch einen anderen Aktionär vertreten lassen. Traktanden mit Anträgen an die Generalversammlung<br />

müssen dem Verwaltungsrat spätestens vier Wochen vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden.<br />

Die Einladung an die Aktionäre erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an die im Aktienbuch eingetragenen<br />

Aktionäre sowie durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.<br />

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit nicht eine zwingende Vorschrift des Gesetzes<br />

oder die Statuten etwas anderes bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. In einem zweiten<br />

Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmungen der Vorsitzende mit einem<br />

Stichentscheid, bei Wahlen das Los.<br />

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