calida bodywear
calida bodywear
calida bodywear
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Entschädigungen an Organmitglieder<br />
Die ordentliche Gesamtvergütung (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an<br />
die AHV oder ähnliche staatliche Sozialversicherungsbeiträge), die den fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr<br />
2002 ausbezahlt wurden, betrug CHF 300 000.–. Dem Verwaltungsrat wurden im Geschäftsjahr 2002 keine Optionen aus<br />
einem Aktienoptionsprogramm sowie keine Aktien zugeteilt. Die höchste Gesamtentschädigung (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge<br />
an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an die AHV), die an ein Mitglied des Verwaltungsrates im<br />
Geschäftsjahr 2002 entrichtet worden ist, belief sich auf CHF 100 000.–.<br />
Der Gesamtbetrag (einschliesslich aller Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, ohne Arbeitgeberbeiträge an die AHV oder<br />
ähnliche staatliche Sozialversicherungsbeiträge), der den fünf Mitgliedern der Geschäftsleitung vergütet wurde, betrug rund<br />
CHF 1 480 000.–. Den Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden im Berichtsjahr keine Aktien der CALIDA Holding AG oder einer<br />
ihrer Tochtergesellschaften zugeteilt. Im Berichtsjahr wurden dem Chief Executive Officer insgesamt 14 999 Optionen zum<br />
Bezug von 14 999 Namenaktien der CALIDA Holding AG zum Nennwert von CHF 50.– mit Ausübungspreis von CHF 200.–<br />
gewährt. Die Optionen sind gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren ausübbar. Jährlich werden zum 31. Oktober, erstmals<br />
am 31. Oktober 2002, 3 000 respektive am 31. Oktober 2006 2 999 Optionen ausübbar. Die Optionen sind amerikanischen Stils<br />
und können bis spätestens 31. Dezember 2011 ausgeübt werden.<br />
Im Geschäftsjahr 2002 wurde weder Mitgliedern des Verwaltungsrates noch Mitgliedern der Geschäftsleitung, die ihre Organfunktion<br />
beendet haben, eine Abgangsentschädigung bezahlt.<br />
Im Geschäftsjahr 2002 wurden keine Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder ausgerichtet.<br />
Der Verwaltungsrat sowie diesem nahestehende Personen halten gemäss Aktienbuch per 31.12.2002 insgesamt 236 072<br />
Namenaktien der CALIDA Holding AG. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen vereinen<br />
gemäss Aktienbuch per 31.12.2002 insgesamt 256 Namenaktien der CALIDA Holding AG.<br />
Zusätzliche Honorare und Vergütungen sowie Organdarlehen<br />
Die Anwaltskanzlei Meyer Lustenberger, in welcher der Verwaltungsratspräsident Dr. Thomas Lustenberger einer von elf Partnern<br />
ist, hat der CALIDA Holding AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften im Berichtsjahr Honorare für Rechtsberatung im Betrag<br />
von rund CHF 164 000.– in Rechnung gestellt. Das Verwaltungsratsmitglied Erich Kellenberger unterstützt die Geschäftsleitung<br />
in Produkte- und Marketingfragen. Die CALIDA AG hat Erich Kellenberger im Rahmen seines Beratungsmandates im Berichtsjahr<br />
CHF 264 000.– vergütet.<br />
Die CALIDA AG hat der Bächler Beteiligungen AG ein Darlehen zur Finanzierung von Inneneinrichtungen von CALIDA-Stores<br />
gewährt. Der Verwaltungsrat Erich Kellenberger ist an der Bächler Beteiligungen AG beteiligt. Per Bilanzstichtag beläuft sich<br />
dieses Darlehen, einschliesslich aufgelaufener Zinsen, auf CHF 840 000.–. Die Verzinsung richtet sich nach den jeweiligen<br />
marktüblichen Zinssätzen. Zur Zeit wird ein Zinssatz von vier Prozent angewendet. Das Darlehen ist nicht besichert und in vier<br />
gleichen Tranchen bis zum 31. Dezember 2004 rückzahlbar. Im Gegenzug schuldet die CALIDA AG der mit Erich Kellenberger<br />
stimmrechtsverbundenen Aktionärsgruppe gesamthaft CHF 1 172 093.–.<br />
7. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Statuten der Gesellschaft sehen keine<br />
Eintragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen vor. Als Aktionär ist an der Generalversammlung stimmberechtigt, wer am Tage<br />
des Versandes der Einladung im Aktienbuch eingetragen ist. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung gestützt<br />
auf eine schriftliche Vollmacht durch einen anderen Aktionär vertreten lassen. Traktanden mit Anträgen an die Generalversammlung<br />
müssen dem Verwaltungsrat spätestens vier Wochen vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden.<br />
Die Einladung an die Aktionäre erfolgt mindestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an die im Aktienbuch eingetragenen<br />
Aktionäre sowie durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.<br />
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit nicht eine zwingende Vorschrift des Gesetzes<br />
oder die Statuten etwas anderes bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. In einem zweiten<br />
Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmungen der Vorsitzende mit einem<br />
Stichentscheid, bei Wahlen das Los.<br />
»<br />
| 41