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calida bodywear

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5. Geschäftsleitung<br />

Name Nationalität Geboren Position Eintritt Austritt<br />

Felix Sulzberger CH 1951 Chief Executive Officer &<br />

Head of Marketing 01.11.2001 –<br />

Rosemarie Gaebke D 1953 Head of Sales 01.03.2001 –<br />

Daniel Gemperle CH 1959 Head of Operations 01.03.1999 –<br />

Rolf Meyer CH 1948 Human Resources Manager 10.08.1998 30.06.2002<br />

Raphael Nosetti CH 1959 Chief Financial Officer 01.09.2000 30.09.2002<br />

Oscar Heggli CH 1945 Chief Financial Officer<br />

ad interim (1.10.–31.12.2002) 26.08.1974 –<br />

Andreas Lindemann CH 1962 Chief Financial Officer 01.01.2003 –<br />

Name Ausbildung Andere Funktionen und Aktivitäten<br />

Felix Sulzberger Universität Graz/A (Mag.rer.soc.oec.) Mitglied Beirat der Finatem<br />

Beteiligungs GmbH, Frankfurt a.M.<br />

Rosemarie Gaebke Staatl. gepr. Betriebswirt Fachrichtung<br />

Absatz-/Marketing, Fachhochschule, IMD Lausanne<br />

–<br />

Daniel Gemperle Fachhochschule Bekleidung u. Technik,<br />

Mönchengladbach/D (Ing. FH)<br />

–<br />

Andreas Lindemann Höhere Wirtschafts- u. Verwaltungsschule Luzern<br />

(dipl. Betriebsökonom FH)<br />

Kammerschule Zürich (dipl. Wirtschaftsprüfer)<br />

–<br />

Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden auf Antrag des Chief Executive Officers durch den Verwaltungsrat bestimmt. Die<br />

Geschäftsleitung trifft sich in der Regel zu ein bis vier Sitzungen monatlich.<br />

Die CALIDA Holding AG und ihre Tochtergesellschaften haben keine Managementverträge mit Dritten abgeschlossen.<br />

6. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates beziehen für ihre Arbeit eine feste Entschädigung. Diese Entschädigung ist in einem<br />

Reglement festgehalten, das von Zeit zu Zeit durch den Verwaltungsrat festgelegt wird.<br />

Die Entschädigung der Geschäftsleitung enthält nebst der festen auch eine variable Komponente. Diese variable Komponente<br />

kann sich auf bis zu 55 % der festen Entschädigung belaufen. Basis für die Bemessung der variablen Komponente sind einerseits<br />

die Unternehmensziele und andererseits die zum Voraus festgelegten individuellen Leistungsziele. Der Verwaltungsrat<br />

genehmigt auf Antrag des Vorsitzenden der Geschäftsleitung die Entschädigungen (einschliesslich des Aktienoptionsprogrammes)<br />

der Geschäftsleitung.<br />

Die Generalversammlung vom 8. Juni 2001 hat im Hinblick auf die Schaffung eines Aktienoptionsplanes ein bedingtes Aktienkapital<br />

von CHF 1 000 000.– genehmigt. Der Optionsplan soll die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Mitarbeiter veranlassen,<br />

die Umsetzung der Unternehmensstrategie und die Steigerung des Unternehmenswertes im Interesse aller Aktionäre<br />

voranzutreiben.<br />

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