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Protokoll vom 11. August 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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Der Bürgermeister der Gemeinde Großpetersdorf wird angewiesen, dieses Schreiben dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Für die Landesregierung: Dr. Weikovics eh.“<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass zum Zeitpunkt dieser Beschlüsse andere handelnde Personen im<br />

Gemeinderat vertreten waren und darüber hinaus keinem Gemeindebürger und auch nicht der<br />

Gemeinde irgendwelcher Schaden entstanden ist.<br />

Zu dem im ggstdl. Schreiben der Aufsichtsbehörde angeführten Mangel, wonach kein rechtmäßger<br />

Mietvertrag für GIP Bauteil II besteht, verweist GV Mag. Dr. Alfred Kollar auf ein Gespräch mit HR<br />

Weikovics von der Gemeindeaufsichtsbehörde <strong>vom</strong> 10. <strong>August</strong> <strong>2007</strong> und den darüber angefertigten<br />

Aktvermerk wie folgt:<br />

„Betrifft Aufsichtsbeschwerde — Stellungnahme der Abteilung II<br />

In einem Telefonat mit HR WEIKOVICS am Freitag, dem 10.8.<strong>2007</strong>, wird über Punkt 4.2 der<br />

Stellungnahme gesprochen und dabei letztlich festgehalten, dass - obwohl bereits überholt - der<br />

Gemeinderat den Mietvertrag <strong>vom</strong> 23.7.2001 mit der Haftungsübernahme seitens der Gemeinde<br />

nachträglich beschließen und damit sanktionieren soll; gleichzeitig mit dem Hinweis, dass durch den<br />

einstimmigen Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 18.<strong>11.</strong>2006, mit welchem die Gemeinde Generalmieterin<br />

von GIP I und II geworden ist, diese beschlossene Haftung, obsolet geworden ist.<br />

Oberwart, am <strong>2007</strong>-08-10, Dir.Dr. AK/MB - 9510 K/Gf“.<br />

Daraufhin fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgenden Beschluss:<br />

Der am 23. Juli 2001 unterfertigte Mietvertrag zwischen<br />

1. Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte<br />

Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Rechte Bachgasse 61, 7400 Oberwart, vertreten durch<br />

die gefertigten Repräsentanten, in der Folge kurz „OSG“ genannt,<br />

2. GIP-Global Integration Point GesmbH, 7503 Großpetersdorf, vertreten durch die gefertigten<br />

Repräsentanten, in der Folge kurz „GIP-GesmbH“ genannt, sowie<br />

3. <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, 7503 Großpetersdorf, vertreten durch die gefertigten<br />

Repräsentanten, in der Folge kurz „Gemeinde“ genannt,<br />

wird in seiner ursprünglichen und nachstehend angeführten Fassung als zwischen den Vertragsparteien<br />

rechtmäßig zustande gekommenes Rechtsgeschäft anerkannt und sogleich zum integrierenden<br />

Bestandteil des Beschlusses und der Verhandlungsschrift erhoben wie folgt:<br />

„I.<br />

Vorbemerkung:<br />

Für das in weiterer Folge beschriebene Projekt liegen baubehördlich benehmigte Einreichpläne vor.<br />

Aufgrund von Änderungen in der Nutzungskonzeption werden diese Pläne derzeit einvernehmlich<br />

überarbeitet, liegen allerdings zur Zeit der Erstellung dieses Vertrages noch nicht vor. Grundlage für<br />

die folgenden Ausführungen sind daher die baubehördlich genehmigten Einreichpläne sowie die im<br />

Herbst 2000 vorgenommenen Adaptierungen, sodass bereits jetzt als Folge der zu erwartenden Plan-<br />

/Widmungsänderungen auf damit verbundene Änderungen in diesem Vertrag hingewiesen wird.<br />

Diese Änderungen werden die Nutzfläche, die Widmung der Räumlichkeiten und damit<br />

zusammenhängend Kosten und Finanzierungsstruktur (Wohnbauförderung bzw. Bankdarlehen) sowie<br />

die Höhe der Monatsvorschreibung betreffen.<br />

Die Gemeinde Großpetersdorf ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 17 des<br />

Grundbuches der KG. Großpetersdorf 34024, bestehend u.a. aus dem Grundstück Nr. 4763, Baufläche<br />

(Gebäude) per 1.390 m², LN, per 5.867 m².<br />

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