Protokoll vom 11. August 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf
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C) PARKFLÄCHEN<br />
I.<br />
1. Die OSG vermietet an die Gemeinde und diese mietet von der Erstgenannten auf der Grundlage der<br />
erwähnten Entwurfsplanung, die an der Hauptstraße gelegenen 36 Parkplätze, wobei das<br />
Mietverhältnis mit Fertigstellung und Übergabe dieser vertragsgegenständlichen Parkplätze beginnt<br />
und auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird.<br />
2. Dieses Mietverhältnis kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer 3-monatigen<br />
Kündigungsfrist zum letzten eines Monats aufgekündigt werden.<br />
3. Die Gemeinde verzichtet auf ihr Kündigungsrecht auf die Dauer der Laufzeit des zur Finanzierung<br />
der Errichtungskosten durch die OSG aufgenommenen Darlehens.<br />
II.<br />
1. Das von der Gemeinde für das im vorigen Punkt beschriebene Mietobjekt monatlich zu leistende<br />
Mietentgelt beläuft sich auf monatlich € 210 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Ausmaß<br />
von derzeit 20 %, sohin auf € 252.<br />
2. Sollten auf dieses Mietobjekt Betriebskosten entfallen, sind diese von der Gemeinde als Mieterin<br />
grundsätzlich direkt zu begleichen. Im Falle der (anteiligen) Vorschreibung durch die OSG wird die<br />
Gemeinde den Rückersatz gegen entsprechende Rechnungslegung unverzüglich vornehmen.<br />
3. Die Vertragsparteien kommen überein, dass nach gänzlicher Ausfinanzierung dieser Parkflächen die<br />
OSG kein weiteres Mietentgelt mehr zur Vorschreibung bringen wird.<br />
III.<br />
Die Pflege und Betreuung sowie die laufende Instandhaltung dieser Parkflächen obliegt der Gemeinde,<br />
die die notwenigen Maßnahmen und Arbeiten auf eigene Kosten jeweils zu veranlassen hat bzw.<br />
erledigen wird.<br />
D) SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für allfällige Rechtsnachfolger der<br />
Vertragsparteien und sind erforderlichenfalls auf diese zu überbinden.<br />
2. Die Kosten für die Errichtung dieses Vertrages und allfällige öffentliche Abgaben und Gebühren<br />
gehen zu Lasten der Gemeinde.<br />
3. Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, wobei diese der Gemeinde zukommt. Die OSG<br />
erhält eine einfache Kopie.<br />
Zu Punkt 8.)<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss und vergibt<br />
damit an die nachstehenden Auftragnehmer auf Grund der daneben angeführten Anbote Lieferungen<br />
und Leistungen im Rahmen der Neuausstattung der Hauptschule Großpetersdorf, und zwar:<br />
Auftragnehmer Gegenstand AuftragNr. Datum<br />
NET DATA<br />
Markus Appenzeller, Hofäcker 38<br />
7503 Großpetersdorf<br />
CONEN GmbH<br />
Amerling 7<br />
6233 Kramsach<br />
PILLER Schuleinrichtungen<br />
Brandlweg 2<br />
6020 Innsbruck<br />
Betrag €<br />
inkl.MWSt.<br />
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