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Protokoll vom 11. August 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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C) PARKFLÄCHEN<br />

I.<br />

1. Die OSG vermietet an die Gemeinde und diese mietet von der Erstgenannten auf der Grundlage der<br />

erwähnten Entwurfsplanung, die an der Hauptstraße gelegenen 36 Parkplätze, wobei das<br />

Mietverhältnis mit Fertigstellung und Übergabe dieser vertragsgegenständlichen Parkplätze beginnt<br />

und auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird.<br />

2. Dieses Mietverhältnis kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer 3-monatigen<br />

Kündigungsfrist zum letzten eines Monats aufgekündigt werden.<br />

3. Die Gemeinde verzichtet auf ihr Kündigungsrecht auf die Dauer der Laufzeit des zur Finanzierung<br />

der Errichtungskosten durch die OSG aufgenommenen Darlehens.<br />

II.<br />

1. Das von der Gemeinde für das im vorigen Punkt beschriebene Mietobjekt monatlich zu leistende<br />

Mietentgelt beläuft sich auf monatlich € 210 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Ausmaß<br />

von derzeit 20 %, sohin auf € 252.<br />

2. Sollten auf dieses Mietobjekt Betriebskosten entfallen, sind diese von der Gemeinde als Mieterin<br />

grundsätzlich direkt zu begleichen. Im Falle der (anteiligen) Vorschreibung durch die OSG wird die<br />

Gemeinde den Rückersatz gegen entsprechende Rechnungslegung unverzüglich vornehmen.<br />

3. Die Vertragsparteien kommen überein, dass nach gänzlicher Ausfinanzierung dieser Parkflächen die<br />

OSG kein weiteres Mietentgelt mehr zur Vorschreibung bringen wird.<br />

III.<br />

Die Pflege und Betreuung sowie die laufende Instandhaltung dieser Parkflächen obliegt der Gemeinde,<br />

die die notwenigen Maßnahmen und Arbeiten auf eigene Kosten jeweils zu veranlassen hat bzw.<br />

erledigen wird.<br />

D) SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für allfällige Rechtsnachfolger der<br />

Vertragsparteien und sind erforderlichenfalls auf diese zu überbinden.<br />

2. Die Kosten für die Errichtung dieses Vertrages und allfällige öffentliche Abgaben und Gebühren<br />

gehen zu Lasten der Gemeinde.<br />

3. Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, wobei diese der Gemeinde zukommt. Die OSG<br />

erhält eine einfache Kopie.<br />

Zu Punkt 8.)<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss und vergibt<br />

damit an die nachstehenden Auftragnehmer auf Grund der daneben angeführten Anbote Lieferungen<br />

und Leistungen im Rahmen der Neuausstattung der Hauptschule Großpetersdorf, und zwar:<br />

Auftragnehmer Gegenstand AuftragNr. Datum<br />

NET DATA<br />

Markus Appenzeller, Hofäcker 38<br />

7503 Großpetersdorf<br />

CONEN GmbH<br />

Amerling 7<br />

6233 Kramsach<br />

PILLER Schuleinrichtungen<br />

Brandlweg 2<br />

6020 Innsbruck<br />

Betrag €<br />

inkl.MWSt.<br />

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und -sessel<br />

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