Protokoll vom 11. August 2007 - Marktgemeinde Grosspetersdorf

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Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgenden einstimmigen Beschluss und verordnet: § 1 Die Verordnung des Gemeinderates vom 29.12.2001 über die Ausschreibung eines Erschließungsbeitrages wird aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Zu Punkt 4.) Der Bürgermeister berichtet, dass das Land Burgenland den Ausbau der L 244 – Hannersdorfer Landesstraße (Burgerstraße) im Bereich km 6,514 bis km 7,505 (das ist von der Kreuzung mit der L 272 – Großpetersdorfer Ortsstraße (Ungarnstraße) bis zur südlichen Einbindung der Gemeindestraße Rosenhügel auf die L 244 (bei der Ortstafel Großpetersdorf) beabsichtigt. Mit den Arbeiten soll am 20.08.2007 begonnen werden. Zur Herstellung der Nebenanlagen, für die die Gemeinde lt. dem Bgld. Straßengesetz zuständig ist, sowie der Notwendigkeit, die bestehende Ortswasserleitung zu erneuern, ist eine Vereinbarung mit dem Land Burgenland abzuschließen, woraufhin der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden den einstimmigen Beschluss fasst wie folgt: „I Das Land Burgenland (Landesstraßenverwaltung) ist Erhalter der L 244,Hannersdorfer Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Großpetersdorf. Im gegenständlichen Bereich beabsichtigt die Landesstraßenverwaltung Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig beabsichtigt die Marktgemeinde Großpetersdorf die Sanierung der Gehsteige, Gehwege und Hauszufahrten. II. Die Marktgemeinde Großpetersdorf erneuert in einem Teilbereich die Wasserleitung. Die diesbezüglichen Aushub- u. Wiederherstellungsarbeiten wurden auf Wunsch der Marktgemeinde im Leistungsverzeichnis aufgenommen. III. Die Marktgemeinde Großpetersdorf trägt auf Grund des Burgenländischen Straßengesetzes 2005 die Kosten für die Neuasphaltierung in den Gehweg-, Gehsteig- u. Hauszufahrtsbereichen sowie die Kosten der unter Pkt. II angeführten Leistungen. Die Landesstraßenverwaltung reduziert ihre Auftragssumme im Zuge der Vergabe um die Höhe der Kosten, die von der Marktgemeinde Großpetersdorf zu tragen sind (Kostenermittlung, Beilage 1 als integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung). Der Endabrechnung werden die tatsächlich zur Ausführung gelangten Ausmaße und Positionsmengen zugrunde gelegt werden. IV. Die Kostenermittlung der von der Marktgemeinde Großpetersdorf zu tragenden Leistungen erfolgte aufgrund des von der Bestbieterfirma Alpine-Mayreder, Hofgartengasse 4, 7461 Stadtschlaining geltenden Angebotes mit den entsprechenden Einheitspreisen aus dem Anbot vom 19.6.2007. Die Lieferungen und Leistungen werden von der Marktgemeinde Großpetersdorf direkt an die o.a. Bestbieterfirma vergeben. Die Landesstraßenverwaltung verpflichtet sich, die Bauaufsichtstätigkeit für die Gemeindeleistungen durchzuführen. V. Die Kosten für Bauleitung, Projektierung u. Bauaufsicht (beiliegende Kostenermittlung, Beilage II als integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung), werden nach Baufertigstellung und erfolgter Schlussrechnungsprüfung an Hand einer abschließenden Kostenfestsetzung der Marktgemeinde zur Bezahlung vorgeschrieben. - 10 -

VI. Für etwaige aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreitigkeiten ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht Eisenstadt und im Verfahren vor einem Gerichtshof das Landesgericht Eisenstadt zuständig.“ Im Übrigen wird auf die unter Zahl 8-6-2440-07/2-2007 geführte Korrsepondenz verwiesen und deren Inhalt zum Beschluss und integrierenden Bestandteil dieser Niederschrift erhoben. Weiters fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: In Folge der mit dem Land Burgenland abgeschlossenen vorstehenden Vereinbarung beauftragt die Marktgemeinde Großpetersdorf die Fa. ALPINE MAYREDER, Stadtschlaining, Hofgartengasse 4, mit den Erd- und Baumeisterarbeiten für die von der Gemeinde zu übernehmenden Bauausführungen anlässlich des Ausbaues der L 244 sowie der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Verlegung der Ortswasserleitung gemäß der Beilage I zur vorstehenden Vereinbarung im Gesamtausmaß inkl. MWSt. von 73.747,84 €. Die Marktgemeinde Großpetersdorf beauftragt die Fa. ALPINE MAYREDER, Stadtschlaining, Hofgartengasse 4, mit den Installationsarbeiten für die Ortswasserleitung gemäß dem Angebot vom 09.07.2007, zum Preis von 27.842,08 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und stimmt dem Abschluss des vom Auftragnehmer bereits unterfertigten Bauvertrages, welcher zum wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses sowie des Protokolles erhoben wird, zu. Demnach ergibt sich für die Gemeinde folgende Situation: L 244 - Hannersdorfer Landesstraße - Burgerstraße Kostenanteile Gemeinde für Beträge in EURO € Wasserltg. Straße KostenV. Straßenbauamt Oberwart 18.534,45 39.192,90 6,46% Baustelleneinrichtung 1.197,33 2.531,86 Zwischensumme 19.731,78 41.724,76 4 % Bauleitung, Projektierung Land 789,27 1.668,99 Zwischensumme 20.521,05 43.393,75 20 % MWSt 4.104,21 8.678,75 Brutto 24.625,26 52.072,50 Bruttokosten Wltg-Install. ALPINE 27.842,08 insgesamt 104.539,84 In weiterer Folge wird über die Erneuerung der Straßenbeleuchtung lt. technischem Bericht und Kostenschätzung von DI Feldner, Pinkafeld, vom 09.08.2007, beraten. – Die darin angeführten Kosten ohne Grabarbeiten (Verlegung auf die gegenüberliegende Straßenseite - diese könnte im Zuge des Straßenausbaues erfolgen) belaufen sich auf brutto 106.200 € . Einstimmiger Beschluss: Neuverkabelung wird durchgeführt. Über die Erneuerung der Lichtpunkte wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Zu Punkt 5.) und zu Punkt 6.) Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Die Marktgemeinde Großpetersdorf erteilt der Fa. Kommunalconsult Steuerberatungsgesellschaft Günter Toth KEG, A-7432 Oberschützen, Sonnleitenweg 2, den Auftrag für die Ausschreibung einer Bauträgerschaft in mehreren Varianten für die Projekte - 11 -

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgenden einstimmigen<br />

Beschluss und verordnet:<br />

§ 1<br />

Die Verordnung des Gemeinderates <strong>vom</strong> 29.12.2001 über die Ausschreibung eines<br />

Erschließungsbeitrages wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Land Burgenland den Ausbau der L 244 – Hannersdorfer<br />

Landesstraße (Burgerstraße) im Bereich km 6,514 bis km 7,505 (das ist von der Kreuzung mit der L<br />

272 – Großpetersdorfer Ortsstraße (Ungarnstraße) bis zur südlichen Einbindung der Gemeindestraße<br />

Rosenhügel auf die L 244 (bei der Ortstafel Großpetersdorf) beabsichtigt. Mit den Arbeiten soll am<br />

20.08.<strong>2007</strong> begonnen werden.<br />

Zur Herstellung der Nebenanlagen, für die die Gemeinde lt. dem Bgld. Straßengesetz zuständig ist,<br />

sowie der Notwendigkeit, die bestehende Ortswasserleitung zu erneuern, ist eine Vereinbarung mit<br />

dem Land Burgenland abzuschließen, woraufhin der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden den<br />

einstimmigen Beschluss fasst wie folgt:<br />

„I<br />

Das Land Burgenland (Landesstraßenverwaltung) ist Erhalter der L 244,Hannersdorfer Straße im<br />

Bereich der Ortsdurchfahrt Großpetersdorf. Im gegenständlichen Bereich beabsichtigt die<br />

Landesstraßenverwaltung Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig beabsichtigt die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf die Sanierung der Gehsteige, Gehwege und Hauszufahrten.<br />

II.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf erneuert in einem Teilbereich die Wasserleitung. Die<br />

diesbezüglichen Aushub- u. Wiederherstellungsarbeiten wurden auf Wunsch der <strong>Marktgemeinde</strong> im<br />

Leistungsverzeichnis aufgenommen.<br />

III.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf trägt auf Grund des Burgenländischen Straßengesetzes 2005 die<br />

Kosten für die Neuasphaltierung in den Gehweg-, Gehsteig- u. Hauszufahrtsbereichen sowie die<br />

Kosten der unter Pkt. II angeführten Leistungen.<br />

Die Landesstraßenverwaltung reduziert ihre Auftragssumme im Zuge der Vergabe um die Höhe der<br />

Kosten, die von der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf zu tragen sind (Kostenermittlung, Beilage 1 als<br />

integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung).<br />

Der Endabrechnung werden die tatsächlich zur Ausführung gelangten Ausmaße und Positionsmengen<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

IV.<br />

Die Kostenermittlung der von der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf zu tragenden Leistungen erfolgte<br />

aufgrund des von der Bestbieterfirma Alpine-Mayreder, Hofgartengasse 4, 7461 Stadtschlaining<br />

geltenden Angebotes mit den entsprechenden Einheitspreisen aus dem Anbot <strong>vom</strong> 19.6.<strong>2007</strong>.<br />

Die Lieferungen und Leistungen werden von der <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf direkt an die o.a.<br />

Bestbieterfirma vergeben. Die Landesstraßenverwaltung verpflichtet sich, die Bauaufsichtstätigkeit für<br />

die Gemeindeleistungen durchzuführen.<br />

V.<br />

Die Kosten für Bauleitung, Projektierung u. Bauaufsicht (beiliegende Kostenermittlung, Beilage II als<br />

integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung), werden nach Baufertigstellung und erfolgter<br />

Schlussrechnungsprüfung an Hand einer abschließenden Kostenfestsetzung der <strong>Marktgemeinde</strong> zur<br />

Bezahlung vorgeschrieben.<br />

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