Badeordnung für die öffentliche Sauna - Bodenmais
Badeordnung für die öffentliche Sauna - Bodenmais
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<strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sauna</strong><br />
§ 1 Zweck der <strong>Badeordnung</strong><br />
1. Die <strong>Badeordnung</strong> <strong>die</strong>nt der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bade und damit<br />
allen Badegästen. Die Durchführung des <strong>Sauna</strong>badens als Gemeinschaftsbad<br />
verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.<br />
2. Die <strong>Badeordnung</strong> soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige<br />
Anwendung des <strong>Sauna</strong>badens ermöglichen.<br />
§ 2 Verbindlichkeit der <strong>Badeordnung</strong><br />
1. Die <strong>Badeordnung</strong> ist <strong>für</strong> alle Benutzer verbindlich. Sie ist sowohl an der Kasse als<br />
als auch in den Baderäumen ausgehängt.<br />
2. Mit Lösen der Eintrittskarte bzw, mit Badebeginn unterwirft sich der <strong>Sauna</strong>gast den<br />
Bestimmungen der <strong>Badeordnung</strong> sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der<br />
Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen.<br />
3. Bei Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist<br />
deren Leiter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der <strong>Badeordnung</strong> mit verantwortlich.<br />
§ 3 Badegäste<br />
1. Die Benutzung des <strong>Sauna</strong>bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen<br />
sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder<br />
anstoßerregenden Krankheiten. Auch Betrunkenen kann <strong>die</strong> Benutzung des<br />
<strong>Sauna</strong>bades nicht gestattet werden.<br />
2. Die Benutzung des <strong>Sauna</strong>bades erfolgt - auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet<br />
werden - stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über <strong>die</strong> Zuträglichkeit ist vorher<br />
der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über <strong>die</strong> Zuträglichkeit<br />
des <strong>Sauna</strong>badens nicht fällen.<br />
3. Kinder unter 16 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsene<br />
zugelassen. Dabei können Kinder beiderlei Geschlechtes bis zu 5 Jahren zu Damen<br />
Badestunden bzw. Herren-Badestunden oder in Gemeinschaftssauna mitgebracht<br />
werden.<br />
4. Als Familien-Badetage gelten Badezeiten, an denen Besucher paarweise mit oder<br />
ohne Kinder eingelassen werden und gemeinsam Baden. Als Gemeinschaftsbad gilt<br />
uneingeschränktes Zusammenbaden beider Geschlechter ggf. auch mit Kinder.<br />
§ 4 Eintritt<br />
1. Der <strong>Sauna</strong>gast erwirbt durch Zahlung des Eintrittspreises bzw. Entwertung eines<br />
Abonnement-Abschnittes das Recht zur einmaligen Benutzung des <strong>Sauna</strong>-Bades.<br />
2. Werden <strong>für</strong> Mehrfachbenutzung (Abonnents) befristete Karten ausgegeben, so<br />
anerkennt der Badegast mit dem Erwerb der Karte <strong>die</strong>se Frist.<br />
3. Gelöste Karten können nicht zurückgenommen, verlorene Karten oder nicht ausgenutzte<br />
Bäder nicht erstattet werden.<br />
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§ 5 Geschäfts- und Badezeiten<br />
1. Die Geschäftszeiten werden vom Gemeinderat festgesetzt und durch<br />
Anschlag bekanntgemacht. Der Badegast verpflichtet sich, <strong>die</strong>se nicht zu<br />
überschreiten.<br />
2. Die Benutzung der <strong>Sauna</strong> kann zeitlich begenzt werden. Die Begrenzung muß an der<br />
Preisaushangtafel angegeben werden. Überschreitet der Badegast seine Badezeit,<br />
so ist er zur Nachzahlung - wie an der Preisanhangtafel vorgesehen-verpflichtet.<br />
3. Bei nicht rechtzeitigem Verlassen zum Schluß der Geschäftszeit entsteht<br />
grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Betriebes auf eine nochmalige Entrichtung des<br />
Eintrittspreises. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens z.B.<br />
<strong>für</strong> Überstundenvergütung des Personals bleibt vorbehalten.<br />
4. Die <strong>Sauna</strong> kann aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise, vorübergehend<br />
oder dauerhaft der <strong>öffentliche</strong>n Benützung entzogen werden;<br />
a) bei Überfüllung<br />
b) bei Bauarbeiten<br />
c) bei unvorhergesehenen Ereignissen<br />
d) bei Jahresreinigung<br />
§ 6 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen<br />
1. Soweit Geld, Wertsachen, Schlüssel, Führerschein oder ähnliches zur unentgeldlichen<br />
Aufbewahrung abgegeben werden, erfolgt <strong>die</strong> Rückgabe nur gegen Abgabe des<br />
Verwahrungsausweises bzw. bei Schließfächern durch Benutzung des betreffenden<br />
Schlüssel. Das Badepersonal ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber des<br />
Verwahrungsausweises oder des Schlüssel der Berechtigte ist.<br />
2. In der Regel werden <strong>die</strong> zur unentgeldlichen Verwahrung angenommenen Gegenstände<br />
nicht geprüft.<br />
3. Die Aufbewahrung von Gegenständen kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt<br />
werden.<br />
§ 7 Wäschebenutzung<br />
1. Badewäsche wird gegen Bezahlung des tariflichen Entgeldes und ggf. gegen<br />
Hinterlegung eines Pfandes leihweise ausgegeben, soweit Wäsche nicht im<br />
Eintrittspreis inbegriffen ist.<br />
2. Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. Eine mißbräuliche Benutzung oder der<br />
Verlust der Wäsche verpflichtet zum Schadenersatz.<br />
3. Nach dem Bad hat der Badegast <strong>die</strong> Wäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.<br />
§ 8 Benutzung des Bades<br />
1. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder<br />
Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Für Papier und<br />
sonstige Abfälle sind <strong>die</strong> Abfallbehälter zu benutzen.Bei Verunreinigungen wird ein<br />
Reinigungsentgeld erhoben, das sofort an der Kasse zu bezahlen ist.<br />
2. Findet ein Badegast <strong>die</strong> im zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor,<br />
so hat er <strong>die</strong>s sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder<br />
Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.<br />
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§ 9 Verhalten im Bad<br />
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung<br />
der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.<br />
2. Nicht gestattet sind u.a.<br />
a) Lärmen, Singen, Pfeifen, das Betreiben von Rundfunkgeräten usw.;<br />
b) Rauchen in sämtlichen Räumen.<br />
c) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen.<br />
d) Mitbringen von Haustieren.<br />
e) Rasieren<br />
§ 10 Betriebshaftung<br />
1. Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Badepersonal Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.<br />
2. Für den Verlust ordnungsgemäß abgegebener Wertsachen oder dergleichen haftet<br />
der Betreiber nur bis zum Betrag von 100.- Euro insgesammt, es sei denn, daß im<br />
oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässikeit nachgewiesen<br />
werden kann.<br />
3. In allen übrigen Fällen muß jede Haftung abgelehnt werden, sofern dem Betreiber<br />
oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässikeit nachgewiesen<br />
werden. Letzteres gilt auch <strong>für</strong> Fahrzeuge, <strong>die</strong> auf dem Bad gehörenden<br />
Parkplätzen abgestellt werden.<br />
§ 11 Fundgegenstände<br />
1. Gegenstände <strong>die</strong> im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben.<br />
Über Fundgegenstände wird nach gesetzlichen Bestimmungen verfügt.<br />
§ 12 Wünsche und Beschwerden<br />
1. Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt der Schwimmmeister<br />
entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und<br />
Beschwerden können schriftlich bei der Geschäftsleitung (Bürgermeister)<br />
vorgebracht werden.<br />
§ 13 Aufsicht<br />
1. Das Aufsichtspersonal hat <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung,<br />
und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der <strong>Badeordnung</strong> zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonal<br />
ist uneingeschränkt Folge zu leisten.<br />
2. Das Badepersonal ist angewiesen, sich den Badgästen gegenüber höflich und<br />
zuvorkommend zu verhalten. Trinkgeld oder Geschenke dürfen weder erbeten<br />
noch gefordert werden.<br />
3. Der Bademeister ist befugt , Personen <strong>die</strong><br />
a) <strong>die</strong> Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,<br />
b) andere Badegäste belästigen,<br />
c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der <strong>Badeordnung</strong> verstoßen ,<br />
aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs<br />
nach sich.<br />
4. Den in Ziffer 3. Genannten Personen kann der Zutritt zum Bad teilweise oder<br />
dauerhaft untersagt werden.<br />
5. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.<br />
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SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER SAUNA<br />
§ 14 Vorreinigung<br />
1. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des <strong>Sauna</strong>bades eine Körper-<br />
reinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten<br />
Körper vor Betreten des <strong>Sauna</strong>-Raumes wieder abzutrocknen.<br />
2. Glasflaschen und andere Gegenständen aus Glas dürfen nicht in Vorreinigungs-/<br />
Duschräumen, <strong>Sauna</strong>-und Kaltwasserräume mitgenommen werden.<br />
3. Das Auswaschen von Handtüchern, Leihwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet.<br />
4. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung der Brausen und dem Beginn des<br />
Bades <strong>die</strong> Toilette aufzusuchen.<br />
5. Das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet.<br />
§ 15 Verhalten im <strong>Sauna</strong>-Raum<br />
1. Die Benutzung des <strong>Sauna</strong>-Raumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch<br />
gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher<br />
sind beim Verlassen des <strong>Sauna</strong>-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von<br />
Handtüchern oder Wäsche im <strong>Sauna</strong>-Raum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist<br />
mit Rücksicht auf <strong>die</strong> dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.<br />
2. Bei Benutzung des <strong>Sauna</strong>-Raumes hat der Badegast zu beachten, daß <strong>die</strong> hohen<br />
Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke, <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Raum<br />
geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung<br />
des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten,<br />
Thermometern und andern Einrichtungen des <strong>Sauna</strong>-Raumes.<br />
3.Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein<br />
vorsichtiges besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt <strong>für</strong> das Wiederhinabsteigen.<br />
Geländer innerhalb des <strong>Sauna</strong>-Raumes gehören nicht zur üblichen<br />
Ausstattung.<br />
4. Badesandalen sollten aus hygienischen und <strong>die</strong> gesundheitliche Wirkung des<br />
<strong>Sauna</strong>bades betreffenden Gründen beim <strong>Sauna</strong>baden getragen werden.<br />
Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder aus Plastik, (ausgenommen Dampfbad)<br />
anderseits Zeitungen und Druckschriften, dürfen nicht in Wasser- und <strong>Sauna</strong>-<br />
Räumen mitgenommen werden.<br />
5. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Badegäste<br />
sollte jeder <strong>Sauna</strong>-Benutzer ruhig auf seinen Platze verweilen. Entspanntes Sitzen<br />
oder liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.<br />
6. Um <strong>die</strong> <strong>Sauna</strong>-Wärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen,<br />
ist außer jeder körperlichen Betätigung auch <strong>die</strong> Unterhaltung zu unterlassen. Die<br />
Rücksicht auf andere Badegäste, <strong>die</strong> in der <strong>Sauna</strong> Entspannung suchen, verlangt<br />
ruhiges Verhalten.<br />
7. Wasseraufgüsse werden von Badepersonal durchgeführt. Badegäste dürfen<br />
Wasseraufgüsse auf den Ofen nur auf Anweisung des Badepersonals und auch nur<br />
dann ausführen, wenn sie mit der Handhabung vertraut sind. Eine Haftung <strong>für</strong><br />
Schäden durch falsches Verhalten kann auf keinen Fall übernommen werden.<br />
8. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, inbesondere das<br />
Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer aetherischer Öle auf den Ofen,<br />
ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch<br />
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einen Verstoß gegen <strong>die</strong>se Vorschrift auf das höchste gefährtet, da sich solche<br />
Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen<br />
entzünden und zu <strong>Sauna</strong>-Bränden führen.<br />
9. Der <strong>Sauna</strong>-Raum ist in ruhigen Schrittes wieder zu verlassen, und <strong>die</strong> Türe leise<br />
zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im <strong>Sauna</strong>-Raum richtet sich nach dem eigenen<br />
Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren.<br />
Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen.<br />
10. Schaben, kratzen, bürsten und anderes "Hantieren" (z.B. Rasieren) im <strong>Sauna</strong>-Raum<br />
können nicht gestattet werden.<br />
11. Das Tragen von Badehosen, Badeanzüge, oder andere Textilien im<br />
<strong>Sauna</strong>-Raum ist zu unterlassen.<br />
§ 16 Verhalten im Freiluftraum<br />
1. Es wird dringend empfohlen, vom <strong>Sauna</strong>-Raum aus auf dem kürzesten Wege das<br />
Freiluftbad aufzusuchen. Die Wirkung der <strong>Sauna</strong>wärme auf <strong>die</strong> Kreislaufverhältnisse<br />
verlangt, daß man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik<br />
ist ebenso zu unterlassen wie Stillestehen.<br />
2.Beim Atmen im Freiluftbad ist <strong>die</strong> Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht<br />
übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.<br />
3. Ist eine Stange zum Aushängen im Luftbad vorhanden, so ist sie nur <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Zweck<br />
keinesfalls aber <strong>für</strong> Klimmzüge oder andere Turnübungen zu verwenden.<br />
4. Es ist Verboten, <strong>die</strong> Einrichtungen des Luftbades zu mißbrauchen, es zu beschmutzen<br />
oder dort zu rauchen.<br />
§ 17 Verhalten im Abkühl-/Kaltwasser-Raum<br />
1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen<br />
des <strong>Sauna</strong>meisters erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfen Strahl<br />
auf den Körper aufteffenden Kaltgusses (sogen. Blitzguß) ist gefählich und darf<br />
auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden.<br />
2. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zureinigen. Mit<br />
Rücksicht auf <strong>die</strong> anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das<br />
Tauchbecken nicht eingesprungen werden<br />
3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens (oder einer<br />
Ruheliege) nicht angewandt werden<br />
4. Jede Wasservergeudung muß unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhaltung mehrerer<br />
Brausen zur wechselseitigen Benutzug ist nicht gestattet.<br />
5. Die Benutzung des Fußwärmebecken, <strong>die</strong> regelmäßig nach den Kaltanwendungen<br />
durchzuführen ist , <strong>die</strong>nt nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit.<br />
Die Benutzung <strong>die</strong>ser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.<br />
§ 18 Verhalten in den Ruheräumen<br />
1. In den Ruhe-Räumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Badegast soll alles<br />
unterlassen, was <strong>die</strong> übrigen Badegäste stören kann.<br />
2. Ist <strong>die</strong> Benutzung der Liegen nur in bekleideten Zustand (Bademantel) gestattet, so<br />
ist <strong>die</strong>se Vorschrift zu beachten, oder es muß ein den Körper völlig umhüllendes<br />
Badetuch benutzt werden. In Ermangelung eines eigenen Tuches ist eines als<br />
Leihwäsche vom Badepersonal (Kasse) zu beziehen.<br />
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§ 19<br />
1. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen<br />
technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badpersonal zu erfolgen. Jedes<br />
Hantieren an Einrichtungen des Bades, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> unmittelbare Benutzung<br />
durch den Badegast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung<br />
kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung<br />
ist u.U. nicht ausgeschlossen.<br />
Diese <strong>Badeordnung</strong> tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft<br />
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Gez. Wühr Fritz<br />
1. Bürgermeister