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Badeordnung für die öffentliche Sauna - Bodenmais

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<strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sauna</strong><br />

§ 1 Zweck der <strong>Badeordnung</strong><br />

1. Die <strong>Badeordnung</strong> <strong>die</strong>nt der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bade und damit<br />

allen Badegästen. Die Durchführung des <strong>Sauna</strong>badens als Gemeinschaftsbad<br />

verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.<br />

2. Die <strong>Badeordnung</strong> soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige<br />

Anwendung des <strong>Sauna</strong>badens ermöglichen.<br />

§ 2 Verbindlichkeit der <strong>Badeordnung</strong><br />

1. Die <strong>Badeordnung</strong> ist <strong>für</strong> alle Benutzer verbindlich. Sie ist sowohl an der Kasse als<br />

als auch in den Baderäumen ausgehängt.<br />

2. Mit Lösen der Eintrittskarte bzw, mit Badebeginn unterwirft sich der <strong>Sauna</strong>gast den<br />

Bestimmungen der <strong>Badeordnung</strong> sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der<br />

Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen.<br />

3. Bei Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist<br />

deren Leiter <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der <strong>Badeordnung</strong> mit verantwortlich.<br />

§ 3 Badegäste<br />

1. Die Benutzung des <strong>Sauna</strong>bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen<br />

sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder<br />

anstoßerregenden Krankheiten. Auch Betrunkenen kann <strong>die</strong> Benutzung des<br />

<strong>Sauna</strong>bades nicht gestattet werden.<br />

2. Die Benutzung des <strong>Sauna</strong>bades erfolgt - auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet<br />

werden - stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über <strong>die</strong> Zuträglichkeit ist vorher<br />

der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über <strong>die</strong> Zuträglichkeit<br />

des <strong>Sauna</strong>badens nicht fällen.<br />

3. Kinder unter 16 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsene<br />

zugelassen. Dabei können Kinder beiderlei Geschlechtes bis zu 5 Jahren zu Damen<br />

Badestunden bzw. Herren-Badestunden oder in Gemeinschaftssauna mitgebracht<br />

werden.<br />

4. Als Familien-Badetage gelten Badezeiten, an denen Besucher paarweise mit oder<br />

ohne Kinder eingelassen werden und gemeinsam Baden. Als Gemeinschaftsbad gilt<br />

uneingeschränktes Zusammenbaden beider Geschlechter ggf. auch mit Kinder.<br />

§ 4 Eintritt<br />

1. Der <strong>Sauna</strong>gast erwirbt durch Zahlung des Eintrittspreises bzw. Entwertung eines<br />

Abonnement-Abschnittes das Recht zur einmaligen Benutzung des <strong>Sauna</strong>-Bades.<br />

2. Werden <strong>für</strong> Mehrfachbenutzung (Abonnents) befristete Karten ausgegeben, so<br />

anerkennt der Badegast mit dem Erwerb der Karte <strong>die</strong>se Frist.<br />

3. Gelöste Karten können nicht zurückgenommen, verlorene Karten oder nicht ausgenutzte<br />

Bäder nicht erstattet werden.<br />

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§ 5 Geschäfts- und Badezeiten<br />

1. Die Geschäftszeiten werden vom Gemeinderat festgesetzt und durch<br />

Anschlag bekanntgemacht. Der Badegast verpflichtet sich, <strong>die</strong>se nicht zu<br />

überschreiten.<br />

2. Die Benutzung der <strong>Sauna</strong> kann zeitlich begenzt werden. Die Begrenzung muß an der<br />

Preisaushangtafel angegeben werden. Überschreitet der Badegast seine Badezeit,<br />

so ist er zur Nachzahlung - wie an der Preisanhangtafel vorgesehen-verpflichtet.<br />

3. Bei nicht rechtzeitigem Verlassen zum Schluß der Geschäftszeit entsteht<br />

grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Betriebes auf eine nochmalige Entrichtung des<br />

Eintrittspreises. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens z.B.<br />

<strong>für</strong> Überstundenvergütung des Personals bleibt vorbehalten.<br />

4. Die <strong>Sauna</strong> kann aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise, vorübergehend<br />

oder dauerhaft der <strong>öffentliche</strong>n Benützung entzogen werden;<br />

a) bei Überfüllung<br />

b) bei Bauarbeiten<br />

c) bei unvorhergesehenen Ereignissen<br />

d) bei Jahresreinigung<br />

§ 6 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen<br />

1. Soweit Geld, Wertsachen, Schlüssel, Führerschein oder ähnliches zur unentgeldlichen<br />

Aufbewahrung abgegeben werden, erfolgt <strong>die</strong> Rückgabe nur gegen Abgabe des<br />

Verwahrungsausweises bzw. bei Schließfächern durch Benutzung des betreffenden<br />

Schlüssel. Das Badepersonal ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber des<br />

Verwahrungsausweises oder des Schlüssel der Berechtigte ist.<br />

2. In der Regel werden <strong>die</strong> zur unentgeldlichen Verwahrung angenommenen Gegenstände<br />

nicht geprüft.<br />

3. Die Aufbewahrung von Gegenständen kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt<br />

werden.<br />

§ 7 Wäschebenutzung<br />

1. Badewäsche wird gegen Bezahlung des tariflichen Entgeldes und ggf. gegen<br />

Hinterlegung eines Pfandes leihweise ausgegeben, soweit Wäsche nicht im<br />

Eintrittspreis inbegriffen ist.<br />

2. Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. Eine mißbräuliche Benutzung oder der<br />

Verlust der Wäsche verpflichtet zum Schadenersatz.<br />

3. Nach dem Bad hat der Badegast <strong>die</strong> Wäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.<br />

§ 8 Benutzung des Bades<br />

1. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder<br />

Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Für Papier und<br />

sonstige Abfälle sind <strong>die</strong> Abfallbehälter zu benutzen.Bei Verunreinigungen wird ein<br />

Reinigungsentgeld erhoben, das sofort an der Kasse zu bezahlen ist.<br />

2. Findet ein Badegast <strong>die</strong> im zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor,<br />

so hat er <strong>die</strong>s sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder<br />

Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.<br />

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§ 9 Verhalten im Bad<br />

1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung<br />

der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.<br />

2. Nicht gestattet sind u.a.<br />

a) Lärmen, Singen, Pfeifen, das Betreiben von Rundfunkgeräten usw.;<br />

b) Rauchen in sämtlichen Räumen.<br />

c) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen.<br />

d) Mitbringen von Haustieren.<br />

e) Rasieren<br />

§ 10 Betriebshaftung<br />

1. Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Badepersonal Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.<br />

2. Für den Verlust ordnungsgemäß abgegebener Wertsachen oder dergleichen haftet<br />

der Betreiber nur bis zum Betrag von 100.- Euro insgesammt, es sei denn, daß im<br />

oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässikeit nachgewiesen<br />

werden kann.<br />

3. In allen übrigen Fällen muß jede Haftung abgelehnt werden, sofern dem Betreiber<br />

oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässikeit nachgewiesen<br />

werden. Letzteres gilt auch <strong>für</strong> Fahrzeuge, <strong>die</strong> auf dem Bad gehörenden<br />

Parkplätzen abgestellt werden.<br />

§ 11 Fundgegenstände<br />

1. Gegenstände <strong>die</strong> im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben.<br />

Über Fundgegenstände wird nach gesetzlichen Bestimmungen verfügt.<br />

§ 12 Wünsche und Beschwerden<br />

1. Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt der Schwimmmeister<br />

entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und<br />

Beschwerden können schriftlich bei der Geschäftsleitung (Bürgermeister)<br />

vorgebracht werden.<br />

§ 13 Aufsicht<br />

1. Das Aufsichtspersonal hat <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung,<br />

und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der <strong>Badeordnung</strong> zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonal<br />

ist uneingeschränkt Folge zu leisten.<br />

2. Das Badepersonal ist angewiesen, sich den Badgästen gegenüber höflich und<br />

zuvorkommend zu verhalten. Trinkgeld oder Geschenke dürfen weder erbeten<br />

noch gefordert werden.<br />

3. Der Bademeister ist befugt , Personen <strong>die</strong><br />

a) <strong>die</strong> Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,<br />

b) andere Badegäste belästigen,<br />

c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der <strong>Badeordnung</strong> verstoßen ,<br />

aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs<br />

nach sich.<br />

4. Den in Ziffer 3. Genannten Personen kann der Zutritt zum Bad teilweise oder<br />

dauerhaft untersagt werden.<br />

5. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.<br />

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SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER SAUNA<br />

§ 14 Vorreinigung<br />

1. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des <strong>Sauna</strong>bades eine Körper-<br />

reinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten<br />

Körper vor Betreten des <strong>Sauna</strong>-Raumes wieder abzutrocknen.<br />

2. Glasflaschen und andere Gegenständen aus Glas dürfen nicht in Vorreinigungs-/<br />

Duschräumen, <strong>Sauna</strong>-und Kaltwasserräume mitgenommen werden.<br />

3. Das Auswaschen von Handtüchern, Leihwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet.<br />

4. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung der Brausen und dem Beginn des<br />

Bades <strong>die</strong> Toilette aufzusuchen.<br />

5. Das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet.<br />

§ 15 Verhalten im <strong>Sauna</strong>-Raum<br />

1. Die Benutzung des <strong>Sauna</strong>-Raumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch<br />

gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher<br />

sind beim Verlassen des <strong>Sauna</strong>-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von<br />

Handtüchern oder Wäsche im <strong>Sauna</strong>-Raum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist<br />

mit Rücksicht auf <strong>die</strong> dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.<br />

2. Bei Benutzung des <strong>Sauna</strong>-Raumes hat der Badegast zu beachten, daß <strong>die</strong> hohen<br />

Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke, <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Raum<br />

geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung<br />

des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten,<br />

Thermometern und andern Einrichtungen des <strong>Sauna</strong>-Raumes.<br />

3.Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein<br />

vorsichtiges besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt <strong>für</strong> das Wiederhinabsteigen.<br />

Geländer innerhalb des <strong>Sauna</strong>-Raumes gehören nicht zur üblichen<br />

Ausstattung.<br />

4. Badesandalen sollten aus hygienischen und <strong>die</strong> gesundheitliche Wirkung des<br />

<strong>Sauna</strong>bades betreffenden Gründen beim <strong>Sauna</strong>baden getragen werden.<br />

Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder aus Plastik, (ausgenommen Dampfbad)<br />

anderseits Zeitungen und Druckschriften, dürfen nicht in Wasser- und <strong>Sauna</strong>-<br />

Räumen mitgenommen werden.<br />

5. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Badegäste<br />

sollte jeder <strong>Sauna</strong>-Benutzer ruhig auf seinen Platze verweilen. Entspanntes Sitzen<br />

oder liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.<br />

6. Um <strong>die</strong> <strong>Sauna</strong>-Wärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen,<br />

ist außer jeder körperlichen Betätigung auch <strong>die</strong> Unterhaltung zu unterlassen. Die<br />

Rücksicht auf andere Badegäste, <strong>die</strong> in der <strong>Sauna</strong> Entspannung suchen, verlangt<br />

ruhiges Verhalten.<br />

7. Wasseraufgüsse werden von Badepersonal durchgeführt. Badegäste dürfen<br />

Wasseraufgüsse auf den Ofen nur auf Anweisung des Badepersonals und auch nur<br />

dann ausführen, wenn sie mit der Handhabung vertraut sind. Eine Haftung <strong>für</strong><br />

Schäden durch falsches Verhalten kann auf keinen Fall übernommen werden.<br />

8. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, inbesondere das<br />

Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer aetherischer Öle auf den Ofen,<br />

ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch<br />

1 Seite


einen Verstoß gegen <strong>die</strong>se Vorschrift auf das höchste gefährtet, da sich solche<br />

Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen<br />

entzünden und zu <strong>Sauna</strong>-Bränden führen.<br />

9. Der <strong>Sauna</strong>-Raum ist in ruhigen Schrittes wieder zu verlassen, und <strong>die</strong> Türe leise<br />

zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im <strong>Sauna</strong>-Raum richtet sich nach dem eigenen<br />

Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren.<br />

Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen.<br />

10. Schaben, kratzen, bürsten und anderes "Hantieren" (z.B. Rasieren) im <strong>Sauna</strong>-Raum<br />

können nicht gestattet werden.<br />

11. Das Tragen von Badehosen, Badeanzüge, oder andere Textilien im<br />

<strong>Sauna</strong>-Raum ist zu unterlassen.<br />

§ 16 Verhalten im Freiluftraum<br />

1. Es wird dringend empfohlen, vom <strong>Sauna</strong>-Raum aus auf dem kürzesten Wege das<br />

Freiluftbad aufzusuchen. Die Wirkung der <strong>Sauna</strong>wärme auf <strong>die</strong> Kreislaufverhältnisse<br />

verlangt, daß man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik<br />

ist ebenso zu unterlassen wie Stillestehen.<br />

2.Beim Atmen im Freiluftbad ist <strong>die</strong> Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht<br />

übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.<br />

3. Ist eine Stange zum Aushängen im Luftbad vorhanden, so ist sie nur <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Zweck<br />

keinesfalls aber <strong>für</strong> Klimmzüge oder andere Turnübungen zu verwenden.<br />

4. Es ist Verboten, <strong>die</strong> Einrichtungen des Luftbades zu mißbrauchen, es zu beschmutzen<br />

oder dort zu rauchen.<br />

§ 17 Verhalten im Abkühl-/Kaltwasser-Raum<br />

1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen<br />

des <strong>Sauna</strong>meisters erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfen Strahl<br />

auf den Körper aufteffenden Kaltgusses (sogen. Blitzguß) ist gefählich und darf<br />

auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden.<br />

2. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zureinigen. Mit<br />

Rücksicht auf <strong>die</strong> anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das<br />

Tauchbecken nicht eingesprungen werden<br />

3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens (oder einer<br />

Ruheliege) nicht angewandt werden<br />

4. Jede Wasservergeudung muß unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhaltung mehrerer<br />

Brausen zur wechselseitigen Benutzug ist nicht gestattet.<br />

5. Die Benutzung des Fußwärmebecken, <strong>die</strong> regelmäßig nach den Kaltanwendungen<br />

durchzuführen ist , <strong>die</strong>nt nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit.<br />

Die Benutzung <strong>die</strong>ser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.<br />

§ 18 Verhalten in den Ruheräumen<br />

1. In den Ruhe-Räumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Badegast soll alles<br />

unterlassen, was <strong>die</strong> übrigen Badegäste stören kann.<br />

2. Ist <strong>die</strong> Benutzung der Liegen nur in bekleideten Zustand (Bademantel) gestattet, so<br />

ist <strong>die</strong>se Vorschrift zu beachten, oder es muß ein den Körper völlig umhüllendes<br />

Badetuch benutzt werden. In Ermangelung eines eigenen Tuches ist eines als<br />

Leihwäsche vom Badepersonal (Kasse) zu beziehen.<br />

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§ 19<br />

1. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen<br />

technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badpersonal zu erfolgen. Jedes<br />

Hantieren an Einrichtungen des Bades, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> unmittelbare Benutzung<br />

durch den Badegast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung<br />

kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung<br />

ist u.U. nicht ausgeschlossen.<br />

Diese <strong>Badeordnung</strong> tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft<br />

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Gez. Wühr Fritz<br />

1. Bürgermeister

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