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1. Protokoll - Vardeilsen

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– Für die Jugendlichen soll als Aktion des Ortsrates in der Grillhütte eine Party mit<br />

Livemusik von einer Jugendband aus Einbeck veranstaltet werden.<br />

– Der sehr gut angenommene Kaffeenachmittag soll auch in 2013 wieder stattfinden.<br />

– Die Ortsratsprotokolle werden zukünftig auf der Homepage veröffentlicht.<br />

– Aus den Einnahmen der Grillhüttenkasse wurde ein Heißgetränkeautomat angeschafft.<br />

– Zum Ausbau der Ortsdurchfahrt <strong>Vardeilsen</strong> findet im März nochmals eine<br />

Informationsveranstaltung statt. Baubeginn voraussichtlich ab Juni, Bauzeit 15 – 18<br />

Monate. Für den Durchgangsverkehr gibt es eine Vollsperrung.<br />

TOP 7<br />

Einwohnerfragestunde<br />

Die angesprochenen Obstbäume in Avendshausen sollen in 2014 beschnitten werden.<br />

TOP 8<br />

Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin der Ortsbürgermeisterin/des<br />

Ortsbürgermeisters<br />

Für die Wahl zum Vertreter der Ortsbürgermeisterin wird Ortsratsmitglied Bernd Ahlswede<br />

vorgeschlagen.<br />

Da nur ein Vorschlag vorliegt wird per Handzeichen abgestimmt.<br />

Beschluss:<br />

Ortsratsmitglied Bernd Ahlswede wird zum Vertreter der Ortsbürgermeisterin gewählt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig x<br />

Mehrheitlich<br />

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung/en: 1<br />

TOP 9 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014 - 2018<br />

Vorlage: 2013/027<br />

Die Stadt Einbeck hat unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des<br />

Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der hierzu ergangenen Richtlinien bis zum <strong>1.</strong> Juni<br />

2013 eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzustellen. Die Wahl der Schöffen erfolgt für<br />

fünf Jahre durch den Schöffenwahlausschuss. Zur Aufnahme einer Person in die<br />

Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,<br />

mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates.<br />

Gemäß § 36 Abs. 4 GVG bestimmt der Präsident des Landgerichts in Anlehnung an die<br />

Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Für<br />

die Stadt Einbeck ist die Mindestzahl der vorzuschlagenden Personen auf 28 festgesetzt.<br />

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und<br />

sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Es können nur Personen aufgestellt werden, die<br />

2013/018 Seite: 4/6

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