1. Protokoll - Vardeilsen
1. Protokoll - Vardeilsen
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– Für die Jugendlichen soll als Aktion des Ortsrates in der Grillhütte eine Party mit<br />
Livemusik von einer Jugendband aus Einbeck veranstaltet werden.<br />
– Der sehr gut angenommene Kaffeenachmittag soll auch in 2013 wieder stattfinden.<br />
– Die Ortsratsprotokolle werden zukünftig auf der Homepage veröffentlicht.<br />
– Aus den Einnahmen der Grillhüttenkasse wurde ein Heißgetränkeautomat angeschafft.<br />
– Zum Ausbau der Ortsdurchfahrt <strong>Vardeilsen</strong> findet im März nochmals eine<br />
Informationsveranstaltung statt. Baubeginn voraussichtlich ab Juni, Bauzeit 15 – 18<br />
Monate. Für den Durchgangsverkehr gibt es eine Vollsperrung.<br />
TOP 7<br />
Einwohnerfragestunde<br />
Die angesprochenen Obstbäume in Avendshausen sollen in 2014 beschnitten werden.<br />
TOP 8<br />
Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin der Ortsbürgermeisterin/des<br />
Ortsbürgermeisters<br />
Für die Wahl zum Vertreter der Ortsbürgermeisterin wird Ortsratsmitglied Bernd Ahlswede<br />
vorgeschlagen.<br />
Da nur ein Vorschlag vorliegt wird per Handzeichen abgestimmt.<br />
Beschluss:<br />
Ortsratsmitglied Bernd Ahlswede wird zum Vertreter der Ortsbürgermeisterin gewählt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig x<br />
Mehrheitlich<br />
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung/en: 1<br />
TOP 9 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014 - 2018<br />
Vorlage: 2013/027<br />
Die Stadt Einbeck hat unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des<br />
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der hierzu ergangenen Richtlinien bis zum <strong>1.</strong> Juni<br />
2013 eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzustellen. Die Wahl der Schöffen erfolgt für<br />
fünf Jahre durch den Schöffenwahlausschuss. Zur Aufnahme einer Person in die<br />
Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,<br />
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates.<br />
Gemäß § 36 Abs. 4 GVG bestimmt der Präsident des Landgerichts in Anlehnung an die<br />
Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Für<br />
die Stadt Einbeck ist die Mindestzahl der vorzuschlagenden Personen auf 28 festgesetzt.<br />
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und<br />
sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Es können nur Personen aufgestellt werden, die<br />
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