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GdG-KMSfB Wels-Stadt ECHT.STARK. Heft10 (Dezember2014)

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Aktuelles 7<br />

Muss ich die durch den Krankenstand entfallenen Stunden nachholen?<br />

Nein, durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit versäumte Stunden<br />

müssen nicht nachgeholt werden.<br />

Darf ich die Arbeit unterbrechen, um in Krankenstand zu gehen?<br />

Im Fall eines Notfalls oder Unfalls darf man natürlich jederzeit ärztliche Hilfe<br />

in Anspruch nehmen und dazu auch während der Dienstzeit seinen Arbeitsplatz<br />

verlassen um einen Arzt oder das Krankenhaus aufzusuchen. Davor,<br />

oder sobald dies möglich ist, ist der Dienstgeber zu verständigen.<br />

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?<br />

Arztbesuche müssen grundsätzlich so vereinbart werden, dass sie außerhalb<br />

der Arbeitszeit stattfinden. Ist dies unzumutbar, weil beispielsweise<br />

aufgrund von Schmerzen eine sofortige Behandlung notwendig ist, allfällige<br />

Untersuchungen nur während der Arbeitszeiit durchführbar sind, oder der<br />

Arzt des Vertrauens nur in solchen Zeiten seine Praxis geöffnet hat, kann der<br />

Arzt natürlich auch während der Arbeitszeit aufgesucht werden. In solchen<br />

Fällen sollte der Termin, so bald dieser feststeht, dem Dienstgeber bekannt<br />

geben werden. Im Bedarfsfall ist eine Zeitbestätigung vorzulegen. Natürlich<br />

ist auch die erforderliche Wegzeit als Dienstverhinderung anzurechnen.<br />

Wie lange darf ich im Krankenstand bleiben?<br />

Solange die Arbeitsunfähigkeit anhält.<br />

Nach einer bestimmten Zeit, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängt,<br />

zahlt der Dienstgeber nur mehr 25 % des Monatsentgeltes, den Rest<br />

der jeweilige Krankenversicherungsträger.<br />

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?<br />

Grundsätzlich nein. Sollte es allerdings vor dem Krankenstand schon Probleme<br />

gegeben haben, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.<br />

Hat die Dienstverhinderung 1 Jahr gedauert, so gilt das Dienstverhältnis jedenfalls<br />

mit Ablauf dieser Frist als beendet, ohne das es einer Kündigung<br />

bedarf. Bei der Berechnung der Dauer der Dienstverhinderung ist folgendes<br />

zu beachten: Tritt innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes<br />

abermals eine Dienstverhinderung durch Krankheit oder infolge desselben<br />

Unfalles ein, so gilt sie als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

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