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GdG-KMSfB Wels-Stadt ECHT.STARK. Heft10 (Dezember2014)

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Aktuelles 5<br />

Lohnsteuer runter!<br />

Vielen Dank für Eure Unterstützung!<br />

Am 18. September fand in Wien<br />

eine groß angelegte Konferenz des<br />

ÖGB und der Arbeiterkammer statt,<br />

bei der das Entlastungspaket vorgestellt<br />

wurde. 5.500 KollegInnen<br />

aus ganz Österreich waren zu dieser<br />

Konferenz ins Wiener Austria Center<br />

angereist, darunter über 200 aus<br />

Oberösterreich.<br />

Mehr dazu finden Sie auf Seite 23.<br />

Jetzt eigenen Vorteil ausrechnen:<br />

http://mehrnetto.arbeiterkammer.at<br />

ZZ Regelung &<br />

Verfall des Erholungsurlaubes<br />

ZZ Regelung:<br />

Zusätzlicher jährlicher Sonderurlaub (ZZ) für sonstige Anlässe stehen ohne<br />

Begründung jährlich 30 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigten je nach Beschäftigungsausmaß<br />

gerundet auf volle Stunden) zur Verfügung und werden<br />

für das nächstfolgende Jahr nicht gutgeschrieben.<br />

Die Feststellung erfolgt durch die Dst. Personal am Beginn des Jahres.<br />

ZZ-Stunden<br />

Verfall des Erholungsurlaubes:<br />

Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in<br />

dem er entstanden ist, verfällt die Hälfte des noch nicht verbrauchten<br />

Urlaubsanspruchs, der Rest nach Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des<br />

Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.

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