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GdG-KMSfB Wels-Stadt ECHT.STARK. Heft10 (Dezember2014)

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12 Aktuelles<br />

Altersteilzeit -<br />

ohne Antrag keine Pension!<br />

In letzter Zeit kam es immer wieder vor, dass es KollegInnen (Vertragsbedienstete),<br />

die eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hatten, verabsäumt<br />

haben, einen Pensionsantrag bei der PVA zu stellen.<br />

!!!Achtung!!! Ohne Antrag keine Pension!!!<br />

Stellen Sie daher schon zwei bis drei Monate vor Beendigung Ihres Dienstverhältnisses<br />

Ihren Pensionsantrag. Dieser löst den Stichtag aus, der immer<br />

ein Monatserster ist und an dem die Voraussetzungen für die beantragte<br />

Pension vorliegen müssen.<br />

OÖ. Landes- und Gemeinde-<br />

Dienstrechtsänderungsgesetz 2015<br />

Der Begutachtungsentwurf des Amtes<br />

der Oö. Landesregierung für ein<br />

Oö. DRÄG 2015 vom 18. Juli 2014<br />

wurde seitens der <strong>GdG</strong>-<strong>KMSfB</strong> einer<br />

intensiven Analyse unterzogen.<br />

Dieser Entwurf enthält zum Einen<br />

begrüßenswerte Maßnahmen, z.B.<br />

im Zusammenhang mit der Einführung<br />

eines Rechtsanspruches auf<br />

Vaterschaftsfrühkarenz, der Einführung<br />

einer Kurzzeitkarenz oder die<br />

Einführung einer Urlaubsersatzleistung<br />

für Beamte.<br />

Zum Zweiten legistische Klarstellungen<br />

sowie Anpassungen an höchstgerichtliche<br />

und europarechtliche<br />

Vorgaben. Auch Verschlechterungen<br />

sind darin vorgesehen.<br />

Am 3.9.2014 haben wir unsere Stellungnahme<br />

an das Amt der Oö. Landesregierung<br />

übermittelt.<br />

Darin wurde von uns – neben den<br />

Kritikpunkten zu einzelnen Maßnahmen<br />

- erneut die Umsetzung einer<br />

Reihe von Anträgen, die seitens der<br />

<strong>GdG</strong>-<strong>KMSfB</strong> bereits mehrfach deponiert<br />

wurden, wie z.B.<br />

- der Wegfall der 5 %-Gehaltskürzung<br />

im Oö. GDG 2002 bei Übertritt<br />

von einer oö. Gemeinde in eine<br />

andere oö. Gemeinde,<br />

- die Mitnahme des Systems<br />

„ALT“ bei Wechsel von einer Gemeinde<br />

in eine andere, in speziellen<br />

Fällen,<br />

- der Wegfall der 20 %-Deckelung<br />

der Nebengebührenzulage<br />

zum Ruhegenuss (§ 5 Abs. 4 Nebengebührenzulagengesetz),<br />

- bezüglich der Teilzeitbeschäftigung<br />

die Übernahme der geltenden<br />

Bestimmungen des MSchG, oder<br />

auch<br />

- für das Schema „alt“ die Einführung<br />

zusätzlicher Gehalts- und Entlohnungsstufen<br />

aufgrund des höheren<br />

Pensionsantrittsalters gefordert.<br />

Wir werden alle uns zur Verfügung<br />

stehenden Möglichkeiten ausschöpfen,<br />

damit sich das Oö. Landes- und<br />

Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz<br />

2015 positiv für die Oö. Gemeindebediensteten<br />

auswirkt.<br />

Die Stellungnahme der <strong>GdG</strong>-<br />

<strong>KMSfB</strong> steht auf unserer Homepage<br />

www.gdg-kmsfb.at als<br />

Download zur Verfügung.

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